Normalerweise ist das Einwohnermeldeamt auch dann noch zuständig, wenn jemand nicht gemeldet ist. Daher ist es möglicherweise sinnvoll, über das Einwohnermeldeamt das Ordnungsamt wegen Verletzung der Meldepflicht einzuschalten, um den Verschwundenen - wenn nötig auch mit Hilfe von Polizei und Grenzschutz - aufzutreiben.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.