Hi,
Kann er nicht fristlos machen. Wärte ja das Gleiche, wenn jemand sofort nach der Rechnungszusendung einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Da sind Fristen einzuhalten.
aber unsere deutschen Behörden schaffen das schon.
Im vergangenen Jahr habe ich beispielsweise Ende März eine Mahnung vom Landratsamt bekommen, weil ich die Jahresgebühren für die Müllabfuhr angeblich nicht fristgerecht bezahlt hätte.
Die Rechnung mit dem Zahlungsziel "innerhalb von vier Wochen ab Zugang dieses Schreibens" kam zwei Tage danach. ;-)
Auf meine empörte Nachfrage teilte man mir dann schriftlich mit, dass sei ein Versehen, man bedaure, und die Mahngebühr brauchte ich selbstverständlich nicht zu zahlen.
Schönes Wochenende noch,
Martin
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Lieber Blödeleien als blöde Laien.
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