Also ich hatte in der Grundschule einen Unfall bei dem mir schwindelig wurde und ich auf einen Stuhl fiel. Bis heute habe ich mit den beiden Schneidezähnen aus denen Stücke rausbrachen Probleme (beide sind abgestorben, Wurzelbehandlung etc)
Mein Arzt sagte mir, dass die Kosten auf evtl. anfallende Kronen o.ä. übernommen werden könnten, da ja der Schaden noch von dem Unfall rührt.
-> Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Sache richtig Protokolliert wird! Sollte sie Spätfolgen davon tragen könnte sie die Behandlungskosten ebenso erstattet bekommen.