Hello,
Letzlich wird das Ganze durch das Gerichtsverfahren nur an die große Glocke gehängt und erfährt so vielleicht ungewollt mehr Aufmerksamkeit als der Angelegenheit zuträglich oder sie insgesamt wert ist.
Ja, lass uns die Frage, ob Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), tatsächlich maßgeblicher Mitarbeiter des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) war und ob "Die Linke" das auch nach Kenntnisnahme noch billigt, in allen Foren diskutieren, die das zulassen.
Das ist ein Stück Meinungsfreiheit aus unserer Verfassung, wenn man sich über eine Person des öffentlichen Lebens oder eine Partei auch öffentlich unterhält und diskutiert. Sollte das Gericht meinen, dass das gesamte Wikipedia.org nun nicht mehr verlinkt werden darf, nur weil sich vielleicht auf einem Millionstel oder weniger seines Inhaltes ein Fehler befinden könnte, der eine einzelne Person des öffentlichen Lebens benachteiligt, dann betreibt dieses Gericht hier Rechtsbeugung. Es hat weder das Gebot der Angemessenheit noch die Abwägung von berechtigten Interessen berücksichtigt. Es untgergräbt das Presserecht, es entscheidet offensichtlich tendenziös.
Wenn Herrn Heilmann Unrecht geschioeht, kann er die Verbreiter der Nachricht auf Schadenersatz verklagen. Auf das Ergbebnis bin ich dann allerdings gespannnt.
Das vorläufige Verbot, die betroffene Information zu verbreiten (zu verlinken), hätte ich noch nachvollziehen können. Nue weil eine Zeitung etwas falsches über den Bundeskanzler schreibt, hat man bisher noch nicht die ganze Zeitung verboten.
Ich überlege nun, ob ich nicht Strafanzeige gegen den Richter erstatten sollte, solange es noch Zeit ist. Vielleicht macht diese Form der Rechtssprechung (sic!) demnächst wieder Schule und der Linke war kein solcher sondern nur ein verkappter?
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
