Texter mit x: Nutzungsrecht zurückziehen?

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Dann kann er B ggf. wegen Betruges anzeigen.

Kann er, nur gibt es keinen konkreten Hinweis auf das Vorliegen dieses Straftatbestands.

Die verbleibende Frage ist aber, ob A hat wissen können, dass die rechte bei C liegen.

Welche Rechte? Nutzungsrechte hat A von B erworben, die B nach Lage der Dinge zu dem Zeitpunkt auch an A weiterveräußern durfte, zumindest geht aus der Schilderung nichts Gegenteiliges hervor. Andere Rechte sind erst mal unberührt.

Hat A gutgläubig gehandelt, könnte ich mir vorstellen, dass der fein raus ist.

Ich weiß nicht wie das bei anderen immateriellen Gütern/Rechten ist aber bei Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts (und darum könnte es gehen) gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Entweder müßte A sich also nicht darauf berufen, weil er die Rechte erwoben hat oder er hätte die Rechte nicht erworben, dann nützt ihm auch Gutgläubigkeit nichts.

Ich bin mir aber halbwegs unsicher. Was wohl unangezweifelt der Fall ist, jeder darf rechtmäßig erworbene Software mitsamt Nutzungsrecht weiterverkaufen. Im UrhG steht aber, daß Nutzungsrechte nur mit der Zustimmung des Urhebers weiterverkauft werden dürfen (mit Ausnahmen, die hier aber nicht greifen).

Ich denke A ist insofern fein raus, als daß er das Nutzungsrecht tatsächlich erworben hat. Allerdings könnte C ein Recht auf Vergütung durch A haben, falls B seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Formulierungsabhängig könnte das Verlangen, durch C an A, die Nutzung einzustellen oder zu zahlen, aber dennoch eine Erpressung (eventuell "nur" Versuch) sein.

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Nutzungsrecht zurückziehen?

A. Nonym
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