Texter mit x: ePetition gegen Abmahnungen im Internet

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Hatte ich nicht erwähnt, dass ich die Petition nicht für ausgereift halte?

Ja, mit den Worten "Ich halte den Text der Petition für sehr "unfertig".". Bezogen auf ein Zitat in dem es um die Begründung ging die keine war. Sollte ich dem entnehmen, daß Du das Ansinnen ("kostenlose Vorstufe") der Petition für "fragwürdig" hältst? Zur Info, das habe ich nicht.

Die Alternative zur Abmahnung wäre dann die sofortige Klage.
Wieso? Nur weil mit Abmahnungen kein Gewinn mehr zu machen ist?
Wenn man (der Abmahnende) mit einer Abmahnung Gewinn macht, dann war die Abmahnung unberechtigt, bzw. die Forderungen unberechtigt hoch.
Genau um diese massenhaft auftretende Erscheinung - unberechtigt hohe Forderungen - geht es doch!

Es geht um Abmahnung (also auch und gerade um völlig korrekte). Andernfalls ginge es darum Abmahnungen mit unberechtigt hohen Forderungen eine kostenlose Stufe vorzuschalten und damit um den geistigen Gesundheitszustand dessen der das vorschlägt.

Ich dachte, es geht um die Rechtsdurchsetzung?
Ja. Wie, wenn nicht mit einer Klage setzt man sein Recht durch?
In dem der Abgemahnte das rechtswidrige und den Abmahnenden schädigende Verhalten ändert?

Auf diesen Ringelpiez habe ich keinen Bock. Klar kann man berechtigt abmahnen, klar kann der andere freiwillig einlenken.

Die Frage ist, ob eine Abmahnung - gerade wenn sie mit horrenden Kosten (1 Brutto-Monatslohn für ein 10 Minuten hingerotztes und/oder serielles Abmahnschreiben) verbunden ist - nicht vielmehr sogar einer außergerichtlichen Einigung (auf die § 93 ZPO ja abzielt) entgegen steht - das derlei jedem vernünftigen Rechtsempfinden entgegen steht liegt ja auf der Hand.

Prima, jetzt soll man jemanden doch abmahnen, damit er sein Verhalten ändert. Das ist aber nun wieder doch nicht richtig, weil jemand für schlechte Arbeit zu viel Geld verlangt oder verlangen könnte. Worum gehts?

Nebenbei:

... außergerichtlichen Einigung (auf die § 93 ZPO ja abzielt) ...

Aus Spaß oder aus Kostengründen?*

Auch stehen überzogene Streitwerte und Abmahngebühren eigentlich dem Sinn des § 1 Absatz 3 BORA entgegen:

Wer sagt überzogene Streitwerte und Abmahngebühren wären gut?

Nebenbei:

Auch stehen überzogene Streitwerte und Abmahngebühren eigentlich dem Sinn des § 1 Absatz 3 BORA entgegen:

Aus Spaß oder aus Kostengründen?*

Und soweit macht die Petition - so unausgegeoren wie sie ist - immer noch Sinn und zwar als Alarmsignal an den Elfenbeinturm in dem die Herren und Damen Politiker es sich so schön gemütlich machen: "... --- ... --- ..." - S.O.S - da muss was geregelt werden!

Wie will man bei solchen Petitionen einem Politiker die Einstellung, "im Internet finden sich für jeden Unsinn ein Haufen Leute die dem zustimmen, wenn es nur um mehr Freiheit oder weniger Ärger im Internet geht." übelnehmen? So kann man an deren Betriebsblindheit nicht rütteln. Ich halte eine so offensichtlich unpraktikable Forderung, unausgegoren hin oder her, nicht für ein Alarmsignal, sondern für Spam mit allen negativen Folgen (nicht zuletzt auch, weil sich die Politik genau damit dennoch auch schon befaßt hat).

* Es muß doch nirgendwo stehen "es gibt eine Pflicht zur Schadensminderung", damit es quasi so eine Pflicht in der Art gibt, daß man sonst mit den Nachteilen leben muß wenn man es anders macht. Zu dem § 93 ZPO werfe ich noch § 12 (1) UWG in den Diskussionschräder, streiche meinen Beitrag auf die Häfte zusammen und verabschiede mich.