Und Faxe sind ja bekanntermaßen ein anerkanntes Mittel der schriftlichen Kommunikation, sie können sogar einem Einschreiben gleichgesetzt werden.
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Schriftform erfüllen sie aber (noch) nicht - nur mal so nebenbei.
Mir will aber scheinen, dass es schon zwischen A und B keinen vernünftigen Vertrag gab, sondern eine mündliche Absprache der Art "ich kann das schon machen" - "dann mach mal" und zwischen B und C scheint es ähnlich gelaufen zu sein. Sicherlich sind per Handschlag und mündlich gemachte Verträge rechtswirksam; dummerweise wird es meistens dann problematisch, wenn etwas schiefläuft und man irgendwelche Nachweise erbringen muss.
Da denke ich, dass es zumindest aus Sicht des C keine Probleme geben wird. Auch wenn nichts Schrifltiches vorliegt.
Hier wurde der Vertrag ja schon Teiweise (bis auf die Zahlung) erfüllt. Wir kennen also die Hauptleistung. Der Erbringer und der Empfänger der Hauptleistung dürfte auch recht einfach nachzuweisen sein (C und B).
Wenn C und B jetzt nicht gerade die allesbesten Freunde waren, wird sich jeder Richter überzeugen lassen, dass es ein Entgeldlicher vertrag war.
Zur Not wird dann eben angeordnet, dass die Leistung des C von eibnem unabhängigen Gutachter zu Bewerten ist. Sollte C also gut gearbeitet haben wird sich das nicht allzuschelcht auswirken.
Dann bleibt nur noch zB zu klären ob es sich bei solchen Verträgen dann um die Gewährung des alleinigen oder eines "anteiligen" Nutzungsrechtes handelt. Also, ob C das Werk mehrmals verwenden darf, oder ob er das REcht nach dem "Verkauf" nicht mehr hat. Das wird sich aber sicher auch klären lassen.