Zinko: Verleihrecht

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Ich denke mal indizierte Filme dürfen in Deutschland NICHT verkauft werden,

falsch, sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden und unterliegen außerdem einem weitreichenden Werbeverbot. Weitergehender als die Indizierung ist die Beschlagnahme, von einem Gericht beschlagnahmte Medien dürfen nicht mehr verkauft werden.

Mal im Ernst. Als lange mitlesender Selfhtml User hab ich hier schon viele Anregungen bekommen. So habe ich mich nach langer Zeit auch dazu entschieden keine Tabellen mehr einzusetzen sondern CSS.

Zum obigen Thread-Ausschnitt. Das war mir bisher neu gewesen, ich hab da noch von früher in Erinnerung das es hieß das Doom indiziert ist. Ich bin immer davon ausgegangen das es somit in Deutschland verboten ist, also das indiziert gleich verboten bedeutet.
Hab ich wieder was dazugelernt.

Nur ein interessanter Punkt der mir noch einfällt. Pornographie darf Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Aber aufgrund der Uhrzeit (ab Mitternacht) darf dafür im Fernsehen geworben werden, obwohl ein Jugendlicher

  • Erstens Nachts aufbleiben könnte
  • Zweitens das Fernsehprogramm aufnehmen könnte.

Somit müßte für eine Website das gleiche gelten wie für ein Fernsehprogramm, nämlich das zu bestimmten Zeiten Werbung für Filme ab 18 gemacht werden dürfte. Also wäre doch die simpelste Lösung eine Funktion auf die Website einzubauen, das ab 0.00 Uhr Werbung für indizierte Filme auf der Seite erscheint.