Johnny B.: ePetition gegen Abmahnungen im Internet

Hallo geehrtes Forum,

ich möchte hiermit auf eine Petition aufmerksam machen, die zum Ziel hat, der kostenpflichtigen Abmahnung eine kostenlose Vorstufe voranzustellen. Die heutige meines Erachtens unhaltbare Rechtslage führt dazu, daß Abmahnungen zu verschicken ein lukratives Geschäft ist. Dem Grundgedanken der Wettbewerbsgleichheit und Einhaltung von bestehenden Regeln für alle schließe ich mich zu 100% an. Doch das zurzeit geltende Recht treibt manche Menschen dazu, Serienabmahnungen aufgrund von an sich unbedenklichen Kleinigkeiten zu verschicken und sich damit den Lebensunterhalt zu verdienen. Es werden zum Teil Geschäftsmodelle aufgebaut, ausschließlich mit dem Hintergedanken, Wettbewerber abmahnen zu können. Eine kostenlose Vorstufe würde den Abmahnanwälten mit einem Schlag die Geschäftsgrundlage entziehen und das Netz für alle kommerziell interessierten Seitenbetreiber deutlich fairer machen.

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet
einer kostenlosen Vorstufe bedürfen. Begründung: Abmahnungen im Internet
sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und seinen
Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben, um diesen
möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen."

Falls diese ePetition im Bundestag Gehöhr finden soll, benötigt man
50.000 Mitzeichner. Die Mitzeichnungsfrist endet am 5. Januar 2010

Link zur Petition
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

Aufmerksam wurde ich auf diese Petition durch den Newsletter der Abmahnwelle, den man hier abonnieren kann. Dies kann ich jedem Webseitenbetreiber empfehlen. Eine gute Möglichkeit, "an Puls der Zeit" zu bleiben und selbst kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.

Ich freue mich auf viele weitere Mitzeichner und würde mich noch mehr freuen, wenn diese Petition ihren Weg in viele weitere Foren findet.

Danke für die Aufmerksamkeit
JOhnnY B.

  1. Hello,

    Link zur Petition
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

    Ich finde den Gedanken einerseits gut, da Abmahnungen für Verstöße im Internet bekanntermaßen zu einem Wildwuchs der Abmahnungen geführt haben.

    Ich möchte aber auch die andere Seite bedacht wissen. Würde man nun die Abmahnung vollkommen kostenfrei stellen, würde der Wildwuchs der Verstöße dadurch begünstigt werden. Es wäre also überlegenswert, ob nur die Höhe der Abmahnkosten der ersten Abmahnung (für Abmhanungen, die einfache, vermeintlich unwillentliche Verstöße im Internet betreffen) begrenzt werden sollte und zwar auf einen festen Betrag. Dies müsste dann auch für die Unterlassungs- und Unterwerfungserklärung gelten.

    Aber mMn ist die Bundesregierung bereits an einer entsprechenden Gesetzesänderung/Neufassung dran.
    Kann mich da zwar irren, aber im Gespräch war es schon ein paar Mal.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
    /▌
    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hallo,

    das halte ich für eine sehr gute Idee! Werde gleich mal mitmachen...

    Wie Tom aber schon gesagt hat, muss man sich das ganze gut überlegen, um den richtigen Bösen nicht zu helfen

    Mir fällt da noch was auf. In dem Text steht, dass es um Abmahnungen im Internet geht. Ich denke, dass das verfassungsrechtlich nich in Ordnung wäre, weil es dem Gleichheitsgrundsagtz nicht entspricht. Abmahnungen in der Offline-Welt werden genauso missbrauch (also gleicher Sachverhalt) und würden aber nicht genau so behandelt (ungleiche Rechtsfolge). Eine Rechtfertigung würde mir da nicht einfallen...

    Also wäre ich der Meinung, dass man einfach alle Abmahnungen entsprechend regeln sollte.

    Gruß
    Alex

    1. Hello,

      Also wäre ich der Meinung, dass man einfach alle Abmahnungen entsprechend regeln sollte.

      Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass die Abmahnungen für Verstöße im Internet deshalb so sehr zugenommen haben, da die Recherche nach diesen Verstößen eben so einfach und bequem ist. Die Suchmaschinen machen es möglich. Das führt dann eben zu "Massenabmahnungen".

      Eine ähnlich einfache Recherche ist in anderen Medien i.d.R. nicht möglich, es sei denn, der Verstoß wird per general Broadcast begangen. Selbst die Überwachungen von (großen) Zeitungen ist aschon mit sehr viel mehr Aufwand verbunden. Man muss sie dazu alle halten und auch lesen.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
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      1. Also wäre ich der Meinung, dass man einfach alle Abmahnungen entsprechend regeln sollte.

        Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass die Abmahnungen für Verstöße im Internet deshalb so sehr zugenommen haben, da die Recherche nach diesen Verstößen eben so einfach und bequem ist. Die Suchmaschinen machen es möglich. Das führt dann eben zu "Massenabmahnungen".

        Eine ähnlich einfache Recherche ist in anderen Medien i.d.R. nicht möglich, es sei denn, der Verstoß wird per general Broadcast begangen. Selbst die Überwachungen von (großen) Zeitungen ist aschon mit sehr viel mehr Aufwand verbunden. Man muss sie dazu alle halten und auch lesen.

        Was ist gegen Massenabmahnungen zu sagen, wenn es massenhafte Verstöße gibt?

        1. Moin!

          Was ist gegen Massenabmahnungen zu sagen, wenn es massenhafte Verstöße gibt?

          Nun, es ist die Frage zu untersuchen ob wirklich gegen die Verstöße vorgegangen wird oder ob die Massenabmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen um einzig das Kosteninteresse des Abmahnanwaltes zu befriedigen.

          Frühes Beispiel: LG München,7 HK O 14840/99 http://www.jurpc.de/rechtspr/20000126.htm Der im Urteil tatsächlich angesprochene "Rechtsanwalt" darf ab Februar 14 Monate absitzen.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          1. Was ist gegen Massenabmahnungen zu sagen, wenn es massenhafte Verstöße gibt?

            Nun, es ist die Frage zu untersuchen ob wirklich gegen die Verstöße vorgegangen wird oder ob die Massenabmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen um einzig das Kosteninteresse des Abmahnanwaltes zu befriedigen.

            Richtig. Es geht also nicht um die Masse an Abmahnungen, sondern um ungerechtfertige Abahnungen oder um gerechtfertigte Abmahnungen mit ungerechtfertigt hohen Forderungen.

  3. Die heutige meines Erachtens unhaltbare Rechtslage führt dazu, daß Abmahnungen zu verschicken ein lukratives Geschäft ist.

    Warum werden dann immer wieder Entscheidungen gefällt, die solche Geschäfte als rechtswidrig beurteilen?

    Doch das zurzeit geltende Recht treibt manche Menschen dazu, Serienabmahnungen aufgrund von an sich unbedenklichen Kleinigkeiten zu verschicken und sich damit den Lebensunterhalt zu verdienen.

    Allein Steuern zahlen zu müssen treibt manche zu Schwarzarbeit. Steuern abschaffen? Wenn Serienabmahnungen das Problem sind, warum dann gegen Abmahnungen vorgehen?

    Es werden zum Teil Geschäftsmodelle aufgebaut, ausschließlich mit dem Hintergedanken, Wettbewerber abmahnen zu können.

    Gerade in solchen Fällen wird dem vom Gericht des öfteren ein Riegel vorgeschoben. Falls es vor Gericht gegangen ist.

    Eine kostenlose Vorstufe würde den Abmahnanwälten mit einem Schlag die Geschäftsgrundlage entziehen und das Netz für alle kommerziell interessierten Seitenbetreiber deutlich fairer machen.

    Fairer? Jeder kann mir jederzeit beliebige Rechnungen schicken, was hat das mit einem fairen oder unfairen Netz zu tun?

    Und was hat das mit "kommerziell interessierten Seitenbetreibern" zu tun?

    "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet
    einer kostenlosen Vorstufe bedürfen. Begründung: Abmahnungen im Internet
    sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
    Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und seinen
    Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben, um diesen
    möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen."

    Der Bundestag möge beschließen, daß ... Begründung: Weil das so sein soll. Toll. Kann man in eine Petition mit der man etwas erreichen will und die mindestens 50000 Leute unterschreiben sollen nicht ein wenig mehr Grips und Arbeit stecken? Dermaßen "ausgereifte" Petitionen sehe ich als Sabotage des Instruments Petition - als Petitions-Spam.

    Das ganze Ansinnen ist von der falschen Seite angegangen. Das Problem ist nicht das Instrument Abmahnungen, sondern der Umgang damit. Also ist nicht gegen das Instrument Abmahnung vorzugehen, da es ein sinnvolles Instrument ist*, sondern gegen den Mißbrauch.

    * Das weiß der Petent sicherlich, da er sich ja wenigstens rudimentär informiert hat.

    Jeder Abmahnung eine kostenlose Vorstufe vorzuschalten ist für jemanden gegen dessen Recht verstoßen wird oft unzumutbar. Wenn es jemandem gelingt die Fälle in denen eine kostenlose Vorstufe zumutbar ist von den anderen Fällen abzugrenzen, dann soll er seine Ergebnisse präsentieren und die in eine Petition stecken. Dann werde ich dem nicht nur Hochachtung zollen.

    1. Hi,

      Allein Steuern zahlen zu müssen treibt manche zu Schwarzarbeit. Steuern abschaffen?

      gute Idee! Abschaffen hieße in dem Fall: Durch zweckgebundene, transparente Abgaben ersetzen, über deren Zahlung (und damit auch die Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen) jeder selbst entscheiden kann.

      Wenn Serienabmahnungen das Problem sind, warum dann gegen Abmahnungen vorgehen?

      Damit man das Übel gleich an der Wurzel packt? Sicher, das ist etwas übertrieben, aber der beabsichtigte Zweck wäre erfüllt. Quasi eine Panzerfaust gegen Ratten.

      Eine kostenlose Vorstufe würde den Abmahnanwälten mit einem Schlag die Geschäftsgrundlage entziehen und das Netz für alle kommerziell interessierten Seitenbetreiber deutlich fairer machen.
      Fairer? Jeder kann mir jederzeit beliebige Rechnungen schicken, was hat das mit einem fairen oder unfairen Netz zu tun?

      Wenn ich eine Rechnung erhalte, die in keiner Beziehung zu einer Ware oder Dienstleistung steht, die ich gekauft bzw. in Anspruch genommen habe, dann betrachte ich diese Rechnung als ein Stück Altpapier, mehr nicht.
      Siehst du das anders?

      "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen. Begründung: Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben, um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen."
      Der Bundestag möge beschließen, daß ... Begründung: Weil das so sein soll. Toll.

      Ja, die Formulierung ist ausgesprochen verunglückt. Hätte man besser machen können. Besser machen sollen.

      Das ganze Ansinnen ist von der falschen Seite angegangen. Das Problem ist nicht das Instrument Abmahnungen, sondern der Umgang damit.

      Richtig.

      Also ist nicht gegen das Instrument Abmahnung vorzugehen, da es ein sinnvolles Instrument ist*, sondern gegen den Mißbrauch.

      Richtig. Ich finde die Forderung, dass einer Abmahnung ein kostenfreier Warnschuss vor den Bug vorangehen möge, durchaus sinnvoll.

      Jeder Abmahnung eine kostenlose Vorstufe vorzuschalten ist für jemanden gegen dessen Recht verstoßen wird oft unzumutbar.

      Stimmt auch wieder.

      Wenn es jemandem gelingt die Fälle in denen eine kostenlose Vorstufe zumutbar ist von den anderen Fällen abzugrenzen, dann soll er seine Ergebnisse präsentieren und die in eine Petition stecken. Dann werde ich dem nicht nur Hochachtung zollen.

      Full ACK.

      So long,
       Martin

      --
      Lehrer:  Wieviel ist die Hälfte von 8?
      Schüler: Kommt drauf an. Waagrecht 0 und senkrecht 3.
      1. Allein Steuern zahlen zu müssen treibt manche zu Schwarzarbeit. Steuern abschaffen?

        gute Idee! Abschaffen hieße in dem Fall: Durch zweckgebundene, transparente Abgaben ersetzen, über deren Zahlung (und damit auch die Inanspruchnahme der damit verbundenen Vergünstigungen) jeder selbst entscheiden kann.

        Also Steuern nicht abschaffen sondern nur deren unangemessenen Auswüchse, genau wie bei Abmahnungen. "Abschaffen" habe ich auch nur geschrieben, weil es bei Steuern kein sinnvolles Äquivalent zur kostenlosen Vorstufe gibt. Abmahnungen abzuschaffen würde auch für einige die dann keine Abmahnungen mehr bekommen große Nachteile mit sich bringen.

        Wenn Serienabmahnungen das Problem sind, warum dann gegen Abmahnungen vorgehen?

        Damit man das Übel gleich an der Wurzel packt? Sicher, das ist etwas übertrieben, aber der beabsichtigte Zweck wäre erfüllt. Quasi eine Panzerfaust gegen Ratten.

        Jedes Gesetz kann mißbraucht werden, die Abschaffung des Gesetzes ist keine Lösung, nicht wenn es für den gedachten Fall sinnvoll/nötig ist.

        Wenn ich eine Rechnung erhalte, die in keiner Beziehung zu einer Ware oder Dienstleistung steht, die ich gekauft bzw. in Anspruch genommen habe, dann betrachte ich diese Rechnung als ein Stück Altpapier, mehr nicht.
        Siehst du das anders?

        Nein, normalerweise nicht, darum ja. Allerdings könnten es dennoch berechtigte Forderungen sein. Bei Abmahnung ist es etwas komplizierter, die Frage was berechtigt und was unberechtigt ist, ist nicht ganz so leicht wie die Frage ob man beispielsweise etwas bestellt hat oder nicht. In der Folge wird schon mal bezahlt, weil es ein relativ kleines Übel mit vermeintlich geringem Risiko ist. Vermeintlich deshalb, weil man damit solches Tun fördert und nebaenbei vielleicht sogar ein (gefühlte) Rechtfertigung liefert.

        Also ist nicht gegen das Instrument Abmahnung vorzugehen, da es ein sinnvolles Instrument ist*, sondern gegen den Mißbrauch.

        Richtig. Ich finde die Forderung, dass einer Abmahnung ein kostenfreier Warnschuss vor den Bug vorangehen möge, durchaus sinnvoll.

        Jeder Abmahnung eine kostenlose Vorstufe vorzuschalten ist für jemanden gegen dessen Recht verstoßen wird oft unzumutbar.

        Stimmt auch wieder.

        Was entscheidend ist. Mit einer unqualifiziert selbstverfaßten Abmahnung kann man sich viele Nachteile einhandeln und auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn man berechtigt durch einen Anwalt abmahnen läßt, ist keine realistische Option. Das gleiche gilt für die Pflicht zu kostenlosen Abmahnung durch Anwälte oder woran auch immer irgendwer denkt.

        Texter mit x, Glühwein trinkend und Sin City guckend, was für ne Mischung.

        1. Moin!

          Mit einer unqualifiziert selbstverfaßten Abmahnung kann man sich viele Nachteile einhandeln und auf den Kosten sitzen zu bleiben,

          Weshalb ein gewerbliches "Organ der Rechtspflege" aus Hagen und sein mittuender Kollege aus Krefeld dazu übergingen, einen Obdachlosen als "Mandant" (angebliche Firma "Esquire Erotic, Amsterdam")zu haben. Nachdem formell dieser einige Verfahren verloren hatte blieben die Gegner auf den hohen Kosten sitzen... nach dem Obdachlosen fahndete die Polizei.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          1. Mit einer unqualifiziert selbstverfaßten Abmahnung kann man sich viele Nachteile einhandeln und auf den Kosten sitzen zu bleiben,

            Weshalb ein gewerbliches "Organ der Rechtspflege" aus Hagen und sein mittuender Kollege aus Krefeld dazu übergingen, einen Obdachlosen als "Mandant" (angebliche Firma "Esquire Erotic, Amsterdam")zu haben. Nachdem formell dieser einige Verfahren verloren hatte blieben die Gegner auf den hohen Kosten sitzen... nach dem Obdachlosen fahndete die Polizei.

            Hat es einen bestimmten Zweck warum Du Fälle aufzeigst in denen Leute auf ihren Kosten sitzengeblieben sind, nachdem ich mich dagegen ausgesprochen habe Leute prinzipiell, von Gesetz wegen, auf ihren Kosten sitzen zu lassen?

            1. Moin!

              Mit einer unqualifiziert selbstverfaßten Abmahnung kann man sich viele Nachteile einhandeln und auf den Kosten sitzen zu bleiben,

              Weshalb ein gewerbliches "Organ der Rechtspflege" aus Hagen und sein mittuender Kollege aus Krefeld dazu übergingen, einen Obdachlosen als "Mandant" (angebliche Firma "Esquire Erotic, Amsterdam")zu haben. Nachdem formell dieser einige Verfahren verloren hatte blieben die Gegner auf den hohen Kosten sitzen... nach dem Obdachlosen fahndete die Polizei.

              Hat es einen bestimmten Zweck

              Ja. Den zu informieren was es sonst noch so gibt. Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt. Die einstweilige Verfügung ohne dem Antragsgegner Gehör zu gewähren im Übrigen auch. Der Missbrauch erfolgt reichlich.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix

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              1. Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt.

                Da habe ich den Verdacht Du hast nie versucht diesbezüglich Wissen zu erlangen. Das würde ich dann nicht Wissen nennen, da es so leicht besser zu wissen ist.

                Ich vermute auch, daß Dir der eigentliche Sinn und Zweck von Abmahnungen nicht bekannt ist, Abmahnungen sollen Kosten senken indem sie Gerichtsverfahren vermeiden. Ob die Pflicht durch diesen Weg Kosten zu senken aufrecht erhalten werden könnte, wenn der berechtigt Abmahnende die Kosten nicht geltend machen dürfte, ist zu bezweifeln. Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.

                1. Moin!

                  Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt.

                  Da habe ich den Verdacht Du hast nie versucht diesbezüglich Wissen zu erlangen. Das würde ich dann nicht Wissen nennen, da es so leicht besser zu wissen ist.

                  Quellen?

                  Ich vermute auch, daß Dir der eigentliche Sinn und Zweck von Abmahnungen nicht bekannt ist, Abmahnungen sollen Kosten senken indem sie Gerichtsverfahren vermeiden.

                  Mir (mir!) soll der Sinn einer Abmahnung nicht bekannt sein? *Hüstel*. Ich kenne den Unsinn und den Sinn des Instrumentes  mit Sicherheit sehr gut. Ich habe hier ganze Stapel von Abmahnungen die ich abgewehrt habe oder über die ich öffentlich lachte. (s.:http://fastix.blogspot.com/2007/07/gunter-freiherr-von-gravenreuth.html)

                  Ob die Pflicht durch diesen Weg Kosten zu senken aufrecht erhalten werden könnte, wenn der berechtigt Abmahnende die Kosten nicht geltend machen dürfte, ist zu bezweifeln.

                  Es gibt diese Pflicht nicht. Nur bleibt der Nichtabmahner nach § 93 ZPO ggf. auf den Kosten des Verfahrens sitzen und dieses "ggf." ist eine Hure, die von vielen Gerichten anders entschieden wird. z.B. LG Hamburg.
                  Arbeitgeber mahnen grundsätzlich kostenfrei ab. Warum sollte es in anderen Bereichen anders sein? Da das Problem mit der gewerbsmäßigen seriellen Abmahnerei zu Geldverdienen aber überhand nimmt muss eine Lösung her. Eine wäre grundsätzlich die Kosten dafür ganz anders und eben nicht nach der bisherigen Vergütungsordnung anzusetzen.

                  Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.

                  Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist? Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix

                  --
                  Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
                  1. Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt.

                    Da habe ich den Verdacht Du hast nie versucht diesbezüglich Wissen zu erlangen. Das würde ich dann nicht Wissen nennen, da es so leicht besser zu wissen ist.

                    Quellen?

                    Keinen Bock auf Urschleim. Selbst ist der Mann.

                    Ich vermute auch, daß Dir der eigentliche Sinn und Zweck von Abmahnungen nicht bekannt ist, Abmahnungen sollen Kosten senken indem sie Gerichtsverfahren vermeiden.

                    Mir (mir!) soll der Sinn einer Abmahnung nicht bekannt sein? *Hüstel*. Ich kenne den Unsinn und den Sinn des Instrumentes  mit Sicherheit sehr gut. Ich habe hier ganze Stapel von Abmahnungen die ich abgewehrt habe oder über die ich öffentlich lachte.

                    Ähm - interessant?! Eine abgewehrt Abmahnungen ist offensichtlich keine mit Sinn und Zweck gewesen. Es ging mir um Sinn und Zweck des Instruments Abmahnung, nicht um den Sinn und Zweck den irgendwer mit einer Abmahnung verfolgt, erst recht ein Freiherr von Gravenreuth.

                    Es gibt diese Pflicht nicht.
                    Nur bleibt der Nichtabmahner nach § 93 ZPO ggf. auf den Kosten des Verfahrens sitzen

                    Sowas aber auch, obwole es die Pflicht nicht gibt, bleibt er auf den Kosten sitzen, mit der Begründung - ach lassen wir das. Wozu dient § 93 ZPO denn?

                    und dieses "ggf." ist eine Hure, die von vielen Gerichten anders entschieden wird. z.B. LG Hamburg.

                    Weil es nicht der gegebene Fall war vielleicht?

                    Meine Suche hat als erstes einen Hinweis auf ein gegenteiliges Urteil der LG Hamburg ausgespuckt (gegenteilig zu deiner Darstellung). In dem Fall ging es darum, daß es ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist ein Inkassobüro einzuschalten, wenn erkennbar war, daß das nichts nützen würde. Bei Abmahnung geht es so rum natürlich auch.

                    Der BGH (21.12.2006 - I ZB 17/06 - Zugang des Abmahnschreibens) gehört offenbar auch nicht zu den erwähnten vielen Gerichten.

                    Arbeitgeber mahnen grundsätzlich kostenfrei ab.

                    Ungefähr so grundsätzlich wie Arbeitgeber für eine Abmahnung keinen Anwalt konsultieren?

                    Warum sollte es in anderen Bereichen anders sein?

                    Weil Bereich nicht gleich Bereich und Abmahnung nicht gleich Abmahnung ist.

                    Da das Problem mit der gewerbsmäßigen seriellen Abmahnerei zu Geldverdienen aber überhand nimmt muss eine Lösung her. Eine wäre grundsätzlich die Kosten dafür ganz anders und eben nicht nach der bisherigen Vergütungsordnung anzusetzen.

                    Die Kosten abzuschaffen war worum es ging, gegen eine andere Regelung habe ich mich dagegen nicht ausgesprochen.

                    Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.

                    Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist?

                    Wenn man (der Abmahnende) mit einer Abmahnung Gewinn macht, dann war die Abmahnung unberechtigt, bzw. die Forderungen unberechtigt hoch.

                    Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?

                    Ja. Wie, wenn nicht mit einer Klage setzt man sein Recht durch?

                    1. Moin!

                      Es gibt diese Pflicht nicht.
                      Nur bleibt der Nichtabmahner nach § 93 ZPO ggf. auf den Kosten des Verfahrens sitzen
                      Sowas aber auch, obwole es die Pflicht nicht gibt, bleibt er auf den Kosten sitzen, mit der Begründung - ach lassen wir das. Wozu dient § 93 ZPO denn?

                      Schauen wir mal: Die beantragte Verfügung (=Rechtsdurchsetzung) ergeht, die Kosten hat aber der Antragsteller zu tragen, weil er nicht abmahnte (außer LG Hamburg). Das Recht ist also durchgesetzt nur die (angeblich wesentlichen geringeren) Kosten trägt der Antragsteller.

                      und dieses "ggf." ist eine Hure, die von vielen Gerichten anders entschieden wird. z.B. LG Hamburg.
                      Weil es nicht der gegebene Fall war vielleicht?
                      Meine Suche hat als erstes einen Hinweis auf ein gegenteiliges Urteil der LG Hamburg ausgespuckt (gegenteilig zu deiner Darstellung). In dem Fall ging es darum, daß es ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist ein Inkassobüro einzuschalten,

                      Demnach: andere Kammer, nicht Pressefeind und Kriminellenfreund Buske. Da ging es vermutlich darum eine geringe Forderung mit ungleich höheren Forderungen für das Inkasso zu "vervollständigen"...

                      Der BGH (21.12.2006 - I ZB 17/06 - Zugang des Abmahnschreibens) gehört offenbar auch nicht zu den erwähnten vielen Gerichten.

                      Interessante Sache: also immer Versicherung an Eides statt abgeben. Ansonsten am Thema vorbei.

                      Arbeitgeber mahnen grundsätzlich kostenfrei ab.
                      Ungefähr so grundsätzlich wie Arbeitgeber für eine Abmahnung keinen Anwalt konsultieren?

                      Warum sollte ein angeblich durch fehlende oder unrichtige Widerrufsbelehrung bei diversen kleinen eBay-Händlern (oder Verwendern von Begriffen wie Explorer oder Webspace) in jedem Einzelfall der seriellen Abmahnerei einen Anwalt konsultieren?

                      Warum sollte es in anderen Bereichen anders sein?
                      Weil Bereich nicht gleich Bereich und Abmahnung nicht gleich Abmahnung ist.

                      Nun ja... wer in einem bestimmten Bereich (Arbeitsrecht ist nicht viel einfacher als z.B. UWG oder Persönlichkeitsrecht) tätig ist, dem darf auch zugemutet werden sich über die rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit zu informieren. Dem Abgemahnten wird das ja - bei der Androhung der "Bestrafung" mit hohen Gebühren - auch zugemutet. Why him?

                      Da das Problem mit der gewerbsmäßigen seriellen Abmahnerei zu Geldverdienen aber überhand nimmt muss eine Lösung her. Eine wäre grundsätzlich die Kosten dafür ganz anders und eben nicht nach der bisherigen Vergütungsordnung anzusetzen.
                      Die Kosten abzuschaffen war worum es ging, gegen eine andere Regelung habe ich mich dagegen nicht ausgesprochen.

                      Hatte ich nicht erwähnt, dass ich die Petition nicht für ausgereift halte? Abschaffen ist ein fragwürdiges Extrem und genau so auf den Prüfstand zu stellen wie die derzeitige Regelung, die ja für Missbrauch sorgt.

                      Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.
                      Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist?
                      Wenn man (der Abmahnende) mit einer Abmahnung Gewinn macht, dann war die Abmahnung unberechtigt, bzw. die Forderungen unberechtigt hoch.

                      Genau um diese massenhaft auftretende Erscheinung - unberechtigt hohe Forderungen - geht es doch! Mit der Berechtigung hat die Kostennote derzeit nicht das Geringste zu tun. Ich habe hier gewaltigen Rotz rumliegen, für den fast 2000 Euro Gebühren verlangt wurden. Unter anderem von der Buratante Katja G., die (gänzlich zu Unrecht) nicht gerne Betrügerin genannt werden will.

                      Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?
                      Ja. Wie, wenn nicht mit einer Klage setzt man sein Recht durch?

                      In dem der Abgemahnte das rechtswidrige und den Abmahnenden schädigende Verhalten ändert? Die Frage ist, ob eine Abmahnung - gerade wenn sie mit horrenden Kosten (1 Brutto-Monatslohn für ein 10 Minuten hingerotztes und/oder serielles Abmahnschreiben) verbunden ist - nicht vielmehr sogar einer außergerichtlichen Einigung (auf die § 93 ZPO ja abzielt) entgegen steht - das derlei jedem vernünftigen Rechtsempfinden entgegen steht liegt ja auf der Hand. Und wer von den abertausend Betroffenen kennt schon den "Hamburger Brauch" - und kann ihn anwenden?

                      Auch stehen überzogene Streitwerte und Abmahngebühren eigentlich dem Sinn des § 1 Absatz 3 BORA entgegen:

                      Zitat:
                      "(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
                      Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
                      konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
                      Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
                      und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."

                      ... und zwar dadurch, wenn entgegen jedem Sinn und entgegen jeder Vernunft durch die Abmahngebühren ein neuer und oft genug größerer Konflikt und größerer Streit entsteht als durch das oft nur formell und damit geringfügig rechtswidrige Handeln des Abgemahnten.

                      Wenn das aber von den Gerichten beharrlich ignoriert wird, weil die Richter annehmen, dass ein jeder in einer so schönen und sorglosen Welt und auf einem so schönen steuerfinanzierten Elfenbeinturm lebt wie diese, dann muss man es eben gesetzlich regeln. Und soweit macht die Petition - so unausgegeoren wie sie ist - immer noch Sinn und zwar als Alarmsignal an den Elfenbeinturm in dem die Herren und Damen Politiker es sich so schön gemütlich machen: "... --- ... --- ..." - S.O.S - da muss was geregelt werden!

                      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                      fastix

                      --
                      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
                      1. Hatte ich nicht erwähnt, dass ich die Petition nicht für ausgereift halte?

                        Ja, mit den Worten "Ich halte den Text der Petition für sehr "unfertig".". Bezogen auf ein Zitat in dem es um die Begründung ging die keine war. Sollte ich dem entnehmen, daß Du das Ansinnen ("kostenlose Vorstufe") der Petition für "fragwürdig" hältst? Zur Info, das habe ich nicht.

                        Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.
                        Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist?
                        Wenn man (der Abmahnende) mit einer Abmahnung Gewinn macht, dann war die Abmahnung unberechtigt, bzw. die Forderungen unberechtigt hoch.
                        Genau um diese massenhaft auftretende Erscheinung - unberechtigt hohe Forderungen - geht es doch!

                        Es geht um Abmahnung (also auch und gerade um völlig korrekte). Andernfalls ginge es darum Abmahnungen mit unberechtigt hohen Forderungen eine kostenlose Stufe vorzuschalten und damit um den geistigen Gesundheitszustand dessen der das vorschlägt.

                        Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?
                        Ja. Wie, wenn nicht mit einer Klage setzt man sein Recht durch?
                        In dem der Abgemahnte das rechtswidrige und den Abmahnenden schädigende Verhalten ändert?

                        Auf diesen Ringelpiez habe ich keinen Bock. Klar kann man berechtigt abmahnen, klar kann der andere freiwillig einlenken.

                        Die Frage ist, ob eine Abmahnung - gerade wenn sie mit horrenden Kosten (1 Brutto-Monatslohn für ein 10 Minuten hingerotztes und/oder serielles Abmahnschreiben) verbunden ist - nicht vielmehr sogar einer außergerichtlichen Einigung (auf die § 93 ZPO ja abzielt) entgegen steht - das derlei jedem vernünftigen Rechtsempfinden entgegen steht liegt ja auf der Hand.

                        Prima, jetzt soll man jemanden doch abmahnen, damit er sein Verhalten ändert. Das ist aber nun wieder doch nicht richtig, weil jemand für schlechte Arbeit zu viel Geld verlangt oder verlangen könnte. Worum gehts?

                        Nebenbei:

                        ... außergerichtlichen Einigung (auf die § 93 ZPO ja abzielt) ...

                        Aus Spaß oder aus Kostengründen?*

                        Auch stehen überzogene Streitwerte und Abmahngebühren eigentlich dem Sinn des § 1 Absatz 3 BORA entgegen:

                        Wer sagt überzogene Streitwerte und Abmahngebühren wären gut?

                        Nebenbei:

                        Auch stehen überzogene Streitwerte und Abmahngebühren eigentlich dem Sinn des § 1 Absatz 3 BORA entgegen:

                        Aus Spaß oder aus Kostengründen?*

                        Und soweit macht die Petition - so unausgegeoren wie sie ist - immer noch Sinn und zwar als Alarmsignal an den Elfenbeinturm in dem die Herren und Damen Politiker es sich so schön gemütlich machen: "... --- ... --- ..." - S.O.S - da muss was geregelt werden!

                        Wie will man bei solchen Petitionen einem Politiker die Einstellung, "im Internet finden sich für jeden Unsinn ein Haufen Leute die dem zustimmen, wenn es nur um mehr Freiheit oder weniger Ärger im Internet geht." übelnehmen? So kann man an deren Betriebsblindheit nicht rütteln. Ich halte eine so offensichtlich unpraktikable Forderung, unausgegoren hin oder her, nicht für ein Alarmsignal, sondern für Spam mit allen negativen Folgen (nicht zuletzt auch, weil sich die Politik genau damit dennoch auch schon befaßt hat).

                        * Es muß doch nirgendwo stehen "es gibt eine Pflicht zur Schadensminderung", damit es quasi so eine Pflicht in der Art gibt, daß man sonst mit den Nachteilen leben muß wenn man es anders macht. Zu dem § 93 ZPO werfe ich noch § 12 (1) UWG in den Diskussionschräder, streiche meinen Beitrag auf die Häfte zusammen und verabschiede mich.

                2. Moin!

                  Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt.

                  Da habe ich den Verdacht Du hast nie versucht diesbezüglich Wissen zu erlangen. Das würde ich dann nicht Wissen nennen, da es so leicht besser zu wissen ist.

                  Quellen?

                  Ich vermute auch, daß Dir der eigentliche Sinn und Zweck von Abmahnungen nicht bekannt ist, Abmahnungen sollen Kosten senken indem sie Gerichtsverfahren vermeiden.

                  Ach was? http://fastix.blogspot.com/2007/07/gunter-freiherr-von-gravenreuth.html
                  Ich habe stapelweise Abmahnungen bekommen. Über die meisten habe ich öffentlich gelacht, auch über die, wo jemand ~ 1800 Euro Abmahnkosten haben wollte. Ob ich mich wohl mit dem Sinn des Instrumentes beschäftigt habe? Ich denke: Ja.

                  Ob die Pflicht durch diesen Weg Kosten zu senken aufrecht erhalten werden könnte, wenn der berechtigt Abmahnende die Kosten nicht geltend machen dürfte, ist zu bezweifeln.

                  Es gibt diese Pflicht nicht und § 93 ZPO erzeugt diese auch nicht.

                  Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.

                  Des Geldes wegen?

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix

                  --
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      2. Wenn ich eine Rechnung erhalte, die in keiner Beziehung zu einer Ware oder Dienstleistung steht, die ich gekauft bzw. in Anspruch genommen habe, dann betrachte ich diese Rechnung als ein Stück Altpapier, mehr nicht.
        Siehst du das anders?

        Dann schätze ich mal das Rechnungen einer Organisation zum Sammeln von Gelder für den Rundfunk auch in Ablage P wandern?

        1. Moin!

          Dann schätze ich mal das Rechnungen einer Organisation zum Sammeln von Gelder für den Rundfunk auch in Ablage P wandern?

          Vorsicht! Das sind keine "Rechnungen", sondern "Bescheide"! Der Unterscheid ist wesentlich: Eine Rechnung kann man ignorieren, dem Gebührenbescheid muss man widersprechen.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix

          --
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        2. Hallo,

          Wenn ich eine Rechnung erhalte, die in keiner Beziehung zu einer Ware oder Dienstleistung steht, die ich gekauft bzw. in Anspruch genommen habe, dann betrachte ich diese Rechnung als ein Stück Altpapier, mehr nicht.
          Dann schätze ich mal das Rechnungen einer Organisation zum Sammeln von Gelder für den Rundfunk auch in Ablage P wandern?

          ha, schön wär's.
          Nein, da kann ich ja nicht leugnen, dass ich die Leistung, für die ich bezahlen soll (nämlich Rundfunk- und Fernsehprogramm) in Anspruch genommen habe. Zwar halte ich die Rundfunkgebühren in der Form für eine Frechheit, aber die Forderung an sich ist nachvollziehbar - auch wenn ich ihre Rechtsgrundlage für nicht akzeptabel halte (dagegen bin ich aber machtlos).

          Wenn mir aber ein Zeitschriftenverlag plötzlich eine Rechnung über ein Jahresabo ihres Magazins schickt, das ich weder bestellt noch erhalten habe, dann würde ich diese Rechnung nicht weiter ernst nehmen. Vielleicht würde ich noch an den Verlag schreiben, dass die Forderung jeglicher Grundlage entbehrt und ich deshalb nicht daran denke, den Rechnungsbetrag zu zahlen. Vielleicht würde ich's aber auch einfach drauf ankommen lassen und mich still verhalten.

          So long,
           Martin

          --
          F: Was macht ein Offizier, der in der Nase bohrt?
          A: Er holt das Letzte aus sich heraus.
    2. Moin!

      Dermaßen "ausgereifte" Petitionen sehe ich als Sabotage des Instruments Petition

      Das stimmt hier übrigens. Ich halte den Text der Petition für sehr "unfertig". Das ist allenfalls ein erster früher Entwurf.

      Es ist sicherlich klüger derlei erst einmal zur Diskussion zu stellen:

      Diskussion: Petition gegen Rechtsmissbrauch:
      http://fastix.blogspot.com/2009/12/petion-gegen-rechtsmissbrauch.html

      Diskussion: Petition wegen Änderung am Recht der einstweiligen Verfügung und bezüglich § 32 ZPO (örtliche Zuständigkeit).
      http://fastix.blogspot.com/2009/12/diskussion-anderungen-am-recht-der.html

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix

      --
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