Ob B seine Drohung wahr macht, ist also reichlich fragwürdig. Selbst wenn er einen Anwalt dazu anstiften kann, eine derartige Abmahnung zu schreiben, würde dieser sich der Gebührenüberhebung strafbar machen, sobald er eine Schadenssumme festlegt.
Das heisst also, eine privatperson kann sich gegen Spam nicht wehren? Wie begründest du das?