keiIdee: Internetrecht: Widerrufsrecht.

Hallo

Kurze Frage:

Ist es nach deutschem Recht erlaubt, bei einer Online-Bestellung den Kunden zu Zwingen, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten?

Bsp. siehe:http://www.opendownload.de/anmelden.php?name=

Vielen Dank und Gruss

  1. Ist es nach deutschem Recht erlaubt, bei einer Online-Bestellung den Kunden zu Zwingen, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten?

    nein, afaik wird nur schlüssig auf das widerrufsrecht verzichtet, wenn es um dinge geht, die nicht mehr widerrufen werden können

    zb eine maßanfertigung in einer schneiderei oder ähnliches

    etwas zu "unterschreiben" ist in diesem fall absurd

    1. Sali

      Vielen Dank euch allnen. Ich habe mich nun ein bisschen schlau gemacht und bin immer noch ein wenig irritiert.

      Im Mail, welches ich von dieser Seite bekommen habe, schreiben Sie folgendes:
      -----------------------------------------------
      Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
      Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
      Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.
      -----------------------------------------------

      Ich habe nun im BGB nachgeguckt und dort ist folgendes vermerkt:

      -----------------------------------------------
      § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
      (1) 1Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. 2Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
      (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
      (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
      1.
      bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
      2.
      bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
      (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
      1.
      -----------------------------------------------

      Ich bin eigentlich der gleichen Meinung wie ihr, und finde dass dies ein nichtiger Vertrag ist. Jedoch kenne ich die Rechtsgrundlage in Deutschland bezgl. Internetverträgen nicht.

      Ich habe nun Ihnen ein Mail geschrieben und wiederrufe meinen Vertrag. Ich bin jedoch nicht sicher ob ich im Recht bin....seit ihr sicher? Muss ich Angst vor einer Betreibung machen?

      Viele Grüsse & THX

      1. Moin!

        Ich bin eigentlich der gleichen Meinung wie ihr, und finde dass dies ein nichtiger Vertrag ist. Jedoch kenne ich die Rechtsgrundlage in Deutschland bezgl. Internetverträgen nicht.

        Die Rechtsgrundlage und die Hinweise auf der Seite sind korrekt und rechtlich einwandfrei. Du verzichtest wirksam auf den Widerrufsrecht.

        Ich habe nun Ihnen ein Mail geschrieben und wiederrufe meinen Vertrag. Ich bin jedoch nicht sicher ob ich im Recht bin....seit ihr sicher? Muss ich Angst vor einer Betreibung machen?

        Ja, mußt du. Denn die Seite will 192 Euro für die Mitgliedschaft im Memberbereich, damit du dir OpenSource-Software wie OpenOffice.org von dort runterladen kannst.

        Da kommst du nur wieder raus, wenn du hartnäckig die Zahlung verweigerst, und dich ggf. vor Gericht wehrst.

        Geh' den einfacheren Weg: http://www.openoffice.org/ hat einen garantiert korrekten Download ohne eventuelle "Beigaben" wie Spyware oder Viren.

        - Sven Rautenberg

        1. Moin,

          Da kommst du nur wieder raus, wenn du hartnäckig die Zahlung verweigerst, und dich ggf. vor Gericht wehrst.

          Und das wird nicht einfach werden, da Seiten wie diese aus den "Fehlern" der letzten Jahre gelernt haben (kein Hinweis zum Fernabsatz, arglistige Täuschung über Preise, keine Widerrufsbelehrungen ...). Keine Ahnung, ob man da noch mit Irrtum, Sittenwidrigkeit oder sowas noch Erfolg vor Gericht haben kann. Eventuell als Minderjähriger, aber als Volljähriger ...

          Grüße

          Swen

        2. Die Rechtsgrundlage und die Hinweise auf der Seite sind korrekt und rechtlich einwandfrei. Du verzichtest wirksam auf den Widerrufsrecht.

          Das ist so nicht korrekt. Der wirksame Verzicht kann nur durch ausdrückliche Erklärung erfolgen - und da reicht ein Button, der keine Alternative bietet und damit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung iSd §305ff BGB entspricht, eben nicht aus, wie mehrere dokumentierte Fälle belegen.

          Gruß, LX

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        3. Hellihello Sven,

          Topicintrusion: hattest Du den Thread aus Deiner Ansicht entfernt. Ich wäre dankbar für einen Kommentar.

          Dank und Gruß,

          frankx

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      2. Moin,

        Ich habe nun Ihnen ein Mail geschrieben und wiederrufe meinen Vertrag. Ich bin jedoch nicht sicher ob ich im Recht bin....seit ihr sicher? Muss ich Angst vor einer Betreibung machen?

        Du solltest Dich umgehend (das heißt: heute, spätestens morgen) professionell rechtlich beraten lassen. Entweder durch einen Rechtsantwalt oder eine Verbraucherzentrale oder vergleichbares. Vorher machst Du bitte _nichts_ gegenüber dem Anbieter.

        Google nach Stichworten wie "opendownload Klage" und finde Seiten, wie diese

        Grüße

        Swen

      3. Der entsprechende Paragraph 312d im Zivilrecht trifft aus mehreren Gründen nicht auf den Anbieter zu:

        • ein Rückgaberecht im Sinne von Absatz 1, Satz 1 ist dadurch schon ausgeschlossen, weil es sich bei der heruntergeladenen Software nicht um eine Sache handelt.

        • es geht nicht um eine Finanzdienstleistung nach Absatz 3, Nr. 1.

        • eine "ausdrückliche Zustimmung" gemäß Absatz 3, Nr. 2 ist bei AGB grundsätzlich nicht gegeben.

        • die Software nicht im Sinne von Absatz 4, Nr. 2 versiegelt gewesen wäre (eine solche Versiegelung hätte ebenfalls gegen die GPL verstoßen)

        • es steht kein Widerrufsrecht aus anderer Grundlage zu, insofern tritt auch Absatz 5 des Paragraphen nicht in Kraft.

        Aus diesem Grund schlägt die Rechtsauffassung des GPL-ignoranten Anbieters fehl; Dein Widerrufsrecht bleibt Dir in jedem Fall unbenommen.

        Schwieriger könnte es jedoch werden, es durchzusetzen. Ich empfehle Dir, Kontakt zur Free Software Foundation aufzunehmen und dort den Vorfall zu melden.

        Gruß, LX

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        1. Ich würde sagen, es handelt sich um eine Diesntleistung (das Verfügungstellen der Software) und deshalb besteht zu Recht kein Widerrufrecht.

          Zu deinem Posting weiter oben: Auch mit einer Unterschrift unter einem individuellen Vertrag kann, wenn keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen, vom Verbraucher nicht auf das Widerrufsrecht verzichtet werden. Die Frist verlängert isch dann sogar automatisch.

          Zahlen muss unser Thread starter aber sowieso nicht, da die Zahlungspflicht auf dieser abzock Seite derart versteckt und unerwartet ist, dass sie ins Leere läuft!

          mfg
          Alex

  2. Es ist rein theoretisch möglich, bei Einzelverträgen, in denen der Kunde diesem Passus ausdrücklich zustimmt, der dazu aus dem Vertrag selbst und nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen müßte.

    Ich halte es jedoch für relativ unwahrscheinlich, dass im Zweifel jemals ein deutsches Gericht eine solche Kostellation als gegeben ansehen würde.

    In dem von Dir genannten Beispiel ist der Verzicht als allgemeine Geschäftsbedingung vorgegeben - und damit von vorneherein ungültig. Wenn die Firma auf dieser Basis einen Widerruf nicht akzeptiert, hätten sie ernste Probleme, diese Rechtsauffassung durchzusetzen.

    Gruß, LX

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  3. Hallo,

    na ich setz jetzt mal voraus, dass die Frage tatsächlich ernst gemeint ist..auch, wenn ich das nicht ganz glauben kann...

    ich bin zwar kein Anwalt, aber da würde ich spontan sagen: nein
    Das ist fest im BGB verankert, ein Vertrag, der kein Widerrufsrecht einräumt, dürfte daher rechtswidrig und somit ungültig sein.

    Wobei ich (und viele andere) sicher nicht in einem Shop bestellen würde, der mir kein Widerrufsrecht einräumt.

    vg
    Bytecounter

    1. Mehr noch, eine Downloadseite, die mit mir einen Vertrag zum Download von OpenOffice abschließen muss, erscheint mir reichlich suspekt, da 1. das Paket auf zahlreichen Mirrors kostenlos verfügbar ist und 2. unter einer offenen Lizenz steht, so dass dieser Download-Partner normalerweise auch die Sourcen zur Verfügung stellen müßte, die ich jedoch auf seiner Seite nicht finden konnte - er somit die GPL verletzt.

      Gruß, LX

      --
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      1. Moin,

        Mehr noch, eine Downloadseite, die mit mir einen Vertrag zum Download von OpenOffice abschließen muss, erscheint mir reichlich suspekt,

        Nach so höflichen Worten über eine Nepper-, Schlepper-, Bauernfänger-Seite diese Seite habe ich lange gesucht.

        Grüße

        Swen

  4. Hellihello

    umgekehrt würde ich sagen, dass du durch den Versuch abmahnfähig wirst.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
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    1. Hellihello

      umgekehrt würde ich sagen, dass du durch den Versuch abmahnfähig wirst.

      Also nicht "du" sondern der Seitenbetreiber. Er _muss_ dich u.U. ja explizit auf Dein Widerrufsrecht hinweisen.

      Dank und Gruß,

      frankx

      --
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  5. Moin!

    Kurze Frage:

    Ist es nach deutschem Recht erlaubt, bei einer Online-Bestellung den Kunden zu Zwingen, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten?

    Bsp. siehe:http://www.opendownload.de/anmelden.php?name=

    Diese Seite ist eine der berühmten Kostenfallen! Auf der rechten Seite steht dieser Text: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre."

    Für den Download von OpenOffice zahlt man also einfach mal 192 Euro! Kriegt aber einen "tollen Memberbereich"! Super, nicht?

    Abgesehen davon: Ja, es ist rechtlich möglich, dass das zweiwöchige Widerrufsrecht bis auf null Tage gekürzt wird, wenn der Kunde etwas bestellt, was man nicht mehr sinnvoll und schadlos für den Verkäufer rückabwickeln kann. Dazu gehören Sonderanfertigungen und Softwaredownloads.

    - Sven Rautenberg

  6. Hellihello

    falls das nicht schon gepostet wurde:

    http://infopirat.com/bm_verbrauchschutz-erwaegt-klage-gegen-opendownloadde

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
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  7. Hellihello

    sorry für meine gestückelten Antworten. Du solltest bei Abbuchung die Lastschrift bei Deiner Bank zurückrufen und dann es ihnen überlassen, dir nachzuweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Kommt eine Mahnung, musst du dieser fristgemäß widersprechen. Dannach müssten Sie Klage gegen Dich führen, was nach erster Einschätzung der Lage wohl wenig Aussicht auf Erfolg hätte...;

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
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    1. Hellihello

      also im Netz gibts Haufenweise dazu (u.a. auch http://blog.get-primus.net/?p=64).

      Dank und Gruß,

      frankx

      --
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