Beat: Kontaktformular im Impressum ersetzt eine E-Mailadresse nicht

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Aber die Suche brachte mich auf folgende Definition (wohl die gerichtliche "Urdefinition" des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit"): "Das Kennzeichen der Geschäftsmäßigkeit einer Tätigkeit ist sonach, daß der Handelnde bei ihr beabsichtigt, sie in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder zumindest wiederkehrenden Betandteile seiner Beschäftigung zu machen."

Also ich bin jetzt aufs Klo und habe mein Geschäft betrieben.
Ich werde, sollte ich mich je im Land der Richter und Henker befinden, fortan auf jedem deutsche Klo mein Impressum in untertänigsten Befolgung meiner Wiederholungstäterschaft hinterlassen.
Selbstverständlich mit einem Link in dieses Forum.

mfg Beat