Hallo Felix,
es gibt keine Seitennavigation, ansonsten hätte ich den Link natürlich dort untergebracht. Es handelt sich nur um eine einzige Seite, auf der im pdf-Format einige Referenzen zu meiner Tätigkeit zu finden sind. Zusätzlich halt mein "Logo". Dabei handelt es sich um eine Wort-Gestaltung, die eben nicht nur meinen Namen, sondern auch meine Anschrift und Kontaktmöglichkeit beinhaltet. Es ist leider schwer zu erklären. Da die Gestaltung dieses Logos allerdings eine bestimmte Schriftart voraussetzt, ist es mir nicht möglich dies nicht als Bild darzustellen. Um einen zusätzlichen "Button" zu vermeiden, und da dieses Logo eh schon die wesentlichen Angaben des Impressums beinhaltet, bot es sich halt an darüber auf eine zweite Seite zu gelangen, auf der das Impressum ausführlich und als Text hinterlegt ist.
Wenn der allgemeine Konsens also ist, dass ein Impressum als Bild mit kompletten alt-Tag dem Gesetz genügen sollte (dass dies letztlich nur ein Urteil entscheiden kann ist mir klar), dann ist das zumindest schonmal eine Antwort, die mir weiterhilft.
Herzlichen Dank
Alex