Tom: Nutzungsrecht zurückziehen?

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Hello,

Nein. Wenn Urheberrecht gilt, hat B ein (eingeschränktes) Nutzungsrecht erst mit angemessener Vergütung erworben.

Das stimmt nicht. Nach dem UrhG besteht für viele der zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürftigen Handlungen ein Recht auf Vergütung. Das bedeutet nicht, daß das Recht erst erteilt wird, wenn die Bezahlung erfolgt ist. Eigentlich sagt es sogar das Gegenteil aus, erst nach/durch eine entsprechende Handlung kann man sich sinnvoll auf das Recht auf Vergütung berufen.

Das ist nun genau der Punkt, bei dem ich den Juristen immer nicht folgen kann.
Wenn nun jemand von vornherein vor gehabt hat, die Vergütung nicht oder nicht in voller Höhe zu zahlen, ist es Betrug. Dann kommt das Rechtsgeschäft gar nicht zustande.

Wenn jemand erst nach Übergabe nicht mehr in der Lage ist, die Vergütung zu zahlen, was ist dann? Hat er dann trotzdem die Rechte erworben?

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

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Nutzungsrecht zurückziehen?

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