Swen: Kreisverwaltungsreferatmitarbeiter.

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Moin,

das "freundlich" ist offiziell - http://www.bafoeg.bmbf.de/ gleich am ende des statements der ministertin...

Das ist politisches blabla; das macht die Ministerin, weil das Ministerinnen machen. In Echt weiß sie aber ganz genau, dass die Behauptung, die genaueren Umstände, unter denen eine Leistung gewährt wird, sei "familienfreundlich", die nicht belegbare These unterstellt, dass (die weitaus meisten) Familien exakt das auch toll finden. "Familie" ist aber kein enger Begriff sondern beinhaltet ein breites Spektrum an Bedürfnissen. Das aber nun schließt aus, dass jemand pauschal die Leistung als "familienfreundlich" bezeichnen kann. Gleiches gilt für Ausländer-, Autofahrer- oder  Hundehalterfreundlich. Die Motive, die zu einer Regelung führen, können von solchen Freundlichkeiten geprägt sein. Die Gewährung der Leistung selbst ist im Vollzug dann aber gnadenlos langweilig an irgendwelche Bedingungen oder Vorausetzungen geknüpft und völlig unabhängig davon, ob das im Einzelfall nun zu einem xyz-freundlichen Ergebnis führt oder nicht.

und was "von selbst kommen angeht"  - nun ich wünsche dir auch mal eine bescheinigung vom kvr bekommen zu müssen :) dann erfährst du wie helden und hemorroiden zu eineander stehen.

Genau das ist die Denkweise, die ich verwerflich und billig finde.
Sie unterstellt zum einen, der zuständige Sachbearbeiter hätte irgendein ihn persönlich befriedigendes Erlebnis, wenn die Antragstellung besonders "fies" verlaufe. Da der Sachbearbeiter aber kaum Interesse daran haben kann, dass er seinen Job schwerer oder umständlicher erledigt, als er eh schon ist, gibt es in der Tendenz keinen Grund anzunehmen, dass der Sachbearbeiter persönlich zu irgendeiner Helden- oder Arschlöcher-Kaste neige. Der macht seinen Job und hat mit den Motiven, die zur Änderung der Gesetzte führen, eh nichts am Hut. Zudem ist es nicht sein Geld, es kann ihm also im besten Sinne egal sein, ob die Gewährung erfolgt oder nicht.

Der zweite Gesichtspunkt ist die von mir vermutete Bequemlichkeit, mit der mancher Antragsteller "seine" Leistung erwartet. Es geht hier um Steuergelder, also um Geld anderer, dass im Rahmen einer Transferleistung Dritten zur Verfügung gestellt - häufig genug, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Da halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass die Antragstellung nicht lasch verläuft, sondern eine ernsthafte Prüfung vorsieht, bevor eine Leistung gewährt wird.

Lass also Deine Idee, da könnte sich einer auf Deine Kosten einen runterholen, indem er Dir Knüppel in den Weg legt, einfach mal stecken und kümmere Dich in aller Gelassenheit um die Unterlagen. Wenn Du dann feststellst, dass Du die Art und Weise, in der etwas von Dir verlangt wird, Dich in deinen Rechten als Ausländer doch arg verletzt, dann kannst (und solltest Du auch!) dagegen Widerspruch einlegen und gegen die Regelung angehen. Für die meisten größeren Volksgruppen gibt es nach meiner Beobachtung heutzutage Selbsthilfevereine, Gemeinden oder ähnliche Zusammenschlüsse, die alle möglichen staatlichen Regelungen genau beobachten und ungerechtfertige Schwierigkeiten schnell und öffentlich brandmarken.

Grüße

Swen