Webportal: Wer haftet?
Thomas R.
- recht
Guten Tag,
ich plane ein Webportal, auf dem ich (vereinfacht beschrieben) Kunden und
Dienstleister kostenlos zusammenbringen will. Sprich: Der Kunde beschreibt,
was er haben will (und wie viel er dafür zahlen will) und die entsprechenden
Dienstleister melden sich daraufhin beim Kunden. Mein Webportal soll dann auch
zur Klärung offener Fragen genutzt werden, bis der Kunde einem Dienstleister
den Zuschlag gibt.
Die Bezahlung für die Dienstleistung sollen Kunde und Dienstleister dann unter
sich ausmachen (die Angabe von Bankdaten sowie letztendlich die Überweisung).
Die Frage ist nun, wenn der Kunde nach erbrachter Arbeit des Dienstleisters
nicht zahlen will: Kann ich als Betreiber der Website dafür haftbar gemacht
werden?
Danke
Thomas R.
Hallo Thomas R.,
kennst du myhammer.de?
Tschö
Thomas F.
Also, im Prinzip willst Du MyHammer nachbauen. Als Makler, der Du in diesem Zusammenhang bist, haftest Du nach § 278 BGB mit für das durch Deinen Service zustande gekommene Geschäft.
Natürlich kann man Dich nur für die Fälle haftbar machen, in denen Du nicht die notwendige Sorgfalt hast walten lassen. Da es aber unmöglich ist, bei einem derartigen Portal überhaupt eine genauere Prüfung vorzunehmen, solltest Du Dir eine gute Betriebshaftpflicht nehmen - oder versuchen, die Haftung in den AGB auszuschließen (was jedoch nicht immer funktionieren wird - Wenn Du Deinen Service kommerziell machst, bist Du auf jeden Fall in der Haftung mit drin).
Gruß, LX
Hallo LX,
Also, im Prinzip willst Du MyHammer nachbauen.
Jain. Ich würde den Fokus ausschließlich auf Aufträge setzen, die im weitesten
Sinne mit EDV zusammenhängen (Programmierarbeiten, etc.). Eigentlich eher
sowas wie http://www.rentacoder.com (nur halt für den deutschsprachigen Raum).
Als Makler, der Du in diesem Zusammenhang bist, haftest Du nach § 278 BGB
mit für das durch Deinen Service zustande gekommene Geschäft.
Mist! OK, dann hat sich das erledigt. Ich würde das Portal 'just-for-fun'
programmieren wollen (weil ich halt momentan Spaß daran habe, sowas zu
entwickeln). Die Auftragsvermittlung wäre kostenlos (zur Deckung der
Hosting-Gebühren würde ich u.U. die Schaltung von Werbung erwägen).
Wenn das aber auch bedeuten würde, dass dadurch ein für mich nicht
akzeptierbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde, dann lasse ich
lieber die Finger davon.
Es gibt auch noch andere schöne Projekte :-)
Danke für die schnelle Aufklärung (auch an Thomas F.)!
Thomas R.
Als Makler, der Du in diesem Zusammenhang bist, haftest Du nach § 278 BGB
mit für das durch Deinen Service zustande gekommene Geschäft.Mist! OK, dann hat sich das erledigt.
Du solltest dringend deine Erkenntnisfindung überdenken.
LX,
wie kommst du auf die Gedanken, die du uns weiter oben mitgeteilt hast?
§278 BGB regelt die "Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte" in diesem Fall ist der Makler kein Schuldner.
Schuldner sind beide Parteinen, der eine schuldet Geld der andere schuldet die Leistung. $278 sagt aus, dass eben diese Schuldner dann _eventuell_ für das haften, was der Makler verbockt.
Bei Maklerverträgen greift dieser Paragraph aber sowieso nicht immer.
Also es wäre schön, wenn du deine Aussagen irgendwie bestätigst. Im Moment schaut es für mich nämlich schlichtweg falsch aus.
mfg
Alex