Hallo.
Der Verkauf von Tintenbehältern zum mehr als 100-fach überhöhten Preis (wenn man sie mit Presi und Kompliziertheit des Druckers vergleicht, womit sollte man sonst vergleichen?) ist Wucher und damit auch nach nationalen Gesetzen verfolgbar.
Vergleiche die Tinte doch mit Mäusemilch.
Wer schließt sich einer Strafanzeige gegen die betroffenen Anbieter an?
Verbraucherzentralen? Wo sind die hier?
Justizministerium? Das Problem ist bereits seit längerer Zeit öffentlich.
Liegt hier bereits Strafvereitelung durch Behörden vor?
Die bereiten noch das Strafverfahren gegen die Hersteller von Luxusuhren wegen Wuchers vor.
MfG, at