Sven Rautenberg: Kunde zahlt eingeschränkt

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Moin!

Einem Kunde wurde die Prorammierung eines Webprojekts in Form eines Fixangebots erstellt und fertiggestellt.
Das Design kam von einem dritten Dienstleister (des Kunden).
Im Softwareerstellungsvertrag steht u.a. drin, dass das Template von mir einzubinden ist und das wurde für das bisherige Design gemacht.
Nun ist der Kunde mit dem Designer unzufrieden und hat einen neuen damit beauftragt, der bis in einem Monat frühestens sein Template abgibt, sodass es in die Webanwendung integriert werden kann. Da es sich um zahlreiche Formulare und nicht um ein einfach Webdesign Template handelt, ist das ganze mit einigen Stunden Arbeit verbunden.

Dein Kunde ist der Ansicht, die doppelte Einbindung des Templates wäre vertraglich so festgelegt, und es wäre in deinem Festpreis inklusive.

Du bist der Ansicht, dass alle vertraglichen Leistungen erbracht wurden, und die ausstehende Übernahme eines anderen Designs allenfalls eine zusätzliche, gesondert zu vergütende Dienstleistung ist.

Du hast ja schon entsprechende Antworten bekommen, wie mit härteren Bandagen deine Ansicht der Sachlage durchzusetzen wäre. Es ist immer gut, wenn man seine Handlungsoptionen kennt. Je mehr Alternativen du hast, desto besser ist deine Verhandlungsposition. Ungünstig ist, dass deine wichtigste Alternative, nämlich eine gerichtliche Auseinandersetzung, durch deine eigene Finanzlage sehr eingeschränkt erscheint.

Deinem Kunden hingegen geht es offensichtlich nur darum, für den mit dir vereinbarten Preis exakt das zu erhalten, was er sich vorgestellt hat, nämlich eine fertige Webseite - egal wieviele Designentwürfe dabei draufgehen. Die Designer, die zwischendurch verschlissen wurden, weil sie Arbeitsergebnisse geliefert haben, die nicht gefallen, werden einfach nicht bezahlt. Und damit du nicht hinterher sagst, dass du von der Nachintegration des neuen Templates nichts wissen willst, wirst du eben auch mit der Zurückhaltung von Geld hingehalten.

Im Prinzip hast du nur eine Alternative zur direkten streitigen Auseinandersetzung, und das ist Verhandlung. Solange noch keine bösen Worte die Geschäftsbeziehung belasten, so dass man aus Prinzip nicht mehr miteinander sprechen würde, ist der direkteste (aber nicht unbedingt einfachste) Weg zu deinem Geld der Verhandlungsweg.

Vermutlich bietet sich ein Mittelweg an. Du willst JETZT Geld haben, und später nicht ohne Aufpreis das zweite Template erstellen. Dein Kunde will unbedingt das zweite Template, verdient mit dem Zwischenzustand schon Geld, hat aber kein Interesse, dir mehr Geld als vereinbart zu geben.

Irgendwo in der Mitte müsst ihr euch treffen. Vermutlich sähe ein Kompromiss so aus: Du kriegst jetzt, wie vom Kunden vorgesehen, den Teilbetrag Geld, und für den zweiten Satz Templates wird noch ein gesonderter Aufschlag (zum Sondertarif) auf den Originalpreis vereinbart, der zusammen mit dem Rest fällig wird, wenn dieser Teil der Aufgabe erledigt ist.

Wenn es nicht zu so einem Kompromiss kommt, hast du im schlechtesten Fall damit zu rechnen, dass dein Kunde erstmal gar nichts zahlt, und im zweitschlechtesten Fall zahlt er dir nur das, was ursprünglich vereinbart war. Dir bleibt natürlich offen, in diesen Fällen den juristischen Weg einzuschlagen, zu deren Erfolgschancen und insbesondere der zeitlichen Komponente sich hier aber niemand seriös äußern kann.

Immerhin bleibt festzuhalten: Schlimmer als jetzt kann es nicht werden, nur besser.

- Sven Rautenberg

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