Hellihello
Nur drei Denkanstöße:
- wenn Du als Selbstständiger nur einen Auftraggeber hast, fällt Deine Tätigkeit unter den Begriff der Scheinselbstständigkeit, mit dem Ergebnis, dass Du zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet bist (die Du selbst abführen musst).
Das könnte aber eine Straftat seitens des Arbeitgebers sein, würde ich mutmaßen.
- wenn Du nicht angemeldet bist, bekommst Du keine Steuernummer und kannst weder Steuern nehmen noch absetzen.
Was meinst Du damit. Als ich vor 20 Jahren für 3 Wochen in einem Meinungsumfrageinstitut arbeitete, bekam ich eine Steuernummer. Seitdem muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen. Nehme ich USt. ein, dann muss ich sie angeben. Ab einem bestimmten Einkommen _muss_ ich USt. berechnen. So mein Kenntnisstand.
- bei einer Gewerbeanmeldung hast Du die Wahl, ein Jahr lang vom Aufwand der Steuer befreit zu werden: Du darfst dann ebenfalls keine MwSt nehmen, aber auch nichts absetzen.
Das hat lediglich etwas mit der selbständigen Tätigkeit zu tun. Ob Du in Deinem Bereich verpflichtet bist, ein Gewerbe anzumelden, hat mit der Steuer nix zu tun. Die Steuer hat bei mir nichtmal davon durchs Gewerbeamt erfahren bei einer GbR. Die wollten auch nie eine Gewerbeanmeldung sehen. Nur den GbR-Vertrag.
Dank und Gruß,