at: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit

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Hallo.

Beispielsweise eindeutig gegen Scheinselbständigkeit spricht, wenn der Selbständige grundsätzlich auf für andere Auftraggeber arbeiten könnte, wenn er nicht wie ein Arbeitnehmer in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden ist, oder er grundsätzlich unabhängige wirtschaftliche Entscheidungen treffen kann.

Ansonsten könnte man auch gleich alle Volkshochschulen vergittern.

Die Abfuhr von Umsatzsteuer ist unabhängig vom Status "Freiberufler oder Gewerbetreibender". Die sonstigen Steuern sind es ja ebenso.

Bis eben auf die Gewerbesteuer.
MfG, at