Hallo Siechfred!
Tach Onkel PAF ;)
Fast richtig: Jacqueline nennt mich Pata (Onkel Pata) ;)
Zunächst scheint mir aus Sicht eines Vaters das Verhalten der Schule nicht unbedingt korrekt gewesen zu sein.
Empfinde ich auch so - wie ich im Thread mehrmals dargestellt habe.
Für Behandlungskosten und Folgeschäden tritt die länderspezifisch zuständige Unfallkasse ein, siehe Grundzüge der Unfallversicherung in Schulen. Die Unfallkasse Hessen bietet z.B. für Schulen und Betroffene ein Merkblatt für Schulunfälle (Achtung, PDF!) an.
Danke für die Links und für die wie immer hilfreiche Antwort!
Du bzw. die Eltern sollten folgendes unbedingt beachten:
Teilt der Schulleitung umgehend mit, dass ein Schulunfall passiert ist, denn diese muss innerhalb weniger Tage eine förmliche Unfallanzeige machen.
Soll jetzt geschehen worden sein, ich werde Montag auf jeden Fall nachhaken.
Teile dem Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall gehandelt hat und lasst die Kleine nicht über die Chipkarte behandeln. Der Arzt bekommt seine Kohle von der zuständigen Unfallkasse, nicht jedoch von der GKV! Sollte es Probleme bei der Behandlung geben, dann lasst sie auf Chipkarte behandeln und macht eine formlose Info an die zuständige GKV.
So wurde es mir von der Schule auch erklärt. Wir waren also erneut in der Zahnarztpraxis, die Zahnärztin verfasst jetzt einen Bericht oder Attest - den ich ebenfalls am Montag abholen kann.
Bleibt nur noch die Frage, ob wir zusätzlich zur Unfallmeldung seitens der Schule selbst tätig werden müssen, bzw. den Unfall selbst bei der Unfallkasse anzeigen müssen.
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick

_ - jenseits vom delirium - _
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Nichts ist unmöglich? Doch!
Heute schon gegökt?
All'alba vincerò!