Hallo,
Die werden sich dann allerdings als geübte Kaufleute schon ihre eigenen Gedanken über die Frage machen, sind aber nach meinem Wissensstand in der Sache dadurch noch nicht bösgläubig gemacht worden.
Bei gut oder bösgläubigkeit beim Erwerben von etwas entscheidet alleine der Zeitpunkt des Erwerbes.
Alles andere würde auch keinen Sinn machen, da dann jeder mit Aufforderung der Herrausgabe zB bösglaubig gemacht würde und eine gutgläubig erworbene Sache herausgeben müsste.