Hallo Mega,
Dafür ist keine Änderung der Linzenz nötig, da sie in diesem Fall dem Programmierer einiges an Freiheiten bietet.
Jede Bedingung, unter der das Programm weiter verbreitet wird, ist Bestandteil der Lizenz desselben, von daher ist das schon eine Ergänzung der Lizenz. Die Frage ist eben, ist diese Regelung kompatibel mit den Regelungen, die schon in der GPL stehen oder widerspricht sie diesen.
Die BSD-Lizenzt hat mit GPL eh soviel zu tun, wie ne Kuh und Kaffekochen.
Es war ein Beispiel für zur GPL-Inkompatible Regelungen, die BSD-Lizenz ohne diese Klausel ist eben Kompatibel.
Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.
Wo ist denn das in der GPL festgelegt? Und bitte die englische Version, da die deutsche Version nicht aktuell ist.
Aus der GPL v 3 (in v 2 steht ähnliches, aber Du willst es ja "aktuell"):
"You may convey verbatim copies of the Program's source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice;"
--> Sourcecode darf man weitergeben.
"You may convey a covered work in object code form under the terms of sections 4 and 5, provided that you also convey the machine-readable Corresponding Source under the terms of this License, in one of these ways:"
--> Man darf das Programm weitergeben (mit Sourcecode).
Es wird gefordert, dass das Programm beliebig verändert werden darf.
Wo ist denn das in der GPL festgelegt?
"You may convey a work based on the Program, or the modifications to produce it from the Program, in the form of source code under the terms of section 4 [...]"
Weiter unten steht auch noch:
"All other non-permissive additional terms are considered “further restrictions” within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. "
Zusätzliche Einschränkungen darf man also einfach entfernen. Wenige Ausnahmen gelten für Dinge wie die Verwendung von Markennamen. Java steht z.B. unter GPL, man darf aber eine eigene Version nicht einfach Java nennen.
Das einzige, was die GPL in dieser Richtung verlangt, ist, dass ein Copyright-Hinweis erhalten bleiben muss, der auch den Autornamen und meinetwegen auch noch einen Link enthält.
Dieser Copyright-Hinweis muss bei GUI-Programmen auch irgendwo angezeigt werden. Die GPL sagt aber keinesfalls wo, bei einer Webanwendung könnte man das also auch problemlos in die Adminoberfläche verlegen.
Grüße
Daniel