LX: Internetrecht: Widerrufsrecht.

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Die Rechtsgrundlage und die Hinweise auf der Seite sind korrekt und rechtlich einwandfrei. Du verzichtest wirksam auf den Widerrufsrecht.

Das ist so nicht korrekt. Der wirksame Verzicht kann nur durch ausdrückliche Erklärung erfolgen - und da reicht ein Button, der keine Alternative bietet und damit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung iSd §305ff BGB entspricht, eben nicht aus, wie mehrere dokumentierte Fälle belegen.

Gruß, LX

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