MudGuard: Jeden Monat 50 Euro aufs Handy anonym ?

Beitrag lesen

Hi,

Und im Prinzip bist Du verpflichtet, Dir "versehrntlich" zugegangene Lieferungen und Leistungen aufzubewahren und unverschlechteret zurückzugeben an den rechtmäßigen Eigentümer.

Nein. Siehe z.B. Seite des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutz-Ministeriums oder §241a BGB

Es entsteht kein Anspruch, auch nicht der auf Aufbewahrung.

cu,
Andreas

--
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.