Peter: Vielleicht Ende für Google Bildersuche

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Vielleicht Ende für Google Bildersuche

Peter
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    Harlequin
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      Frank (no reg)
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      Peter
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          Timo
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        Kai345
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                    Harlequin
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                      Mega
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                        at
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          Blanko-Scheck

          Timo
          • meinung
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            Harlequin
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              Timo
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                  Timo
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                    Harlequin
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                          Mega
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                            Daniel Thoma
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                              Mega
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                  2. 0
                    Detlef G.
                    1. 0
                      Timo
                      1. 0
                        Harlequin
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            Klawischnigg
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              Harlequin
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      Patrick Andrieu
      1. 0
        Malcolm Beck´s
        1. 0
          Patrick Andrieu
          1. 0
            Malcolm Beck´s
      2. 0
        Harlequin
  2. 2
    Klawischnigg
    1. 1
      Kai345
  3. 5
    Swen
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      Klawischnigg
      1. 0
        Swen
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          Klawischnigg
  4. 0

    dummheit?

    bleicher
    1. 0
      Mega
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                    Daniel Thoma
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                                      Daniel Thoma
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                                        Mega
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                                          Daniel Thoma
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                                            Mega
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                                              Daniel Thoma
                                              1. 0
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                                  Mega
                          2. 0
                            Bob
                            1. 0
                              Mega
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                          Mega
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            Klawischnigg
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              Mega
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                Klawischnigg
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                  Mega
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                    Klawischnigg
          3. 2
            Daniel Thoma
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              Mega
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                  Tim Tepaße
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                  Mega
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                    Daniel Thoma
                    1. 0
                      Mega
                      1. 0
                        Daniel Thoma
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                          Mega
                          1. 0
                            Daniel Thoma
                            1. 0
                              Mega
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                                Daniel Thoma
      2. 1
        Tom
        1. 0
          Mega
          1. 2
            Peter Lüstig
            1. 0
              suit
          2. 0
            Swen
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              Mega
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                1. 0
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                    Linksetzer
                    1. 0
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        Der Martin
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            Der Martin
            1. 0
              Mega
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      4. 1
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              Timo
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        Chräcker Heller
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          Chräcker Heller
      6. 0
        Timo
        1. 0
          Harlequin
          1. 0
            Tim Tepaße
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                Harlequin
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                    Harlequin
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                          Mega
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                        Harlequin
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                          Mega
                          1. 0
                            Harlequin
                            1. 0
                              Mega
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                Stefan Münz
                1. 0
                  Swen
                2. 0
                  Mega
                  1. 0
                    Cybaer
                    1. 0
                      Mega
                      1. 1
                        Cybaer
                        1. 0
                          Mega
                  2. 0
                    Stefan Muenz
                    1. 0
                      Cybaer
                    2. 0
                      Mega
              3. 0

                APIs für Crawler

                Tim Tepaße
                • meinung
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                  Swen
      7. 0
        bleicher
      8. 0
        Cybaer
        1. 0
          Timo
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              Mega
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                  Mega
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                    Cybaer
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                      Mega
        2. 0
          Mega
  5. 2
    Beat
    1. 0
      Timo
      1. 0
        Malcolm Beck´s

Hi,

endlich tut mal jemand was dagegen:

http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/story/23550877

Und ich hoffe da Urteil wird in weiterer Instanz bestätigt und lässt sich dann vielleicht auch irgendwann auf die normale Suche anwenden.

Peter

  1. Yerf!

    Und ich hoffe da Urteil wird in weiterer Instanz bestätigt und lässt sich dann vielleicht auch irgendwann auf die normale Suche anwenden.

    Warum? Willst du das Internet abschaffen? Ohne Suchmaschinen wäre es zumindest extrem sinnlos...

    Wer seine Inhalte nicht verbreitet wissen will sollte sie nicht im Internet veröffentlichen.

    Gruß,

    Harlequin

    --
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    1. Hallo,

      Wer seine Inhalte nicht verbreitet wissen will sollte sie nicht im Internet veröffentlichen.

      ^
                                           im Internet

      Ansonsten natürlich absolute Zustimmung.

      Ciao, Frank

    2. Hi,

      Wer seine Inhalte nicht verbreitet wissen will sollte sie nicht im Internet veröffentlichen.

      im folgenden Thread finden sich andere Sichtweisen dazu:http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134671/#m873776

      Peter

      1. im folgenden Thread finden sich andere Sichtweisen dazu:http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134671/#m873776

        Da heisst es, dass Google nicht ungefragt die Inhalte speichern soll. Dir ist aber klar, dass du den Suchamschinen klarmachen kannst, was sie speichern sollen und was nicht?

        Ich finde das Argument "Google speichert ohne Erlaubnis" völlig schwachsinnig, denn jeder Seitenbesucher speichert die aufgerufene Seite ungefragt. Und das kann der Webmaster nichtmal verhindern.

        Ja, ich fände es besser, wenn SuMas nur die Domains indexieren, die sich selbst anmelden, allerdings hat das auch enorme Nachteile für die User, die die SuMa nutzen.

        1. Hi,

          Da heisst es, dass Google nicht ungefragt die Inhalte speichern soll. Dir ist aber klar, dass du den Suchamschinen klarmachen kannst, was sie speichern sollen und was nicht?

          Mir schon, aber 1. was für Google gilt muss lange noch nicht für xygoogle gelten und 2. die Vielzahl der Eigentümer kleinerer Webseiten weiss es garantiert nicht.

          Ich finde das Argument "Google speichert ohne Erlaubnis" völlig schwachsinnig, denn jeder Seitenbesucher speichert die aufgerufene Seite ungefragt. Und das kann der Webmaster nichtmal verhindern.

          Ja stimmt, da ist wohl eher gemeint, "veröffentlicht" anstatt "speichern".

          Ja, ich fände es besser, wenn SuMas nur die Domains indexieren, die sich selbst anmelden, allerdings hat das auch enorme Nachteile für die User, die die SuMa nutzen.

          Ich sehe da keinerlei Nachteile.

          Timo

      2. [latex]Mae  govannen![/latex]

        Wer seine Inhalte nicht verbreitet wissen will sollte sie nicht im Internet veröffentlichen.

        im folgenden Thread finden sich andere Sichtweisen dazu:http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134671/#m873776

        .. die man aber nicht teilen muß. Auch wenn ich google überhaupt nicht mag: Eine SuMa, die explizite Erlaubnis benötigen würde, wäre vollkommen sinnlos.

        Für mich hat dies Klage was von den Vollspacken, die aufs Land ziehen und dann den benachbarten Bauern mit einer Klagewelle überziehen, weil morgens der Hahn kräht, die Kühe muhen etc.

        Cü,

        Kai

        --
        Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,ash nazg thrakatulûk, agh burzum-ishi krimpatul
        selfcode sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:# ie:{ mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
        1. .. die man aber nicht teilen muß. Auch wenn ich google überhaupt nicht mag: Eine SuMa, die explizite Erlaubnis benötigen würde, wäre vollkommen sinnlos.

          Kannst du das näher begründen? Ich püersönlich sehe in deiner Aussage keinen Sinn.

          Für mich hat dies Klage was von den Vollspacken, die aufs Land ziehen und dann den benachbarten Bauern mit einer Klagewelle überziehen, weil morgens der Hahn kräht, die Kühe muhen etc.

          Völlig am Thema vorbei. Im Internet gelten die gleichen Gesetze, wie im RL. Und da darf ich auch nicht einfach in deine Wohnung kommen, alles Fotografieren und die Bilder dann in einem Schaukasten vor meinem Haus aufhängen, damit andere darin stöbern können.
          Ob dabei die Tür offen oder geschlossen ist, spielt dabei keine Rolle.

          Allerdings kann ich dich hereinbitten und dich durch die Wohnung führen. Ich kann dir auch erlauben, Bilder zu machen und auch, diese irgendwo zu veröffentlichen. Wenn ich das alles aber ohne deine Erlaubnis mache, würdest du es so hinnehmen oder etwas dagegen unternehmen?

          1. Yerf!

            Kannst du das näher begründen? Ich püersönlich sehe in deiner Aussage keinen Sinn.

            Was denkst du... wieviele Informationen im Netz wären plötzlich unauffindbar, nur weil der Author vergesen hat die Seite in den Suchmaschinen einzutragen?

            Völlig am Thema vorbei. Im Internet gelten die gleichen Gesetze, wie im RL. Und da darf ich auch nicht einfach in deine Wohnung kommen, alles Fotografieren und die Bilder dann in einem Schaukasten vor meinem Haus aufhängen, damit andere darin stöbern können.
            Ob dabei die Tür offen oder geschlossen ist, spielt dabei keine Rolle.

            Eine Webseite ist keine private Wohnung sondern eine für Jedermann zugängliche Ausstellung. Wie sieht es dort mit Fotografieren aus? Bei den meisten die ich kenne wird *explizit* darauf hingewiesen, dass Fotografieren nicht erlaubt ist (robots.txt vorhanden).

            Gruß,

            Harlequin

            --
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            1. Was denkst du... wieviele Informationen im Netz wären plötzlich unauffindbar, nur weil der Author vergesen hat die Seite in den Suchmaschinen einzutragen?

              Sehr viele Seiten, die keinen interessieren, wie stümperseiten von Möchtegernwebdesignern. Die Qualität würde steigen, da ein gewisses Wissen vorrausgesetzt wird.

              Wie sieht es dort mit Fotografieren aus? Bei den meisten die ich kenne wird *explizit* darauf hingewiesen, dass Fotografieren nicht erlaubt ist (robots.txt vorhanden).

              Und es ist auch verboten, wenn es _nicht_ dasteht. Erlaubt ist es erst, wenn explizit dasteht "Fotografieren erlaubt"
              Allerdings ist dann die Weiternutzung immer noch untersagt. Also selbst wenn Google die Seiten indexiert hat, dürfen sie immer noch nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.

              1. Yerf!

                Sehr viele Seiten, die keinen interessieren, wie stümperseiten von Möchtegernwebdesignern. Die Qualität würde steigen, da ein gewisses Wissen vorrausgesetzt wird.

                Das glaube ich weniger... gerade die Stümper-Webdesigner stürzen sich doch auf SEO wie die Hyänen aufs Aas. Was eher verlorengeht sind Informationen über nichttechnische Hobbies die von Leuten eingestellt wedrden, die froh sind gerade mal Frontpage bedienen zu können (wodurch ihre Informationen allerdings nicht schlechter werden).

                Also selbst wenn Google die Seiten indexiert hat, dürfen sie immer noch nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.

                Das Problem ist eben, dass das sich so entwickelt hat und "State of the Art" ist. Das kriegt man nicht mehr umgeschmissen, aber es gibt genug Möglichkeiten, wie man damit vernünftig umgehen kann (man muss sie nur nutzen).

                Gruß,

                Harlequin

                --
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                1. Das glaube ich weniger... gerade die Stümper-Webdesigner stürzen sich doch auf SEO wie die Hyänen aufs Aas. Was eher verlorengeht sind Informationen über nichttechnische Hobbies die von Leuten eingestellt wedrden, die froh sind gerade mal Frontpage bedienen zu können (wodurch ihre Informationen allerdings nicht schlechter werden).

                  Wie schnell, glaubst du, würden die SOftwarehersteller reagieren und automatisch eine passende Robots.txt erzeugen und hochladen?

                  Das Problem ist eben, dass das sich so entwickelt hat und "State of the Art" ist. Das kriegt man nicht mehr umgeschmissen, aber es gibt genug Möglichkeiten, wie man damit vernünftig umgehen kann (man muss sie nur nutzen).

                  Genau das mein ich ja. Es ist kein Problem, wenn Google es macht, denn es ist dort ja normal.
                  Nur muss das Gleiche dann für alle anderen auch gelten. Und um wieder zum Anfangsthema zu kommen, ich darf dann auch Google indexieren und eine Datenbank erzeugen. Diese darf ich dann bei mir veröffentlichen.
                  Denn wenn es Google darf, dürfen es alle, wenn alle anderen es nicht dürfen, darf es Google auch nicht.

                  Und da ich kein Gesetz kenne, das mit vorschreibt, die robots.txt zu beachten, kann ich dabei die robots.txt von Google.de getrost ignorieren und kräftig spidern.

                  1. Yerf!

                    Wie schnell, glaubst du, würden die SOftwarehersteller reagieren und automatisch eine passende Robots.txt erzeugen und hochladen?

                    Und wie lange dauert es bis sich die Leute das ausm Esel gezogen haben? Frontpage wird seit einiger zeit nicht mehr weiterentwickelt, ist aber immernoch im Einsatz (bekommt man auch hier ja noch ab und zu mit).

                    Aber viel schlimmer: was bringt das für die ganzen nicht mehr gepflegten aber immernoch erreichbaren Seiten im Netz? Nur weil sie alt sind heist das noch lange nicht, das sie nicht mehr interessant sind.

                    Genau das mein ich ja. Es ist kein Problem, wenn Google es macht, denn es ist dort ja normal.
                    Nur muss das Gleiche dann für alle anderen auch gelten. Und um wieder zum Anfangsthema zu kommen, ich darf dann auch Google indexieren und eine Datenbank erzeugen. Diese darf ich dann bei mir veröffentlichen.
                    Denn wenn es Google darf, dürfen es alle, wenn alle anderen es nicht dürfen, darf es Google auch nicht.

                    Ja diese Meinung vertrete ich auch, zumindest wenn es klar ist, das es keine reine Kopie von Google ist, sondern z.B. eher in die Richtung Meta-Suche. Google indiziert ja nicht nur eine Seite sondern alle, behauptet nicht, das diese Seiten von ihnen erstellt wurden und hat auch nur Auszüge.

                    Und da ich kein Gesetz kenne, das mit vorschreibt, die robots.txt zu beachten, kann ich dabei die robots.txt von Google.de getrost ignorieren und kräftig spidern.

                    Hier wäre ich vorsichtig. Die Rechtsprechung die ich bisher so gehört habe sieht in der robots.txt und den Meta-Angaben ein Gegenstück zu Hinweisschildern die einen rechtlich relevanten Willen des Authors ausdrücken (sowohl zum Aussperen aber auch als Einladung per meta keyword). Auch das halte ich durchaus für korrekt.

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
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                    1. Hier wäre ich vorsichtig. Die Rechtsprechung die ich bisher so gehört habe sieht in der robots.txt und den Meta-Angaben ein Gegenstück zu Hinweisschildern die einen rechtlich relevanten Willen des Authors ausdrücken (sowohl zum Aussperen aber auch als Einladung per meta keyword). Auch das halte ich durchaus für korrekt.

                      Und somit bin ich aus dem Schneider. Ich entscheide mich dafür, Metas auszuwerten und die robots.txt zu ignorieren. So halten es andere Suchmascnhinen auch. Entweder, oder.
                      Und die Metas bei Google zeigen keinen Hinweis darauf, dass ein Spidern nicht erwünscht ist ;)

                      1. Hallo.

                        Und somit bin ich aus dem Schneider.

                        Der aktuelle Fall zeigt doch, dass es keine rechtssichere Position gibt. Bis du tatsächlich aus dem Schneider bist oder eben definitiv nicht, kann noch einige Zeit vergehen. Bis dahin bist du wie jeder andere im Zweifelsfall auf einen Richter angewiesen, der deiner Argumentation freiwillig folgt.
                        MfG, at

        2. Hi,

          Eine SuMa, die explizite Erlaubnis benötigen würde, wäre vollkommen sinnlos.

          wie kommst du denn darauf? Die Mehrheit will doch dort gelistet werden, viele bezahlen sogar extra für Optimierung im Listing.

          Die Leute geben Metatags ja auch an, also wäre es bestimmt kein Problem  einen gewollten Hinweis auf Indizierung zu erzeugen, während der umgekehrte Fall, wie er jetzt gehandhabt wird, absoluter Mist ist, zumindest aus meiner Sicht. Der jetztige Zustand ist ein Blanko-Scheck, der nur dann nicht gültig ist, wenn ein Post-it draufklebt "Bitte nicht einlösen", und den möchte im normalen Leben auch keiner ausstellen.

          Timo

          1. Yerf!

            wie kommst du denn darauf? Die Mehrheit will doch dort gelistet werden, viele bezahlen sogar extra für Optimierung im Listing.

            Welche Mehrheit? Die "Webdesigner" die glauben man muss beil allgemeinen Begriffen oben stehen, oder Leute die aus reinem Hobby eine Webseite betreiben, die ein paar Informationen (über ein seltenes, aber für einige Leute trotzdem sehr interessante Thema) bereithält?

            Die Leute geben Metatags ja auch an, also wäre es bestimmt kein Problem  einen gewollten Hinweis auf Indizierung zu erzeugen

            Das setzt vorraus, dass sich die Leute *aktiv* mit dem Thema auseinandersetzen und die Webseite immernoch pflegen. Seiten die nicht mehr gewartet werden fallen aus dem Raster. Willst du diesen ihrnen Nutzen absprechen, nur weil sich niemand mehr darum kümmert? Und Leute die sich nicht weiter mit dem Mechanismus auseinandersetzen sollen ebenfalls nicht gefunden werden? Obwohl sie sehr interessante Dinge zu erzählen wissen?

            während der umgekehrte Fall, wie er jetzt gehandhabt wird, absoluter Mist ist, zumindest aus meiner Sicht. Der jetztige Zustand ist ein Blanko-Scheck, der nur dann nicht gültig ist, wenn ein Post-it draufklebt "Bitte nicht einlösen", und den möchte im normalen Leben auch keiner ausstellen.

            Das ganze ist einfach so gewachsen und schon seit *mehreren* Jahren so gültig. Das Internet wurde geschaffen um Informationen zu teilen. Warum sollte man sich jetzt umstellen?

            Gruß,

            Harlequin

            --
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            1. Hi,

              wie kommst du denn darauf? Die Mehrheit will doch dort gelistet werden, viele bezahlen sogar extra für Optimierung im Listing.

              Welche Mehrheit? Die "Webdesigner" die glauben man muss beil allgemeinen Begriffen oben stehen, oder Leute die aus reinem Hobby eine Webseite betreiben, die ein paar Informationen (über ein seltenes, aber für einige Leute trotzdem sehr interessante Thema) bereithält?

              Mit der Mehrheit meine ich auch die Mehrheit. Von allen Personen/Firmen die eine Webseite haben, wollen die meissten in Suchmaschinen gelistet sein. Nur dumm, dass sie oft nicht wissen, was so alles von ihrer Seite gelistet wird.

              Die Leute geben Metatags ja auch an, also wäre es bestimmt kein Problem  einen gewollten Hinweis auf Indizierung zu erzeugen

              Das setzt vorraus, dass sich die Leute *aktiv* mit dem Thema auseinandersetzen und die Webseite immernoch pflegen. Seiten die nicht mehr gewartet werden fallen aus dem Raster. Willst du diesen ihrnen Nutzen absprechen, nur weil sich niemand mehr darum kümmert? Und Leute die sich nicht weiter mit dem Mechanismus auseinandersetzen sollen ebenfalls nicht gefunden werden? Obwohl sie sehr interessante Dinge zu erzählen wissen?

              Ja, selbst wenn für uns einige diese sogenannten Webleichen interessant erscheinen, haben sie nichts ungenehmigt in einer Suchmachine verloren, meine Meinung.

              während der umgekehrte Fall, wie er jetzt gehandhabt wird, absoluter Mist ist, zumindest aus meiner Sicht. Der jetztige Zustand ist ein Blanko-Scheck, der nur dann nicht gültig ist, wenn ein Post-it draufklebt "Bitte nicht einlösen", und den möchte im normalen Leben auch keiner ausstellen.

              Das ganze ist einfach so gewachsen und schon seit *mehreren* Jahren so gültig. Das Internet wurde geschaffen um Informationen zu teilen. Warum sollte man sich jetzt umstellen?

              Wenn mal alle desolaten Zustände in allen Bereichen, nur deshalb nicht abstellen soll, weil sie so gewachsen sind, na dann könnte man sich viele Gesetzgeber/Politiker, ja ganze Parlamente sparen.

              Timo

      3. Yerf!

        im folgenden Thread finden sich andere Sichtweisen dazu:http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/8/t134671/#m873776

        Ich verstehs nicht... wenn ich meine Seite ausdrucke und an eine Litfasäule klebe ist es denk ich für jeden klar, das die jeder Lesen und auch Fotografieren kann und darf (wiederveröffentlich der Fotos dürfte wohl unter Panoramafreiheit fallen).

        Wieso sollte eine Veröffentlichung auf einem Webserver anderen Regeln gehorchen?

        Gruß,

        Harlequin

        --
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        1. (wiederveröffentlich der Fotos dürfte wohl unter Panoramafreiheit fallen).

          Nicht, wenn du explizit diese eine Seite fotografierst. Diese unterliegt immer noch dem Urheberrecht und darf nicht so einfach weiterveröffentlicht werden.

          Das wäre nur ok, wenn du ein Bild aufnimmst, auf dem im Hintergrund die Litfasäule zu sehen ist, diese aber nicht das Leitmotiv darstellt.

          1. Yerf!

            Das wäre nur ok, wenn du ein Bild aufnimmst, auf dem im Hintergrund die Litfasäule zu sehen ist, diese aber nicht das Leitmotiv darstellt.

            Das "Leitmotiv" von Google ist ja auch nicht nur eine Seite sondern das "Internet". Die haben nicht nur eine sondern fast alle Seiten.

            Mag sein, das in Grenzbereichen das ganze an den Urheberechtsgesetzen aneckt. Aber der Nutzen einer Suchmaschine ist für *jeden* eindeutig höher einzustufen. Oder weshalb publiziert jemand im I-Net, wenn er eigentlich nicht gefunden werden will?

            Gruß,

            Harlequin

            --
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            1. Das "Leitmotiv" von Google ist ja auch nicht nur eine Seite sondern das "Internet". Die haben nicht nur eine sondern fast alle Seiten.

              Und das rechtfertigt Dinge, für die andere verklagt werden?

              Mag sein, das in Grenzbereichen das ganze an den Urheberechtsgesetzen aneckt. Aber der Nutzen einer Suchmaschine ist für *jeden* eindeutig höher einzustufen.

              Jeder? Hast du mit jedem einzelnen Internetnutzer gesprochen und ihn danach gefragt?

              Oder weshalb publiziert jemand im I-Net, wenn er eigentlich nicht gefunden werden will?

              Das tut nichts zur Sache. Es geht mir lediglich darum, dass Google sich über Gesetzte hinwegsetzt, und Privatpersonen für das gleiche Verhalten abgemahnt oder verklagt wurden.
              Bei Google halten es aber viele (auch hier im Forum) dieses Verhalten für normal. Von einer Gleichstellung für alle kann da keine Rede mehr sein.

              1. Yerf!

                Jeder? Hast du mit jedem einzelnen Internetnutzer gesprochen und ihn danach gefragt?

                Wer davon nicht profitieren will sollte sich einfach dem *öffentlichen* Teil des Netzes vernhalten. Es ist ja auch nicht so, das Suchmaschinen ein unbekanntes Phänomen wären, das man nicht schon vorher gekannt hätte.

                Das tut nichts zur Sache. Es geht mir lediglich darum, dass Google sich über Gesetzte hinwegsetzt, und Privatpersonen für das gleiche Verhalten abgemahnt oder verklagt wurden.

                Hast du (wirklich vergleichbare) Beispiele dafür? Hier vertrete ich die Meinung, dass auch Privatpersonen entsprechende Suchdienste zur Verfügung stellen dürfen sollten.

                Bei Google halten es aber viele (auch hier im Forum) dieses Verhalten für normal. Von einer Gleichstellung für alle kann da keine Rede mehr sein.

                Ich sehe das als eine Art Gewohnheitsrecht. Dies sollte dann aber natürlich für alle gelten.

                Gruß,

                Harlequin

                --
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                1. Es ist ja auch nicht so, das Suchmaschinen ein unbekanntes Phänomen wären, das man nicht schon vorher gekannt hätte.

                  Das sind SPAM-Mails auch nicht, deshalb muss ich sie aber nicht hinnehmen sondern kann mich dagegen wehren.

                  Hast du (wirklich vergleichbare) Beispiele dafür? Hier vertrete ich die Meinung, dass auch Privatpersonen entsprechende Suchdienste zur Verfügung stellen dürfen sollten.

                  Ich betreibe selbst eine Spartensuchmaschine. Deshalb weiss ich da ziemlich genau, wovon ich rede. Details werde ich aber nicht schreiben. Das tut auch nichts zur Sache.

                  Ich sehe das als eine Art Gewohnheitsrecht. Dies sollte dann aber natürlich für alle gelten.

                  Genau das meine Ich. Google sagt aber, ihre Seiten dürfen nicht gespidert werden. Somit verweigern sie anderen das Recht, was sie sich selbst rausnehmen.

                  1. Yerf!

                    Ich betreibe selbst eine Spartensuchmaschine. Deshalb weiss ich da ziemlich genau, wovon ich rede. Details werde ich aber nicht schreiben. Das tut auch nichts zur Sache.

                    Schade, wäre aber sicher Interessant. Evtl. sollte man versuchen einen Interessenverband zu gründen (gibt sicher mehr mit dem Problem) um mehr gehör zu bekommen.

                    Google sagt aber, ihre Seiten dürfen nicht gespidert werden. Somit verweigern sie anderen das Recht, was sie sich selbst rausnehmen.

                    Du darfst ihnen das Recht ebenso verweigern.

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
                    <!--[if IE]>This page is best viewed with a webbrowser. Get one today!<![endif]-->
                2. Hi,

                  Wer davon nicht profitieren will sollte sich einfach dem *öffentlichen* Teil des Netzes vernhalten. Es ist ja auch nicht so, das Suchmaschinen ein unbekanntes Phänomen wären, das man nicht schon vorher gekannt hätte.

                  »»

                  moderne Piraten in Somalia sind auch kein unbekanntes Phänomen, dennoch müssen einige Schiffe den Golf von Aden passieren, und ich denke nicht dass durch diese Tasachen das Piratentum dort in Ordnung geht.

                  Das tut nichts zur Sache. Es geht mir lediglich darum, dass Google sich über Gesetzte hinwegsetzt, und Privatpersonen für das gleiche Verhalten abgemahnt oder verklagt wurden.

                  Hast du (wirklich vergleichbare) Beispiele dafür? Hier vertrete ich die Meinung, dass auch Privatpersonen entsprechende Suchdienste zur Verfügung stellen dürfen sollten.

                  »»

                  Bei Bildern hast du fast schneller eine Abmahnung als du sie reingestellt hast und um ein Beispiel zu geben, eine Kunde wollte von mir eine Metasuchmaschine aufgebaut bekommen, nach Abmahnungen von Google und Altavista, haben wir das Projekt beerdigen müssen.

                  So sieht es nämlich aus, die dürfen unsereins aber nicht.

                  Bei Google halten es aber viele (auch hier im Forum) dieses Verhalten für normal. Von einer Gleichstellung für alle kann da keine Rede mehr sein.

                  Ich sehe das als eine Art Gewohnheitsrecht. Dies sollte dann aber natürlich für alle gelten.

                  Gewohnheitsrecht? Und wenn nun die nächste Suchmaschine kommt und sagt, wieso robots.txt, wir indizieren nur dann nicht wenn eine tuetenueggel.txt uns das explizit verbietet. Und dann die nächste hat wieder andere Bedingungen usw....

                  Nein, nein, der richtige und einzige Weg muss sein einer Suchmaschine die Indizierung ausdrücklich zu erlauben.

                  Und das falsche Argument, was ich hier immer lese, wer was im Internet stellt, will es auch öffentlich. Ja öffentlich schon, aber nicht indiziert und schon gar nicht irgendwelche Cacheversionen, auch wenn vielen dieses
                  Suchmaschinenlisting haben wollen, ich will es definitiv nicht! Aber dennoch will meinen Besuchern nicht extra eine Passworthürde schaffen und mich auf die Robots zu verlassen ist nur ein temporärer Witz.

                  Hier würde ich mich gerne auf Gestze verlassen können.

                  Timo

                  1. Yerf!

                    moderne Piraten in Somalia sind auch kein unbekanntes Phänomen, dennoch müssen einige Schiffe den Golf von Aden passieren, und ich denke nicht dass durch diese Tasachen das Piratentum dort in Ordnung geht.

                    Eher entsprechende Vosichtsmaßnahmen (mitnahme von Polizei zur Verteidigung, sozusagen als Ersatz für die robots.txt)

                    Bei Bildern hast du fast schneller eine Abmahnung als du sie reingestellt hast und um ein Beispiel zu geben, eine Kunde wollte von mir eine Metasuchmaschine aufgebaut bekommen, nach Abmahnungen von Google und Altavista, haben wir das Projekt beerdigen müssen.

                    Das sehe ich wirklich als Problem. Leider ist die Rechtssprechung nicht wirklich für jeden gleich (weil das Geld für fähige Anwälte fehlen kann)

                    Gewohnheitsrecht? Und wenn nun die nächste Suchmaschine kommt und sagt, wieso robots.txt, wir indizieren nur dann nicht wenn eine tuetenueggel.txt uns das explizit verbietet. Und dann die nächste hat wieder andere Bedingungen usw....

                    Die robots.txt ist Teil der Gewohnheit (und in der heutigen Rechtssprechung teilweise schon entsprechend bestätigt). Für den Rest siehe eins weiter oben...

                    Und das falsche Argument, was ich hier immer lese, wer was im Internet stellt, will es auch öffentlich. Ja öffentlich schon, aber nicht indiziert

                    Warum ins *öffentliche* Internet, wenn man nicht gefunden werden will?

                    und schon gar nicht irgendwelche Cacheversionen, auch wenn vielen dieses
                    Suchmaschinenlisting haben wollen, ich will es definitiv nicht!

                    Das Chaching halte ich (troz des Nutzens) durchaus für Fragwürdig.

                    Aber dennoch will meinen Besuchern nicht extra eine Passworthürde schaffen und mich auf die Robots zu verlassen ist nur ein temporärer Witz.

                    Hm, aber so wurde das Internet erschaffen... (und ich halte es für Gut, so wie es ist, etwas anarchisch, aber trotzdem kann man damit umgehen)

                    Hier würde ich mich gerne auf Gestze verlassen können.

                    Eine festschreibung des aktuellen Zustandes inklusive des derzeitigen Status der robots.txt wäre natürlich zu begrüßen.

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
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                    1. Eher entsprechende Vosichtsmaßnahmen (mitnahme von Polizei zur Verteidigung, sozusagen als Ersatz für die robots.txt)

                      Weil sich andere nicht an Gesetze halte, schlägst du vor, Geld auszugeben?
                      Oder anders, wenn Google quasi piraterie betreibt, bin ich verpflichtet, mich zu wheren, anstatt dass sich Google an die Gesetze halten muss?

                      Das sehe ich wirklich als Problem. Leider ist die Rechtssprechung nicht wirklich für jeden gleich (weil das Geld für fähige Anwälte fehlen kann)

                      Exakt. Langsam kommen wir beide auf einen gemeinsamen Nenner.

                      Die robots.txt ist Teil der Gewohnheit (und in der heutigen Rechtssprechung teilweise schon entsprechend bestätigt). Für den Rest siehe eins weiter oben...

                      Gelten diese Urteile für alle (existierende und zukünftige) Suchmaschinen? Ist Google dazu verurteilt worden, diese Datei zwingend zu beachten oder kann Google irgendwann mal diese Datei ignorieren? Was genau sagen diese Urteile _dazu_ aus?

                      Warum ins *öffentliche* Internet, wenn man nicht gefunden werden will?

                      Wieso soll ich nicht selbst entscheiden dürfen, wo ich zu finden bin? Wieso nimmt sich z.B. Google raus, mir seine Entscheidung aufzuzwingen, wenn ich es nicht explizit verbiete? Hat was von Entmündigung.

                      Das Chaching halte ich (troz des Nutzens) durchaus für Fragwürdig.

                      FACK

                      Hm, aber so wurde das Internet erschaffen... (und ich halte es für Gut, so wie es ist, etwas anarchisch, aber trotzdem kann man damit umgehen)

                      Als das Internet geschaffen wurde, war es für eine recht kleine, geschlossene Benutzergruppe. An eine Suchmaschine wie Google hat niemand auch nur entfernt gedacht.
                      Kannst du mir erklären, nach welchen Kriteren in der Erschaffung des Netzes, Google seine Taten rechtfertigen kann?

                      Eine festschreibung des aktuellen Zustandes inklusive des derzeitigen Status der robots.txt wäre natürlich zu begrüßen.

                      Richtig. Und dazu gehört IMO, nach aktueller Gesetzeslage, dass ein Fehlen derjenigen das Indexieren verhindert. Denn jede andere Entscheidung würde Google per Gesetz eine Sonderstellung gegenüber allen anderen zusprechen.

                      1. Yerf!

                        Als das Internet geschaffen wurde, war es für eine recht kleine, geschlossene Benutzergruppe. An eine Suchmaschine wie Google hat niemand auch nur entfernt gedacht.
                        Kannst du mir erklären, nach welchen Kriteren in der Erschaffung des Netzes, Google seine Taten rechtfertigen kann?

                        Das Netz wurde zum Informationsaustausch geschaffen. Eine Suchmaschine hilft dabei, die relevanten Infromationen zu finden.

                        Oder um mal wieder einen blöden Vergleich zu bringen: wenn du ein Buch veröffentlichst wird das auch in jede Menge Listen von Bibliotheken, Bücherhändlern und Bestsellerlisten aufgenommen, ohne das du etwas dagegen machen kannst...

                        Eine festschreibung des aktuellen Zustandes inklusive des derzeitigen Status der robots.txt wäre natürlich zu begrüßen.

                        Richtig. Und dazu gehört IMO, nach aktueller Gesetzeslage, dass ein Fehlen derjenigen das Indexieren verhindert. Denn jede andere Entscheidung würde Google per Gesetz eine Sonderstellung gegenüber allen anderen zusprechen.

                        Nicht Google, sondern allen Suchmaschinen. Es würde eine Sonderstellung für das Internet bedeuten. Aber die hat es eh schon ohne das du *irgendetwas* dagegen machen kannst. Das Internet ist Global, was nützen dir deutsche Gesetze gegen eine chinesische Suchmaschine?

                        Gruß,

                        Harlequin

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                        1. Das Netz wurde zum Informationsaustausch geschaffen. Eine Suchmaschine hilft dabei, die relevanten Infromationen zu finden.

                          Das hat nie jemand bestritten. Es geht hier aber darum, dass eine einzelne Firma sich das recht nimmt, sich über geltendes Gesetze hinwegzusetzen. Dass sie dabei andere Abmahnen, die das gleiche tun, ist ein ähnliches Thema aber nur bedingt relevant.

                          Oder um mal wieder einen blöden Vergleich zu bringen: wenn du ein Buch veröffentlichst wird das auch in jede Menge Listen von Bibliotheken, Bücherhändlern und Bestsellerlisten aufgenommen, ohne das du etwas dagegen machen kannst...

                          Das ist so nicht richtig. Gegen eine Veröffentlichung meines Buches auf einer Liste kann ich sicher etwas tun.

                          Nicht Google, sondern allen Suchmaschinen.

                          Ok, dann haben also Suchmaschinen eine SOnderstellung gegenüber allen anderen Internetnutzern. Ich sehe darin immer noch ein Problem.
                          Denn entweder macht jeder ne Suchmaschine und rechtfertigt damit Datenklau oder einige sind wieder mal gleicher als andere, nur weil sie mehr Geld haben.
                          Was davon befürwortest du? Ich persönlich gar nichts davon.

                          1. Yerf!

                            Das ist so nicht richtig. Gegen eine Veröffentlichung meines Buches auf einer Liste kann ich sicher etwas tun.

                            Aber du musst aktiv werden (und nicht jeder Betreiber einer Liste bei dir erst um Erlaubnis fragen, oder?)

                            Ok, dann haben also Suchmaschinen eine SOnderstellung gegenüber allen anderen Internetnutzern. Ich sehe darin immer noch ein Problem.
                            Denn entweder macht jeder ne Suchmaschine und rechtfertigt damit Datenklau oder einige sind wieder mal gleicher als andere, nur weil sie mehr Geld haben.
                            Was davon befürwortest du? Ich persönlich gar nichts davon.

                            Ich glaube wir kommen hier nicht weiter, denn ich sehe in einem Suchindex keinen Datenklau...

                            Gruß,

                            Harlequin

                            --
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                            1. Aber du musst aktiv werden (und nicht jeder Betreiber einer Liste bei dir erst um Erlaubnis fragen, oder?)

                              Muss er schon. Wenn ich aktiv werde und dagegen vorgehe, gibts Ärger.

                              Ich glaube wir kommen hier nicht weiter, denn ich sehe in einem Suchindex keinen Datenklau...

                              Wo ziehst du die Grenze zwischen Suchindex und einer Kopie der Webseite (oder anderer geschützer Inhalte, wie Bilder etc.)?

                          2. Hallo Mega,

                            Das ist so nicht richtig. Gegen eine Veröffentlichung meines Buches auf einer Liste kann ich sicher etwas tun.

                            Kaum, wenn jemand ein Buch veröffentlicht, dann darf ich eine Kritik dazu schreiben (sogar mit Zitaten) und der Autor kann gar nichts dagegen tun. Ich kann auch eine Liste nach irgend einem Kriterium machen, z.B. alle Bücher, die im letzten Jahre zum Thema X veröffentlicht wurden.
                            Auch der Autor kann mir nicht verbieten, die Information zu verbreiten, dass er ein Buch veröffentlicht hat.

                            Ok, dann haben also Suchmaschinen eine SOnderstellung gegenüber allen anderen Internetnutzern.

                            Verschiedene Dinge dürfen auch verschieden behandelt werden, so lang es sich um sachliche Unterschiede handelt. ("Google betreibt eine Suchmaschine, Internetnutzer X eine Zitatdatenbank" wäre ein solcher sachlicher Unterschied, "Google hat mehr Geld als Internetnutzer X" nicht).

                            Grüße

                            Daniel

                            1. Verschiedene Dinge dürfen auch verschieden behandelt werden, so lang es sich um sachliche Unterschiede handelt.

                              Stimmt. Und wieso kann dann Google die Betreiber von kleinen Suchmaschinen abmahnen, weil sie das gleiche tun wie Google?

                              ("Google betreibt eine Suchmaschine, Internetnutzer X eine Zitatdatenbank" wäre ein solcher sachlicher Unterschied, "Google hat mehr Geld als Internetnutzer X" nicht).

                              Dummerweise ist in Deutschland das letzere Argument aber wesentlich gewichtiger.

                              1. Hallo Mega,

                                Stimmt. Und wieso kann dann Google die Betreiber von kleinen Suchmaschinen abmahnen, weil sie das gleiche tun wie Google?

                                Erstmal kann jede jeden abmahnen, man kann auch Gerichte dazu bringen, Google zu verurteilen, wie besagtes Beispiel ja belegt.
                                Abgesehen davon, kann man das nur im konkreten Fall diskutieren, ob eine Suchmaschine nun wirklich das gleiche tut, wie Google.

                                Dummerweise ist in Deutschland das letzere Argument aber wesentlich gewichtiger.

                                Dafür einen zivilrechtlichen Rechtsstreit durchziehen zu können, ist es sicher relevant. Aber dazu muss man nicht Google sein, das können auch kleinere Firmen und wenn es wirklich drauf an kommt, auch Privatleute.
                                Jedenfalls macht das Google nicht immer noch, weil es sich niemand leisten könnte, sich gegen sie durchzusetzen. Es braucht eben seine Zeit, bis die Entscheidungen da sind.

                                Grüße

                                Daniel

                  2. Hallo Timo

                    Bei Bildern hast du fast schneller eine Abmahnung als du sie reingestellt hast und um ein Beispiel zu geben, eine Kunde wollte von mir eine Metasuchmaschine aufgebaut bekommen, nach Abmahnungen von Google und Altavista, haben wir das Projekt beerdigen müssen.

                    Habt ihr euch dabei an die Angaben in der jeweiligen robots.txt der Suchmaschinen gehalten?

                    So sieht es nämlich aus, die dürfen unsereins aber nicht.

                    Halten sich die sich nicht an die Angaben in der robots.txt?

                    Suchmaschinenlisting haben wollen, ich will es definitiv nicht! Aber dennoch will meinen Besuchern nicht extra eine Passworthürde schaffen und mich auf die Robots zu verlassen ist nur ein temporärer Witz.

                    Listen die Suchmaschinen Seiten, bei denen das Spidern mittels robots.txt verboten wurde?
                    Wenn ja, hast du diese verklagt?
                    Haben diese gewonnen?

                    Auf Wiederlesen
                    Detlef

                    --
                    - Wissen ist gut
                    - Können ist besser
                    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
                    1. Hallo Detlef,

                      Bei Bildern hast du fast schneller eine Abmahnung als du sie reingestellt hast und um ein Beispiel zu geben, eine Kunde wollte von mir eine Metasuchmaschine aufgebaut bekommen, nach Abmahnungen von Google und Altavista, haben wir das Projekt beerdigen müssen.

                      Habt ihr euch dabei an die Angaben in der jeweiligen robots.txt der Suchmaschinen gehalten?

                      Natürlich nicht, wer schreibt vor das man sich daran halten muss?

                      So sieht es nämlich aus, die dürfen unsereins aber nicht.

                      Halten sich die sich nicht an die Angaben in der robots.txt?

                      Einige Suchmaschinen/Spider halten sich daran, andere nicht.

                      Listen die Suchmaschinen Seiten, bei denen das Spidern mittels robots.txt verboten wurde?

                      Einige Ja, andere Nein. Wenn es hier um ausschliesslich um Google geht, ja offiziell erkennen sie eine Ablehnung durch eine robots.txt an. Und archive.org, erkennen die das auch an? Und was wenn archive.org und deren Datansätze irgendwann google gehören?

                      Es kann nicht richtig sein, einen expliziten Aussperrhinweis, der keinerlei technische oder echte gestzliche Grundlage bietet, anzubringen, sondern es müsste umgekehrt sein. Verboten = default, Erlaubt = optional.

                      Wenn ja, hast du diese verklagt?

                      sinnlos.

                      Haben diese gewonnen?

                      Bis so ein Prozess entschieden ist, vergeht endlos viel Zeit und je nach Land  enorm viel Vorkasse.

                      Timo

                      1. Yerf!

                        Habt ihr euch dabei an die Angaben in der jeweiligen robots.txt der Suchmaschinen gehalten?

                        Natürlich nicht, wer schreibt vor das man sich daran halten muss?

                        ich weis grad nicht, obs dafür eine RFC gibt, aber zumindest die Rechtssprechung hat davon zuletzt Kentniss genommen.

                        Einige Suchmaschinen/Spider halten sich daran, andere nicht.

                        Wer sich nicht daran hält ist böse... (Google &co hält sich meines Wissens daran)

                        Einige Ja, andere Nein. Wenn es hier um ausschliesslich um Google geht, ja offiziell erkennen sie eine Ablehnung durch eine robots.txt an. Und archive.org, erkennen die das auch an? Und was wenn archive.org und deren Datansätze irgendwann google gehören?

                        Eine gesetzliche Regelung muss her, ja! Aber sie sollte sich am derzeitigen "standard" orientieren.

                        Es kann nicht richtig sein, einen expliziten Aussperrhinweis, der keinerlei technische oder echte gestzliche Grundlage bietet, anzubringen, sondern es müsste umgekehrt sein. Verboten = default, Erlaubt = optional.

                        Prinzipiell richtig, aber aufgrund der bisher gelebten Praxis nicht durchsetzbar. Wo liegt das Problem sich mit einem neuen Medium in dem man sich präsentiren will zu befassen?

                        Gruß,

                        Harlequin

                        --
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                        1. Eine gesetzliche Regelung muss her, ja! Aber sie sollte sich am derzeitigen "standard" orientieren.

                          Also eine Sonderstellung schaffen, die gegen aktuelle Rechte verstösst?
                          Du befürwortest dabei also eine Sonderstellung von Google die andere Userr nicht haben?
                          Oder dürfen dann alle das tun, was Google tut? Damit wird dem Bürger wieder ein Teil seiner Mündigkeit und Freiheit entrissen. Ich halte das für falsch.

                          Prinzipiell richtig, aber aufgrund der bisher gelebten Praxis nicht durchsetzbar.

                          Wieso? Weil Google seit Jahren gegen Gesetze verstösst, diese einfach abschaffen? Also mal echt, wer sowas vorschlägt, sollte sich IMO passende Hilfe holen.
                          Denn das nächste Argument ist dann, dass ein Drogenboss sagt, er verkauft seit Jahren Drogen, also muss es legal werden.

          2. Hi there,

            Nicht, wenn du explizit diese eine Seite fotografierst. Diese unterliegt immer noch dem Urheberrecht und darf nicht so einfach weiterveröffentlicht werden.

            Das wäre nur ok, wenn du ein Bild aufnimmst, auf dem im Hintergrund die Litfasäule zu sehen ist, diese aber nicht das Leitmotiv darstellt.

            schon wieder daneben. Panoramafreiheit geniesst alles, was von einem öffentlich zugänglichen Standpunkt aus einsehbar und somit auch fotographierbar ist. (Wobei, solltest Du das gemeint haben, ich Dir recht gebe, wenn ein Sujet auf der Litfassäule dermaßen groß abfotographiert wird, daß es fast ausschliesslich sichtbar und bildfüllend ist, ist es vorbei mit der Panoramafreiheit, was ja auch einen gewissen Sinn macht;)

            1. Yerf!

              schon wieder daneben. Panoramafreiheit geniesst alles, was von einem öffentlich zugänglichen Standpunkt aus einsehbar und somit auch fotographierbar ist. (Wobei, solltest Du das gemeint haben, ich Dir recht gebe, wenn ein Sujet auf der Litfassäule dermaßen groß abfotographiert wird, daß es fast ausschliesslich sichtbar und bildfüllend ist, ist es vorbei mit der Panoramafreiheit, was ja auch einen gewissen Sinn macht;)

              Wobei Google ja kein möglichst genaues Abbild einer Webseite sondern ein eher grobkörniges Abbild des gesammten Webs macht.

              Gruß,

              Harlequin

              --
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            2. (Wobei, solltest Du das gemeint haben, ich Dir recht gebe, wenn ein Sujet auf der Litfassäule dermaßen groß abfotographiert wird, daß es fast ausschliesslich sichtbar und bildfüllend ist, ist es vorbei mit der Panoramafreiheit, was ja auch einen gewissen Sinn macht;)

              Genau das meinte ich mit meiner Aussage.

    3. Hallo Harlequin!

      Wer seine Inhalte nicht verbreitet wissen will sollte sie nicht im Internet veröffentlichen.

      Meinst Du nicht, dass es zu einfach ist? Ich will, dass meine Inhalte gefunden werden, deswegen veröffentliche ich sie ja. Doch zwischen Text und Bild ist sehr wohl ein Unterschied. Google macht es sich zu einfach zu einfach, Bildergrabber deren Job zu erleichtern. Du suchst nach "Heul", findest auf meinem Server ein Bild namens "heul.jpg", und prompt ist es in unzähligen von Teenies-Blogs zu sehen, und zwar direkt verlinkt, was mich _meinem_ Traffic kostet.

      Hätte ich die Kohle, würde ich auch gegen Google klagen. Solange tut's meine robots.txt (aber erst nachdem ich den Klau entdeckt habe: Heute gibt es keine heul.jpg mehr und die es verlinkt haben, sehen jetzt ein hässliches Ei: - dank .htaccess).

      Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
      Patrick

      --

         Diblom
      _ - jenseits vom delirium - _
      [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
      Nichts ist unmöglich? Doch!
      Heute schon gegökt?
      1. hi Onkel P.!

        Heute gibt es keine heul.jpg mehr und die es verlinkt haben, sehen jetzt ein hässliches Ei: - dank .htaccess).

        Wie sieht deine .htaccess diesbezüglich aus?
        Diese variante funktioniert nicht wirklich zufriedenstellend bzw. nicht 100 Prozentig.
        Mal funktioniert es und mal nicht.

        holla holla

        1. Hallo Malcolm!

          Wie sieht deine .htaccess diesbezüglich aus?

          Ich habe keine Trafficklau-Maßnahmen an sich getroffen. Nachdem ich gesehen habe, dass dieses oder andere Bilder vor allem in Teenies-Blogs o.Ä. verlinkt worden waren, habe ich in den Logs recherchiert und gemerkt, dass die Pics über Google gefunden waren. Ich habe Google gebeten, alle meine Bilder zu löschen, bekam eine Antwort, dass ich es selber erledigen kann (frag mich nicht mehr, wie, ist schon drei Jahre her, irgendwo ist ein Formular auf deren Seiten), dann die robots.txt erweitert:

          ------- robots.txt: -------
          User-Agent: Googlebot-Image
          Disallow: /
          User-Agent: Yahoo-MMCrawler
          Disallow: /
          User-Agent: psbot
          Disallow: /
          User-Agent: VoilaBot
          Disallow: /
          User-Agent: msnbot-media
          Disallow: /
          ---------------------------

          Die bereits verlinkten Bilder habe ich auf dem Server umbenannt, und auf den alten Dateinamen einen Redirect gemacht:

          ------- Auszug .htaccess: -------
          RedirectPermanent /advent/2001/9/heul.jpg http://www.atomic-eggs.com/pics/deleted.gif
          RedirectPermanent /birthdays/lilie.jpg http://www.atomic-eggs.com/pics/deleted.gif
          RedirectPermanent /advent/2001/2/theblackdahlia.jpg http://www.atomic-eggs.com/pics/deleted.gif
          ---------------------------

          Und seitdem wurde nichts mehr fremdverlinkt, was doch beweist, dass die Google Bildersuche den Bilderklau einfach macht. Das wollte ich Harlequin mitteilen.

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

             Diblom
          _ - jenseits vom delirium - _
          [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
          Nichts ist unmöglich? Doch!
          Heute schon gegökt?
          1. hi Onkel P.!

            Ich habe keine Trafficklau-Maßnahmen an sich getroffen.

            Schade :) Das von mir verlinkte Beispiel ist irgendwie sonderlich, mal funzt[™] es, und mal nicht.
            Naja, war ja nur die Neugier, brauchen tue ich es derzeit nicht wirklich.

            Die bereits verlinkten Bilder habe ich auf dem Server umbenannt, und auf den alten Dateinamen einen Redirect gemacht:

            ------- Auszug .htaccess: -------
            RedirectPermanent /advent/2001/9/heul.jpg http://www.atomic-eggs.com/pics/deleted.gif

            Ich hätte jetzt dieses Bild erwartet ;)

            holla holla

      2. Yerf!

        Google macht es sich zu einfach zu einfach, Bildergrabber deren Job zu erleichtern. Du suchst nach "Heul", findest auf meinem Server ein Bild namens "heul.jpg", und prompt ist es in unzähligen von Teenies-Blogs zu sehen, und zwar direkt verlinkt, was mich _meinem_ Traffic kostet.

        Aber es ist nicht Google, das den Link in den Blogs einbaut. Das sind Leute die Google nutzen um die Bilder zu finden. Das ist also eher ein gesellschaftliches Problem. Das kann man aber nicht durch ein Verbot von Google lösen.

        Hätte ich die Kohle, würde ich auch gegen Google klagen.

        Ich glaube nicht, das du damit Erfolg hättest. Google ermöglich ja nur die Suche, die tatsächliche Urheberrechtsverletzung begeht ein Dritter, indem er das gefundene Bild dann für seine Zwecke verwendet.

        Und wenn man alles verbieten wollte, das man für Urheberechtsverletzungen nutzen kann, dann müssten wir das Internet abschalten.

        Gruß,

        Harlequin

        --
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  2. Hi there,

    endlich tut mal jemand was dagegen:

    http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/story/23550877

    Dann werden die deutschen User eben über google.com, google.ch, google.at oder was weiss ich ihre Bilder suchen. Oder glaubst Du, von einem deutschen Provinzgericht geht diesbezüglich mehr aus als der gelungene Versuch, sich lächerlich zu machen?

    Und ich hoffe da Urteil wird in weiterer Instanz bestätigt und lässt sich dann vielleicht auch irgendwann auf die normale Suche anwenden.

    Du kannst für Dich ja versuchen, die Uhr zurückzudrehen. Was andere betrifft, wird's für Dich beim Hoffen bleiben, auch oder selbst wenn die Komiker in Hamburg tatsächlich zu solch einem Urteil kämen, was ich, ehrlich gesagt, nicht einmal denen zutraue...

    1. [latex]Mae  govannen![/latex]

      Du kannst für Dich ja versuchen, die Uhr zurückzudrehen. Was andere betrifft, wird's für Dich beim Hoffen bleiben, auch oder selbst wenn die Komiker in Hamburg tatsächlich zu solch einem Urteil kämen, was ich, ehrlich gesagt, nicht einmal denen zutraue...

      Wer weiß das schon. Das LG HH ist ja leider im Bereich Internetrecht schon seit längerer Zeit für teils ziemlich realitätsferne Urteile berüchtigt; demzufolge ist alles möglich.

      Ansonsten stimme ich dem allgemeinen Tenor voll zu: Wer nicht will, daß seine Inhalte von SuMas erfasst werden, hat gefälligst selber dafür zu sorgen, daß dies nicht geschieht (Durch Ausschließen der SuMas oder im Extremfall in Form von Nichtveröffentlichung)

      Howgh,

      Kai

      --
      Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,ash nazg thrakatulûk, agh burzum-ishi krimpatul
      selfcode sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:# ie:{ mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
  3. Moin,

    wenn ich es richtig verstehe, geht es dem Künstler nicht einmal darum, dass illegal veröffentlichte Bilder seiner Comicfigur durch die Bildersuche zugänglich gemacht werden, sondern er will selbst die eigene Veröffentlichung seiner Bilder vor Hinweisen auf deren Veröffentlichung geschützt sehen. Aha. Als nächstes wird er dann die Hersteller von Überwachungskameras verklagen und schließen auf Schulhöfen nach Psykomans auf Handys suchen lassen?

    Wie jemand, der Comicfiguren malt, in denen ich eine Verharmlosung vom Konsum verbotener, gesundheitsgefährdender Drogen sehe, so kleinteilig denken kann ... Aber ich bin ja schon längst der Meinung, dass Drogen den Horizont nicht wirklich erweitern.

    Grüße

    Swen

    1. Hi there,

      Aber ich bin ja schon längst der Meinung, dass Drogen den Horizont nicht wirklich erweitern.

      ich würde sagen, Thema ziemlich verfehlt. Aber Deine Botschaft hast Du ja wenigstens angebracht...

      1. Moin,

        Aber ich bin ja schon längst der Meinung, dass Drogen den Horizont nicht wirklich erweitern.
        ich würde sagen, Thema ziemlich verfehlt.

        Das kann man sicher so sehen.

        Ich kenne den Zeichner nicht mal mit Namen. Ich kenne nur ein paar Bilder, über die ich ab und an beim Surfen stolpere. Ich unterstelle dem Zeichner keinen Konsum (illegaler) Drogen. Ich unterstelle ihm Leichtfertigkeit im Umgang mit der Problematik Drogen. Das kommt für mich aber auf das Gleiche heraus. Ich bin da nicht objektiv. Ich habe auch nicht vor, das zu sein.

        Die Comicfigur hat in meinen Augen eine kritikwürdige, weil drogenkonsumverharmlosende Komponente.Ich denke, dass der Zeichner sich dieser Kritik bewusst war und ist und er sich vor der erstmaligen Veröffentlichung der Figur damit auseinandergesetzt hat. Und offensichtlich ist er zu der Auffassung gelangt, dass er diesen Anteil der Figur entweder als nicht gegeben sieht oder für falsch hält. Und das wiederum halte ich für verwerflich.

        Grüße

        Swen

        1. Hi there,

          [...] Ich unterstelle ihm Leichtfertigkeit im Umgang mit der Problematik Drogen. Das kommt für mich aber auf das Gleiche heraus. Ich bin da nicht objektiv. Ich habe auch nicht vor, das zu sein.

          Ich bin auch nicht objektiv und ich finde den Konsum von Drogen in Ordnung. Eine Problematik seh ich da nur bei jungen Menschen, aber das ist schliesslich Sache der Eltern.

          Ich will hier aber keine Drogendiskussion beginnen, ich finde nur, daß Deine Bemerkung über den "lockeren Drogenumgang" des Karikaturisten (den ich nicht kenne) mit dem Thema wirklich nichts zu tun hat, egal wie man jetzt zu Drogen steht.

          Schlimm ist ja auch nicht, daß er, aus welchem Grund auch immer, es versucht, die Indizierung seiner Bilder verhindern zu lassen (der Wunsch danach ist sein gutes Recht, auch wenn er es in diesem Fall, wie hier schon mehrfach moniert, besser hätte bleiben lassen, seine geistigen Ergüsse überhaupt ins Netz zu stellen), schlimm ist, daß es irgendwo in Mitteleuropa ein Gericht gibt, das diesem Wunsch nachkommt. Zum Einen, weil es dieses Gericht in die Nähe von Allmachtsphantasien rückt, zum Anderen aber auch, weil damit dokumentiert wird, daß dieses Gericht von der über die zu urteilende Materie absolut keinen blassen Schimmer hat. (Als ob es dessen bezüglich des Landgerichtes Hamburg auch noch bedurft hätte;)

          Darin jedenfalls seh ich die eigentliche "Tragik" dieses Urteils, ich denke, sowohl Anlassfall als auch Person des Klagenden spielen dabei überhaupt keine Rolle...

  4. Grüße,
    das ist echt USA mäßig - ich verklage weil ich zu blöd bin es richtig zu machen. dann packt man halt robo5ts.txt dazu (google biete ausführliche docu an) dazu ung gut ist. aber nein - so ein noname trottel will sich publicity machen indem er gegen google klagt.

    hoffentlich wird er gnadenlos abloosen - sonst wird man noch verklagt weil man an sein comiczeug gedacht hat ohne gebühren bezahlt zu haben...

    MFG
    bleicher

    1. das ist echt USA mäßig - ich verklage weil ich zu blöd bin es richtig zu machen. dann packt man halt robo5ts.txt dazu (google biete ausführliche docu an) dazu ung gut ist. aber nein - so ein noname trottel will sich publicity machen indem er gegen google klagt.

      Ist es in den USA üblich, dass man in jedes Haus einfach reindarf, wenn nicht ausdrücklich an der Haustür steht "Hier ist der Zutritt verboten"?
      Oder ist dir das sogar Recht, dass jeder durch din Haus/deine Wohnung rennt, ohne dich vorher zu fragen?

      Mal abgesehen, dass deine Schreibe unmöglich zu lesen ist und an ein aufgeregtes Kind erinnert, hast du offensichtlich nicht verstanden, um was es eigentlich geht.

      Die einzig richtige Alternative wäre demnach, dass das Fehlen einer robots.txt dazu führt, dass Google die Seite nicht indexiert. Erst die robots.txt kann eine Einladung darstellen. Das halte ich aus mehreren Gründen für Sinnvoll.

      1. Yerf!

        Ist es in den USA üblich, dass man in jedes Haus einfach reindarf, wenn nicht ausdrücklich an der Haustür steht "Hier ist der Zutritt verboten"?

        Nein, aber was hat das damit zu tun? Der vorliegende Fall hat eher etwas mit dem Fotografieen der Häuser von der Straße aus zu tun. Denn es werden nur öffentlich zugängliche Informationen indiziert.

        Wenn man die Indizierung nicht will muss man die Informationen eben "ins Haus hinter die Haustür" bringen. Übersetzt fürs Web: Zugang nur mit Login.

        Da ist die robots.txt ja sogar eine Verbesserung gegenüber der realen Welt: Ein Schild am Zaun "Fotografieren verboten" und die Suchmaschinen halten sich sogar dran...

        Gruß,

        Harlequin

        --
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        1. Nein, aber was hat das damit zu tun? Der vorliegende Fall hat eher etwas mit dem Fotografieen der Häuser von der Straße aus zu tun. Denn es werden nur öffentlich zugängliche Informationen indiziert.

          Eine Webseite hat nicht mit einem "Drumherum" zu tun. Webb Inhalte gespeichert werden, sind die durchaus mit dem Innenraum der Wohnung vergleichbar. Die Haustür ist die Startseite und ich kann entscheiden, ob jemand reindarf oder nicht.

          Wenn man die Indizierung nicht will muss man die Informationen eben "ins Haus hinter die Haustür" bringen. Übersetzt fürs Web: Zugang nur mit Login.

          Nur weil eine Seite nicht geschützt ist, darf sie trotzdem nicht kopiert werden. Google speichert ja auch geschützte Inhalte (News etc.) die nicht auf anderen Seiten veröffentlicht werden dürfen.
          Es ist nicht meine Pflicht, Google zu sagen, was es nicht darf, beim Urheberrecht gilt grundsätzlich, was nicht erlaubt ist, ist verboten.
          Und somit verstösst Google sehr oft gegen das Urheberrecht, wenn es Daten indexiert und auf eigenen Serrvern speichert.

          1. Yerf!

            Die Haustür ist die Startseite und ich kann entscheiden, ob jemand reindarf oder nicht.

            Und wenn man einfach so jeden herienlässt darf man sich nicht wundern, wenn auch Google vorbeikommt.

            Nur weil eine Seite nicht geschützt ist, darf sie trotzdem nicht kopiert werden. Google speichert ja auch geschützte Inhalte (News etc.) die nicht auf anderen Seiten veröffentlicht werden dürfen.

            Die Suchtreffer von Google dürften wohl als Zitat durchgehen, oder? Das einzig angreifbare wären die Cache-Versionen, das sehe auch ich als durchaus Angreifbar (und auch nicht als unbedingt notwendig).

            Gruß,

            Harlequin

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            1. Und wenn man einfach so jeden herienlässt darf man sich nicht wundern, wenn auch Google vorbeikommt.

              Ich sage nicht, dass Google nicht vorbeikommen darf. Nur darf Google nicht die Inhalte speichern und auf der eigenen Seite ungefragt veröffentlichen.

              Die Suchtreffer von Google dürften wohl als Zitat durchgehen, oder? Das einzig angreifbare wären die Cache-Versionen, das sehe auch ich als durchaus Angreifbar (und auch nicht als unbedingt notwendig).

              Du kennst aber die aktuelle Rechtssprechung bei Zitaten? Diese unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und benötigen daher zur Veröffentlichung eine explizite Genehmigung.

              1. Hi there,

                Du kennst aber die aktuelle Rechtssprechung bei Zitaten? Diese unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und benötigen daher zur Veröffentlichung eine explizite Genehmigung.

                Sag, woher hast Du eigentlich Deine (falschen) Information und wie kommst Du dazu, sie hier als Tatsachen hinzustellen?

                1. Yerf!

                  Du kennst aber die aktuelle Rechtssprechung bei Zitaten? Diese unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und benötigen daher zur Veröffentlichung eine explizite Genehmigung.

                  Sag, woher hast Du eigentlich Deine (falschen) Information und wie kommst Du dazu, sie hier als Tatsachen hinzustellen?

                  Das würde ich auch gerne wissen, denn *das* kommt mir schon seltsam[1] vor...

                  Gruß,

                  Harlequin

                  [1] um es sehr vorsichtig auszudrücken... eine derartige Rechtssprechung wäre vernichtend für jeden Journalismus und wissenschaftliches Arbeiten

                  --
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                2. Sag, woher hast Du eigentlich Deine (falschen) Information und wie kommst Du dazu, sie hier als Tatsachen hinzustellen?

                  Wenn du sie mir mit einer Quelle widerlegen kannst, gebe ich gerne zu, mich zu irren. Allerdings behauptest du ohne jegliche Begründung, dass meine Aussagen falsch sind.

                  1. Yerf!

                    Wenn du sie mir mit einer Quelle widerlegen kannst, gebe ich gerne zu, mich zu irren. Allerdings behauptest du ohne jegliche Begründung, dass meine Aussagen falsch sind.

                    Umkehr der Beweislast? *Du* hast hier die Behauptung aufgestellt, dass in der aktuelle Rechtssprechung die Zitatfreiheit nicht mehr gilt...

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
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                    1. Umkehr der Beweislast? *Du* hast hier die Behauptung aufgestellt, dass in der aktuelle Rechtssprechung die Zitatfreiheit nicht mehr gilt...

                      http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm

                      War der erste Suchtreffer in der diskutierten Suchmaschine bei den Suchworten "Zitate Abmahnung"

                      1. Hi there,

                        Umkehr der Beweislast? *Du* hast hier die Behauptung aufgestellt, dass in der aktuelle Rechtssprechung die Zitatfreiheit nicht mehr gilt...

                        http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm

                        War der erste Suchtreffer in der diskutierten Suchmaschine bei den Suchworten "Zitate Abmahnung"

                        Manchmal denk ich, Du stellst Dich nur so! In dem von DIr verlinkten Artikel geht es nicht darum, daß man aus einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht zitieren darf sondern darum, daß jemand ein urheberrechtliches Zitat auf seine Page gestellt hat. Verstehst Du den Unterschied?

                        1. Manchmal denk ich, Du stellst Dich nur so! In dem von DIr verlinkten Artikel geht es nicht darum, daß man aus einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht zitieren darf sondern darum, daß jemand ein urheberrechtliches Zitat auf seine Page gestellt hat. Verstehst Du den Unterschied?

                          Nein, den Unterschied verstehe ich nicht.
                          Wenn ich eine Seite ins Internet stelle ist diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt dann ebenfalls für Zitate daraus.

                          Also erklär mir bitte den Unterschied zwischen einen urheberrechtlich geschützten Zitat und einem urheberrechtlich geschützten Zitat.

                          1. Hi there,

                            Nein, den Unterschied verstehe ich nicht.
                            Wenn ich eine Seite ins Internet stelle ist diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt dann ebenfalls für Zitate daraus.

                            Ich gebs auf, vielleicht hat ja ein anderer Zeit und Lust, Dir den Unterschied zu erklären...

                            1. Ich gebs auf, vielleicht hat ja ein anderer Zeit und Lust, Dir den Unterschied zu erklären...

                              Weil du es nicht kannst? Bisher habe ich nichts von dir gelesen, was einer Erklärung auch nur nahekommt.

                              Ich gehe eher davon aus, dass du selbst keinen Unterschied erkennst, es aber nicht zuigeben willst.

                  2. Hallo Mega,

                    Wenn du sie mir mit einer Quelle widerlegen kannst, gebe ich gerne zu, mich zu irren.

                    Wie wäre es mit dem Gesetz:
                    http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html

                    Zitate sind als bestandteil anderer Sprachwerke zu besonderem Zweck zulässig.
                    Das gilt für einen Artikel in dem Aussagen zum Thema zitiert werden, es gilt vermutlich auch für eine Trefferliste einer Suchmaschine.
                    Es gilt nicht, wenn man einfach nur das Zitat als solches verwendet.

                    Grüße

                    Daniel

                    1. es gilt vermutlich auch für eine Trefferliste einer Suchmaschine.

                      Sorry, aber eine Vermutung ist für mich kein Beleg, dass ich mich irre. Es mag sein, dass ich es anders auslege, als du, aber ich würde dehalb nicht behaupten, du erzählst was falsches.

                      Der Witz dabei ist, wenn ich ein Zitat veröffentliche, ist das immer zu einem bestimmten Zweck. Und wenn es nur zum Füllen meiner Webseite ist. Da das aber definitv nicht erlaubt ist, bzw. schon in Abmahnungen geendet hat, wird über eine entsprechende Auslegung nur ein Gericht entscheiden können.

                      1. Hi there,

                        Der Witz dabei ist, wenn ich ein Zitat veröffentliche, ist das immer zu einem bestimmten Zweck. Und wenn es nur zum Füllen meiner Webseite ist. Da das aber definitv nicht erlaubt ist, bzw. schon in Abmahnungen geendet hat, wird über eine entsprechende Auslegung nur ein Gericht entscheiden können.

                        Ein letztes Mal für Dich: Es ist ein Unterschied, ob Du ein Zitat veröffentlichst oder ob Du aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk zitierst. Ersteres kann dann abgemahnt werden, wenn das Zitat, das Du veröffentlichst, urheberrechtlich geschützt ist. Zweiteres ist im Rahmen der Zitierregeln nicht nur erlaubt sondern absolut üblich und, im Journalismus zum Beispiel, auch notwendig...

                        1. oder ob Du aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk zitierst

                          Wie ich bereits geschrieben habe, genau das tut Google. Denn meine Seiten sind urheberrechtlich geschützt und Google zitiert daraus.
                          Und jetzt erklär mir mal, wo der Unterschied zu anderen Zitaten ist.

                          1. Yerf!

                            oder ob Du aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk zitierst

                            Wie ich bereits geschrieben habe, genau das tut Google. Denn meine Seiten sind urheberrechtlich geschützt und Google zitiert daraus.

                            Und das zitieren aus urheberrechtlich geschützten Werken ist erlaubt. Liest du die Postings der anderen eigentlich?

                            Und jetzt erklär mir mal, wo der Unterschied zu anderen Zitaten ist.

                            Ok, da muss ich auch gerade passen, denn ich weis nicht wie ein Zitat *an sich* urhebrerrechtlichen Schutz erlangen kann.

                            Gruß,

                            Harlequin

                            --
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                            1. Hallo Harlequin,

                              Ok, da muss ich auch gerade passen, denn ich weis nicht wie ein Zitat *an sich* urhebrerrechtlichen Schutz erlangen kann.

                              Ein Zitat kann selbst ein schutzwürdiges Werk sein, wenn es für sich eben einen entsprechenden Inhalt hat.

                              Beispiel:
                              "Wer die Menschen behandelt wie sie sind, macht sie schlechter. Wer sie aber behandelt wie sie sein könnten, macht sie besser." -- Goethe

                              Das Zitat ist als solches schon eine gewichtige Aussage, außerdem sind solche Zitate ja auch oft als alleinstehende Aussagen erdacht worden und gar nicht bestandteil eines größeren Werkes.
                              Abgesehen davon spielt wie gesagt der Kontext der Veröffentlichung beim Zitieren ebenfalls eine erhebliche Rolle.

                              Grüße

                              Daniel

                              1. Yerf!

                                Beispiel:
                                "Wer die Menschen behandelt wie sie sind, macht sie schlechter. Wer sie aber behandelt wie sie sein könnten, macht sie besser." -- Goethe

                                Und wirst du deswegen jetzt von Gothe verklagt?

                                Das Zitat ist als solches schon eine gewichtige Aussage, außerdem sind solche Zitate ja auch oft als alleinstehende Aussagen erdacht worden und gar nicht bestandteil eines größeren Werkes.

                                Was aber zumindest auf die Webseitenauszüge bei Google nicht zutrifft.

                                Abgesehen davon spielt wie gesagt der Kontext der Veröffentlichung beim Zitieren ebenfalls eine erhebliche Rolle.

                                Der Kontext bei Google ist ein Hinweis auf deine Webseite.

                                Gruß,

                                Harlequin

                                --
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                                1. Hallo Harlequin,

                                  Und wirst du deswegen jetzt von Goethe verklagt?

                                  Nein, er ist schon zu lange tot ;-)

                                  Das Zitat ist als solches schon eine gewichtige Aussage, außerdem sind solche Zitate ja auch oft als alleinstehende Aussagen erdacht worden und gar nicht bestandteil eines größeren Werkes.
                                  Was aber zumindest auf die Webseitenauszüge bei Google nicht zutrifft.

                                  richtig.

                                  Abgesehen davon spielt wie gesagt der Kontext der Veröffentlichung beim Zitieren ebenfalls eine erhebliche Rolle.
                                  Der Kontext bei Google ist ein Hinweis auf deine Webseite.

                                  Richtig und ein Suchergebnis.

                                  Darauf baut ja meine Argumentation auf.

                                  Grüße

                                  Daniel

                                  1. Yerf!

                                    Der Kontext bei Google ist ein Hinweis auf deine Webseite.
                                    Richtig und ein Suchergebnis.

                                    Darauf baut ja meine Argumentation auf.

                                    Wo ist das Problem?

                                    Gruß,

                                    Harlequin

                                    --
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                                    1. Hallo Harlequin,

                                      Wo ist das Problem?

                                      Wieso soll es ein Problem geben? Ich bin der Meinung, dass das Zitieren in Trefferlisten erlaubt ist.
                                      Ich habe Dir ja auch nicht widersprochen, sondern lediglich Deine Antwort ergänzt ;-)

                                      Grüße

                                      Daniel

                                      1. Yerf!

                                        Wo ist das Problem?
                                        Wieso soll es ein Problem geben? Ich bin der Meinung, dass das Zitieren in Trefferlisten erlaubt ist.
                                        Ich habe Dir ja auch nicht widersprochen, sondern lediglich Deine Antwort ergänzt ;-)

                                        ...ah, ok.

                                        Gruß,

                                        Harlequin

                                        --
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                                  2. Und wirst du deswegen jetzt von Goethe verklagt?
                                    Nein, er ist schon zu lange tot ;-)

                                    Dennoch gilt das Urheberrecht bis 70 jahre nach dem Tod. Und in dieser Zeit wäre dein gepostetes Zitat eine unerlaubte Veröffentlichung.

                                    1. Hallo Mega,

                                      Dennoch gilt das Urheberrecht bis 70 jahre nach dem Tod. Und in dieser Zeit wäre dein gepostetes Zitat eine unerlaubte Veröffentlichung.

                                      Nun, immerhin habe ich zu einem besonderen Zweck zitiert, nämlich um im Rahmen eines Artikels ein Beispiel zu geben. Das ist immerhin schon besser, als eine Zitatsammlung.
                                      Aber ja, möglicherweise wäre es das. Nur sagt das über Trefferlisten leider immer noch nichts aus.

                                      Grüße

                                      Daniel

                                      1. Nur sagt das über Trefferlisten leider immer noch nichts aus.

                                        Doch, da Google mit Sicherheit nicht unterscheidet, ob der Spider ein solches Zitat findet. Und wen auch nur eins solcher Zitate bei Google zu finden ist, trifft es genau den Punkt.

                                        Also ist zumindest in diesem Punkt das Gesetz gegen Google, auch wenn es nur eine begrenzte Anzahl an indexierten Seiten betrifft.

                                        1. Hallo Mega,

                                          Doch, da Google mit Sicherheit nicht unterscheidet, ob der Spider ein solches Zitat findet. Und wen auch nur eins solcher Zitate bei Google zu finden ist, trifft es genau den Punkt.

                                          Jetzt hast Du Deine Position aber schon deutlich abgeschwächt.
                                          Es ist also nur noch schlimm, dass man bei Google Kästnerzitate u.ä. findet.
                                          Gut, das ist sicherlich eine mögliche, wenn auch sehr spitzfindige Rechtsauffassung. Ein Urteil dazu gibt es aber bestimmt auch nicht.

                                          Ich würde hier wieder technisch argumentieren: Es ist dem Suchmaschinenbetreiber nicht zuzumuten, solche Zitate manuell zu identifizieren und maschinell geht es nicht. (Kein Algorithmus kann die Schöpfungshöhe eines Textes, schon gar nicht eines so kurzen, beurteilen. Diese hängt ja im Wesentlichen von der Wirkung auf Menschen ab).
                                          Evtl. muss der Suchmaschinenbetreiber einen Solchen Treffer dann auf Anfrage löschen. Die Haftungsfragen für Suchmaschinen sind ja auch noch weitestgehend ungeklärt.

                                          Grüße

                                          Daniel

                                          1. Jetzt hast Du Deine Position aber schon deutlich abgeschwächt.

                                            Nein, ich habe lediglich ein Beispiel für einen bestimmten Bereich der Google-Indexes ausgenommen unm damiot eine, dir verständliche, Begründung zu schreiben.

                                            Es ist also nur noch schlimm, dass man bei Google Kästnerzitate u.ä. findet.

                                            Lies bitte nochmal meine Beiträge, vielleicht sieht du selbst, wie unsinig diese Aussage ist.

                                            Gut, das ist sicherlich eine mögliche, wenn auch sehr spitzfindige Rechtsauffassung. Ein Urteil dazu gibt es aber bestimmt auch nicht.

                                            Ja, weil beim anfangs zitierten Urteil Google berufung eingelegt hat und es daher nicht rechtskräftig ist.

                                            Ich würde hier wieder technisch argumentieren: Es ist dem Suchmaschinenbetreiber nicht zuzumuten, solche Zitate manuell zu identifizieren und maschinell geht es nicht.

                                            Niemand zwingt einen Suchmaschinenbetreiber, eine Seite zu indizieren. Wenn sie es nur auf Aufforderung tun würden, könnten sie gegen solche Inhalte vorgehen, sobald sie Kenntnis davon bekommen.

                                            Evtl. muss der Suchmaschinenbetreiber einen Solchen Treffer dann auf Anfrage löschen. Die Haftungsfragen für Suchmaschinen sind ja auch noch weitestgehend ungeklärt.

                                            Macht Google aber nicht. Siehst du doch an dem Urteil im OP. Hier wird nicht der User geschützt sondern erstmal berufung eingelegt um vielleicht den längerne Atem zu haben.

                                            1. Hallo Mega,

                                              Lies bitte nochmal meine Beiträge, vielleicht sieht du selbst, wie unsinnig diese Aussage ist.

                                              Ja gut, ich hatte den Eindruck, Du hättest Deine Meinung zumindest bezüglich "normaler" Zitate und dem Index als solchen mittlerweile etwas geändert. Nachdem ich auch andere, neuere Postings von Dir gelesen habe, ist mir klar, dass Du Dich keinen Millimeter bewegt hast und Dich hier argumentativ nur auf einen Punkt konzentrierst. Gegen den Index und normale Zitate zu argumentieren, ist ja auch sehr viel schwieriger.

                                              Ja, weil beim anfangs zitierten Urteil Google berufung eingelegt hat und es daher nicht rechtskräftig ist.

                                              Nein, dieses Urteil bezieht sich lediglich auf die Thumbnails der Bildersuche. Das sind keine Zitate in diesem Sinne und das Urheberrecht für Bilder unterscheidet sich ohnehin nochmal im Detail.
                                              Würde Google diesen Prozess wirklich verlieren, würde ich sich für die Suche und den Cache erstmal gar nichts ändern. Lediglich die Bildersuche wäre betroffen.
                                              Ich bin übrigens froh über diesen Prozess und besonders darüber, dass Google in Berufung geht. Es wäre mal an der Zeit für ein BGH-Urteil um die Situation zu klären. Bleibt also zu hoffen, dass es dazu auch kommt.

                                              Niemand zwingt einen Suchmaschinenbetreiber, eine Seite zu indizieren. Wenn sie es nur auf Aufforderung tun würden, könnten sie gegen solche Inhalte vorgehen, sobald sie Kenntnis davon bekommen.

                                              Ja, nun hat sich diese Regelung nunmal nicht etabliert und wahrscheinlich ist das auch kein Zufall. Eine solche Regelung würde es sehr schwer machen, neue Dienste zu etablieren.
                                              Ich habe auch durchaus zweifel, ob so eine detaillierte Beeinflussung, wie veröffentlichte Daten zu analysieren sind, wirklich sinnvoll ist oder ob sie nicht eher massiv der Weiterentwicklung des Webs und der Verbreitung von Information schadet.
                                              Es ist manchmal sinnvoll, Daten von der Suche generell auszuschließen (besonders Webanwendungen, die sich einfach nicht zur idexierung eignen).
                                              Aber dieses "ich will Gefunden werden, aber bitte nur genau so wie ich das möchte und am besten nur die Startseite" schadet dem Web. Man muss da auch rechtlich auf den Interessensausgleich achten.

                                              Evtl. muss der Suchmaschinenbetreiber einen Solchen Treffer dann auf Anfrage löschen. Die Haftungsfragen für Suchmaschinen sind ja auch noch weitestgehend ungeklärt.
                                              Macht Google aber nicht. Siehst du doch an dem Urteil im OP. Hier wird nicht der User geschützt sondern erstmal berufung eingelegt um vielleicht den längerne Atem zu haben.

                                              Ich würde sagen, sie legen Berufung ein, weil sie glauben, im Recht zu sein. Abgesehen davon stammen in diesem Fall die Bilder doch aus einer legalen Quelle? Das ist also gar nicht der Haftungsfall.

                                              Grüße

                                              Daniel

                                              1. Würde Google diesen Prozess wirklich verlieren, würde ich sich für die Suche und den Cache erstmal gar nichts ändern.

                                                Nein, aber dann würden reichlich Prozesse folgen. Und diese würden etwas ändern.

                                                Ja, nun hat sich diese Regelung nunmal nicht etabliert und wahrscheinlich ist das auch kein Zufall. Eine solche Regelung würde es sehr schwer machen, neue Dienste zu etablieren.

                                                Der TÜV verhindert auch, dass ich geile Custombikes baue, obwohl das in anderen Ländern kein Problem ist (es ist sogar überall leichter als in Deutschland). Deshalb darf ich es trotzdem nicht, bzw. darf diese dann nicht im Strassenverkehr fahren.

                                                Du siehst also, andere haben die gleichen Probleme, können sich aber nicht darüber hinwegsetzen, wie Google es tut.

                                                Ich habe auch durchaus zweifel, ob so eine detaillierte Beeinflussung, wie veröffentlichte Daten zu analysieren sind, wirklich sinnvoll ist oder ob sie nicht eher massiv der Weiterentwicklung des Webs und der Verbreitung von Information schadet.

                                                Ich bin der Meinung, die Qualität des Webs würde sich verbessern. Da weder du noch ich die eigene Meinung belegen kann, dürfte eine solche Diskussion zu nichts führen.

                                                Es ist manchmal sinnvoll, Daten von der Suche generell auszuschließen (besonders Webanwendungen, die sich einfach nicht zur idexierung eignen).

                                                Was aber verhindertt wird, weil Google ungefragt alles indexiert.

                                                Aber dieses "ich will Gefunden werden, aber bitte nur genau so wie ich das möchte und am besten nur die Startseite" schadet dem Web. Man muss da auch rechtlich auf den Interessensausgleich achten.

                                                Und wieso bietet dann Google die Möglichkeit, genau festzulegen, wie indexiert wird? Das was du beschreibst ist genau das, was gängige Praxis ist. Es ist sogar möglich, Google anzuweisen, einzelnen Links nicht zu folgen.

                                                Ich würde sagen, sie legen Berufung ein, weil sie glauben, im Recht zu sein.

                                                Wenn du glaubst, solche Firmen gehen nur in Berufung, weil sie glauben im recht zu sein, bist du in dem Punkt etwas naiv.
                                                Dafür gibt es zig andere Gründe, z.B.

                                                • aussitzen, bis dem Kläger das geld ausgeht
                                                • Publicity
                                                • warten auf einen Richter, der "im eigenen Interesse" entscheidet
                                                • zermürben des Klägers
                                                  uvw.

                                                Solchen Firmen ist es meist völlig egal, ob sie im Recht sind, hauptsache man gibt dem Gegner solange kein recht wie es irgend wie möglich ist. Die Zeit spielt in solchen Prozessen immer für die Firma und gegen den Kläger.

                                                1. Hallo Mega,

                                                  Nein, aber dann würden reichlich Prozesse folgen. Und diese würden etwas ändern.

                                                  Nun, vielleicht.

                                                  Der TÜV verhindert auch, dass ich geile Custombikes baue, obwohl das in anderen Ländern kein Problem ist.

                                                  Ja, vermutlich sind die Gesetze da aber auch einfach strenger als beim Urheberrecht. Außerdem muss man Fahrzeuge zulassen, Webanwendungen eben nicht.

                                                  Du siehst also, andere haben die gleichen Probleme, können sich aber nicht darüber hinwegsetzen, wie Google es tut.

                                                  Große Autokonzerne können sich auch nicht über die Zulassungsregeln hinwegsetzen, sie können sie allenfalls durch Lobbyarbeit beeinflussen...
                                                  Google operiert auf einem für das Recht immer noch neuen Markt. Selbst wenn sie teilweise nicht im Recht sind (bei der Archivansicht könnte ich mir das z.B. durchaus vorstellen), ist das nicht unbedingt gleich verwerflich. Man darf durchaus einen andere Rechtsauffassung vertreten und sich dann durch Urteile eines besseren Belehren lassen, es geht ja um Zivilrecht.

                                                  Was aber verhindertt wird, weil Google ungefragt alles indexiert.

                                                  Wieso? An robots.txt halten sie sich doch?

                                                  Und wieso bietet dann Google die Möglichkeit, genau festzulegen, wie indexiert wird?

                                                  Um Rechtstreite zu vermeiden, aber es gibt ja keinen (etablierten) Standard, der das ermöglicht. Das geht nur Suchmaschinenspezifisch.
                                                  Ich meine jetzt, wie ausgewertet wird. Sprich Suche, Archivansicht, Bildersuche etc. zu beschränken, was ausgewertet wird, kann wie gesagt sinnvoll sein.

                                                  Wenn du glaubst, solche Firmen gehen nur in Berufung, weil sie glauben im recht zu sein, bist du in dem Punkt etwas naiv.

                                                  Sicher ist das nicht immer der Fall, allerdings ist es idR. eine dumme Idee, einen Prozess durch die Instanzen zu treiben, wenn man nicht glaubt, im Recht zu sein. Dann hat man am Schluss ein BGH-Urteil das womöglich noch über den Einzelfall hinauswirkt und das war's dann.

                                                  • warten auf einen Richter, der "im eigenen Interesse" entscheidet

                                                  Naja, die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt mit höheren Instanzen und es gibt derer ja auch nur drei. Üblicher ist da die Strategie "Amtsgerichtseinzefallentscheidung schlucken" und ansonsten im Wesentlichen so weiter machen und geschickt das Gericht auswählen, falls das beeinflussbar ist, auch bekannt als Mehdorn-Ansatz. Höhere Instanzen sind wie gesagt meist nicht so hilfreich, evtl. eine zum LG/OLG aber kaum zum BGH.

                                                  Grüße

                                                  Daniel

                                2. Was aber zumindest auf die Webseitenauszüge bei Google nicht zutrifft.

                                  Du kennst also alle existierenden Webseiten und kannst das für alle entscheiden?

                          2. Denn meine Seiten sind urheberrechtlich geschützt

                            Das kann nur ein Richter feststellen (Schöpfungshöhe). Du kannst es nur vermuten, sofern wir nicht über Fotografien sprechen, die auch ohne Werkcharakter als einfache Lichtbilder urheberrechtlichen Schutz genießen.

                            1. Das kann nur ein Richter feststellen (Schöpfungshöhe).

                              Dazu brauche ich keinen Richter. Wenn ich einen Blog betreibe der von einer dreistelligne Userrzahl aboniert wurde, kann ich selbst einschätzen, wie hoch die Schöpfungshöhe ist.

                      2. Hallo Mega,

                        Deine Aussage war:

                        Diese unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und benötigen daher zur Veröffentlichung eine explizite Genehmigung.

                        Das ist in der Absolutheit falsch. Zitieren in Texten von anderen Texten zum Thema ist zulässig. Das geht direkt auch aus dem Gesetz hervor und ist in der Praxis auch unumstritten.
                        Damit habe ich Deine Aussage durchaus wiederlegt, auch wenn es Fälle gibt, für die sie stimmt.

                        Sorry, aber eine Vermutung ist für mich kein Beleg, dass ich mich irre.

                        Vermutungen stelle ich an bezüglich Google, da mir dazu keine Urteile bekannt sind und wohl noch keine gefestigte Rechtssprechung existiert.
                        Ich kann also nicht belegen, dass das zulässig ist. Ich kann aber belegen, dass die Situation rechtlich nicht eindeutig ist. Du behauptest, sie wäre eindeutig, folglich irrst Du.

                        Der Witz dabei ist, wenn ich ein Zitat veröffentliche, ist das immer zu einem bestimmten Zweck.

                        Hast Du den Gesetzestext wenigstens mal gelesen und darüber nachgedacht?
                        "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist" steht da.
                        Der Zweck muss die Veröffentlichung also rechtfertigen, d.h. das gesellschaftliche Interesse etwas zu diesem Zweck zu zitieren muss die Schutzansprüche des Urhebers überwiegen. Ob das der Fall ist, wird durch die Rechtssprechung entschieden. Bis sich da eine Sichtweise etabliert, dauert üblicherweise einige Zeit (z.B. bis das Thema vor dem BGH gelandet ist). Beim Thema "Artikel" ist das bereits geschehen, beim Thema Suchmaschinen noch nicht.
                        Nun kann man also nur mutmaßen, wie sich das entwickeln könnte. Die entscheidende Frage dafür ist, wie groß ist die gesellschaftliche Bedeutung von Trefferanzeigen von Suchmaschinen. Ich würde das durchaus als dem Zitieren in Artikeln entsprechend einschätzen. Ohne solche trefferanzeigen werden Suchmaschinen deutlich schlechter benutzbar, Suchmaschinen sind eminent wichtig für das Web und damit für die Gesellschaft. Du darfst nun gerne dagegen argumentieren, warum das nicht wichtig sein soll. Letztenendes bleibt aber einfach die Rechtsprechung abzuwarten.

                        Und wenn es nur zum Füllen meiner Webseite ist.

                        Ja, daran, dass Du Dir, wegen der Sprüche auf Deiner Webseite, toll vorkommst, hat die Gesellschaft eben ein eher untergeordnetes Interesse.

                        Es ist eben ein Zweck, aber kein besonderer und rechtfertigen tut er schon gar nichts um es mit den Worten des Gesetzes zu sagen.

                        Grüße

                        Daniel

                        1. Ja, daran, dass Du Dir, wegen der Sprüche auf Deiner Webseite, toll vorkommst, hat die Gesellschaft eben ein eher untergeordnetes Interesse.

                          Du unterstellst mir also grundsätzlich, dass ich meine Webseiten nur befülle um mir toll vorzukommen? Gleichzeitig gestehst du Google zu, einen ganz anderen Zweck zu verfolgen?

                          Mal ehrlich, solange du meine Webseiten, deren Inhalte und meidnen Nutzen für die Menschheit (ntzürlich begrenzt auf eine bestimmte Zielgruppe) nicht kennst, ist deine Aussage völlig daneben.

                          Oder sollte ich deine Aussage falsch verstanden haben? Da ich von _meinen_ Webseiten spreche, beziehe ich natürlich deine Aussagen direkt auf mich.

          2. Hi there,

            [...] beim Urheberrecht gilt grundsätzlich, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

            Das stimmt nicht. In keinem demokratisch modernen Rechtsstaat gibt es ein Gesetz von der Art. Überlege Dir einmal die Konsequenzen, die sich aus Deiner Behauptung ergäben.

            Und somit verstösst Google sehr oft gegen das Urheberrecht, wenn es Daten indexiert und auf eigenen Serrvern speichert.

            Unabhängig vom vorhin gesagten stimmt das schon alleine deshalb nicht, weil Google nicht die indizierten Daten sondern nur die Links darauf, eventuell inklusive kurzer (erlaubter!) Zitate. Es ist wie mit den Registern von Bibliotheken, die verstossen auch nicht gegen Urheberrechte, wenn sie den Buchtitel, den Einstellort inkl. einer Kurzbeschreibung oder ähnlichen speichern und bei Bedarf zur Verfügung stellen...

            1. Das stimmt nicht. In keinem demokratisch modernen Rechtsstaat gibt es ein Gesetz von der Art. Überlege Dir einmal die Konsequenzen, die sich aus Deiner Behauptung ergäben.

              Urheberrecht und Demokratie? Das erklär mal der Musik- und Filmindustrie, aber das ist ein anderes Thema.
              Was mich aber interessiert, was darf ich mit urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Musik und Filmen), was nicht explizit per Gesetz erlaubt ist?

              eventuell inklusive kurzer (erlaubter!) Zitate.

              Kannst du mir dazu eine Quelle nennen, wo definiert wird, welche Zitate in welcher Form ohne Genehmigung auf der eigenen Seite weiterverwendet werden dürfen?

              1. Hi there,

                Was mich aber interessiert, was darf ich mit urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Musik und Filmen), was nicht explizit per Gesetz erlaubt ist?

                Ich werd Dir das jetzt nicht taxativ aufzählen, aber daß Du Unrecht hast kannst Du ja schon daran erkennen, daß im Urheberrecht nicht einfach drinsteht: "Mit urheberrechtlichen Werken dürfen Sie nichts tun"

                Kannst du mir dazu eine Quelle nennen, wo definiert wird, welche Zitate in welcher Form ohne Genehmigung auf der eigenen Seite weiterverwendet werden dürfen?

                <http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht@sollte reichen...>

                1. <http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht@sollte reichen...>

                  Und jetzt erklär mir mal, was davon auf eine Webseite zutrifft.
                  Ich halte dagegen:

                  http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm

                  1. Hi there,

                    Und jetzt erklär mir mal, was davon auf eine Webseite zutrifft.
                    Ich halte dagegen:

                    http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm

                    Und ich habe Dir da geantwortet...

          3. Hallo Mega,

            Eine Webseite hat nicht mit einem "Drumherum" zu tun. Webb Inhalte gespeichert werden, sind die durchaus mit dem Innenraum der Wohnung vergleichbar. Die Haustür ist die Startseite und ich kann entscheiden, ob jemand reindarf oder nicht.

            Wird dieser Thread hier ein Wettlaufen um den dümmsten vergleich? Wir sollten mal wieder zu den Tatsachen zurückkehren, statt einen unpassenden Vergleich nach dem nächsten zu bringen. Der Schutz der Wohnung ist sehr viel elementarer als irgend welcher Urheberrechtskram und steht sogar in der Verfassung. Urheberrecht dient hingegen vor allem dem gesellschaftlichen Interessensausgleich zwischen Urhebern und Nutzern.

            Es ist nicht meine Pflicht, Google zu sagen, was es nicht darf, beim Urheberrecht gilt grundsätzlich, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

            Nein, das ist kein Grundsatz des Urheberrechts.
            Das Urheberrecht erlaubt z.B. jedem, veröffentliche Werke zu lesen und auszuwerten.

            Und somit verstösst Google sehr oft gegen das Urheberrecht, wenn es Daten indexiert

            Indexieren widerspricht nicht dem Urheberrecht. Beim Indexieren werden die veröffentlichten Werke lediglich automatisch ausgewertet und dabei erhaltene Information über den Inhalt gespeichert. Das darf man von Hand tun, indem man sich z.B. eine Liste seiner Lieblingsbücher erstellt oder man darf es auch automatisch tun, wie es Google tut.

            und auf eigenen Servern speichert.

            Auch das ist nicht unbedingt ein Problem. Eine Zwischenspeicherung aus technischen Gründen ist zulässig (Proxies, Caches) etc.

            Das einzige, was wirklich rechtlich fragwürdig ist, ist die Veröffentlichung von Werken. Das passiert bei der Bildersuche und beim Google-Cache.
            Generell ist es aber durchaus zulässig, Anwendungen zu schreiben, die Webseiten oder Teile von Webseiten anzeigen. Solche Anwendungen dürfen natürlich auch selbst wieder Webanwendungen sein.
            Bei Google könnte man also durchaus argumentieren, dass es sich um solche Webanwendungen handelt. Problematisch ist dabei höchstens, dass die Webseiten/Bilder zeitverzögert angezeigt werden und bereits verändert oder gelöscht worden sein können, wenn Google sie noch anzeigt. Google speichert die Daten aber nicht ewig, sondern lediglich für einen gewissen, technische bedingten Zeitraum (wohl einige Wochen).
            Ich wäre also auch hier sehr vorsichtig, von offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen zu reden.

            Für fachlich qualifizierte Information zu solchen Fragen ist auch diese Dissertation interessant: http://www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm

            Grüße

            Daniel

            1. Der Schutz der Wohnung ist sehr viel elementarer als irgend welcher Urheberrechtskram und steht sogar in der Verfassung.

              Und wieso sind dann die Strafen für eine Urheberrechtsverletzung höher als für Hausfriedensbruch?

              Nein, das ist kein Grundsatz des Urheberrechts.
              Das Urheberrecht erlaubt z.B. jedem, veröffentliche Werke zu lesen und auszuwerten.

              Und auch zu speichern und kommerziell weiterzuverwerten?

              indem man sich z.B. eine Liste seiner Lieblingsbücher erstellt oder man darf es auch automatisch tun, wie es Google tut.

              Du darfst diese Liste aber nicht mit Textzitaten versehen und auf einer Webseite öffentlich machen. Und genau das tut Google. Soviel zum Thema "Wettlaufen um den dümmsten vergleich".

              Auch das ist nicht unbedingt ein Problem. Eine Zwischenspeicherung aus technischen Gründen ist zulässig (Proxies, Caches) etc.

              Und welchen technischen Grund gibt es für Google, die Seite zu speichern und diese Kopie öffentlich zur Verfügung zu stellen? Ein Proxy stellt die gespeicherten Daten nicht öffentlich zur Verfügung. Wieder ein dummer Vergleich.

              Generell ist es aber durchaus zulässig, Anwendungen zu schreiben, die Webseiten oder Teile von Webseiten anzeigen. Solche Anwendungen dürfen natürlich auch selbst wieder Webanwendungen sein.

              Quelle?

              Google speichert die Daten aber nicht ewig, sondern lediglich für einen gewissen, technische bedingten Zeitraum (wohl einige Wochen).

              Quelle?

              Ich wäre also auch hier sehr vorsichtig, von offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen zu reden.

              Mit deinen Argumenten, kein Wunder. Ich war aber noch nie ein vorsichtiger Mensch.

              1. Hallo Mega,

                Und wieso sind dann die Strafen für eine Urheberrechtsverletzung höher als für Hausfriedensbruch?

                Um Dich zu zitieren: "Quelle?"
                Abgesehen davon ist es doch falsch, privates Kopieren ist erlaubt, privates Einbrechen nicht.
                Der Staat darf nur mit richterlichem Beschluss Wohnräume überwachen, für den Unterricht oder Prüfungen darf er mal ebenso Ausschnitte kopieren.
                Von Veröffentlichungen in Deutschland kassiert er sogar gleich mal ein paar Exemplare zur Archivierung ein.
                Zieh Dir einfach mal §§44a-63a rein, da stehen die meisten Einschränkungen des Urheberrechts.

                Und auch zu speichern und kommerziell weiterzuverwerten?

                Mit den Ergebnissen der Auswertung (z.b. Index) darf man machen, was man will.
                Zu einem zulässigen Zweck (z.B. der Auswerung) darf man wie gesagt auf jeden Fall speichern. §44a UrhG

                Du darfst diese Liste aber nicht mit Textzitaten versehen und auf einer Webseite öffentlich machen.

                Wie an anderer Stelle gesagt, eine offene Rechtsfrage. Ich bin der Meinung, dass ich das dürfte. Lass uns das im anderen Zweig weiter diskutieren, ich hab keine Lust, jedes Teilthema überall zu erörtern.

                Und welchen technischen Grund gibt es für Google, die Seite zu speichern und diese Kopie öffentlich zur Verfügung zu stellen?

                Um sie zu analysieren muss man sie zumindest temporär speichern. Ich bezog mich allein auf diese zur Analyse notwendige Speicherung, nicht auf die Veröffentlichung. Die Argumentation zur Veröffentlichung folgte erst noch.

                Quelle?
                Quelle?

                Die besagte Dissertation.

                Abgesehen davon, im UrhG steht nur, dass ein unautorisiertes Veröffentlichen verboten ist. Außerdem steht da, dass man bestandteile anderer Werke nicht einfach in eingene integrieren darf. Rechtsprechung zum Googlecache gibt es nicht, also muss man sich eben auch selber überlegen, wie das zu bewerten ist.
                Ausgangsüberlegung:
                1. Es ist erlaubt, Anwendungen zu schreiben, die Werke anzeigen und zu diesem Zwecke temporär zwischenspeichern.
                2. Webanwendungen haben keine rechtlichen Besonderheiten im vergleich zu anderen Anwendungen.
                Stimmst Du diesen Aussagen zu? Wenn nein, warum nicht.

                Aus 1. und 2. folgt, dass man eine Webanwendung schreiben darf, die andere Webseiten anzeigt und dazu temporär speichert.
                Bleiben die Fragen, ist der Googlecache eine solche Webanwendung?
                Ist die zwischenspeicherung evtl. zu lang um akzeptabel zu sein?
                Ich bin mir da selber nicht ganz sicher und weiß erst recht nicht, wie Gerichte das sehen werden. Wenn Du ganz klar sagen kannst, wie der BGH das wohl sehen würde, hätte ich doch gerne ein paar Argumente dafür.

                Grüße

                Daniel

                1. Hallo Daniel,

                  Rechtsprechung zum Googlecache gibt es nicht, also muss man sich eben auch selber überlegen, wie das zu bewerten ist.

                  Im neu aufgelegtem Skript zum Internetrecht (PDF) vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren gibt es auf 131f. Hinweise auf widersprüchliche Urteile zu Google und „automatischer Erstellung von Thumbnails“. Eventuell gibt's in diesen Urteilen und woanders im Skript noch mehr Hinweise; ich habe das aus Zeitmangel jedoch nicht weiter nachverfolgt.

                  Tim

                  1. Hallo Tim,

                    Hm, ein Urteil von einem LG und einem OLG, die sich auch noch widersprechen. Bestätigt also eher die ungeklärte, rechtliche Situation.
                    Und dann beziehen sie sich auch noch auf die Bildersuche, die wahrscheinlich am kritischsten ist.

                    Grüße

                    Daniel

                2. Wie an anderer Stelle gesagt, eine offene Rechtsfrage.

                  Nein, darüber gibt es eindeutige Urteile, die es eben verbieten.

                  Abgesehen davon, im UrhG steht nur, dass ein unautorisiertes Veröffentlichen verboten ist.

                  Und genau davon rede ich von Anfang an. Aber du wirst mir jetzt sicher erklären, das Google auch authorisiert ist, ohne eine authorisierung bekommen zu haben.

                  1. Hallo Mega,

                    Nein, darüber gibt es eindeutige Urteile, die es eben verbieten.

                    Du hast einen Fall angeführt, bei dem es um Zitatesammlungen geht.
                    Zitate in diesem Kontext sind kurze, sehr prägnante Aussagen, die als solche schützenswerte Werke darstellen.
                    Die Zusammenstellung einer Liste dieser Zitate dient selbst keinem besonderen Zweck, sie hat keinerlei eigenen, wesentlichen Inhalt.

                    Eine Trefferliste hat diesen Zweck und die Zitate sind nur höchst unwahrscheinlich Zitate im obigen Sinne. Für Dich ist das einfach alles das Gleiche, aber so einfach ist Recht nunmal nicht. Für diesen Fall sind mir keine Urteile bekannt, schon gar keines vom BGH. Wenn Du wirklich belegen willst, dass das Zitieren für Trefferlisten unzulässig ist, müsstest Du ein solches anführen.

                    Und genau davon rede ich von Anfang an. Aber du wirst mir jetzt sicher erklären, das Google auch authorisiert ist, ohne eine authorisierung bekommen zu haben.

                    Ich sage, dass Google möglicherweise gar nicht veröffentlicht, sondern lediglich eine Anwendung bereitstellt, die veröffentlichte Werke anzeigt.
                    Für diese Interpretation habe ich sogar eine Quelle angegeben.
                    Du hast gegen diese Interpretation bisher keiner Argumente angeführt.

                    Grüße

                    Daniel

                    1. Die Zusammenstellung einer Liste dieser Zitate dient selbst keinem besonderen Zweck, sie hat keinerlei eigenen, wesentlichen Inhalt.

                      Es gab Abmahnugen gegen Webseiten, die Zitate inkl. einer Suchmaschine in Katalogart zur Verfügung gestellt haben. Wie erklärst du das?

                      Eine Trefferliste hat diesen Zweck und die Zitate sind nur höchst unwahrscheinlich Zitate im obigen Sinne.

                      Wie erkennt das der Spider, ob es nicht doch solche Zitate sind? Gibt es dafür einen Algorhytmus?

                      Ich sage, dass Google möglicherweise gar nicht veröffentlicht, sondern lediglich eine Anwendung bereitstellt, die veröffentlichte Werke anzeigt.
                      Für diese Interpretation habe ich sogar eine Quelle angegeben.
                      Du hast gegen diese Interpretation bisher keiner Argumente angeführt.

                      Ein Argument dagegen? Mal ehrlich, soll ich dir jetzt erklären wofür Google ganze Serverfarmen betreibt?
                      Wenn sie nicht selbst veröffentlichen würden, könnte man bei Google nichts finden, was auf deren eigenen Servern liegt.

                      1. Hallo Mega,

                        Die Zusammenstellung einer Liste dieser Zitate dient selbst keinem besonderen Zweck, sie hat keinerlei eigenen, wesentlichen Inhalt.
                        Es gab Abmahnugen gegen Webseiten, die Zitate inkl. einer Suchmaschine in Katalogart zur Verfügung gestellt haben. Wie erklärst du das?

                        Also eine Liste mit Suchfunktion? Das Problem ist, dass es sich dabei um eben speziell ausgewählte Zitate handelt.

                        Mal nochmal ein Beispiel:
                        "Wer die Menschen behandelt wie sie sind, macht sie schlechter. Wer sie aber behandelt wie sie sein könnten, macht sie besser." -- Goethe
                        "verschiedene menschen,verschiedene interessen,empfinden..........besser , schlechter......alles relativ.........das was ich gut finde,findet ..." -- Zitat bei Google bei Suche zum selben Thema.

                        Ein erkennbarer Unterschied, oder? Dieser Unterschied eines ausgewählten prägnanten Zitates zu einem zufälligen, bezüglich Stichworten ausgewählten aus einem längeren Inhalt macht eben einen Unterschied, auch juristisch.
                        Natürlich kann es bei Google passieren, dass auch ein solches Zitat wie das von Goethe erscheint, aber praktisch nur, wenn man gezielt nach solchen sucht. Solche Zitate sind kein wesentliches Angebot der Google-Suche, sie sind sehr wohl das wesentliche Angebot einer Zitatedatenbank. Erkennst Du da wirklich keinen Unterschied? (Beantworte diese Frage doch einfach mal knapp mit "Ja" oder "Nein")

                        Wie erkennt das der Spider, ob es nicht doch solche Zitate sind? Gibt es dafür einen Algorhytmus?

                        Nö, erkennt er natürlich nicht. Du Argumentierst ungefähr so:
                        1. Auf der Zitatesammlungsseite können schützenswerte Zitate erscheinen.
                        2. Bei Google können solche Seiten erscheinen.
                        Wenn 1. Verboten ist, muss 2. Verboten sein.
                        Es gibt aber einen wesentlichen unterschied, wie häufig diese erscheinen und aus welchen Gründen. Bei 1. zufällig und bei expliziter Suche nach dem Zitat. Bei 2. weil es nur darum geht, genau diese Zitate darzustellen.

                        Wenn sie nicht selbst veröffentlichen würden, könnte man bei Google nichts finden, was auf deren eigenen Servern liegt.

                        Ja, Du willst Argumente nicht verstehen, weil Du nur so unzweifelhaft recht behalten kannst. Veröffentlichen ist kein rein technischer Vorgang. Entscheidend ist nicht, was wo gespeichert wird, sondern was wie die Benutzer zugänglich gemacht wird.

                        Grüße

                        Daniel

                        1. Ein erkennbarer Unterschied, oder?

                          Du hast aber eins übersehen. Gleich der erste Suchtreffer leitet zu einer Seite mit _exakt diesem Zitat_. Es wurde also ein solches Zitat von Google gespeichert, was laut Gesetz verboten ist. Und ich garantiere dir, das könnte man mit taussenden Zitaten probieren und jedesmal mindestens einen Treffer finden.

                          Dieser Unterschied eines ausgewählten prägnanten Zitates zu einem zufälligen, bezüglich Stichworten ausgewählten aus einem längeren Inhalt macht eben einen Unterschied, auch juristisch.

                          Und warum darf Google diese dann speichern, andere aber nicht?

                          Natürlich kann es bei Google passieren, dass auch ein solches Zitat wie das von Goethe erscheint, aber praktisch nur, wenn man gezielt nach solchen sucht.

                          Es kann nicht "passieren", es gibt tausende Beispiele.
                          Und warum macht es einen Unterschied, wenn man gezielt danach sucht? Laut gesetz ist es bereits Strafbar, soetwas anzubieten, ob dieses Angebot genutzt wird, spielt keine Rolle.

                          Solche Zitate sind kein wesentliches Angebot der Google-Suche, sie sind sehr wohl das wesentliche Angebot einer Zitatedatenbank.

                          Völlig uninteressant. Nur weil ich einen Waffenladen habe, den ich hauptsächlich betreibe, darf ich nicht bei Fahrenden Autos die Reifen zerschiessen, nur weil es ein "Nebenangebot" ist.

                          Erkennst Du da wirklich keinen Unterschied? (Beantworte diese Frage doch einfach mal knapp mit "Ja" oder "Nein")

                          Zwischen Google und einer Zitateseite mit Suchmaschine? Nein. Alleine der Umfang der Datenbank unterscheidet sich.

                          Nö, erkennt er natürlich nicht. Du Argumentierst ungefähr so:

                          1. Auf der Zitatesammlungsseite können schützenswerte Zitate erscheinen.
                          2. Bei Google können solche Seiten erscheinen.
                            Wenn 1. Verboten ist, muss 2. Verboten sein.

                          Stimmt. Denn das nennt sich "Gleichheit".

                          Es gibt aber einen wesentlichen unterschied, wie häufig diese erscheinen und aus welchen Gründen. Bei 1. zufällig und bei expliziter Suche nach dem Zitat. Bei 2. weil es nur darum geht, genau diese Zitate darzustellen.

                          Wo steht es, dass die Anzahl der illegalen Inhalte einer Datenbank relevant sind? Denn entsprechend dürfte ich, weil ich 1.000.000 Seiten in meinereigenen Suchmaschine habe, z.B. 5000 illegale Inhalte veröffentlichen. Ist das prozentual festgelegt?

                          Ja, Du willst Argumente nicht verstehen, weil Du nur so unzweifelhaft recht behalten kannst.

                          Hä? Von welchen Argument redest du? Das Google nicht veröffentlicht?

                          Veröffentlichen ist kein rein technischer Vorgang.

                          Wie soll ich das verstehen? Alles was rein technisch passiert, ist keine Veröffentlichung und ich kann somit als Seitenbetrieber nicht zur Verantwortung gezogen werden?Zumindest verstehe ich diesen Satz so.

                          Entscheidend ist nicht, was wo gespeichert wird, sondern was wie die Benutzer zugänglich gemacht wird.

                          Und wie es Google zugänglich macht, ist es erlaubt? Wie begründest du das? Grade in Bezug auf die, bei Google gespeicherten (und laut Gesetz urheberrechtlich geschützten) Zitate von denen du eines als Beispiel angebracht hast.

                          1. Hallo Mega,

                            Zwischen Google und einer Zitateseite mit Suchmaschine? Nein. Alleine der Umfang der Datenbank unterscheidet sich.

                            Eben nicht nur der Umfang, sondern auch die Zusammensetzung. Die Zitatedatenbank enthält zu 100% diese kritischen Zitate. Bei Suchmaschinen ist der Bestandteil verschwindend gering, ich würde schätzen deutlich weniger als 1%.
                            Dann unterscheiden sich die Gründe, in der Zitatedatenbank wurden diese bewusst gesammelt, weil dem Anbieter bekannt ist, dass diese Zitate einen besondern Wert haben und er genau von diesem profitieren will.
                            Bei Suchmaschinen sind die da nur drin, weil sie jemand anderes veröffentlicht (in den meisten Fällen sicher selbst widerrechtlich) und man sie eben nicht so ohne weiteres ausfiltern kann.
                            Wenn die Quelle widerrechtlich Zitate enthält, geht es um eine Haftungsfrage. In wie weit Suchmaschinen für illegale Treffer haften, ist rechtlich umstritten, aber die Frage ist hier ja auch nicht so zentral.

                            Wenn die Quelle rechtlich zulässig solche Zitate enthält, wird es zugegebenermaßen schwieriger. Ich würde hier aber wieder mit der Bedeutung von Suchmaschinen für's Web argumentieren und mit der Zustimmung des Urhebers durch konkludendes Handeln.
                            Eine Suchmaschine listet ja die Quelle auf und führt dazu einen Teil des Inhalts an. Eine Zitatedatenbank tut das nicht, die legale Quelle des Zitats muss nicht einmal im Internet verfügbar sein. Auch das ist ein fundamentaler Unterschied zum Suchmaschinentreffer.

                            Stimmt. Denn das nennt sich "Gleichheit".

                            Nein, es nennt sich "ausblenden des Kontextes".

                            Wo steht es, dass die Anzahl der illegalen Inhalte einer Datenbank relevant sind? Denn entsprechend dürfte ich, weil ich 1.000.000 Seiten in meinereigenen Suchmaschine habe, z.B. 5000 illegale Inhalte veröffentlichen. Ist das prozentual festgelegt?

                            Viele Dinge im Zivilrecht sind gar nicht festgelegt, schon gar nicht explizit. Es gibt diverse Rechtsgrundsätze, ein paar auslegungsbedürftige Gesetze, Gesetze zu ähnlichen Sachverhalten, die sich vielleicht übertragen lassen. Daraus basteln dann Gerichte mit der Zeit eine etablierte Rechtsprechung. Deswegen ist es auch nicht so einfach, die Entwicklung zu prognostizieren.

                            Von welchen Argument redest du? Das Google nicht veröffentlicht?

                            Speziell von den Anwendungsargumenten.

                            Nochmal ein Beispiel dazu: Es gibt ja haufenweise Übersetzungsdienste für Webseiten, wo man eine URL eintippen kann, der Server holt sich eine Kopie der Seite und veröffentlicht diese. Oft kann man auch direkt über eine URL die übersetzte Version adressieren.

                            Hältst Du solche Dienste für illegal?
                            Wenn ja, würdest Du einen Browser für illegal halten, der die gleiche Funktionalität lokal realisiert?

                            Wenn man das für zulässig hält, muss man sich fragen, was ist der Unterschied zum Googlecache und ähnlichen Anwendungen?
                            Der Unterschied ist natürlich, dass die Seiten dort längere Zeit zwischengespeichert werden.
                            Nun gibt es da den §44a UrhG, der ein Zwischenspeichern zur Zugänglichmachung aus technischen Gründen erlaubt. Der ist allerdings eher eng formuliert.
                            Bei so etwas wie archive.org würde ich sicher sagen, dass das illegal ist. Dort werden die Seiten beliebig lange archiviert. Google sorgt nur für eine etwas längere Verfügbarkeit, diesen Effekt kann man bei Proxies genau so haben.

                            Veröffentlichen ist kein rein technischer Vorgang.
                            Wie soll ich das verstehen? Alles was rein technisch passiert, ist keine Veröffentlichung und ich kann somit als Seitenbetrieber nicht zur Verantwortung gezogen werden?

                            Ich habe nicht gesagt "Ein rein technischer Vorgang ist keine Veröffentlichung".
                            Ich habe gesagt, dass es nicht ausreicht, dass ein Dokument technisch gesehen auf einen Server kopiert und von diesem bereitgestellt wird, um eine (eigenständige) Verbreitung (der exaktere Begriff im seine des Urheberrechts) im rechtlichen Sinne handelt.
                            Ein Dienst kann die Daten von der Quelle ja nur durchreichen und dabei temporär zwischenspeichern. Die Verbreitung geschieht dann eigentlich durch die Quelle, nicht durch den Dienst dazwischen.
                            Das Urheberrecht basiert größtenteils auf der Vorstellung von physikalischen Medien (sprich: Büchern etc.). Das macht es einfach schwieriger, dieses Recht zu übertragen.

                            Und wie es Google zugänglich macht, ist es erlaubt?

                            Diese Argumentation bezieht sich jetzt vor allem auf den Cache, nicht auf die Trefferliste. Sobald man aber einen solchen Dienst als Anwendung betrachtet, die nicht selbst verbreitet, sondern nur ein Weg ist, das verbreitete Werk abzurufen, ist es gar nicht mehr relevant, ob das Werk geschützt ist.

                            Nochmal eine zusammenfassung, der verschiedenen Punkte:

                            • Suchmaschinenindex
                              Du hältst schon diesen für illegal, ich diesen aber für absolut unkritisch, da es sich nur um eine Veröffentlichung einer Auswertung handelt, nicht um eine Veröffentlichung der Werke selbst.
                            • Trefferliste mit Zitate.
                              Hältst Du für illegal, wegen der illegalität von Zitatdatenbanken.
                              Halte ich für legal, weil das vorkommen solcher Zitate dort ein nebeneffekt eines Verfahrens ist, an dem ein höheres gesellschaftliches Interesse besteht und weil Suchmaschinen nur Zitate aus Quellen im Internet verwenden und so konkludentes Handeln seitens des Urhebers vorliegt. (Ausgenommen die Haftungsfrage bei illegalen Quellen).
                            • Google cache.
                              Hältst Du für illegal, weil unzulässige Verbreitung.
                              Halte ich für fragwürdig, aber nicht eindeutig entscheidbar wegen der Anwendungsargumentation.
                            • Bildersuche
                              Hältst Du ebenfalls für illegal.
                              Ich halte die im Grunde für legitim, allerdings ist die rechtliche Situation da schwieriger, weil das Zitatrecht wohl nicht so greift.
                              Hier könnte aber wieder die Anwendungsargumentation greifen, in diesem Fall lässt sich zumindest einfacher begründen, warum die Speicherung (der Thumbnails) für die Anwendung notwendig ist.

                            Grüße

                            Daniel

                            1. Nochmal ein Beispiel dazu: Es gibt ja haufenweise Übersetzungsdienste für Webseiten, wo man eine URL eintippen kann, der Server holt sich eine Kopie der Seite und veröffentlicht diese. Oft kann man auch direkt über eine URL die übersetzte Version adressieren.

                              Hältst Du solche Dienste für illegal?

                              Wenn sie gespeichert werden, dasnn ja. Wenn sie nicht gespeichert werden, haben sie mit einem Suchindex absoliut nichts gemeinsam, da die Daten ja in Exhtzeit von der originalseite abgerufen werden und nicht aus der eigenen Datenbank.

                              Nun gibt es da den §44a UrhG, der ein Zwischenspeichern zur Zugänglichmachung aus technischen Gründen erlaubt. Der ist allerdings eher eng formuliert.

                              Wieso sollte das auf eine Firma zutreffen, die diese Daten zum Eigennutz (nämlich zum Verkauf der Werbung, Google ist kein Samariter, der alles nur für die User tut) speichert und anderen zugänglich macht.
                              Das würde den Datenschutz adabsurdum führen, denn diese Auslegung würde sich auf jede Firma (vorallem Callcenter u.ä.) übertragen lassen.

                              Bei so etwas wie archive.org würde ich sicher sagen, dass das illegal ist. Dort werden die Seiten beliebig lange archiviert. Google sorgt nur für eine etwas längere Verfügbarkeit, diesen Effekt kann man bei Proxies genau so haben.

                              Du willst einen Proxy doch nicht noch immer mit Google vergleichen, oder?

                              Ich habe gesagt, dass es nicht ausreicht, dass ein Dokument technisch gesehen auf einen Server kopiert und von diesem bereitgestellt wird, um eine (eigenständige) Verbreitung (der exaktere Begriff im seine des Urheberrechts) im rechtlichen Sinne handelt.

                              Dann sind wir wieder an dem Punkt, wo ich teile frmeder Seiten ohne Probleme auf der eigenen nutzen kann ohne eine Genehmigung einzuholen.

                              Ein Dienst kann die Daten von der Quelle ja nur durchreichen und dabei temporär zwischenspeichern.

                              Das macht ein Proxy, Google macht aber was anderes.

                              Die Verbreitung geschieht dann eigentlich durch die Quelle, nicht durch den Dienst dazwischen.

                              Google zweigt aber erstmal die Daten an, die _nicht_ vom Original kommen. Denn sonst gäbe es nicht tausende toter Seiten bei Google.

                              Das Urheberrecht basiert größtenteils auf der Vorstellung von physikalischen Medien (sprich: Büchern etc.). Das macht es einfach schwieriger, dieses Recht zu übertragen.

                              Das ändert meine Meinung nicht, dass niemand etwas ungefragt verarbeiten darf, worauf ich das Urheberrecht habe. Und wie hier poft gesagt wurde, gibt es bisher dahingehend kein Urteil und somit ist meine Meinung mindestens so richtig wie deine ;)

                              Diese Argumentation bezieht sich jetzt vor allem auf den Cache, nicht auf die Trefferliste.

                              Der Cache ist aber direkt verknüpft mit der Trefferliste und somit keine eigenständige Anwendung. Damit trifft das Argument auch auf die Trefferliste zu.

                              Sobald man aber einen solchen Dienst als Anwendung betrachtet, die nicht selbst verbreitet, sondern nur ein Weg ist, das verbreitete Werk abzurufen, ist es gar nicht mehr relevant, ob das Werk geschützt ist.

                              Das tut Google aber nicht. Weder bei Bilder noch bei Webseiten. Beides wird auf eigenen Server gespeichert und auch von dort abgerufen. Erst nach einem weiteren Klick kommt man zum Original.

                              Aber ich denke, wir wissen beide, welche Meinung der andere vertritt und IMO ist ziemlich alles gesagt ;)
                              In jedem Fall werde ich das Thema weiterverfolgen und ein Urteil abwarten. Und da ich nichts dagegen habe, dass Google meine Seiten indexiert, sag ich dem Bot praktisch jeden Tag, was er lesen darf und was nicht.

                              1. Hallo Mega,

                                Wieso sollte das auf eine Firma zutreffen, die diese Daten zum Eigennutz (nämlich zum Verkauf der Werbung, Google ist kein Samariter, der alles nur für die User tut) speichert und anderen zugänglich macht.

                                Eigennutz ist absolut zulässig an der Stelle, das spielt für den Paragraphen keine Rolle.

                                Das würde den Datenschutz adabsurdum führen, denn diese Auslegung würde sich auf jede Firma (vorallem Callcenter u.ä.) übertragen lassen.

                                Urheberrecht hat nichts mit Datenschutz zu tun. Datenschutz greift für nicht öffentliche Daten die zudem idR. kaum urheberrechtlich schützenswert sind (außer Du hast einen sehr originellen Namen...).

                                Du willst einen Proxy doch nicht noch immer mit Google vergleichen, oder?

                                Nur in Bezug auf die Legalität eines Cachingverfahrens. Ein solches ist definitiv erlaubt. Google dürfte z.B. cachen um die Suche durchzuführen, ohne die Daten direkt herauszugeben. Für das herausgeben der Daten ist der Paragraph etwas enger formuliert, deswegen bin ich mir da nicht so sicher. Außerdem speichert Google eben doch sehr lang, das ist evtl. nicht mehr im Sinne des Gesetzes.

                                Dann sind wir wieder an dem Punkt, wo ich teile frmeder Seiten ohne Probleme auf der eigenen nutzen kann ohne eine Genehmigung einzuholen.

                                Klar, darf man ja, z.B. für den Übersetzungsdienst.
                                Man darf sie eben nicht in eigenen Inhalt integrieren bzw. als eigenen Inhalt darstellen.

                                Das macht ein Proxy, Google macht aber was anderes.

                                Was genau macht es anders? Mir fällt da ein:

                                • Speichert länger?
                                • Zugriff per Web
                                • Zugriff per Suchfunktion
                                • Dient nicht im engeren Sinne der Zugänglichmachung über ein Netzwerk.
                                  Letzter Punkt ist wahrscheinlich der kritischste.

                                Google zweigt aber erstmal die Daten an, die _nicht_ vom Original kommen. Denn sonst gäbe es nicht tausende toter Seiten bei Google.

                                Aber sie kamen mal vom Original, diesen Effekt gibt es auch bei Proxies u.ä.

                                Das ändert meine Meinung nicht, dass niemand etwas ungefragt verarbeiten darf, worauf ich das Urheberrecht habe.

                                Wenn "verarbeiten" "auswerten" heißt, ist das erlaubt, das gehört nicht zu den Verwerungsrechten, über die der Urheber entscheidet. Wenn er es veröffentlicht, darf man es auswerten.
                                Das ist, was den Suchmaschinenindex legal macht, selbst wenn alle anderen Funktionen unzulässig sein sollten.

                                Das tut Google aber nicht. Weder bei Bilder noch bei Webseiten. Beides wird auf eigenen Server gespeichert und auch von dort abgerufen.

                                Ja, Caching eben. Nach deiner obigen Äußerung zur Übersetzung wäre es ok, das Bild jedes mal herunter zu laden und zu skalieren. Das geht aber aus Performancegründen nicht, deswegen ist es technisch notwendig, eine gewisse Zeit zu Cachen.
                                Der Googlecache ist im Grunde nicht notwendig, wenn die Seite verfügbar ist, kann man auch direkt drauf zugreifen. Für die Bildersuche gilt das aber nicht, ohne Thumbnails ist die Trefferansicht praktisch unbrauchbar.

                                Aber ich denke, wir wissen beide, welche Meinung der andere vertritt und IMO ist ziemlich alles gesagt.

                                Ja, wahrscheinlich.

                                In jedem Fall werde ich das Thema weiterverfolgen und ein Urteil abwarten.

                                Ja, bleibt spannend. Zögert die Diskussion aber wohl etwas hinaus...

                                Grüße

                                Daniel

      2. Hello,

        wer nicht möchte, dass seine im Internet öffentlich publizierten Daten auch betrachtet und im technisch vorgesehenen Rahmen benutzt werden, sollte nicht am öffentlichen Internet-Verkehr teilnehmen. Anderenfalls wäre es ein Fall von wasch mich, aber mach mich nicht nass.

        Das Eindringen in geschützte Server oder Verbindungen halte ich allerdings auch für rechtswidrig. Da würde dann Dein Vergleich eventuell sogar zutreffen.

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. und im technisch vorgesehenen Rahmen benutzt werden,

          Und wer definiert diesen? Google?
          Ich bitte um eine Quellenangabe, die mir bestätigt, dass es technisch vorgesehen ist, dass eine Privatfirma daten von fremden Webseiten speichern darf.

          Das Eindringen in geschützte Server oder Verbindungen halte ich allerdings auch für rechtswidrig. Da würde dann Dein Vergleich eventuell sogar zutreffen.

          Wenn meine Haustür offensteht, ist es trotzdem nicht erlaubt, ungefragt einzutreten. Und wenn Google ohne gesonderte Erlaubnis etwas aus meiner Wohnung mitnimmt, ist das nicht in Ordnung. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob ich Google reingebeten habe oder nicht.

          Wenn Google meine Seiten speichern darf und diese Inhalte auf der eigenen Seite veröffentlicht, darf ich das mit jeder anderen Webseite auch. Denn Google muss sich an die gleichen Gesetze halten, wie ich.

          Auch hier bitte ich um eine Quellenangabe, nach der Google sich nicht an Urheberrechte halten muss und ungefragt Daten von fremden Domains auf der eigenen Domain (und zwar kommerziell) anbietet.

          1. Und wenn Google ohne gesonderte Erlaubnis etwas aus meiner Wohnung mitnimmt, ist das nicht in Ordnung.

            Nein, nicht nimmt. Dupliziert ;)

            1. Und wenn Google ohne gesonderte Erlaubnis etwas aus meiner Wohnung mitnimmt, ist das nicht in Ordnung.
              Nein, nicht nimmt. Dupliziert ;)

              wenn google in meinen wohnung kommt, ein fotoalbum durchblättert und die darin befindlichen fotos meinerwenigkeit im mindesalter (mit freischwingendem schniedel in der badewanne) dupliziert um sie im internet zu veröffentlichen, finde ich das nicht in ordnung :D

          2. Moin,

            und im technisch vorgesehenen Rahmen benutzt werden,

            Und wer definiert diesen? Google?

            Beschäftige Dich ein wenig mit den Grundprinzipien des WWW. Du wirst überrascht sein, welche Idee dahinter steckt. Wenn Du das nicht langsam erkennst, wirst Du dich sonst bald noch fragen, warum das LG Hamburg nicht schon längst das W3C, alle Browserhersteller und sicherheitshalber den Papst gleich mit verknackt, weil sie Frames und Iframes und all dies böses Zeugs anbieten, mit dem man andere Leute Webinhalte einbinden kann. Und Du wirst jeder Besucher Deiner Webseite abmahnen, weil allein der Umstand, dass Du Deine Webseite veröffentlichst hast, ja noch lange nicht bedeutet, dass jeder sie besuchen darf, oder? Und hast Du Dir schon mal überlegt, wie böse das mit dem verlinken ist. Wenn jetzt ein böser Bube auf Deine reinlichen Webseiten verlinkt! Was soll dann die Welt von Dir denken? Wo bleibt Dein Leumund? Also am besten auch gleich die Links verbieten. Ohne Links wäre das WWW sowieso viel ordentlicher.

            Zu der Idee des LG Hamburg, anstatt der Bilder lieber einen Text anzubieten, schlage ich übrigens vor, als Standardtextbaustein in Deutschland EXPLORER zu nehmen. Worte sind ja schließlich viel unschuldiger und unangreifbarer als Bilder ...

            Auch hier bitte ich um eine Quellenangabe, nach der Google sich nicht an Urheberrechte halten muss und ungefragt Daten von fremden Domains auf der eigenen Domain (und zwar kommerziell) anbietet.

            Anders herum wird ein Schuh daraus: Belege bitte erstmal, welche Urheberrechte eine beliebige Suchmaschine verletzt, wenn sie auf öffentlich feil gehaltene Daten verlinkt.

            Grüße

            Swen

            1. Beschäftige Dich ein wenig mit den Grundprinzipien des WWW.

              Und nochmal, da du meine Frage ignoriert hast: Und wer definiert diese? Google?

              Anders herum wird ein Schuh daraus: Belege bitte erstmal, welche Urheberrechte eine beliebige Suchmaschine verletzt, wenn sie auf öffentlich feil gehaltene Daten verlinkt.

              1. geht es hier um die Bilderdatenbank bei Google
              2. hält Google die Seiten in einem Cache und somit fremde Inhalte unter eigener Domain verfügbar ohne Genehmigung
              3. Es werden nicht ur Daten verlinkt sondern Inhalte gespeichert. Wie ich schon schrieb, wenn das erlaubt wäre, könnte ich mir irgendwo Bilder zusammensiuchen und ohne Problem auf meiner Seite veröffentlichen.

              1. Moin,

                Und nochmal, da du meine Frage ignoriert hast: Und wer definiert diese? Google?

                Ich wüsste von niemanden, der das behauptet. Du bist der einzige, der sich das fragt. Antworte Dir also bitte selbst.

                Grüße

                Swen

                1. Du schreibst:

                  Beschäftige Dich ein wenig mit den Grundprinzipien des WWW.

                  Und wenn ich freage, wer die definiert, soll ich das selbst beantworten? Klingt irgendwie absurd von deiner Seite, wie ich finde.
                  Vorallem, weil du ja meiner Definition hier offen widersprichst, mir dann aber sagst, ich solls für mich selbst definieren.

                    1. http://de.selfhtml.org/intro/internet/entstehung.htm
                      http://de.selfhtml.org/intro/internet/www.htm
                      http://www.perzept.de/hypertext/Was.htm
                      http://meta-text.net/

                      Thema verfehlt. Denn dort ist nirgends etwas zu finden, was in irgendeiner Weise Google eine Sonderstellung zuspricht mit dem Recht sich über Gesetze hinwegzusetzen.

                        1. https://forum.selfhtml.org/?t=178039&m=1173721

                          Wenn du glaubst, unkommentierte Links auf ein Post, das aus dem Zusammenhang gerissen ist, macht Sinn, muss ich dich enttäuschen.
                          In meinen Augen versuchst du dich diesmal wichtig zu machen ohne wirklich was zum Themas beitragen zu können. IMO pures Trollverhalten.

                          1. Moin,

                            in meinen Augen versuchst du dich wichtig zu machen, ohne wirklich was zum Themas beitragen zu können. IMO pures Trollverhalten.

                            Grüße

                            Swen

                            1. in meinen Augen versuchst du dich wichtig zu machen, ohne wirklich was zum Themas beitragen zu können. IMO pures Trollverhalten.

                              Na zumindest sind meine Beiträge so interessant, dass du reichlich drauf reagierst. Ein Schelm wer böses dabei denkt ;)

                              Allerdings halte ich deine Aussage, ich würde nichts zum Thema beitragen, für eine Lüge. Und diese Lüge kann ich belegen. Und da du mir mit einer klsaren Lüge Trollbverhalten unterstellen willst, dürfte jedem klar sein, was deine Aussage für einen Wert hat.

                  1. Moin,

                    Vorallem, weil du ja meiner Definition hier offen widersprichst, mir dann aber sagst, ich solls für mich selbst definieren.

                    Du definierst nicht, Du benutzt hinkende Vergleiche oder stellst Vermutungen in den Raum. Hier im Forum werden aber bekanntermaßen oral-rezeptive Charakterstufen liegen gelassen.

                    Grüße

                    Swen

                    1. Du definierst nicht,

                      Hab ich nie behauptet. Ich wollte _von_dir_ die Definition wissen, mit der du deine Aussagen begründest.
                      Dummerweise tust du das nach zweimaliger Aufforderung immer noch nicht (was dein gutes recht ist, ich kann dich nicht zwingen, deine Ausführungen zu belegen). Ich bilde mir dahingehend nun eine Meinung zu deinen Ausführungen.

      3. Hallo,

        Ist es in den USA üblich, dass man in jedes Haus einfach reindarf, wenn nicht ausdrücklich an der Haustür steht "Hier ist der Zutritt verboten"?

        nee, aber in einigen ländlichen Gegenden ist es durchaus üblich, die Türen unverschlossen zu lassen, wobei die Leute dann durchaus auch in Kauf nehmen, dass plötzlich mal ein Fremder im Flur steht.

        Aber davon abgesehen ... wenn ich in einem Industriegebiet offene Tore sehe und kein Schild, das mir den Zutritt verweigert, dann halte ich es für selbstverständlich, das Gelände zu betreten - sei es aus Neugier, oder weil ich von diesem Unternehmen etwas will.

        Die einzig richtige Alternative wäre demnach, dass das Fehlen einer robots.txt dazu führt, dass Google die Seite nicht indexiert.

        Das würde den Zweck von Google als Suchmaschine ad absurdum führen. Der Sinn ist doch, möglichst viele Web-Inhalte zu erfassen, die da so existieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich angepriesen werden. Veröffentlicht sind sie ja schließlich schon.

        Erst die robots.txt kann eine Einladung darstellen. Das halte ich aus mehreren Gründen für Sinnvoll.

        Tja ... ich halte es für sinnvoller, wenn öffentliche Ressourcen so lange öffentlich bleiben, bis dieser öffentliche Charakter ausdrücklich widerrufen wird.

        So long,
         Martin

        --
        Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag Gelegenheit, sich zu entfalten.
        1. Das würde den Zweck von Google als Suchmaschine ad absurdum führen. Der Sinn ist doch, möglichst viele Web-Inhalte zu erfassen, die da so existieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich angepriesen werden. Veröffentlicht sind sie ja schließlich schon.

          Mit diesem Argument kann ich also jede Art von Daten sammeln, die irgendwann mal öffentlich waren.

          Tja ... ich halte es für sinnvoller, wenn öffentliche Ressourcen so lange öffentlich bleiben, bis dieser öffentliche Charakter ausdrücklich widerrufen wird.

          Ok, dann nehme ich alle deine Beiträge aus dem Forum hier und veröffentliche sie auf einer anderen Webseite. Da sie ja bereits öffentlich sind, stellt das ja kein Problem dar.

          1. Hi,

            Tja ... ich halte es für sinnvoller, wenn öffentliche Ressourcen so lange öffentlich bleiben, bis dieser öffentliche Charakter ausdrücklich widerrufen wird.
            Ok, dann nehme ich alle deine Beiträge aus dem Forum hier und veröffentliche sie auf einer anderen Webseite. Da sie ja bereits öffentlich sind, stellt das ja kein Problem dar.

            genau. Ich wäre nicht begeistert - aber dadurch, dass ich mich hier in einem öffentlichen Raum bewege, habe ich das in dem Moment, da ich hier einen Beitrag schreibe, automatisch in Kauf genommen.

            Bye,
             Martin

            --
            Niemand ist überflüssig: Er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
            1. genau. Ich wäre nicht begeistert - aber dadurch, dass ich mich hier in einem öffentlichen Raum bewege, habe ich das in dem Moment, da ich hier einen Beitrag schreibe, automatisch in Kauf genommen.

              Und da gehen unsere Meinungen auseinander. Wenn ich hier etwas schreibe, muss ich nicht davon ausgehen, meine Posts irgendwo anders zu finden. (Oder hab ich da was in der Charta überlesen?)
              Denn wenn das rechtens wäre, kann ich auch ein Bild von einer Webseite klauen und auf anderen Seiten nutzen. Das ist aber definitiv verboten, ebenso wie das "klauen" von Wortbeiträgen.

              1. Moin,

                Wenn ich hier etwas schreibe, muss ich nicht davon ausgehen, meine Posts irgendwo anders zu finden. (Oder hab ich da was in der Charta überlesen?)

                Google?

                Grüße

                Swen

      4. Moin,

        Ist es in den USA üblich, dass man in jedes Haus einfach reindarf, wenn nicht ausdrücklich an der Haustür steht "Hier ist der Zutritt verboten"?
        Oder ist dir das sogar Recht, dass jeder durch din Haus/deine Wohnung rennt, ohne dich vorher zu fragen?

        Völlig abwegig. Darum geht es nicht.
        Wenn ich etwas im WWW veröffentliche, dann hat das Folgen, denen ich mir bewusst sein muss. Wenn ich ein Buch veröffentliche, dann akzeptiere ich zugleich ja auch, dass das Buch in Schaufenstern steht, auf Plakaten beworben wird, in Zeitungen besprochen wird, auf irgendwelchen Bestsellerlisten steht, im Verzeichnis der lieferbaren Bücher steht, in Dutzenden von (auch elektronisch verfügbaren) Dateien geführt wird, von Verkäufern empfohlen etc etc wird. Nicht anders ist das im WWW.

        Das halte ich aus mehreren Gründen für Sinnvoll.

        Könntest Du die bitte mal aufzählen und ggf erläutern.

        Grüße

        Swen

        1. Wenn ich etwas im WWW veröffentliche, dann hat das Folgen, denen ich mir bewusst sein muss.

          Und wer legt diese fest? Google? Du? Quelle?

          Wenn ich ein Buch veröffentliche, dann akzeptiere ich zugleich ja auch, dass das Buch in Schaufenstern steht, auf Plakaten beworben wird, in Zeitungen besprochen wird, auf irgendwelchen Bestsellerlisten steht, im Verzeichnis der lieferbaren Bücher steht, in Dutzenden von (auch elektronisch verfügbaren) Dateien geführt wird, von Verkäufern empfohlen etc etc wird.

          Und das alles passiert nur mit der Genehmigung des AUtors bzw. des Verlages. Weisst du, was passiert, wenn du Werbung mit einem Produkt machst, wenn du keine Genehmigung dafür hast?

          Nicht anders ist das im WWW.

          Das bestätigt dann meine AUssagen. Jegliche Woieterverwertung muss genemigt werden.

          Könntest Du die bitte mal aufzählen und ggf erläutern.

          Nein, dazu habe ich weder Zeit noch Lust. Ich behaupte aber nicht, dass es nicht auch gute Gründe für die automatische Indexierung gibt. Ich denke nur, dass Google in den Augen vieler eine Sonderstellung geniest und somit aktuelle Gesetze keine Rolle mehr spielen. Und darin sehe ich ein grosses Problem, denn Google trägt massiv dazu bei, dass die Menschen überwachbar werden. Und ich persönlich finde das nicht so prickelnd.

          1. Moin,

            Wenn ich etwas im WWW veröffentliche, dann hat das Folgen, denen ich mir bewusst sein muss.
            Und wer legt diese fest? Google? Du? Quelle?

            Wenn jemand auf die Straße geht, dass wird er gesehen. Wer legt das fest? Google? Du? Nein: Er selbst durch konkludentes Handeln Quelle? OLG Jena

            Und das alles passiert nur mit der Genehmigung des AUtors bzw. des Verlages. Weisst du, was passiert, wenn du Werbung mit einem Produkt machst, wenn du keine Genehmigung dafür hast?

            Googles Geschäftsidee basiert - das gilt übrigens genauso für die Wortsuche - nicht auf der Idee, Werbung _mit_ einem Produkt zu machen.

            Jegliche Woieterverwertung muss genemigt werden.

            In dieser allgemeinen Art und Weise ist diese Behauptung falsch. Du unterschätzt in Deinem Aktivismus wohl den Gedankenschmalz, den die Suchmaschinenanbieter - btw: löse Dich bitte mal von Deinem Googlesysndrom, die sind nicht die einzigen, die so etwas machen - in diese Fragestellung investiert haben.

            Ich denke nur, dass Google in den Augen vieler eine Sonderstellung geniest

            Deine Argumentation und Dein Blickwinkel leiden unter der völligen Fixierung auf das Feindbild Google. Versuche, Dich von Deinen Vorurteilen zu lösen und finde sachliche Argumente. Es gibt genügend gegen Suma im Allgemeinen und Google im Besonderen.

            denn Google trägt massiv dazu bei, dass die Menschen überwachbar werden.

            Die Menschen sind schon längst überwachbar. Auch vor Google konnte die Fireball oder wie die führenden Maschinen jeweils hießen, Daten offenbaren. Verzeichnisdienste wie Archive.org verewigen Daten unerbittlich länger als die Datenbanken von Google und Co. Spezialisierte Verzeichnisse wie Yasni oder 123people sind in meinen Augen aus informationellen Gesichtspunkten heraus wesentlich kritischer zu sehen, da sie häufig genug Personendaten verknüpfen - bzw. deren Verknüpfung nahe legen -, die nichts miteinander zu tun haben und so Assoziationen wecken, die weit gefährlichere Folgen haben können. Hier z.B. werden drei verschiedene "Swen Wacker" zusammengeführt, die nix miteinander zu tun haben.

            Grüße

            Swen

            1. Hi,
              natürlich geht es hier nicht nur um Google und ich glaube auch bei Mega nicht. Nur sind die nun mal zur Zeit die Bekanntesten und auch zum Synonym für Suchmaschine geworden.

              ....Hier ...

              Ja, das ist so ein krasses Beispiel, was abgeschafft gehört und eben nur ein Resultat der momentan herrschenden Rahmenbedingungen ist. Müssten die eine Erlaubnis haben vom jeweiligen Betreiber der Seiten wo sie ihre Infos herholen, sähe das eben ganz anders aus. Dann würde sich da wohl nichts finden lassen, und das wäre gut so.

              Timo

      5. Hallo,

        gegen das Herausreissen von Fragmenten bildender Kunst in Form von Grafiken/erstellten Bildern/geschaffenem Werk etc aus einem vom Künstler geschaffenen Kontex ist, soweit ich das Urheberrecht (wenig genug) immer verstanden habe, hierzulande der Künstler geschützt.

        Ich selber darf nicht mal in einer Galerie gekaufte Kunstwerke zerschneiden und die Einzelteile weiter verkaufen ohne das der Künstler sein OK dazu gibt.

        Mag man gut finden oder nicht, daß ist ja dann hier unerheblich.

        Chräcker

        --
        Erinnerungen?
        zu:]
        1. Huch,

          total falsche Ebene für meinen Beitrag ausgesucht...äh, hängt es gedanklich irgendwo rein... war ein langer Tag...

          Chräcker

          --
          Erinnerungen?
          zu:]
      6. Die einzig richtige Alternative wäre demnach, dass das Fehlen einer robots.txt dazu führt, dass Google die Seite nicht indexiert. Erst die robots.txt kann eine Einladung darstellen. Das halte ich aus mehreren Gründen für Sinnvoll.

        100% auch meine Meinung

        1. Yerf!

          100% auch meine Meinung

          Nicht aber meine... hab ich hier im Thread auch schon erläutert. Das Web hat sich eben anders entwickelt.

          Gruß,

          Harlequin

          --
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          1. Hallo Harlequin,

            Nicht aber meine... hab ich hier im Thread auch schon erläutert. Das Web hat sich eben anders entwickelt.

            Rein interessehalber: Könntest Du auch damit leben, wenn sich das Web mehr Mega-mäßig entwickelt hätte? Gibt es einen anderen qualitativen Unterschied, der einen das Prinzip „Indizieren, wenn kein Verbot existiert“ dem Prinzip „Nur mit Erlaubnis indizieren“ vorziehen lässt, ausser das das erste der Status Quo ist?

            Tim

            1. Moin,

              Rein interessehalber: Könntest Du auch damit leben, wenn sich das Web mehr Mega-mäßig entwickelt hätte? Gibt es einen anderen qualitativen Unterschied, der einen das Prinzip „Indizieren, wenn kein Verbot existiert“ dem Prinzip „Nur mit Erlaubnis indizieren“ vorziehen lässt, ausser das das erste der Status Quo ist?

              Solch ein Netz folgte den herrschenden Strukturen und manifestierte sie. Das WWW, wie wir es kennen, taugt, auch wenn das weh tut und manchmal böse, blöde Ergebnisse produziert, immerhin dazu, solche Struktur aufzubrechen und neue Assoziationen zuzulassen. Es hat eben keine (na ja: kaum)Herrschaftsstrukturen, die solche Dinge zulassen. Das tut zwar weh, aber auch gut.

              Zwischen "Du darfst mich indizieren" und "Du darfst mich nur so und so indizieren" und "Du darfst mich nur verlinken, wenn ich das erlaube" ist dann nur noch ein gradueller Unterschied. Das Ergebnis wäre über kurz oder lang ein hierarchisches, herrschaftskonformes, elitenorientiertes Netz, in dem in manuell gepflegten Verzeichnissen nur noch gefunden werden kann, was

              z.B.

              • politisch opportun ist
              • der herrschenden Klasse genehm ist
              • dem gesellschaftlich-kirchlichen Kodex entspricht

              oder was bezahlt werden kann: Weil Einträge in den Finde-Index (von Suchen möchte ich dann nicht mehr sprechen, dazu fehlt die Freiheit) dann nämlich n Euronen kosten.

              Kurz: Wir wären wieder bei BTX angelangt.

              Grüße

              Swen

              1. Yerf!

                oder was bezahlt werden kann: Weil Einträge in den Finde-Index (von Suchen möchte ich dann nicht mehr sprechen, dazu fehlt die Freiheit) dann nämlich n Euronen kosten.

                Gerade das ist eine Gefahr, die bei einem solchen Index drohen würde. Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                Gruß,

                Harlequin

                --
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                1. Gerade das ist eine Gefahr, die bei einem solchen Index drohen würde. Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                  Du behauptest hier also, das DMOZ ist gekauft?
                  Und ich weiss, dass Google das DMOZ zur Bewerrtung heranzieht. Somit ist Google auch dadurch beeinflusst, falls es stimmen sollte, dass ein manueller Index grundsätzlich käuflich ist.

                  1. Yerf!

                    Gerade das ist eine Gefahr, die bei einem solchen Index drohen würde. Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                    Du behauptest hier also, das DMOZ ist gekauft?

                    Nein! Woraus schließt du das?

                    Ich redete von einer drohenden Gefahr. Dies betrifft natürlich vor allem komerzielle Anbieter. Aber genau die sind es, die auch den großen Bekanntheitsgrad hätten (z.B. durch Werbung). Und wie findet man dann so einen freien Dienst? Ob die kommerziellen einen Link zu denen in ihren Index aufnehmen würden?

                    (ist ja sogar jetzt schon so, dass ich DMOZ bis vor 5 Minuten nicht mal kannte...)

                    Gruß,

                    Harlequin

                    --
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                    1. Nein! Woraus schließt du das?

                      Daraus, dass du behauptest:

                      Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                      Du sagst also konkret, dass _jeder_ manuelle Index käufliche Platzierungen hat.

                      Ich redete von einer drohenden Gefahr.

                      Nein, du hast es als Fakt hingestellt. Dass Yahoo sich rühmt, ein Webkatalog zu sein, aber Spitzenplätze verkauft, ist natürlich bekannt. Aber davon geht keine drohende Gefahr aus. Oder hast du in den Jahren, seit Yahoo existiert, irgendwas festgestellt in dieser Richtung? Ähnliches gilt für Lycos.

                      Nur nebenbei: Seit diese Kataloge ihre Spitzenplätze verkaufen, haben sie enorm an Bedeutung verloren. Es widerlegt also komplett deine Behauptung.

                      Dies betrifft natürlich vor allem komerzielle Anbieter.

                      Hast du bei deiner ersten Aussage getrost verschwiegen. Dort hast du von allen Indexen gesprochen.

                      Aber genau die sind es, die auch den großen Bekanntheitsgrad hätten (z.B. durch Werbung).

                      Das haben schon viele versucht und sind alle am DMOZ gescheitert. Woher hast du dein Wissen?

                      Und wie findet man dann so einen freien Dienst? Ob die kommerziellen einen Link zu denen in ihren Index aufnehmen würden?

                      Such mal, wieviele Links es zum DMOZ gibt, wieviele Wikieinträge ... Und, wie erwähnt, nutzt Google den DMOZ zum Erzeugen des Indexes.

                      (ist ja sogar jetzt schon so, dass ich DMOZ bis vor 5 Minuten nicht mal kannte...)

                      Das DMOZ existiert seit vielen Jahren und ist eines der wichtigsten Hilfsmittel der Webentwicklung bzw. der Suchmaschinenoptimierung.

                      Wer das nicht kennt, kann IMO nur begrenzt was zum Thema sagen. In deinem Fall, der dann noch Behauptungen aufstellst, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind, noch mehr. Ich rede dabei von manuellen Indexes, die angeblich käuflich sind)

                      Immerhin hast du eine Behauptung aufgestellt, die klar falsch ist. Und Unkenntnis akzeptiere ich nicht als Ausrede, da man solche pauschalen Aussagen vorher recherchieren sollte. Das erhält dsie Glaubwürdigkeit.

                      1. Moin,

                        Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                        Du sagst also konkret, dass _jeder_ manuelle Index käufliche Platzierungen hat.

                        "Wenn" und "Kann" sind in der deutschen Sprache eine durchaus gebräuchliches Wortmuster, wenn man Möglichkeiten ausdrücken möchte. Deine Interpretation ist weder sprachlogisch noch auf einer anderen Ebene aus der Aussage herauslesbar. Das, was Du Dir aus den Finger saugst, hätte "Indexe, die manuell aufgebaut sind, werden ausnahmslos Platzierungen für viel Geld verkaufen..." heißen müssen. Den Unterschied zwischen beiden Sätzen sollten selbst Gymnasiasten erkennen können :-)

                        Grüße

                        Swen

                        1. "Wenn" und "Kann" sind in der deutschen Sprache eine durchaus gebräuchliches Wortmuster, wenn man Möglichkeiten ausdrücken möchte.

                          Ja, du hast Recht. Die Aussage von Harlequin zeigt nur die Möglichkeit auf. Mein Fehler.

                      2. Yerf!

                        Nein! Woraus schließt du das?

                        Daraus, dass du behauptest:

                        Wenn der Index schon manuell aufgebaut wird, dann kann man die Spitzenplatzierungen für viel Geld verkaufen...

                        Du sagst also konkret, dass _jeder_ manuelle Index käufliche Platzierungen hat.

                        Nein. Du bist scheinbar unfähig Postings zu lesen *und* zu verstehen...
                        Ich sagte, das man Platzierungen *ver*kaufen kann. Und diese Möglichkeit hat prinzipioell auch DMOZ. Es sagt aber *rein garnichts* darüber aus, ob sie es auch tatsächlich machen.

                        Nur nebenbei: Seit diese Kataloge ihre Spitzenplätze verkaufen, haben sie enorm an Bedeutung verloren. Es widerlegt also komplett deine Behauptung.

                        Nein, da derzeit auch Suchmaschinen existieren.

                        Dies betrifft natürlich vor allem komerzielle Anbieter.

                        Hast du bei deiner ersten Aussage getrost verschwiegen. Dort hast du von allen Indexen gesprochen.

                        Wie oben schon erläutert: die Möglichkeit hat jeder, nutzen würden es vor allem die kommerziellen.

                        Aber genau die sind es, die auch den großen Bekanntheitsgrad hätten (z.B. durch Werbung).

                        Das haben schon viele versucht und sind alle am DMOZ gescheitert. Woher hast du dein Wissen?

                        Aus dem derzeitigen Status der Suchmaschinen. Egal wieviele freie Projekte es gibt, heutzutage wird "gegooglet"... warum wohl?

                        Such mal, wieviele Links es zum DMOZ gibt, wieviele Wikieinträge ... Und, wie erwähnt, nutzt Google den DMOZ zum Erzeugen des Indexes.

                        Wo soll ich danach suchen, im illegalen Google, das deren Inhalte geklaut hat? (merkst du was?)

                        Immerhin hast du eine Behauptung aufgestellt, die klar falsch ist. Und Unkenntnis akzeptiere ich nicht als Ausrede, da man solche pauschalen Aussagen vorher recherchieren sollte. Das erhält dsie Glaubwürdigkeit.

                        Das geb ich mal zurück: Postings gründlich lesen hilft ebenfalls. Aber du erweckst hier den Anschein immer nur das rauslesen zu wollen, was du gerade hören willst. Dewegen brech ich die Diskusiion hier ab, hat keinen Zweck.

                        Gruß,

                        Harlequin

                        --
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                        1. Nein. Du bist scheinbar unfähig Postings zu lesen *und* zu verstehen...

                          Ich habe da einen Fehler gemacht, stimmt. Aber wieso musst du gleich pampig werden deshalb?
                          Wegen eines Fehlers gleich die Unfähigkeit zu unterstellen ist unter jedem Niveau,m was ich hier jemals an den tag gelegt hab, dir gegenüber.

                          Wo soll ich danach suchen, im illegalen Google, das deren Inhalte geklaut hat? (merkst du was?)

                          Ja, ich merke, dass _du_ Probleme mit dem Lesen bzw. mit Recherche hast (nein, du bist nicht unfähig, hast nur ein Problem damit). Das DMOZ stellt Google den Katalog zur Verfügung, ebenso wie allen anderen Usern, die Interesse haben.
                          Aus dem Grund solltest du also erstmal deren Richtlinien lesen, bevor du hier wieder behauotungen aufstellst, die völlig falsch sind.

                          1. Yerf!

                            Ich habe da einen Fehler gemacht, stimmt. Aber wieso musst du gleich pampig werden deshalb?

                            Auch wenn dies die Antwort auf einen konreten Fall war, so hat sich dieses Gefühl bei mir über den gesamten Thread hin entwickelt. Hier kam das Ganze eben zum Überlaufen, allerdings endete es in einer Reaktion die so besser meinen Browser nicht verlassen hätte. Dafür möchte ich mich bei dir entschuldigen.

                            Gruß,

                            Harlequin

                            --
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                            1. Dafür möchte ich mich bei dir entschuldigen.

                              Akzeptiert :)
                              Ich kenne es, wenns einfach sprudelt. Hab nach dem Absenden auch schon gedacht "das würde ich jetzt gerne umformulieren".

                  2. Moin,

                    Du behauptest hier also, das DMOZ ist gekauft?

                    Es wird wohl auf ewig Dein Geheimnis bleiben, wie Du zu dieser Folgerung kommt.

                    Und ich weiss, dass Google das DMOZ zur Bewerrtung heranzieht. Somit ist Google auch dadurch beeinflusst, falls es stimmen sollte, dass ein manueller Index grundsätzlich käuflich ist.

                    Das ist komplett unlogische Argumentation, die vor Erfindungen, Halbwahrheiten und Verdrehungen nur so strotzt. Du verrennst Dich. Geh mal raus und lass das Leben auf Dich regnen. Das kühlt ab.

                    Grüße

                    Swen

              2. Hallo Swen,

                danke fuer diesen Beitrag! Ich hatte schon geglaubt, die allgemeine Anti-Google- und Anti-Transparenz-Paranoia haette mittlerweile schon alle Koepfe erwischt.

                viele Gruesse
                  Stefan Muenz

                1. Moin,

                  danke fuer diesen Beitrag! Ich hatte schon geglaubt, die allgemeine Anti-Google- und Anti-Transparenz-Paranoia haette mittlerweile schon alle Koepfe erwischt.

                  Nix da, Du weißt es ja noch besser als ich: Rumpoltern macht den Kopf frei :-)

                  Grüße

                  Swen

                2. danke fuer diesen Beitrag! Ich hatte schon geglaubt, die allgemeine Anti-Google- und Anti-Transparenz-Paranoia haette mittlerweile schon alle Koepfe erwischt.

                  Wieso sehen hier so viele darin eine Anti-Google-Paranoia? Es geht lediglich darum, die Entscheidung über das Speichern der eigenen Inhalte auf Fremdservern dem Urheber zuzugestehen.

                  Niemand will Google abschaffen oder seine Verbreitung beschneiden. Es geht darum, dass Google nicht mehr Rechte zustehen, wie anderen. Wer darin eine Anti-Google-Kampagne sieht, hat den Sinn des Schutzes des geistigen Eigentums noch lange nicht verstanden.

                  1. Hi,

                    Es geht lediglich darum, die Entscheidung über das Speichern der eigenen Inhalte auf Fremdservern dem Urheber zuzugestehen.

                    Die Entscheidung *hat* *jeder* Urheber. Nennt sich Robots Exclusion Protocol (wahlweise auch sonstige "echte" Zugangsbeschränkungen, die es ja auch reichlich gibt).

                    Das Internet i.A. und das Web i.B. waren nicht zur Vermarktung von urheberrechtlich geschütztem Material geplant, sondern zur Verbreitung von Wissen.

                    Das nachträglich ändern zu wollen, halte ich für selten dämlich.

                    Außerdem wird ja *dennoch* *niemand* daran gehindert, im "Wissensverbreitungsnetz" Wissen mit Beschränkungen zu versehen.

                    Oder proprietäre Wissensverbreitungsnetze zu installieren. Gab es ja einige, und nach dem Willen von MS war das auch die Zukunft, und nicht das WWW - nur hat sich das alles nicht durchsetzen können. Wie schön, daß es da noch Menschen gibt, die denken: Mist, unser Kram hat sich nicht durchgesetzt, also "klauen" wir das WWW und definieren das einfach um.

                    Wie gesagt: IMHO Schwachsinn, und man wird IMHO damit auch nicht durchkommen ...

                    Es geht darum, dass Google nicht mehr Rechte zustehen, wie anderen. Wer darin eine Anti-Google-Kampagne sieht, hat den Sinn des Schutzes des geistigen Eigentums noch lange nicht verstanden.

                    Als wenn es (Bilder-)Suchmaschninen nur von Google gäbe.  Die kann *jeder* aufsetzen. Da ist nichts Google-spezifisches dran ...

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                    (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                    1. Die Entscheidung *hat* *jeder* Urheber. Nennt sich Robots Exclusion Protocol (wahlweise auch sonstige "echte" Zugangsbeschränkungen, die es ja auch reichlich gibt).

                      Du willst es nicht verstehen, oder? Es geht nicht darum, es verhindern zu müssen, sondern er erstmal zu erlauben, damit es passiert.
                      Und da du offensichtlich noch nie versucht hast, bei Google eine Seite aus dem Index entfernen zu lassen, kannst du dazu eh nichts sagen.

                      Das Internet i.A. und das Web i.B. waren nicht zur Vermarktung von urheberrechtlich geschütztem Material geplant, sondern zur Verbreitung von Wissen.

                      Unglaublich, langsam erkennst du die Grundlagen.

                      Das nachträglich ändern zu wollen, halte ich für selten dämlich.

                      Und wieso versuchst du genau diese Veränderung in diesem ganzen Thread mit gealt zu verteidigen? Hälst du dich selbst für dämlich?

                      Wie gesagt: IMHO Schwachsinn, und man wird IMHO damit auch nicht durchkommen ...

                      Dass du deine Meinung selbst als "bescheiden" hinstellst, spricht Bände. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

                      Als wenn es (Bilder-)Suchmaschninen nur von Google gäbe.  Die kann *jeder* aufsetzen. Da ist nichts Google-spezifisches dran ...

                      Es kann auch jeder Kinder verprügeln, mit dem Auto in eine Menschenmenge rasen und Steine von einer Autobahnbrücke werfen. Wenn du das als Argument nimmst, kann ich das nur noch als "traurig" bezeichnen.

                      1. Hi,

                        Du willst es nicht verstehen, oder?

                        Nein, deinen Weg will ich nicht verstehen, und ich habe IMHO auch deutlichst aufgezeigt, daß er ein nachträglich aufgezwungener Weg wäre.

                        Und da du offensichtlich noch nie versucht hast, bei Google eine Seite aus dem Index entfernen zu lassen, kannst du dazu eh nichts sagen.

                        Du entblödest dich hier ja ganz schön! :-))

                        Das Internet i.A. und das Web i.B. waren nicht zur Vermarktung von urheberrechtlich geschütztem Material geplant, sondern zur Verbreitung von Wissen.
                        Unglaublich, langsam erkennst du die Grundlagen.

                        Danke. Lob aus deinem Mund bedeutet mir wirklich viel! >;->

                        Und wieso versuchst du genau diese Veränderung in diesem ganzen Thread mit gealt zu verteidigen? Hälst du dich selbst für dämlich?

                        Für dämlich halte ich höchstens Leute, die "hältst" nicht richtig schreiben. >;->

                        Im Ernst: Beide Meinungen zum Umgang mit geschütztem Material haben ihre Berechtigung. Insofern ist die gegenseitige Unterstellung von Dämlichkeit das dämlichste überhaupt.

                        Ich habe aufgezeigt, warum das Web so ist wie es ist, und daß es ein nachträglicher Eingriff (und Verstoß gegen das Urziel des Webs) wäre, dieses diametral zu ändern.

                        Das mag man verstehen, das mag man nicht verstehen, das mag man akzeptieren oder nicht.

                        Wer bei Verstand ist, der wird seine eigenen Schlüsse daraus ziehen können, und ansonsten warten wir einfach in Ruhe auf die höchstrichterliche Entscheidung. Denn daß Google ggf. bis zum BGH (oder ggf. EuGH) gehen wird, daran habe ich keinerlei Zweifel ...

                        Dass du deine Meinung selbst als "bescheiden" hinstellst, spricht Bände. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

                        Als wenn es (Bilder-)Suchmaschninen nur von Google gäbe.  Die kann *jeder* aufsetzen. Da ist nichts Google-spezifisches dran ...

                        Es kann auch jeder Kinder verprügeln, mit dem Auto in eine Menschenmenge rasen und Steine von einer Autobahnbrücke werfen. Wenn du das als Argument nimmst, kann ich das nur noch als "traurig" bezeichnen.

                        Du bist echt ein Mega-Depp.

                        Kinder verprügeln ist strafbar. Sowohl für einen "Normalbürger", wie auch für einen z.B. Richter. Beide können,  und werden, dafür belangt werden. Du hast unterstellt, daß Google etwas strafbares macht, für das sie wohl nicht belangt werden, während jeder andere hingegen schon dafür bestraft wird.

                        Und das, obwohl Google ja durchaus hier schon einen Urheberrechtsprozeß verloren hat, also deine Äußerungen nicht nur theoretisch, sondern auch ganz konkret faktisch allergrößter Bullshit sind. So dumm, daß ich dir unterstelle, bewußt Scheiße zu reden, um der Scheiße willen.

                        Also die rhetorische Frage: Bist Du ein getarnte "Lude", oder nur ein "normaler Troll"? :-)

                        EOT

                        Gruß, Cybaer

                        --
                        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                        1. Kinder verprügeln ist strafbar.

                          Und das, was Google tut, evtl. auch. Wie schon öfter erwähnt, gibt es dazu nur noch kein Urteil, bzw. das aktuelle ist noch nicht rechtskräftig.

                          Also die rhetorische Frage: Bist Du ein getarnte "Lude", oder nur ein "normaler Troll"? :-)

                          Ok, dir gehen die Argumente aus und du wirst beleidigend. Somit ist klar, was ich von dir zu halten habe und kann deine "Meinung" getrost ignorieren.
                          Traurig, wenn jemand, der offensichtlich was im Kopf hat, dann so tief sinken muss nur um zu zeigen, wie wenig er sein Hirn einsetzen kann.

                  2. Hallo Mega,

                    Wieso sehen hier so viele darin eine Anti-Google-Paranoia? Es geht lediglich darum, die Entscheidung über das Speichern der eigenen Inhalte auf Fremdservern dem Urheber zuzugestehen.

                    In meiner Aussage ging es nicht nur darum -- das war insofern missverstaendlich. Es ging dort auch um die fuer mich erschreckenden Beobachtungen der letzten Wochen, als ich sah, wie sich gestandene Web-2.0-Blogger unisono auf das BSI und ComputerBild beriefen, um auch ihren kleinen Lackkratzer am Google-Browser Chrome zu hinterlassen. Diese Leute nehmen sich ernsthaft ein Medium zum Gegenstand ihres Interesses, dessen Wesen in Transparanz und Oeffnung besteht, und dann tun sie so, als ob es ein ungeheueres Sakrileg sei, wenn ein Browser noch unfertige Sucheingaben serverseitig bereits verarbeitet, oder sich eine installationsindividuelle Software-ID auf seinen Servern merkt. Dabei weiss jedes Kind (oder diese Blogger vielleicht doch nicht?), dass jeder Zugangsprovider zehnmal mehr ueber jeden einzelnen seiner Surfer weiss. Wahrscheinlich habe ich also mein Kopfschuetteln darueber mit in meinen Kommentar zu Swens Beitrag einfliessen lassen. Es ist einfach die Summe des Widerstands gegen alles, was von Google kommt, der mich aergert, und der seltsamerweise speziell in Deutschland so ueppig gedeiht. Ein Schelm, der dabei Boeses denkt ...

                    viele Gruesse
                      Stefan Muenz

                    1. Hi,

                      Dabei weiss jedes Kind (oder diese Blogger vielleicht doch nicht?),

                      Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie es nicht wissen. Das IT-Fachwissen der meisten Blogger ist IMHO erschreckend gering - auch von denen, die meinten, sich zu dieser Thematik äußern zu müssen).

                      Und selbst ein IT-"Fachverlag" entblödete sich nicht, die (Unix-typische) Versionsnr. des Beta-Chromes auf (Windows-typische) 0.2 zu verkürzen, und darob hinauszuposaunen, wie unentwickelt diese Version doch sei (was auch prompt aufgegriffen wurde).

                      Von solchen Dingen wie, daß Google selbst sagt, er sei noch nicht für den Produktiveinsatz, des ziemlich ausgereiften Webkits als Render-Engine und dem Umstand des für jeden einsehbaren, änderbaren und als geänderte Binärversion redistribuierbaren Open-Source-Codes mal sowieso abgesehen.

                      Da ist IMHO keine böse Absicht, sondern schlicht Unwissen und Ignoranz am Werk ...

                      Es ist einfach die Summe des Widerstands gegen alles, was von Google kommt, der mich aergert, und der seltsamerweise speziell in Deutschland so ueppig gedeiht. Ein Schelm, der dabei Boeses denkt ...

                      Einerseits.

                      Andererseits ist es ja auch nicht verkehrt, wenn man in (und gerade in) Deutschland mißtrauisch und vorsichtig ist, was persönliche Daten(-profile) angeht. Und: da könnte (und muß) selbst hierzulande doch noch einiges mehr getan werden ...

                      Außerdem betrifft das natürlich nicht nur Google. In der neuesten Webstatistik (Operas MAMA) kann man lesen, daß die Deutschen am "vorsichtigsten" im Web agieren (die wenigsten Flashseiten im Netz und die meisten Mozilla-User). Das ist IMHO schlicht Ausdruck einer prinzipiellen Einstellung, die sich mittlerweile auch an Google reibt, weil die nunmal, "don't do evil" hin oder her, bereits jetzt die meisten Provider- und Site-übergreifenden Daten haben.

                      Davon abgesehen ist Google (natürlich) dennoch auch (und IMHO gerade) hierzulande die mit Abstand beliebteste Suchmaschinen. Trotzdem habe auch z.B. ich noch überhaupt keine Zweifel, daß meine Surfdaten bei Google am besten aufgehoben sind (was dennoch ja niemanden daran hindern sollte, seine Suchanfragen, z.B. via Metacrawler, zu diversifizieren), jedenfalls deutlich besser als bei MS, oder bei Yahoo, denen ja der Ausverkauf droht ...

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                      (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                    2. Es ist einfach die Summe des Widerstands gegen alles, was von Google kommt, der mich aergert, und der seltsamerweise speziell in Deutschland so ueppig gedeiht. Ein Schelm, der dabei Boeses denkt ...

                      Ich denke, dieser Widerstand entsteht zu einem Grossteil aus dem Verhalten von Google selbst. Nicht, dass ich diesen in dem Umfang gerechtfertigt sehe, aber dennoch sinbd es doch nicht nur Blogger auf Bildzeitungsniveau sondern auch durchaus Menschen mit Sachverstand und viel Hintergrundwissen, die Bedenken haben bei den Tätigkeiten von Google.

                      Was ich dabei allerdings als typisch deutsch ansehe ist dieses Extrem, dass es nur ermöglicht, entweder ist Google gut oder Google ist böse. Eine Abstufung in Bezug auf die Masse der Angebote von Google ist da nicht möglich. (Ok, das liegt dann wieder an der Stammtischmentalität und dem fehlenden Fachwissen).

                      Ich bi ndaher immer noch der Meinung, wenn Google seine Datensammelwut etwas mässigen würde, der Ruf wäre sehr schnell ein besserer. Allerdings gehe ich davon aus, dass Google daran kein Interesse hat, da ein guter Ruf in dieser Branche völlig irrelevant ist.

              3. Hallo Swen,

                angesichts der Tatsache, dass ich weder hier im Thread noch in näherer Vergangenheit eine Meinung zum Thema geäußert habe, ist Dein predigender bis polemischer Tonfall etwas fehl am Platze, findest Du nicht? ;)

                Tatsächlich habe ich wirklich keine Meinung. Für mich gehört das Robot Exclusion Protocol zum Standardwissen* ebenso wie ein hypothetisches Robot Inclusion Protocol in einer anderen Welt ebenso dazu gehören würde. Ich könnte in beiden Welten gut leben.

                (* Ein Problem ist natürlich noch die fehlende Unterstützung in so gut wie allen CMSen. Ist mir persönlich ein Rätsel.)

                Solch ein Netz folgte den herrschenden Strukturen und manifestierte sie. Das WWW, wie wir es kennen, taugt, auch wenn das weh tut und manchmal böse, blöde Ergebnisse produziert, immerhin dazu, solche Struktur aufzubrechen und neue Assoziationen zuzulassen.

                Wandel um des Wandel willen? Nun ja. Tatsache ist doch, dass das gängige Urheberrecht immer noch stark in der physikalischen Welt verhaftet ist und es immer störende Reibungen gibt, wenn versucht wird, physikalische Konzepte auf digitale Konzepte anzuwenden. Das Nutzen von Meta-Elementen wird als Einwilligung, indiziert zu werden, interpretiert, etc. Ein Web-Gesellschaftsvertrag, der auf Inklusion bestehen würde, würde die Ursache vieler solcher Reibungen entfernen. Anstrebenswerter wäre natürlich eine Neuformulierung des Urheberrechts, die nicht nur die Realitäten des physikalischen sondern auch des digitalen Publizierens beinhalten würde.

                Es hat eben keine (na ja: kaum)Herrschaftsstrukturen, die solche Dinge zulassen.

                Tatsächlich gibt es viele Herrschaftsstrukturen, die sich sehr an der Größe der Streithähne und deren Kapazität für Anwälte anlehnen (z.B. AFP vs. Google News). Ein auf Einladung bestehendes Indizieren gibt durchaus etwas Macht an den hobbyesken Webpublizisten zurück; es wäre ein anderes Aufbrechen von Herrschaftsstrukturen, nämlich denen der Marktmacht und der Größe. Manchmal tut es gut daran, sich zu erinnern, warum im 17. und 18. Jahrhundert Copyright und Urheberrecht eingeführt wurde.

                Zwischen "Du darfst mich indizieren" und "Du darfst mich nur so und so indizieren" [...] ist dann nur noch ein gradueller Unterschied.

                Ich stellte meine obige, immer noch von allen unbeantwortete Frage unter anderem deshalb, weil ich in den letzten Jahren einen Trend, ausgehend von Suchmaschinen, sehe, immer mehr Macht über und Hinweise zum Indizieren dem Publizierenden zu übergeben, anstatt generell alles zu wollen:

                • Natürlich das Robots Exclusion Protocol.
                • Dessen Erweiterungen, Allow und in Meta-Elementen, besonders: NOARCHIVE.
                • rel="nofollow", um Verweise von der Gewichtung auszuschließen
                class="robots-nocontent", um Bestandteile einzelner Webseiten von der Indizierung auszuschalten.
                XML Sitemaps um einzelne Seiten aufzulisten, deren Aktualisierungsfrequenzen mitzuteilen und sie untereinander zu gewichten. Natürlich gibt es Erweiterungen, um die Einzel-Seiten mit zusätzlichen Informationen auszustatten, von Google z.B. News, Geo- und Mediainformationen, etc.
                OpenSearch, eine API, mit der die eigene Suche einer Webseite selber bemüht werden kann. Derzeit beschränkt es sich noch auf Browser, aber es ist von Amazon A9 durchaus unter dem Aspekt entwickelt worden, Suchresultate verschiedener Einzelquellen in einer Metasuchmaschine zu aggregrieren.

                All das sind Techniken, die „Macht“ an den Publizierenden geben; all dies sind Techniken die von großen Suchmaschinen entwickelt wurden. Es scheint also durchaus in deren Interesse zu sein, Qualität von Suchergebnissen (und dadurch die Attraktivität des eigenen Kleinanzeigenmarktes) dadurch zu verbessern, auf die Qualität der vom Publizierenden selbst erstellten Resultate zu vertrauen und diese zu nutzen.

                Zwischen "Du darfst mich indizieren" und "Du darfst mich nur so und so indizieren" und "Du darfst mich nur verlinken, wenn ich das erlaube" ist dann nur noch ein gradueller Unterschied.

                Ich sehe den vermeintlichen Mangel an Unterschied zwischen Indizierung und Verlinkung nicht; Du lieferst leider auch keine Argumente für diesen Gedankengang. Dass die Erwähnung eines scheinbaren Verlustes von Verlinkungen im SELF-Raum natürlich emotional naheliegt – geschenkt.

                Das Ergebnis wäre über kurz oder lang ein hierarchisches, herrschaftskonformes, elitenorientiertes Netz [...]

                Ich sehe weder Argumente für den gedanklichen Paradigmenwechsel zu Deiner Dystopie noch kann diese ansatzweise nachvollziehen. Verzeih mir die Wortwahl, aber von meinem Sitzplatz zwischen beiden Fronten wirkst Du hier eher stark paranoid, nur von der anderen Seite her, sozusagen der Anti-Mega. Vielleicht ist Dir auch einfach nur der Tonfall beim Posten entrutscht; das passiert mir auch leider öfters als mir lieb ist.

                Tim

                1. Moin,

                  angesichts der Tatsache, dass ich weder hier im Thread noch in näherer Vergangenheit eine Meinung zum Thema geäußert habe, ist Dein predigender bis polemischer Tonfall etwas fehl am Platze, findest Du nicht? ;)

                  Kam das bei Dir so so an, als ob es gegen Dich gerichtet gewesen wäre? Da bist wohl ein wenig paranoid :-) Ne, das war nicht meine Absicht. Ich fand, Deine Frage an Harlequin war offen formuliert. Aufgrund Deines Fachwissens und Deines Hintergrundes war ich allerdings davon ausgegangen, dass Du eher mit Absicht so fragst, um auf den (aus meiner Sicht) fundamentalen Unterschied der beiden mögliches WWWs hinzuweisen. Polemisieren wollte ich in diesem Thread nur gegen Mega.

                  Wandel um des Wandel willen?

                  Wandel _ist_. Den muss man nicht extra wollen. Man kann aber (etwa aus strukturkonservativen Gründen) was gegen Wandel haben und deshalb auf bestehenden Pfründen verharren wollen.

                  Ich stellte meine obige, immer noch von allen unbeantwortete Frage

                  Die nach dem qualitativen Unterschied? Die wollte ich beantwortet haben:
                  Im jetzigen System ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist. In der Mega-Welt wäre alles verboten, wenn es nicht explizit erlaubt wäre. Das ist ein erheblicher qualitativer Unterschied. Den Unterschied mag man auch auf technischer Ebene sehen, erheblicher ist der Unterschied auf der Ebene des Selbstverständnisses der Teilnehmer.

                  Solche Verbotssystem sind in meinen Augen tendenziell fortschrittsfeindlich, wohl auf Seiten der Herrschenden und auf alle Fälle umständlich.

                  Das WWW ist ist für mich immer noch ein großes Meer voll mit Wissen und möglichst unendlich vielen Flüssen als Zulauf.
                  Da mag mancher Angst vor dem drin ertrinken bekommen und meinen, man könnte auf Ewig die Orientierung verlieren. Ich glaube aber an die Selbstregulierung solcher Systeme: sie haben einen eigenen Willen zum Überleben. Die Marktteilnehmer werden also aus eigenem Interesse Konventionen finden, die Qualitäten (Orientierungen, Übersichten ...) zu erhöhen. So werden Suchmaschinen Regeln finden, damit z.B. die Markteilnehmer "Künstler" nicht die Fresse voll haben vom ständigen "illegalen" (gemeint ist nicht die geltende Rechtslage sondern das, was aktuell als Unrecht empfunden wird) Verhackstücken von Kunstwerken und das WWW komplett mitsamt ihrem Wissen verlassen. Du hast einige interessante Links hierzu gezeigt.

                  Grüße

                  Swen

      7. Grüße,

        Die einzig richtige Alternative wäre demnach, dass das Fehlen einer robots.txt dazu führt, dass Google die Seite nicht indexiert. Erst die robots.txt kann eine Einladung darstellen.

        Oh! Großer guru! Glanz deiner Website such seinesegleichen! Hunderttausende Leidende kommen stündlich zu dir um Erleuchtung zu erlangen, DU bedarfst der Dienste des niederen Demons der Suche nicht. Denn DU weiss - ein Ort an dem man Wissen zu verbvergen hat, heißt Internet. Wer nach einem Ort der Abgeschiedenheit und Verschlossenheit sucht, der begebe sich in die Tiefen des WorldWideWebs!

        MFG
        bleicher

      8. Hi,

        Ist es in den USA üblich, dass man in jedes Haus einfach reindarf, wenn nicht ausdrücklich an der Haustür steht "Hier ist der Zutritt verboten"?
        Oder ist dir das sogar Recht, dass jeder durch din Haus/deine Wohnung rennt, ohne dich vorher zu fragen?

        Wenn Du an den FKK-Strand gehst, dann wird einfach von dir erwartet, daß Du dich nackig machst.

        Das war auch beim FKK vor 100 Jahren so, das wird auch beim FKK in 100 Jahren so sein, und wenn da jetzt jemand kommt, der die Nackten verklagt, weil sie nackt sind und er selbst damit nicht einverstanden ist, dann ist in meinen Augen der Kläger ein Idiot ...

        ... aber alles schon gefühlte tausendmal durchgekaut ...

        Gruß, Cybaer

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Hi,

          Wenn Du an den FKK-Strand gehst, dann wird einfach von dir erwartet, daß Du dich nackig machst.

          Das war auch beim FKK vor 100 Jahren so, das wird auch beim FKK in 100 Jahren so sein, und wenn da jetzt jemand kommt, der die Nackten verklagt, weil sie nackt sind und er selbst damit nicht einverstanden ist, dann ist in meinen Augen der Kläger ein Idiot ...

          Soll das ernsthaft ein Vergleich sein?

          Dazu wird dein Beispiel wohl erst wenn du sagstm jemand geht an den FKK-Strand und ein anderer macht Photos davon und veröffentlicht diese.

          Und das ist strafbar!

          Timo

          1. Hi,

            Soll das ernsthaft ein Vergleich sein?

            Ja. Es gibt eine Gemeinschaft, und die ist, nebst ihren Regeln, in beiden Fällen älter als so ein dahergelaufener Idiot, der meint, dieser Gemeinschaft beitreten zu müssen, ohne sich über ihre Regeln zu informieren, oder sich daran zu halten.

            Ist ja nicht so, daß der Dummkopf ins WWW gezwungen wurde, und es ist ja auch nicht so, daß nicht bereits Regeln im WWW existieren würden, die es ermöglichen, Suchmaschinen von den Seiten und/oder Grafiken fernzuhalten ...

            Gruß, Cybaer

            PS: Meine Meinung ist übrigens gänzlich unabhängig vom UrhG & Co., sondern allgemein bedingt: Wer in einen Gemeinschaft kommt und es nicht für nötig hält, sich über deren Regeln zu informieren, bzw. sich dann auch noch bar seiner Kenntnis darüber beschwert, daß passiert, was halt so üblich ist, der ist für mich so oder so ein Idiot - selbst wenn er sich bis in die letzte Instanz klagt und gewinnt ...

            ... und wenn er sich bis in die letzte Instanz klagt und verliert, dann ist er nur ein noch größerer Idiot. >:->

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
            1. Ja. Es gibt eine Gemeinschaft, und die ist, nebst ihren Regeln, in beiden Fällen älter als so ein dahergelaufener Idiot, der meint, dieser Gemeinschaft beitreten zu müssen, ohne sich über ihre Regeln zu informieren, oder sich daran zu halten.

              Nochmal: Welche Regel sagt, ich muss mich fotografieren lassen, wenn ich FKK praktiziere?
              Genau das hat Time auch gesagt, was du aber, verstänbdlicher Weiuse, ignoriert hast.

              Ist ja nicht so, daß der Dummkopf ins WWW gezwungen wurde, und es ist ja auch nicht so, daß nicht bereits Regeln im WWW existieren würden, die es ermöglichen, Suchmaschinen von den Seiten und/oder Grafiken fernzuhalten ...

              Es gibt ja auch Möglichkeiten, zu verhindern, das Bilder auf Webseiten kopiert werden. Trotzdem ist es strafbar, Bilder ohne Schutz zu kopieren.

              Wer in einen Gemeinschaft kommt und es nicht für nötig hält, sich über deren Regeln zu informieren,

              Ich frag dich genauso wie alle anderen: Wo steht die Regel geschrieben, dass Google das darf, was es tut und andere dürfen es nicht? Nur weil du es schreibst, ist es noch lange nicht wahr.

              1. Hi,

                Es gibt ja auch Möglichkeiten, zu verhindern, das Bilder auf Webseiten kopiert werden. Trotzdem ist es strafbar, Bilder ohne Schutz zu kopieren.

                Das wird sich in diesem konkreten Fall noch erweisen (wobei es hier ja nicht um eine "Kopie" geht, sondern um eine "Nachbearbeitung"). Und ganz bestimmt nicht in Hamburg ...

                ... mit ihren teilweise doch arg "lustigen" Urtteilen ...

                Wer in einen Gemeinschaft kommt und es nicht für nötig hält, sich über deren Regeln zu informieren,
                Ich frag dich genauso wie alle anderen: Wo steht die Regel geschrieben, dass Google das darf, was es tut und andere dürfen es nicht? Nur weil du es schreibst, ist es noch lange nicht wahr.

                Natürlich nicht. Und ich kann mir auch vorstellen, daß der Kläger letztinstanzlich gewinnen wird. Ich kann mir aber auch vorstellen, daß der Kläger letztinstanzlich verlieren wird. Aber ich schrieb ja ausdrücklich, daß der rechtliche Aspekt *nicht* Teil meiner Meinungsbildung über diesen Idioten ist ...

                Was die Justiz angeht: Der BGH hat AFAIR bereits die Notwendigkeit der Suchmaschinen bei Texten bestätigt. Wer Text ohne spezielle Maßnahmen ins Netz stellt, wird also damit leben müssen, daß die Texte gespidert, indiziert und für die Suche genutzt werden.

                Hier ist der rechtliche Schritt zu einer Bildersuche IMHO ziemlich klein (auch die Google-Trffer-Umfeld-Anzeige könnte man ja quasi als Text-Thumbnail bezeichnen).

                Auch ist zu bedenken: Das Urheberecht ist ein "absolutes Recht". Und als solchem werden ihm "Schranken" auferlegt. Das ist der Preis der "Absolutheit" (Du erinnerst Dich? Schon im Grundgesetzt heißt es: "Eigentum verpflichtet"). Eine der Schranken ist das Zitatrecht. Eine andere, das Recht, geschützte Werke (in gewissem Umfang) auch weiterzuverarbeiten.

                Alles zw. "verboten" & "erlaubt" ist im Endergebnis möglich, und obliegt nur der Interpretation des BGH (vor dem das mal irgendwann landen wird, sollte der Kläger nicht vorher die Segel streichen).

                Ich persönlich tippe übrigens darauf, daß der BGH zugunsten von Google entscheiden wird - zumindest prinzipiell. Und ich könnte mir auch vorstellen, daß sich eine Aussage  wie "Nutzbarkeit des Webs" im Urteil finden wird. Lesen wir also in ein paar Jahren hier im Archiv nach ... :)

                Gruß, Cybaer

                --
                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                1. Schade, dass du die relevante Frage fzu den Fotos am FKK-Strand ignoriert hast. Ich sehe es aber als Bestätigung meiner Meinung und erkenne deine Aussage als Widerlegt durch dich selbst.

                  Es gibt ja auch Möglichkeiten, zu verhindern, das Bilder auf Webseiten kopiert werden. Trotzdem ist es strafbar, Bilder ohne Schutz zu kopieren.

                  Das wird sich in diesem konkreten Fall noch erweisen (wobei es hier ja nicht um eine "Kopie" geht, sondern um eine "Nachbearbeitung"). Und ganz bestimmt nicht in Hamburg ...

                  Du meinst also die restlichen Urteile wegen unrechtmässiger Nutzung von Bildern auf Webseiten sind nicht relevant?
                  Ich habe nicht von Google gesprochen sondern allgemein vom Verwenden von Fotos auf fremden Seiten. Ein Thema, das du mit deinem FKK-Beispiel begonnen hast.

                  ... mit ihren teilweise doch arg "lustigen" Urtteilen ...

                  Und deshalb sind sie nicht rechtsgültig? Ich denke nicht, dass du einen Einfluss drauf hast, wer welches Urteil als Rechtskräftig beurteilt.

                  Was die Justiz angeht: Der BGH hat AFAIR bereits die Notwendigkeit der Suchmaschinen bei Texten bestätigt. Wer Text ohne spezielle Maßnahmen ins Netz stellt, wird also damit leben müssen, daß die Texte gespidert, indiziert und für die Suche genutzt werden.

                  Wie schon mehrfach erwähnt, ist damit der Datenschutz ad absurdum geführt. Das bedeutet, dass jeder z.B. die gesammelten Adressen aus Webseiten aufbereiten und für eigenen Zwecke verwenden darf.

                  Ich persönlich tippe übrigens darauf, daß der BGH zugunsten von Google entscheiden wird - zumindest prinzipiell.

                  Davon gehe ich auch aus. Immerhin hat Google mehr Geld und wer das Geld hat, macht die Gesetze.

                  1. Hi,

                    Schade, dass du die relevante Frage fzu den Fotos am FKK-Strand ignoriert hast. Ich sehe es aber als Bestätigung meiner Meinung und erkenne deine Aussage als Widerlegt durch dich selbst.

                    Ich halte dein Beispiel hierzu nicht für relevant (genauer: in keinster Weise relevant), und was Du darob "bestätigt" sehen möchtest, bleibt natürlich dir überlassen ...

                    Du meinst also die restlichen Urteile wegen unrechtmässiger Nutzung von Bildern auf Webseiten sind nicht relevant?

                    In Bezug auf diesen Fall hier? Ja.

                    Rechtsstreitigkeiten sind nicht einer wie der andere. deswegen gibt es auch immer noch so viele ... >:-)

                    Und deshalb sind sie nicht rechtsgültig? Ich denke nicht, dass du einen Einfluss drauf hast, wer welches Urteil als Rechtskräftig beurteilt.

                    Urteile sind erst dann relevant, wenn sie rechtskräftig sind (möglichst natürlich letztinstanzlich - also bestenfalls sogar "Grundsatzurteile"). Das aktuelle Urteil ist *nicht* rechtskräftig - Google geht in die nächste Instanz.

                    Was die Justiz angeht: Der BGH hat AFAIR bereits die Notwendigkeit der Suchmaschinen bei Texten bestätigt. Wer Text ohne spezielle Maßnahmen ins Netz stellt, wird also damit leben müssen, daß die Texte gespidert, indiziert und für die Suche genutzt werden.
                    Wie schon mehrfach erwähnt, ist damit der Datenschutz ad absurdum geführt. Das bedeutet, dass jeder z.B. die gesammelten Adressen aus Webseiten aufbereiten und für eigenen Zwecke verwenden darf.

                    Nein, das bedeutet das keineswegs.

                    Ich persönlich tippe übrigens darauf, daß der BGH zugunsten von Google entscheiden wird - zumindest prinzipiell.
                    Davon gehe ich auch aus. Immerhin hat Google mehr Geld und wer das Geld hat, macht die Gesetze.

                    Oberster Bullshit (Verzeihung, aber da fällt mir echt nichts anderes dazu ein - selbst, wenn Google eine deutsche Firma wäre), und damit EOT.

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                    (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                    1. Ich halte dein Beispiel hierzu nicht für relevant (genauer: in keinster Weise relevant),

                      Hä? Das Beispiel mit FKK war von DIR. Ich habe lediglich den Bezug zum Thema hergestellt, weil dein Bergleich damit absolut nichts zu tun hat.
                      Und damit ist der Rest deines Posts so uninteressant geworden, dass ich ihn nichtmal mehr lesen.

        2. Wenn Du an den FKK-Strand gehst, dann wird einfach von dir erwartet, daß Du dich nackig machst.

          Und wenn davon jemand ein Foto macht, ist das immer noch nicht erlaubt. In dem Fall nichtmal für die Privatsammlung.

          ... aber alles schon gefühlte tausendmal durchgekaut ...

          Stimmt, völlig am Thema vorbei.

          Nackt am Strand -> Seite im Internet
          Jemand fotografiert mich -> Google sepciehrt meine Seite

          Und jetzt überleg mal, wie gut dein "Vergleich" ist.

  5. endlich tut mal jemand was dagegen:
    http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/story/23550877
    Und ich hoffe da Urteil wird in weiterer Instanz bestätigt und lässt sich dann vielleicht auch irgendwann auf die normale Suche anwenden.

    Nur kurz meine Meinung, bevor ich den Thread ungelesen beerdige:
    1.Google Bildersuche ist konzeptionell schlecht. Ein Bild mit irgend einem Wort, das auf der Seite vorkommt, zu assoziieren, ist ein ziemlicher Fehlgriff.
    2.Weder Google noch andere Indexer haben einen Finger gerührt, endlich einen robots.txt Standard auszuhandeln, der funktioniert.
    3..htaccess ist Pflicht. Wer das weiss, und sich dennoch beklagt, weil google indexiert, ist ein Gauner. Wer es nicht weiss, ist ein Trottel.
    4. Ich sage allen: Leute, nehmt eine andere Bildersuche. 403

    Ich begrabe den Thread und nehme keine Antworten zur Kenntnis.

    mfg Beat;

    --
    Woran ich arbeite:
    X-Torah
    ><o(((°>           ><o(((°>
       <°)))o><                     ><o(((°>o
    1. 1.Google Bildersuche ist konzeptionell schlecht. Ein Bild mit irgend einem Wort, das auf der Seite vorkommt, zu assoziieren, ist ein ziemlicher Fehlgriff.

      Funktioniert keider dennoch relativ befriedigend.

      2.Weder Google noch andere Indexer haben einen Finger gerührt, endlich einen robots.txt Standard auszuhandeln, der funktioniert.

      Was zwar auch der falsche Ansatz wäre, aber besser als gar nichts.

      3..htaccess ist Pflicht. Wer das weiss, und sich dennoch beklagt, weil google indexiert, ist ein Gauner. Wer es nicht weiss, ist ein Trottel.

      Jetzt bist du wohl der Trottel, was soll .htaccess daran ändern, wenn die Bilder auf den Webeiten dargestellt werden? Das Google Thumbnail reicht oft schon aus.

      Ich begrabe den Thread und nehme keine Antworten zur Kenntnis.

      Glaub ich nicht, lesen wirst du das schon;-)

      Timo

      1. hi,

        3..htaccess ist Pflicht. Wer das weiss, und sich dennoch beklagt, weil google indexiert, ist ein Gauner. Wer es nicht weiss, ist ein Trottel.

        Jetzt bist du wohl der Trottel, was soll .htaccess daran ändern, wenn die Bilder auf den Webeiten dargestellt werden? Das Google Thumbnail reicht oft schon aus.

        Du bist sicher, dass nicht du der Trottel bist?

        Mal schauen ;

          -- Test, nicht geschützt

        http://dj-tut.de/testbild/mackie.jpg  -- Das gleiche Bild, geschützt

        http://nispet-club.de/z_test/test.html  -- Aufruf aus Fremder Domain (Bei Aufruf Eventuell einmal Refreshen)

        Aufruf direkt auf der gleichen Domain: http://dj-tut.de/z_test/test.html

        Es läuft nicht 100 prozentig, also ausbaufähig, aber es geht hier ja nur um das Prinzip.

        holla holla