Marc2: Abmahnung wegen einem Linktipp

Hallo,

Person A hat einem Blog-Inhaber B einen Linktipp zu seiner eigenen Seite A geschickt, dass er sie sich doch einmal anschauen werde. Blog-Inhaber B antwortet nun sehr unfreundlich, dass es Spam sei und Person A von ihm eine Abmahnung bekommen wird, da er seine personenbezogenen Daten rechtswidrig gespeichert hat. Die Daten wurden natürlich nur zur Kontaktaufnahme aus dem Impressum genommen und nicht gespeichert. War das von Blog-Inhaber B nur eine leere Drohung?

  1. Hallo Marc2,

    Person A hat einem Blog-Inhaber B einen Linktipp zu seiner eigenen Seite A geschickt, dass er sie sich doch einmal anschauen werde. Blog-Inhaber B antwortet nun sehr unfreundlich, dass es Spam sei und Person A von ihm eine Abmahnung bekommen wird, da er seine personenbezogenen Daten rechtswidrig gespeichert hat. Die Daten wurden natürlich nur zur Kontaktaufnahme aus dem Impressum genommen und nicht gespeichert. War das von Blog-Inhaber B nur eine leere Drohung?

    Die Begründung - die Daten seien rechtswidrig gespeichert worden - ist IMHO nicht richtig, wenn diese sowieso im Impressum zu finden sind.
    Jedoch stimmt es, dass man ohne Erlaubnis keine Werbung zusenden darf.

    Wenn eine Abmahnung kommt und Person A den Rechtsweg beschreitet, wird der entscheidende Punkt vor Gericht die Frage sein, ob ein Linktipp (bzw. die spezielle Mail) als Werbung gilt oder nicht.

    Grüße

    Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

    --
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    1. Moin!

      Person A hat einem Blog-Inhaber B einen Linktipp zu seiner eigenen Seite A geschickt, dass er sie sich doch einmal anschauen werde. Blog-Inhaber B antwortet nun sehr unfreundlich, dass es Spam sei und Person A von ihm eine Abmahnung bekommen wird, da er seine personenbezogenen Daten rechtswidrig gespeichert hat. Die Daten wurden natürlich nur zur Kontaktaufnahme aus dem Impressum genommen und nicht gespeichert. War das von Blog-Inhaber B nur eine leere Drohung?

      Die Begründung - die Daten seien rechtswidrig gespeichert worden - ist IMHO nicht richtig, wenn diese sowieso im Impressum zu finden sind.
      Jedoch stimmt es, dass man ohne Erlaubnis keine Werbung zusenden darf.

      Wenn eine Abmahnung kommt und Person A den Rechtsweg beschreitet, wird der entscheidende Punkt vor Gericht die Frage sein, ob ein Linktipp (bzw. die spezielle Mail) als Werbung gilt oder nicht.

      Da Blogs sich ja durchaus journalistisch betätigen, könnte der Mailsender argumentieren, dass der Bloginhaber sich Leserbriefe per Mail gefallen lassen muß.

      Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann. Eine Abmahnung ist die erste Aufforderung, eine Verhaltensänderung durchzuführen (also etwas zu tun oder zu unterlassen), und natürlich, die Anwaltsrechnung zu begleichen. Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.

      - Sven Rautenberg

      --
      "Love your nation - respect the others."
      1. Hallo,

        Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann.

        warum nicht? Ich sehe das als Aufforderung in der Art von "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen".

        Eine Abmahnung ist die erste Aufforderung, eine Verhaltensänderung durchzuführen (also etwas zu tun oder zu unterlassen), und natürlich, die Anwaltsrechnung zu begleichen.

        Nein. Es sollte nicht die *erste* Aufforderung sein. Gerade *weil* die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist und somit schon eine juristisch sanktionierte, aber kriegerische Handlung ist, halte ich es für sehr anständig, denjenigen zunächst im Guten anzuschreiben, bevor man mit dem Säbel rasselt.

        Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.

        Ja und? Wenn *kein* Wiederholungsfall vorliegt, sondern der Angeschriebene seinen Fehler einsieht und korrigiert, ist doch alles in Butter. Und wenn er die freundliche Aufforderung in den Wind schlägt und weiter quer schießt, kann man immer noch zur juristischen Keule greifen.

        Jemanden abmahnen zu lassen, ohne vorher eine friedliche Einigung anzustreben, halte ich für äußerst unanständig.

        So long,
         Martin

        --
        Butterkeksverteiler zu werden ist vermutlich eine der wenigen beruflichen Perspektiven, die sich noch bieten, wenn man einen an der Waffel hat.
          (wahsaga)
        1. Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann.

          warum nicht? Ich sehe das als Aufforderung in der Art von "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen".

          Das "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen" ist eine Abmahnung. Abmahnungen sind an keine Form gebunden.

          Gerade *weil* die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist ...

          Oder auch nicht.

          Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.

          Ja und?

          Dann kann man nicht mehr mit einer Abmahnung drohen.

        2. Gerade *weil* die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist ...

          Das stimmt so nicht. Eine Abmahnung muss nicht zwingend kostenpflichtig sein. Es gibt durchaus auch Fälle, wo es Abmahnungen ohne Kostennote gab.

  2. Du solltest Dir in jedem Fall juristischen Rat holen und NICHT in einem
    html-forum fragen, hier sind keine Juristen, sondern Programmierer. (Gute
    Erfahrung gemacht und schnelle Hilfe bekommen hab ich mit Anwalts-Hotlines,
    zwar relativ teuer (2 Euro/Min.) aber sehr kompetent und alles schnell
    erledigt.)

    So weit ich weiß muß man erstmal klären ob überhaupt ein Verstoß vorliegt
    und zum Zweiten gibt es sicherlich zahlreiche Punkte die bei Abmahnungen
    zu beachten sind, auch für den Mahnenden. Irgendein "Hans Wurst" darf
    sicherlich keine Abmahnung schreiben. Da kann ja jeder kommen!

    1. Irgendein "Hans Wurst" darf sicherlich keine Abmahnung schreiben. Da kann ja jeder kommen!

      Hans Wurst darf, wie jeder andere Abmahnberechtigte auch.

    2. Irgendein "Hans Wurst" darf
      sicherlich keine Abmahnung schreiben. Da kann ja jeder kommen!

      Welche Vorraussetzung muss denn, deiner Meinung nach, jemand erfüllen, der eine Abmahnung schreiben darf und wo ist die Quelle, mit der du diese Aussage begründest?

  3. Tachchen!

    Welch eine Spaß ... :-)

    1. Svens Leserbriefargument finde ich nicht schlecht.

    2. Wenn die "Mail" vielleicht sogar ein Kommentar war von einem Blogger
    mit ähnlichem Thema seines Blogs, könnte man sagen, dass dies zum Wesen
    der Blogosphäre (sagt man doch, oder?) gehört.

    3. Wenn man den Spaß mal ganz anders aufziehen möchte, könnte man auch
    eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (so unter Privaten: 100 EUR?)
    abgeben und damit sowohl einer weiteren Abmahnung als auch einer
    Unterlassungsklage jede Hoffnung auf Erfolg nehmen. :-)
    (Diese Lösung fände ich jetzt persönlich sehr lustig.)
    Allerdings dürfte man ihn dann auch ganz sicher nie wieder anschreiben
    und sollte sich bei der Formulierung der Unterlassungserklärung helfen
    lassen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    unbezahlbare Fotografie
      1. Wenn man den Spaß mal ganz anders aufziehen möchte, könnte man auch
        eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (so unter Privaten: 100 EUR?)
        abgeben und damit sowohl einer weiteren Abmahnung als auch einer
        Unterlassungsklage jede Hoffnung auf Erfolg nehmen. :-)

      100 Euro würden vermutlich nicht ausreichen um die Hoffnung zu nehmen, sagt mein Gefühl. Bei einer strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch wäre man auf der sicheren Seite ohne über den Betrag nachdenken zu müssen.

  4. Hallo zusammen,

    hmmm... da stellt sich die Frage, wie man den ersten Kontakt überhaupt aufnehmen würde.

    Die entsprechende Person anscheiben und fragen, ob man einen Link als Tipp zu XYZ zusenden darf? Das wäre in meinen Augen noch keine Werbung.

    Weiterhin ist es auch fraglich, wie man sich selbst vor einer zweiten Nachricht an eine Person schützen kann, wenn man die Email-Adresse nicht speichert (Blacklist / Whitelist).

    Gruß, Nils.

    1. Hi,

      hmmm... da stellt sich die Frage, wie man den ersten Kontakt überhaupt aufnehmen würde.

      Gar nicht.

      Wie kommst Du auf die merkwürdige Idee, jemand wollte Kontakt mit einer asozialen SPAM-Schleuder haben wollen? =:-o

      Nur weil der andere auch ein Blog betreibt? Nur weil der andere auch Deutscher ist? Nur weil der andere auch ein Mann ist? Nur weil der andere auch ein Mensch ist?

      Hirnverbrannte "Gründe" für SPAM werden Spammer immer finden. Ich bin mir sicher, auch der "nette" "Marc2" hat welche auf Lager ...

      Die entsprechende Person anscheiben und fragen, ob man einen Link als Tipp zu XYZ zusenden darf? Das wäre in meinen Augen noch keine Werbung.

      Sondern "Werbung für Werbung"?

      Weiterhin ist es auch fraglich, wie man sich selbst vor einer zweiten Nachricht an eine Person schützen kann, wenn man die Email-Adresse nicht speichert (Blacklist / Whitelist).

      Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, daß das Sammeln fremder, personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Betroffene überhaupt erlaubt wäre? Bei allen Schwächen des Datenschutzes: Auch jetzt gilt bereits ein Datenvermeidungsgrundsatz!

      Gruß, Cybaer

      PS: Eines der Nachteile des Internets: Wenn früher so ein Hosenjodler real vor der Haustür gestanden hätte, dann hätte er auch einfach real was auf die Fresse gekriegt (oder die Hunde zum "spielen"). >:->

      --
      Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
      (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
  5. Eine Speicherung von Seiten des A wäre nur dann der Fall, wenn dieser auf seinem eigenen Blog die persönlichen Daten verwendet hätte. Wenn die Werbeeinnahmen von der Seite des A nicht erheblich sind, kann man ein gewerbliches Interesse ausschließen, welche eine Verfolgung nach UWG überhaupt erst begründen würde.

    Ob B seine Drohung wahr macht, ist also reichlich fragwürdig. Selbst wenn er einen Anwalt dazu anstiften kann, eine derartige Abmahnung zu schreiben, würde dieser sich der Gebührenüberhebung strafbar machen, sobald er eine Schadenssumme festlegt.

    Gruß, LX

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: Unusual
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Eine Speicherung von Seiten des A wäre nur dann der Fall, wenn dieser auf seinem eigenen Blog die persönlichen Daten verwendet hätte.

      Kannst Du das noch mal in andere Worte fassen? Ich verstehe es nicht.

      Wenn die Werbeeinnahmen von der Seite des A nicht erheblich sind, kann man ein gewerbliches Interesse ausschließen, welche eine Verfolgung nach UWG überhaupt erst begründen würde.

      Wenn es Webung ist, ist es Werbung. Gewerbliches Interesse fordert § 7 UWG nicht. Oder Woraus leitest Du deine Aussage ab?

    2. Ob B seine Drohung wahr macht, ist also reichlich fragwürdig. Selbst wenn er einen Anwalt dazu anstiften kann, eine derartige Abmahnung zu schreiben, würde dieser sich der Gebührenüberhebung strafbar machen, sobald er eine Schadenssumme festlegt.

      Das heisst also, eine privatperson kann sich gegen Spam nicht wehren? Wie begründest du das?

    3. Hi,

      Selbst wenn er einen Anwalt dazu anstiften kann, eine derartige Abmahnung zu schreiben, würde dieser sich der Gebührenüberhebung strafbar machen, sobald er eine Schadenssumme festlegt.

      Ich kann auf Unterlassung  klagen. Vor der Klage kann ich abmahnen (lassen). Das ist Sinn einer Abmahnung (Vermeidung von Prozessen). Ich kann dafür einen Anwalt bemühen, der kostet Geld. Dieses Geld wird der Anwalt dem Abgemahnten in Rechnung stellen (was auch ohne "Schadenssumme" ärgerlich sein dürfte). Zahlt der Abgemahnte nicht, dann kann es halt zum Prozeß kommen. Zumindest wer den gewinnt, dürfte klar sein.

      Gruß, Cybaer

      --
      Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
      (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)