bleicher: Person finden - an wen wenden?

Grüße,
ex-vermieter samt Kaution ist abgehauen ;)
ist im Gemeindeeinwohnermeldeamt nach "Unbekannt" abgemeldet - wie zur Hölle sucht man nun den?
 Gibt es eine Instanz die für derartiges Zuständig ist? Ich habe ja irgendwie eine Mahnung an ihn zu schicken >_<
MFG
bleicher

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FirefoxMyth
  1. Normalerweise ist das Einwohnermeldeamt auch dann noch zuständig, wenn jemand nicht gemeldet ist. Daher ist es möglicherweise sinnvoll, über das Einwohnermeldeamt das Ordnungsamt wegen Verletzung der Meldepflicht einzuschalten, um den Verschwundenen - wenn nötig auch mit Hilfe von Polizei und Grenzschutz - aufzutreiben.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    1. Grüße,

      Normalerweise ist das Einwohnermeldeamt auch dann noch zuständig, wenn jemand nicht gemeldet ist. Daher ist es möglicherweise sinnvoll, über das Einwohnermeldeamt das Ordnungsamt wegen Verletzung der Meldepflicht einzuschalten, um den Verschwundenen - wenn nötig auch mit Hilfe von Polizei und Grenzschutz - aufzutreiben.

      die frage ist, ob cih die dadurch entstehnden kosten an ihn hängen kann? sonst wirds uU höher al das as der mitgenommen hat ;/
      MFG
      bleicher

      --
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      FirefoxMyth
      1. hi,

        die frage ist, ob cih die dadurch entstehnden kosten an ihn hängen kann? sonst wirds uU höher al das as der mitgenommen hat ;/

        Ne, so teuer ist das nicht, Personensuche über Einwohnermeldeamt. Aber wenn Du den Delingquenten hast, kannste ihm ja die paar Euro auch noch aufbrummen.

        Do swidanja,
        Horst

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        Wenn der Kommentar nicht zum Code passt, kann auch der Code falsch sein.
  2. Ich würd einfach Anzeige erstatten und der Polizei den Sachverhalt erklären. Alternativ, jenach Aufwand und Kosten einen Detektiv oder mal bei Google suchen:
    http://www.atriga.de/co/atriga/service/adc_1.asp?USI=PBSZ6355FHTN6MJI3U7I6FB7K82NG50X

  3. Grüße,
    ex-vermieter samt Kaution ist abgehauen ;)

    Das hört man ja eher selten. :-)

    Kannste mir mal erklären, wie genau das geht? Was ist denn mit der Wohnung? Wurde die vom Eigentümer einfach zurückgelassen?

    Salut
    Gargamel

    1. Grüße,

      Kannste mir mal erklären, wie genau das geht? Was ist denn mit der Wohnung? Wurde die vom Eigentümer einfach zurückgelassen?

      das Haus steht noch da - aber was soll ich machen? im grundbuchregister ist noch seine alte Adresse vermerkt.

      MFG
      bleicher

      --
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      FirefoxMyth
      1. Grüße,

        Kannste mir mal erklären, wie genau das geht? Was ist denn mit der Wohnung? Wurde die vom Eigentümer einfach zurückgelassen?

        das Haus steht noch da - aber was soll ich machen? im grundbuchregister ist noch seine alte Adresse vermerkt.

        Hm, komisch. Irgendwie ergibt das für mich keinen Sinn. Wieso sollte sich jemand aus dem Staub machen und dabei ein ganzes Haus aufgeben - bloß um ne Kaution einzusacken?

        However, glaube mit ner Anzeige bei der Polizei hast Du noch die besten Chancen an die neue Adresse zu kommen...sofern der Typ nicht komplett untergetaucht ist.

        Gruß
        Gargamel

        1. Hallo Gargamel.

          Hm, komisch. Irgendwie ergibt das für mich keinen Sinn. Wieso sollte sich jemand aus dem Staub machen und dabei ein ganzes Haus aufgeben - bloß um ne Kaution einzusacken?

          Laut OP geht es um den "Ex-Vermieter"; also vielleicht ist er ja nicht mehr der Eigentümer des Hauses?

          Servus,
          Flo

          1. Grüße,

            Laut OP geht es um den "Ex-Vermieter"; also vielleicht ist er ja nicht mehr der Eigentümer des Hauses?

            wie gesagt - laut Grundbuchamt schon - aber Anmeldung dort ist ja freiwillig. Ich glaube nicht, dass es an meiner Kaution liegt - der wurde schon so oft wegen ähnlichen Delikten verklagt, dass ich nicht ausschließen will es könne sich langsam einer Haftstrafe nähern. Seine Mieteinnahmen wurden schon mindestens 2 mal "beschlagnahmt".
            MFG
            bleicher

            --
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            FirefoxMyth
            1. Hi,

              Laut OP geht es um den "Ex-Vermieter"; also vielleicht ist er ja nicht mehr der Eigentümer des Hauses?
              wie gesagt - laut Grundbuchamt schon - aber Anmeldung dort ist ja freiwillig.

              Nein. Wer im Grundbuch als Eigentümer steht, ist es auch. Und der Eintrag des Eigentümers ist auch nicht freiwillig, sondern Pflicht.

              Eine Adreßänderung des Eigentümers wird nicht automatisch durchgeführt, da das Grundbuchamt nicht automatisch über die Änderung informiert wird.
              Aber selbst wenn das Grundbuchamt davon erfährt: bis eine solche Änderung durchgeführt ist, können ein paar Tage vergehen - insbesondere wenn es sich um ein Grundbuch handelt, das noch nicht elektronisch geführt wird.

              (ich hab mal ein paar Jahre damit verbracht, an der Software für die Grundbuchämter mitzuarbeiten)

              cu,
              Andreas

              --
              Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
              O o ostern ...
              Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
  4. Hallo bleicher,

    ex-vermieter samt Kaution ist abgehauen ;)

    Das hilft dir jetzt zwar nicht mehr, aber gerade aus diesem Grund sollte man die Kaution einem Vermieter nie in bar überreichen, sondern ihm als Kaution ein Sparbuch mit Sperrvermerk überreichen.

    Gruß Gernot

  5. Tach,

    Ich habe ja irgendwie eine Mahnung an ihn zu schicken >_<

    beim Mahnverfahren ist das jeweilige Gericht für die Zustellung verantwortlich; die werden sicher auch wissen, was in so einem Falle zu machen ist.

    mfg
    Woodfighter