Hi,
Und im Prinzip bist Du verpflichtet, Dir "versehrntlich" zugegangene Lieferungen und Leistungen aufzubewahren und unverschlechteret zurückzugeben an den rechtmäßigen Eigentümer.
Nein. Siehe z.B. Seite des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutz-Ministeriums oder §241a BGB
Es entsteht kein Anspruch, auch nicht der auf Aufbewahrung.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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