Meines Wissens ist die kostenpflichtige Abmahnung ein sehr spezielles deutsches Konstrukt.
Da habe ich den Verdacht Du hast nie versucht diesbezüglich Wissen zu erlangen. Das würde ich dann nicht Wissen nennen, da es so leicht besser zu wissen ist.
Quellen?
Keinen Bock auf Urschleim. Selbst ist der Mann.
Ich vermute auch, daß Dir der eigentliche Sinn und Zweck von Abmahnungen nicht bekannt ist, Abmahnungen sollen Kosten senken indem sie Gerichtsverfahren vermeiden.
Mir (mir!) soll der Sinn einer Abmahnung nicht bekannt sein? *Hüstel*. Ich kenne den Unsinn und den Sinn des Instrumentes mit Sicherheit sehr gut. Ich habe hier ganze Stapel von Abmahnungen die ich abgewehrt habe oder über die ich öffentlich lachte.
Ähm - interessant?! Eine abgewehrt Abmahnungen ist offensichtlich keine mit Sinn und Zweck gewesen. Es ging mir um Sinn und Zweck des Instruments Abmahnung, nicht um den Sinn und Zweck den irgendwer mit einer Abmahnung verfolgt, erst recht ein Freiherr von Gravenreuth.
Es gibt diese Pflicht nicht.
Nur bleibt der Nichtabmahner nach § 93 ZPO ggf. auf den Kosten des Verfahrens sitzen
Sowas aber auch, obwole es die Pflicht nicht gibt, bleibt er auf den Kosten sitzen, mit der Begründung - ach lassen wir das. Wozu dient § 93 ZPO denn?
und dieses "ggf." ist eine Hure, die von vielen Gerichten anders entschieden wird. z.B. LG Hamburg.
Weil es nicht der gegebene Fall war vielleicht?
Meine Suche hat als erstes einen Hinweis auf ein gegenteiliges Urteil der LG Hamburg ausgespuckt (gegenteilig zu deiner Darstellung). In dem Fall ging es darum, daß es ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist ein Inkassobüro einzuschalten, wenn erkennbar war, daß das nichts nützen würde. Bei Abmahnung geht es so rum natürlich auch.
Der BGH (21.12.2006 - I ZB 17/06 - Zugang des Abmahnschreibens) gehört offenbar auch nicht zu den erwähnten vielen Gerichten.
Arbeitgeber mahnen grundsätzlich kostenfrei ab.
Ungefähr so grundsätzlich wie Arbeitgeber für eine Abmahnung keinen Anwalt konsultieren?
Warum sollte es in anderen Bereichen anders sein?
Weil Bereich nicht gleich Bereich und Abmahnung nicht gleich Abmahnung ist.
Da das Problem mit der gewerbsmäßigen seriellen Abmahnerei zu Geldverdienen aber überhand nimmt muss eine Lösung her. Eine wäre grundsätzlich die Kosten dafür ganz anders und eben nicht nach der bisherigen Vergütungsordnung anzusetzen.
Die Kosten abzuschaffen war worum es ging, gegen eine andere Regelung habe ich mich dagegen nicht ausgesprochen.
Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.
Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist?
Wenn man (der Abmahnende) mit einer Abmahnung Gewinn macht, dann war die Abmahnung unberechtigt, bzw. die Forderungen unberechtigt hoch.
Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?
Ja. Wie, wenn nicht mit einer Klage setzt man sein Recht durch?