Stonie: Nutzungsrecht zurückziehen?

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Hallöle!

man kann durchaus als Unterlieferant dem Endkunden (das ist in diesem Fall die Agentur) anzeigen, dass der, den der Endkunde mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt hat, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unterlieferanten noch nicht nachgekommen ist.

Das bezweifele ich aus eigener Erfahrung. Jemanden in Misskredit zu bringen, kann teuer werden.

Ich sagte nicht "in Mißkredit bringen", sondern "eine Zahlungsverpflichtung anzeigen". Das ist ein  himmelweiter Unterschied. Manchmal muß man das sogar tun, um seine Rechte auf Entlohnung zu wahren.

Ich werde nicht müde zu raten, den gesamten Vorgang von einem fähigen Anwalt prüfen zu lassen,

Das ist eine so oft bemühte Allgemeinfloskel, die man diese Werbung eigentlich in den Kopf dieser Seite aufnehmen könnte "Bei Rechtsfragen fragen Sie einen Anwalt"... am besten gleich mit Links zu den Anwaltssuchseiten. :-|

Was soll ich machen? Unser Anonymus hat die Frage derart allgemein gestellt, dass wir hier viel zu viel in die Problembeschreibung hineinlesen müßten. Eine Antwort auf seine Frage hat er, wir sind uns alle einig, dass das Vorgehen, das C plant, mindestens keine gute Idee ist. Wenn es um ausreichend Geld geht, sollte er seine Unterlagen nehmen und prüfen lassen, was er am günstigsten als nächstes tun sollte. Was wir hier betreiben können, ist sowieso nicht viel mehr als Tarotkartenleserei, und zwar aufgrund von mangelhafter Information einerseits und sicherlich nicht ausreichender rechtlicher Fachkenntnis andererseits.

C hat an A keinerlei Ansprüche,

Wer sagt _das_ denn?

Oh, für mich klang es so. B ging zu C, gab eine (kreative) Arbeit in Auftrag und bekam die Arbeit geliefert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sollte eigentlich das Nutzungsrecht abgetreten sein, sonst könnte ja jeder Maler, der meine Garagentor mit einem hübschen Bild verziert, damit drohen, es wieder abzukratzen. Und das kann er nicht.

Kein Vertrag heißt doch nicht, keine Ansprüche!

Doch, genau das heißt es. Der Vertrag bestand zwischen B und C, die Leistung wurde erbracht, die Zahlung erfolgte nicht. Derjenige, der hier zu belangen ist, ist B. Wenn C versucht, dessen Auftraggeber in Anspruch zu nehmen, müssen meiner Ansicht nach bestimmte Umstände (B ist insolvent, beispielsweise) eintreten.

C hat jederzeit das Recht, jedermann danach zu fragen, warum er seine Rechte missachtet?

Das mag sein und das mag sogar rechtlich gedeckt sein. Aber wir brauchen uns jetzt nicht wirklich darüber zu streiten, dass das für C eine Form von geschäftlichem Selbstmord ist, oder?

File Griese,

Stonie

--
It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
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Nutzungsrecht zurückziehen?

A. Nonym
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