*Markus: Altersverifikation durch PayPal-Account?

Hallo,

im Zuge einer Vorstudie für ein Webprojekt möchte ich mich über gültige Altersverifikationen für Webinhalte, die für Jugendlicher unter 18 Jahren nicht geeignet sind, informieren.
Dabei stieß ich auf viele verschiedene Anbieter.
x-Check: Man muss ein Windowsprogramm installieren, d.h. der Alterscheck funktioniert nur für Windows, also das KO-Kriterium schlechthin.
verify-u: Ebenfalls mit Installation eines Windows-Programms, aber auch ein Firefox-Plugin kann irgendwie zur Erkennung herangezogen werden. Darauf wird aber nicht näher eingegangen, oder anders ausgedrückt, eine Dokumentation dazu ist nicht vorhanden. Außerdem gibt es laut diversen Foren viele Probleme bei der Installation der Software, oft darauf zurückführend, dass diese die Installationsanleitung nicht gelesen haben. (wg. Firewalleinstellungen etc). Die Vorgehensschritte scheinen den Otto-Normal-Benutzer oft zu überfordern. Selbst mir ist noch nicht ganz klar, wie das System nun wirklich funktioniert, da es offensichtlich einige Varianten gibt, und die Beschreibung oft etwas vage ist.
Desweiteren bin ich gar nicht sicher, ob es ohnehin nur für Deutschland funktioniert,
bspw beim Post-Ident-Verfahren wie es x-Check benutzt.
Anderen Anbietern, die eine Kreditkartenabfrage verlagen, vertraue ich nicht.

Dann kam mir die Idee, eine Altersverifikation über einen PayPal-Account zu realisieren. Einen Paypal-Account darf man erst ab 18 Jahren haben, laut deren AGB. Diesen Account könnte man benutzen, um den Interessenten einmalig einen Cent zu überweisen mit dem Webseitenpasswort im Text.
Nun könnten Jugendschützer wieder argumentieren, dass das Passwort ja weitergegeben werden könnte, aber bei den o.g. Verfahren könnte dies genauso der Fall sein.

Selbst bei verify-u wird nur die "Geschäftsfähigkeit" überprüft, ob jemand schon mal selbst versichert wer (Bankkonto, etc), was aber gar nichts bedeutet, da man als Lehrling mit 16 auch schon ein eigenes Konto hat und selbst versichert ist.
So gesehen wäre ja eine Absicherungen durch einen Paypal-Account noch besser, da man ein Bankkonto haben muss, und noch dazu mit Paypal einen Vertrag hat, den man ja, wie oben angemerkt, erst ab 18 Jahren abschließen darf.

Könnte es diesbezüglich trotzdem Probleme geben? Vom technischen Aspekt betrachtet habe ich mich noch nicht informiert, solange ich nicht sicher sein kann, dass es vom rechtlichen Aspekt keine Probleme gibt.
Darüberhinaus wäre Paypal noch dazu international, d.h. keine Beschränkungen auf Deutschland.
Der Gesetzgeber (in Deutschland) sagt auch nur, dass es dem Anbieter selbst überlassen sei, wie man den Alterszugang realisiert. So gesehen sehe ich hier auf den ersten Blick keine Probleme.

Übrigens habe ich für Österreich überhaupt keine Altersverifikationskonzepte ausfindig machen können. Bezüglich der Altersüberprüfungen in der Schweiz habe ich noch keine Nachforschungen angestellt.

Markus

--

  1. Hallo!

    Zumindest deutsche User kannst du auch einfach anhand der Personalausweisnummer überprüfen.
    Dazu gibt es massig Scripte. Einfach mal Googlen.

    Ich hab allerdings absolut keine Ahnung ob es im Ausland genauso einfach ist.

    Grüße, Matze

    1. Hallo,

      Zumindest deutsche User kannst du auch einfach anhand der Personalausweisnummer überprüfen.

      Nein, kann er natürlich nicht. Bitte lies nochmal das Ausgangsposting.

      Gruß
      Slyh

      1. Hallo!

        Nein, kann er natürlich nicht. Bitte lies nochmal das Ausgangsposting.

        Ok, kannst du mir vllt. noch einen weiteren Brocken zuwerfen?
        Ich lese und lese...

        Grüße, Matze

      2. Für die ganz Lesefaulen: Das AVS ueber18.de hatte eine Verifikation über den Perso angeboten. Dieser gilt in anderem Kontext als dem Rechtsverkehr der öffentlichen Hand jedoch nicht als zur Wahrheit verpflichtend; weiterhin ist eine Fälschung der entsprechenden ID zu leicht.

        Gruß, LX

        1. Hallo!

          Für die ganz Lesefaulen: Das AVS ueber18.de hatte eine Verifikation über den Perso angeboten. Dieser gilt in anderem Kontext als dem Rechtsverkehr der öffentlichen Hand jedoch nicht als zur Wahrheit verpflichtend; weiterhin ist eine Fälschung der entsprechenden ID zu leicht.

          Das stand *nicht* im OP!

          Grüße, Matze

    2. Hallo Matze,

      Zumindest deutsche User kannst du auch einfach anhand der Personalausweisnummer überprüfen.

      davon würde ich aber abraten.

      Dazu gibt es massig Scripte.

      Eben, das liegt daran, dass es relativ bekannt ist, wie die deutsche Personalausweisnummer gebildet wird. Es ist leicht also für jemand, der einen Grund zu haben glaubt, sich selbst eine Personalausweisnummer einschließlich passender Prüfziffer zu generieren.

      Sicher wäre dieses Verfahren nur, wenn die Meldebehörden eine Online-Schnittstelle bieten würden, über die man die Kombination von Vorname(n), Nachname und Ausweisnummer verifizieren könnte. Das will aber wohl aus Datenschutzgründen niemand.

      Ich hab allerdings absolut keine Ahnung ob es im Ausland genauso einfach ist.

      Ich auch nicht.

      Schönen Sonntag noch,
       Martin

      --
      Viele Fachleute vertreten die Ansicht, jedes Feature eines Programms, das sich nicht auf Wunsch abstellen lässt, sei ein Bug.
      Außer bei Microsoft. Da ist es umgekehrt.
    3. Hallo,

      in meiner Recherche bin ich auch über diese Möglichkeit gestolpert.
      In Deutschland scheint es auch nicht so einfach zu sein. Es werden einem immer mehr Steine ind en Weg gelegt. Siehe dir dazu jenen Artikel an.

      http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Altersverifikation-mit-ueber18-de-nicht-ausreichend--/meldung/52033

      Mir wären zwar viele verschiedene Möglichkeiten lieb, aber für den Benutzer würden all die Umstände über Post-Ident-Verfahren zu viel Aufwand sein, wodurch er sofort das Webprotal wieder verlassen würde.
      Bezüglich Paypal könnte man meiner Meinung nach aber verlangen, dass sich jemand die paar Minuten Zeit nimmt, einen Account zu erstellen.
      Abgesehen davon, dass relativ viele Leute einen Paypal-Account haben, in Zeiten wie diesen, wo auch sicher jeder 3. einen ebay-Account hat.

      Markus

      --

      1. Hallo Markus,

        Bezüglich Paypal könnte man meiner Meinung nach aber verlangen, dass sich jemand die paar Minuten Zeit nimmt, einen Account zu erstellen.
        Abgesehen davon, dass relativ viele Leute einen Paypal-Account haben, in Zeiten wie diesen, wo auch sicher jeder 3. einen ebay-Account hat.

        Man kann zwar laut deren AGB einen Paypal-Account nur dann haben, wenn man über 18 ist, aber wie überprüft Paypal das denn? Gar nicht. Das heißt: Jemand, der unter 18 ist, könnte sich problemlos selbst einen Paypal-Account anlegen und sich dann bei Deiner Seite registrieren. Ich bezweifle ernsthaft, dass das als hinreichend sicher gilt, sollte das vor Gericht kommen (und andere Anbieter, die z.B. PostIdent nutzen, werden schon dafür sorgen, dass das passiert, weil Du Dir ja durch ein einfachereres Verfahren einen Vorteil verschaffst).

        Insofern: Ich würde von diesem Verfahren *dringend* abraten, wenn Du Dir nicht selbst ins Knie schießen willst.

        Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass man ein geeignetes Verfahren braucht, um sicherzustellen, dass das Alter der Person tatsächlich mindestens 18 ist. Das heißt: Man muss das entweder selbst überprüfen oder man muss auf ein System vertrauen, das die Anforderungen erfüllt. Nachdem Du als Online-Anbieter wohl kaum selbst die Personalausweise der Leute kontrollieren kannst, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als die zweite Option zu wählen und einem anderen System zu vertrauen. Und da wird's problematisch, weil es da nicht sehr viel gibt. Es gibt PostIdent, aber das willst Du ja nicht. Die andere zumindest einigermaßen brauchbare Alternative, ist das auslesen des Jugendschutzmerkmals auf der Geldkarte mit einem Kartenleser. Dazu braucht der Anwender aber einen Kartenleser und eine Software auf dem Rechner - was wohl die von Dir beschriebenen Anbieter machen. Ich habe zwar Zweifel an der technischen Wirksamkeit des Systems mit Geldkarte (was passiert z.B., wenn eine geklaut wird?), aber zumindest scheint (!) es von den staatlichen Stellen anerkannt worden zu sein, allerdings würde ich auch das nochmal recherchieren an Deiner Stelle.

        Viele Grüße,
        Christian

        1. Hallo,

          danke für deine Antwort. Bei Paypal wird ein Euro aufs "richtige" Konto überwiesen. Allerdings heißt das natürlich nicht, dass man schon 18 ist, denn ein Konto habe ich mit 16 ebenfalls schon gehabt.
          x-Check verlangt ja auch einen Wucherpreis + einen Kartenleser oder USB-Stick, was wiederum nur auf Windows funktioniert. Und ein Betriebssystem vorzuschreiben ist wohl kaum gesetzlich. Wo kann man sich in Deutschland rechtlich am besten informieren?

          Markus

          --

          1. Hallo Markus,

            danke für deine Antwort. Bei Paypal wird ein Euro aufs "richtige" Konto überwiesen.

            Ja schon, aber den Account kann man schon vorher haben, das Konto ist halt nicht bestätigt. Ich weiß jetzt nicht, ob man das als externer unterscheiden kann, müsstest Du nachfragen.

            Allerdings heißt das natürlich nicht, dass man schon 18 ist, denn ein Konto habe ich mit 16 ebenfalls schon gehabt.

            Eben. Bzw. selbst wenn das nur ab 18 ginge, könnte ich es mir eher vorstellen, dass ein Jugendlicher seine Eltern überredet, ihm ein Paypal-Konto einzurichten, als dass ein Jugendlicher seine Eltern überredet, ihm Zugang zu Material zu geben, das ihm sonst nicht zugänglich ist.

            Und ein Betriebssystem vorzuschreiben ist wohl kaum gesetzlich.

            Warum nicht? Bist Du eine staatliche Stelle, die bestimmte Dinge einhalten muss? Bist Du ein Großkonzern, der unter das Kartellrecht fällt? In anderen Fällen gilt Vertragsfreiheit: Du musst Deine Dinge nur den Leuten anbieten, denen Du sie auch anbieten willst - und wenn das eben nur Windows-Benutzer sind, dann ist das halt so. Ausnahmen von dieser Regel wären höchstens Merkmale wie Hauptfarbe, Geschlecht, Religion o.ä. Betriebssysteme fallen nicht darunter, auch wenn einige Diskussionen hier Betriebssysteme durchaus mal in den Stand einer Religion zu erheben versuchen. ;-)

            Wo kann man sich in Deutschland rechtlich am besten informieren?

            Vermutlich bei der BPjM, die ist dafür zuständig. Allerdings wird es vermutlicuh so sein, dass sie Dich für konkrete Nachfragen an einen Rechtsanwalt verweisen.

            Viele Grüße,
            Christian

  2. Hallo Markus,

    im Zuge einer Vorstudie für ein Webprojekt möchte ich mich über gültige Altersverifikationen für Webinhalte, die für Jugendlicher unter 18 Jahren nicht geeignet sind, informieren.

    eins vorab: Ich kenne mich mit den diversen Verfahren nicht wirklich aus, kann also nur anhand weniger Fakten mitreden.

    x-Check: Man muss ein Windowsprogramm installieren, d.h. der Alterscheck funktioniert nur für Windows, also das KO-Kriterium schlechthin.

    Stimmt.

    verify-u: Ebenfalls mit Installation eines Windows-Programms, aber auch ein Firefox-Plugin kann irgendwie zur Erkennung herangezogen werden. Darauf wird aber nicht näher eingegangen, oder anders ausgedrückt, eine Dokumentation dazu ist nicht vorhanden.

    Also auch Mist, selbst wenn das so stimmt: Es verlangt entweder Windows, oder den Firefox-Browser. Zwar eine hohe Trefferchance, aber die Voraussetzung ist nicht immer gegeben.

    Anderen Anbietern, die eine Kreditkartenabfrage verlagen, vertraue ich nicht.

    Ich auch nicht - erstens sind inzwischen viele Nutzer soweit sensibilisiert, dass sie Kreditkarten-Daten nicht mehr so ohne weiteres im Internet eingeben wollen, zweitens ... wer sagt dir, dass der Sohnemann nicht mal schnell Papas Brieftasche zur Hand nimmt und die Kartendaten eingibt?

    Dann kam mir die Idee, eine Altersverifikation über einen PayPal-Account zu realisieren. Einen Paypal-Account darf man erst ab 18 Jahren haben, laut deren AGB. Diesen Account könnte man benutzen, um den Interessenten einmalig einen Cent zu überweisen mit dem Webseitenpasswort im Text.

    Das hört sich relativ sicher an, aber ich würde den Teufel tun und mich bei Paypal anmelden. Dafür habe ich zu dem Verein zu wenig Vertrauen (und kosten tut's AFAIK auch noch, sobald man Zahlungen empfangen möchte).

    Nun könnten Jugendschützer wieder argumentieren, dass das Passwort ja weitergegeben werden könnte, aber bei den o.g. Verfahren könnte dies genauso der Fall sein.

    Eben, das Problem hast du *immer*, solange du nicht vorschreibst, dass deine Seiten nur an einem Client mit Fingerprintscanner abgerufen werden.

    Könnte es diesbezüglich trotzdem Probleme geben?

    Die Paypal-Idee klingt für mich vernünftig (auch wenn ich nicht darauf eingehen würde), aber ich weiß nicht, ob irgendwelche Behörden das auch so sehen.

    Viel Glück weiterhin,
     Martin

    --
    Wenn die Amerikaner eines Tages von jeder Tierart ein Pärchen nach Cape Canaveral treiben ...
    ja, DANN sollte man endlich misstrauisch werden.
    1. Hallo,

      Das hört sich relativ sicher an, aber ich würde den Teufel tun und mich bei Paypal anmelden. Dafür habe ich zu dem Verein zu wenig Vertrauen (und kosten tut's AFAIK auch noch, sobald man Zahlungen empfangen möchte).

      Das ist richtig. Im schlimmsten Fall überweist man eben 36 Cent, damit der Neukunde seine 35 Cent + 3,4% (aus EU-Ländern) für Paypal wieder drin hat, aber das sind Gedanken, die man sich zu späteren Zeitpunkten machen wird.

      Die Paypal-Idee klingt für mich vernünftig (auch wenn ich nicht darauf eingehen würde), aber ich weiß nicht, ob irgendwelche Behörden das auch so sehen.

      Eben. Wahrscheinlich muss ich mich diesbezüglich sowieso an eine judikative Instanz wenden. Nur dauert es hier eben 2-4 Wochen, bis man vom Gericht eine Antwort bekommt. Zumindest tat ich das schon mal auf diese Weise.

      --

      1. Hi,

        Das hört sich relativ sicher an, aber ich würde den Teufel tun und mich bei Paypal anmelden. Dafür habe ich zu dem Verein zu wenig Vertrauen (und kosten tut's AFAIK auch noch, sobald man Zahlungen empfangen möchte).

        Das ist richtig. Im schlimmsten Fall überweist man eben 36 Cent, damit der Neukunde seine 35 Cent + 3,4% (aus EU-Ländern) für Paypal wieder drin hat,

        kostet allein das Empfangen einer Zahlung mittlerweile etwas? Ich dachte bisher immer, dass nur beim Abheben Provision anfällt.

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
        1. Hallo,

          also auf deren Seite steht dazu folgendes:

          Für Sie als Verkäufer fallen folgende Standardgebühren an:
          Gebühren pro empfangener Zahlung aus:

          * Deutschland: 1,9% + 0,35 EUR
              * Euro-Ländern: 3,4% + 0,35 EUR
              * Nicht-Euro-Ländern: 3,9% + 0,35 EUR

          ...wobei ich mal davon ausgegangen bin, dass "Verkäufer" nichts anderes als "Geldempfänger" heißt.

          Markus

          --

        2. Hallo,

          kostet allein das Empfangen einer Zahlung mittlerweile etwas? Ich dachte bisher immer, dass nur beim Abheben Provision anfällt.

          Wenn dem so wäre, dann könnte man mit PayPal ja munter Zahlungen empfangen und bei anderen PayPal-Zahlungen wieder ausgeben, ohne daß PayPal auch nur einen Cent einnimmt. Nein, der Geldempfang kostet Provision (siehe *Markus' Beitrag bzw. die PayPal.de Gebührenübersicht).

          Ob das Abheben auch noch *zusätzlich* etwas kostet, hängt von der Plattform ab. Bei PayPal.de ist zum Beispiel die Auszahlung auf ein deutsches Konto kostenlos. Bei PayPal.fr dagegen zahlst Du bei Auszahlung auf ein französisches Konto 1 Euro, wenn der abgehobene Betrag kleiner als 100 Euro ist. Bei PayPal.co.uk sind's 25 Pence beim Abheben von weniger als 50 Pfund auf ein britisches Konto. Bei PayPal.com ist das Abheben auf ein US-Konto dagegen wieder kostenlos.

          Viele Grüße
          Carsten

          1. kleiner Nachtrag:

            Ob das Abheben auch noch *zusätzlich* etwas kostet, hängt von der Plattform ab.

            Da dahinter letztendlich immer PayPal.com steckt, ist es natürlich plattformunabhängig. Es kommt halt immer darauf an, wohin man seine Auszahlung überweisen läßt.

            Viele Grüße
            Carsten

  3. Tachchen!

    Sicher, dass die Inhalte jugendgefährdend sind? (wichtige Vorfrage!)

    Wenn du das nämlich erst einmal positiv feststellst, wird es eher ätzend in
    Deutschland. Zwar haben die Gerichte längst nicht jedes Konzept der KJM
    überprüft, aber die KJM stellt fast unmenschliche Hürden auf für Leute,
    die ohne größeren gewerblichen Hintergrund Ü18-Inhalte anbieten wollen.

    Als Richtschnur kannst du nehmen, dass es mindestens ein PostIdent-Verfahren
    sein muss, das du dann noch zusätzlich (sic!) mit einem weiteren Merkmal
    zur Sicherung vor Weitergabe schützen musst.

    Aus meiner persönlichen Sicht unverhältnismäßig bis zum Anschlag, aber solange
    die Gerichte da nicht mal irgendwo mehr Klarheit schaffen, musst du zumindest
    immer damit rechnen, dass dir die KJM auf's Dach steigt.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    unbezahlbare Fotografie
    1. Hallo,

      Sicher, dass die Inhalte jugendgefährdend sind? (wichtige Vorfrage!)

      Nun, es handelt sich um pornografische Inhalte in Form von Amateurfotos (bzw Amateurvideos, die zur Zeit aber kein Musskriterium sind), laut KJM um "entwicklungsbeeinträchtigend". Allerdings werden diese Kriterien vonderen Webseite _nicht_ zutreffen:

      • Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen entsprechenden, wie außergewöhnliche Sexualpraktiken
      • stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern
      • Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind
      Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution oder promiskuitivem Verhalten

      Der erste Punkt wäre maximal eine Streitfrage, aber wie gesagt, es handelt sich um selbst erstellte Fotos.

      die Gerichte da nicht mal irgendwo mehr Klarheit schaffen, musst du zumindest
      immer damit rechnen, dass dir die KJM auf's Dach steigt.

      Wobei die Frage zu stellen wäre, wie sehr mich das als Österreicher etwas angeht, da die Webpräsenz ja nicht zwangsläufig in Deutschland gehostet werden muss, und ich nicht glaube, dass wir hier solche Doppelt- und Dreifach-Bestimmungen haben.
      Allerdingsm muss ich hier auch noch nachlesen, wiees im Gesetztestext steht.

      Markus

      --

      1. Tachchen!

        Nun, es handelt sich um pornografische Inhalte

        Wenn das sicher ist, bist du dabei. Dann wird es ärgerlich.
        Wollte halt nur sicher gehen, dass du da nicht in vorauseilendem Gehorsam
        deine Seite ohne Not bescheidest.

        Wobei die Frage zu stellen wäre, wie sehr mich das als Österreicher etwas angeht, da die Webpräsenz ja nicht zwangsläufig in Deutschland gehostet werden muss,

        Das ist an sich schon relativ unerheblich.
        Hier aber wahrscheinlich noch irrelevanter, weil ihr regelmäßig sehr
        ähnliche Regelungen habt. Im Zweifel ändert sich nur der Briefkopf der
        Stelle, die dir auf's Dach steigt. ;-)

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        unbezahlbare Fotografie
  4. Hallo,

    im Zuge einer Vorstudie für ein Webprojekt möchte ich mich über gültige Altersverifikationen für Webinhalte, die für Jugendlicher unter 18 Jahren nicht geeignet sind, informieren.
    Dabei stieß ich auf viele verschiedene Anbieter.
    x-Check: Man muss ein Windowsprogramm installieren, d.h. der Alterscheck

    funktioniert nur für Windows, also das KO-Kriterium schlechthin.

    Soll das alter des PCs verifiziert werden? Der ist und bleibt Minderjährig, bis er lernt, sich vom Netzwerk nichts mehr sagen zu lassen.

    Dann kam mir die Idee, eine Altersverifikation über einen PayPal-Account zu realisieren. Einen Paypal-Account darf man erst ab 18 Jahren haben, laut deren AGB. Diesen Account könnte man benutzen, um den Interessenten einmalig einen Cent zu überweisen mit dem Webseitenpasswort im Text.

    Dann machst du dirch von der AGB eines anderen abhängig, was schief laufen kann.

    Nun könnten Jugendschützer wieder argumentieren, dass das Passwort ja weitergegeben werden könnte, aber bei den o.g. Verfahren könnte dies genauso der Fall sein.

    Meine Juxantwort.
    Mach ein Textcaptcha, das nicht nur Mensch und Maschine unterscheidet, sondern auch noch an eine gewisse Reife appelliert.

    Zum Beispiel:
    Stelle eine Technologie Frage.
    Weiss er die Antwort, ist er minderjährig, weiss er sie nicht, ist er garantiert erwachsen.

    mfg Beat

    --
    Selber klauen ist schöner!
  5. im Zuge einer Vorstudie für ein Webprojekt...

    Sag doch einfach: "Pornoseite"! :-)

    Meines Wissens kannst Du als 14-jähriger unter gewissen aber einfachen Auf-
    lagen ein Bankkonto eröffnen und somit kann ein 14-jähriger auch ein Paypal-
    konto eröffnen. Du hast also dann keine Garantie auf Volljährigkeit, weil
    dieser 14-jährige die AGB von Paypal nicht unbedingt liest und Paypal nur
    über die Bankdaten kontrolliert.

  6. Ich habe während meines Jurastudiums tatsächlich mal eine Seminararbeit zu dem Thema Altersverifikationssysteme im Zusammenhang mit § 184, 184c StGB geschrieben.

    Tatsächlich sind solche Systeme, die versuchen, über externe Dienste, deren Zuverlässigkeit zumindest bezweifelt werden muss, grundsätzlich nicht ausreichend (siehe dazu auch das Urteil gegen ueber18.de): die AGB von PayPal ist eben kein Gesetz und kann daher nicht als ausreichend angesehen werden.

    Die einzige Möglichkeit, ein rechtlich sicheres AVS zu erstellen, besteht darin, jemanden zu haben, der tatsächlich zuverlässig die Volljährigkeit eines  Nutzers bestätigt und dessen Identität ebenfalls bekannt ist (im Falle von X-Check ist das bspw. der Postbote, der mit seinem Eintrag auf dem PostIdent-Formular die Volljährigkeit des Empfängers des USB-Sticks und der Software bestätigt).

    Da PayPal meines Wissens keine derartige persönliche Prüfung vornimmt, reicht es eben nicht für ein AVS. Wenn Du ein (kosten-)freies AVS erstellen willst, kannst Du das nur durch eine entsprechende kostenlose Community machen, bei der ein Mitglied für das nächste bürgt - wichtig ist, dass die "Beweiskette" lückenlos bleibt.

    Gruß, LX

    1. Hallo,

      Da PayPal meines Wissens keine derartige persönliche Prüfung vornimmt, reicht es eben nicht für ein AVS. Wenn Du ein (kosten-)freies AVS erstellen willst, kannst Du das nur durch eine entsprechende kostenlose Community machen, bei der ein Mitglied für das nächste bürgt - wichtig ist, dass die "Beweiskette" lückenlos bleibt.

      ja, mittlerweile bin ich von dem Gedanken mit PayPal wieder abgekommen, da PayPal ja nicht "Face-To-Face" überprüft.
      Wie sähe das mit einer kostenlosen Community aus?

      Markus

      --

      1. Moin!

        Da PayPal meines Wissens keine derartige persönliche Prüfung vornimmt, reicht es eben nicht für ein AVS. Wenn Du ein (kosten-)freies AVS erstellen willst, kannst Du das nur durch eine entsprechende kostenlose Community machen, bei der ein Mitglied für das nächste bürgt - wichtig ist, dass die "Beweiskette" lückenlos bleibt.

        ja, mittlerweile bin ich von dem Gedanken mit PayPal wieder abgekommen, da PayPal ja nicht "Face-To-Face" überprüft.
        Wie sähe das mit einer kostenlosen Community aus?

        Sowas ist schwierig aufzubauen.

        Wenn man sich mal CAcert als Vorbild nimmt: Diese Community hat für den Anwendungsfall "SSL-Zertifikate" mittlerweile eine (allerdings nach Ländern höchst unterschiedlich) gut ausgebaute Infrastruktur durch viele Mitglieder. Eine Beglaubigung eines CAcert-Mitglieds geschieht durch ein persönliches Treffen und die Vorlage von zwei Ausweisdokumenten. In der Folge gibt der Beglaubiger seine positive Beglaubigung in das System ein und vergibt dadurch Punkte. Ab einem gewissen Punktestand kann man längerfristig gültige Zertifikate erhalten und auch selbst beglaubigen. In Deutschland ist die Dichte an Beglaubigern mittlerweile so hoch, dass es keine Master-Beglaubiger mehr gibt, die auf einen Schlag so viele Punkte vergeben können, dass man sofort selbst beglaubigen kann.

        Im Rahmen der CAcert-Beglaubigung wird auch das Geburtsdatum abgefragt. Allerdings ist diese Information nicht öffentlich einsehbar, und sollte laut http://blog.cacert.org/2008/05/306.html eigentlich tendentiell eher gelöscht werden.

        CAcert ist 2002 gestartet.

        Wie schlau oder problematisch es ist, bei CAcert ein Geburtstagszertifikat für "pr0n" einzuführen, wäre diskussionswürdig. ;)

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."