Hallöle!
Wenn sich jetzt C an A wendet, um die Zahlung von A an B durchzusetzen und das dann auch noch auf diese Art und Weise, so kann man das gerne und ohne jedes Problem schlicht unprofessionell nennen.
Das nennt man im Allgemeinen Geschäftsschädigung
So, wie es beschrieben war, neige ich dazu, hier zuzustimmen. Allgemein gesprochen ist ein solches Verhalten nicht unbedingt geschäftsschädigend; man kann durchaus als Unterlieferant dem Endkunden (das ist in diesem Fall die Agentur) anzeigen, dass der, den der Endkunde mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt hat, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unterlieferanten noch nicht nachgekommen ist. Dass das allerdings einen Effekt auf irgendjemandes Zahlungsmoral haben könnte, wenn diese Zahlungsmoral bekanntermaßen schlecht bis nicht vorhanden ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Ich werde nicht müde zu raten, den gesamten Vorgang von einem fähigen Anwalt prüfen zu lassen, wenn es um eine entsprechend erkleckliche Summe geht. Denn dass das, was wir hier präsentiert bekommen haben, nicht vollständig ist und zur Sachverhaltsprüfung in keiner Weise ausreicht, dürfte uns allen klar sein.
C hat an A keinerlei Ansprüche, C hat mit A keinen Vertrag. Ich rate C also, A in Ruhe zu lassen und entweder die Entlohnung als Lehrgeld abzuschreiben oder B gegenüber auf dem Rechtswege durchzusetzen.
C hat gegenüber jedermann ein Verbietungsrecht aus Urheberrecht, es sei denn, Jedermann könnte bessere Rechte glaubhaft machen. Und genau hier stzt der hebel an. Solange A glaubhaft machen kann, dass er passende Rechte erworben hat und nicht bösgläubig gemacht wurde, kann er sich auch auf diese Rechte berufen.
Würde ich jetzt so nicht unterschreiben. Stell dir mal folgendes vor: Ein Verlag schließt mit irgendeinem Superduperstar einen Vertrag ab über eine Autobiographie. Der Superduperstar stellt beim Schreiben fest, dass das gar nicht so einfach ist und kontraktiert seinerseits einen Ghostwriter, um die Autobiographie rechtzeitig beim Verlag abliefern zu können. Das Buch wird geschrieben, der Superduperstar gibt beim Verlag ab, das Buch geht in Druck und verkauft sich ausgezeichnet. Blöderweise vergißt der Superduperstar, seinen Ghostwriter zu bezahlen und kommt seiner vertraglichen Verpflichtung auch nach mehrfacher Mahnung nicht nach. Daraufhin wendet sich der Ghostwriter an den Verlag und verbietet dem die Verbreitung seines Werks...
Der Ghostwriter hat mit Auslieferung des fertigen Buchs seine Rechte abgetreten und der Superduperstar hat das dann seinerseits mit dem Verlag genauso gemacht. Der Verlag wird den Teufel tun und die Bücher vom Markt nehmen, sondern notfalls den Superduperstar und den Ghostwriter auf rechtlichem Wege zur Verantwortung ziehen.
Außerdem habe ich bei nochmaligem Lesen erst bemerkt, dass ja gar nicht A der rechtsbrecher wäre, sondern 0, also der Kunde, der das Werk in Verkehr bringen will oder es schon tut. Dieser zieht also dauerhaft einen persönlichen Vorteil daraus und sollte daher dringend bösgläubnig gemacht werden von C. C sollte sich hier aber nur auf das Werk beziehen, in keiner Weise aber auf A oder B. Von deren Existenz muss er gegenüber 0 gar keine Ahnung haben. Sein Verbietungsrecht gegenüber 0 besteht bis zum gegenteiligen Beweis auch direkt gegenüber 0.
Wenn C dem B die Nutzungsrechte abgetreten hat, dann kann C sich ein Ofenrohr kaufen und ins Gebirge gucken oder einen wirklich guten Anwalt einschalten. Das Dumme ist, dass wir, wie oben schon erwähnt, die geschlossenen Verträge nicht kennen. Außerdem weiß ich nicht, ob es eine implizite Abtretung der Nutzungsrechte bei Übergabe der geleisteten Arbeit gibt (LX! Ich brauche dich!).
Also C muss bei 0 höflich nachfragen, was den denn glauben macht, dass er das Werk von C benutzen dürfe.
Um Himmels willen, das ist doch das absolut selbe, nur dass C dann nicht nur B vor seinem Kunden A unmöglich macht, sondern A, mit dem er bisher überhaupt keinen Kontakt hatte, auch noch vor dessen Kunden. Ey Leute, kommt mal runter - das mag vielleicht rechtlich gehen und durchzusetzen sein, aber damit schießt sich der Crack von Welt doch einfach nur ins Knie!
File Griese,
Stonie
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It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen
kennt auch Stonie Wayne.