echo $begrüßung;
Nicht umsonst ist die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten nur bestimmten Personen vorbehalten.
Ja, ein alter Zopf der deutschen Rechtssprechung, der noch aus dem dritten Reich stammt und eigentlich schon längst abgeschnitten gehört.
Schon passiert. Das RBerG vom 18. Dezember 1935 ist am 30. Juni 2008 außer Kraft getreten. Es wurde durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst.
Zumindest wurden die Vorschriften gelockert, so dass es nun beispielsweise erlaubt ist, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu erbringen oder eine rechtliche Beratung von Vereinsmitgliedern durchzuführen. Genaueres bitte bei Bedarf selbst nachlesen.
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