Hallo bleicher!
konsultiere am besten einen anwalt - folgekosten können unlustig werden - versicherung kann da mal eine grenze der "zahn entfernen 1-mal bezahlen"-Art setzen , wenn man nicht verstärkt nachhakt.
Klar. Wir werden erstmal auf eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung seitens der Schule drängen und dann sehen. Sollte die Schule sich weigern, wird gekontert. Sollte die Versicherung Auflagen machen, werden wir diese prüfen lassen und ggfs. kontern.
Vielen Dank für die Ratschläge!
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick
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_ - jenseits vom delirium - _
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Nichts ist unmöglich? Doch!
Heute schon gegökt?
All'alba vincerò!
_ - jenseits vom delirium - _
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