LX,
wie kommst du auf die Gedanken, die du uns weiter oben mitgeteilt hast?
§278 BGB regelt die "Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte" in diesem Fall ist der Makler kein Schuldner.
Schuldner sind beide Parteinen, der eine schuldet Geld der andere schuldet die Leistung. $278 sagt aus, dass eben diese Schuldner dann _eventuell_ für das haften, was der Makler verbockt.
Bei Maklerverträgen greift dieser Paragraph aber sowieso nicht immer.
Also es wäre schön, wenn du deine Aussagen irgendwie bestätigst. Im Moment schaut es für mich nämlich schlichtweg falsch aus.
mfg
Alex