Das erscheint ein wenig wie Nötigung (LX, ich nehme aber an, es ist keine - oder?). Ich würde das erst mal lassen.
Bei solchen Fragen schauen wir ins Strafgesetzbuch und lesen dort, dass eine Nötigung dann gegeben ist, wenn jemand rechtswidrig gegen seinen Willen zu einem Handeln oder Unterlassen gezwungen wird.
Schauen wir uns also den vorliegenden Fall an: Handeln bzw. Unterlassen ist als Alternative gegeben (zahle Lizenzgebühr oder unterlasse Nutzung ohne Copyright-Hinweis), einen Zwang kann man bei sehr weiter Auslegung auch noch durchgehen lassen, aber beim "rechtswidrig" scheitert es auf jeden Fall, da das Urheberrecht auf der Seite des Verfassers steht.
Der Brief sollte trotzdem in etwa so formuliert sein:
Sehr geehrter Nutzer meiner Software,
ich muss leider feststellen, dass sie offenbar irrtümlich den Copyright-Hinweis entfernt haben, ohne die dafür anfallende Lizenzgebühr zu entrichten.
Ich möchte Sie daher bitten, die Gebühr an mich (Konto...) zu zahlen oder aber den Copyright-Hinweis wiederherzustellen - bitte laden Sie in diesem Fall eine aktuelle Version von http://xyz herunter.
Mit freundlichem Geblubber...
XY
Dieses Schreiben ist keine Nötigung, droht auch noch nicht mit dem Anwalt und liest sich eigentlich recht freundlich.
Gruß, LX
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