suit: Impressumspflicht

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gilt das Impressumspflicht nur für .de-Domains oder auch für .com-Domains.

die impressumspflicht in deutschland hat afaik nichts mit der top-level-domain zu tun sondern mit dem land in dem der seitenbetreiber "wohnt" bez der gerichtsstand des betreiberunternehmens

Was ist, wenn ich englischen Inhalt auf einer .com Seite habe, wie kann ich mich denn vor Abmahnungen schützen, heisst das hier dann Imprint statt Impressum?

wenn dich jemand abmahnt, weil du etwas falsch übersetzt - mahlzeit ;)

übrigens hat die sprache nichts mit der top-level-domain zu tun - in deutschland mit dem toplevel .de ist die amtssprache deutsch, in österreich auch (.at) - nein, man spricht nicht östereichisch ;) - in der schweiz (.ch) spricht man sogar 4 amtssprachen und nicht "schweizerisch"

.com ist garnicht länderbezogen - warum du hier englischen inhalt präsentieren willst, verstehe ich auch nicht

such dir EINE domain aus und stelle auf dieser die sprachmutationen zur verfügung - zb hier

http://www.w3.org/International/questions/qa-when-lang-neg generisch
http://www.w3.org/International/questions/qa-when-lang-neg.de.php deutsch
http://www.w3.org/International/questions/qa-when-lang-neg.en.php englisch
http://www.w3.org/International/questions/qa-when-lang-neg.fr.php französisch

und das alles auf einer .org domain

du kannst also problemlos alle sprache auf deiner .de-domain anbieten, die unterschiedung triffst du üblicherweise über ein "unterverzeichnis" (zb example.com/de/seite und example.com/en/seite), ein suffix (wie oben im beispiel) an der ressource oder über eine subdomain (wie es zb. die wikipedia handhabt)