Anwälte sind hauptsächlich teuer und können in diesem Fall keine Hilfe leisten, die man nicht auch in Selbsthilfe bewältigen kann.
Wie Bob schon korrekt vorschlägt, erst in Verzug setzen, dann gerichtlich mahnen. Bei Wiederspruch direkt Recht auf Nutzung der von Dir erstellten Software per Einschreiben untersagen, bis der vereinbarte Betrag bezahlt ist und das Gericht den Rest klären lassen.
Das einzige, was ein Anwalt noch machen könnte, zu dem Du nicht berechtigt bist, ist eine Abmahnung in dem Fall, dass Dein Kunde die Software trotzdem weiter benutzt (welche aber auch wieder vom Gericht geprüft wird, insofern kannst Du auch gleich auf das Verfahren warten).
Den gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du leicht und kostengünstig selbst erstellen. Ein entsprechender Vordruck ist in jedem gut sortierten Schreibwarenladen erhältlich - mitsamt einer eindeutigen Beschreibung, wie er auszufüllen ist. Das zuständige Mahngericht findest Du im Internet.
Rechne damit, dass der Mahnbescheid einigermaßen schnell (also innerhalb von ca. 6 Wochen) bearbeitet wird, ein Gerichtsverfahren aber erhebliche Zeit in Anspruch nimmt (teilweise mehrere Jahre).
Gruß, LX
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