Würde ich ebenfasll als Nötigung und Erpressung empfingen, da die Aufforderung weder schhriftlich erfolgt (Mahnungen per Mails nicht nur moit Signatur rechtskräftig, nach meinem Wissen), noch irgendwelche Fristen gehalten worden sind.
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Eine Mahnung kann auch mündlich erfolgen, oder eben wie hier per E-Mail. Solange vertraglicht nichts ausgeschlossen ist, ist soetwas auch rechtswirksam. Die Beweislast trifft natürlich den Mahnenden - und damit dürfte der sich bei einer Mail sehr schwehr tun.