Mahlzeit,
- Die Ermittlung einer IP-Adresse bis zur Haustüre kann nur von Kriminalbehörden vorgenommen werden wenn der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt etc. Nur in diesem Fall wird der Provider Auskuft erteilen. TKG § 113a und § 113b. Siehe hier.
Und wie kommen dann Abmahnanwälte an die Adresse? Die machen lediglich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und bekommen dann die entsprechenden Daten.
Oder sind Urheberrechtsverstösse in deinen Augen eine schwerwiegende Straftat?