Hallo
Wenn C dem B die Nutzungsrechte abgetreten hat, dann kann C sich ein Ofenrohr kaufen und ins Gebirge gucken oder einen wirklich guten Anwalt einschalten. Das Dumme ist, dass wir, wie oben schon erwähnt, die geschlossenen Verträge nicht kennen. Außerdem weiß ich nicht, ob es eine implizite Abtretung der Nutzungsrechte bei Übergabe der geleisteten Arbeit gibt (LX! Ich brauche dich!).
Darf ich auch?
Sofern nicht vereinbart wurde, dass B sich zB das Werk bis zur Zahlung nur anschauen darf, aber noch nicht öffentlich verwenden darf, sehe ich hier keine Möglichkeit, an etwas anderes als mindestens die gewährung eines Nutzungsrechtes. Ob es dann das alleinige Nutzungsrecht ist wird auch wieder auf den Vertrag ankommen, wie es ohne Vertrag aussieht kann ich nciht beurteilen. Aber "Nutzungsrecht" hat B mit Übergabe im Normalfall zumindest konkludent bekommen.