Gary: Autowerbung erlaubt?

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Hi Texter mit x,

Impressum ist Fehanzeige. Auf den Karten ist _immer_ nur eine Handynummer drauf.

Hab jetzt gelesen, dass man über den §1004 BGB ein recht auf Beseitigung und Unterlassung hat. Was immer das heissen mag.

Ausserdem bleibt einem die Möglichkeit ein Verbotsschild an zu bringen, mit dem Hinweis eine Summe X zu verlangen, wenn dagegen verstossen wird. Wer dann trotdem eine Karte dran hängt muss dann zahlen.

Die Frage ist nur, ob ein Schild auf deutsch rechtlich ausreicht, oder ob ich den Verbotsaufkleber in türkisch, polnisch, jugoslavisch... und so weiter übersetzen muss...

Grüsse Gary