Ich habe während meines Jurastudiums tatsächlich mal eine Seminararbeit zu dem Thema Altersverifikationssysteme im Zusammenhang mit § 184, 184c StGB geschrieben.
Tatsächlich sind solche Systeme, die versuchen, über externe Dienste, deren Zuverlässigkeit zumindest bezweifelt werden muss, grundsätzlich nicht ausreichend (siehe dazu auch das Urteil gegen ueber18.de): die AGB von PayPal ist eben kein Gesetz und kann daher nicht als ausreichend angesehen werden.
Die einzige Möglichkeit, ein rechtlich sicheres AVS zu erstellen, besteht darin, jemanden zu haben, der tatsächlich zuverlässig die Volljährigkeit eines Nutzers bestätigt und dessen Identität ebenfalls bekannt ist (im Falle von X-Check ist das bspw. der Postbote, der mit seinem Eintrag auf dem PostIdent-Formular die Volljährigkeit des Empfängers des USB-Sticks und der Software bestätigt).
Da PayPal meines Wissens keine derartige persönliche Prüfung vornimmt, reicht es eben nicht für ein AVS. Wenn Du ein (kosten-)freies AVS erstellen willst, kannst Du das nur durch eine entsprechende kostenlose Community machen, bei der ein Mitglied für das nächste bürgt - wichtig ist, dass die "Beweiskette" lückenlos bleibt.
Gruß, LX