Hallo,
Hab was gefunden:
http://astra4ever.net/unerwuenschte-werbung-am-auto-t90551.html
Danach ist es rechtswidrig:
Zitat:
1)Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich nämlich um eine Benutzung der Straße zu "verkehrsfremden Zwecken".
2)Ein weiteres Problem könnte sein, dass kriminell gesinnte Menschen anhand nicht entfernter Werbezettel erkennen könnten, welcher Autobesitzer etwa urlaubsbedingt gerade länger nicht da ist.
[...] müssen überprüfen, ob dafür eine Bewilligung vorliegt und wenn keine vorliegt, gibt es natürlich Strafen entsprechend der Straßenverkehrsordnung und das kann bis 726 Euro gehen für denjenigen, der diese Werbeprospekte verteilt hat."
Mehr konnte ich jetzt dazu auch nicht erfahren. Gibt es Urteile zu "verurteilten" Visitenkarten-Zwangs-Anbringer?
Gruss Gary