johny7: Verzicht auf das Widerrufsrecht

Guten Tag.

Ich habe mich unter www.opendownload.de angemeldet und dabei ganz übersehen, dass das Angebot kostenpflichtig und für zwei Jahre bindend ist (den Mitgliedsbeitrag hat man ein Jahr im Voraus zu entrichten). Der Kostenhinweis steht dort nämlich nicht im Formular sondern rechts daneben und kann so leicht übersehen werden. Bei der Anmeldung habe ich ein Häckchen gesetzt, welches das Einverständnis mit den AGB, den Datenschutzrichtlinien sowie meinem Verzicht auf das Widerrufsrecht bestätigt.
Nun habe ich eine Rechnung und (weil ich erst spät ins Postfach geschaut habe) sogar eine Mahnung erhalten. Wenn ich nicht bis zum 31.01.09 zahle, würden rechtliche Schritte eingeleitet. Die IP des Clients sowie des Providers wurden gespeichert. Dabei habe ich mich über den Firmenrechner angemeldet.

Ich bin unter diesen Bedingungen an keiner weiteren Mitgliedschaft interessiert. Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es juristisch die Möglichkeit, meinen Verzicht zu widerrufen? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Vielen Dank für alle Hinweise und Hilfe im Voraus

    1. Moin!

      Do not panic:

      http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/

      Wichtig ist auch, dass man nicht versucht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Man kann nur kündigen, wenn ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Indem man "kündigt", bestätigt man indirekt das Bestehen des Vertragsverhältnisses - zumindest werden es die Anwälte der Gegenseite zu hindrehen wollen.

      Die korrekte Gegenmaßnahme ist der Widerruf wegen Irrtums.

      - Sven Rautenberg

      1. Moin!

        Do not panic:

        http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/

        Wichtig ist auch, dass man nicht versucht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Man kann nur kündigen, wenn ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Indem man "kündigt", bestätigt man indirekt das Bestehen des Vertragsverhältnisses - zumindest werden es die Anwälte der Gegenseite zu hindrehen wollen.

        Die korrekte Gegenmaßnahme ist der Widerruf wegen Irrtums.

        • Sven Rautenberg

        Danke erst mal für die vielen Hinweise. Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet. Reicht es nun, wenn ich folgenden Widerspruch zurückschreibe (per Einschreiben)?

        Hier das Schreiben:

        Minoklah My – prog@johny7.de.test-google-a.com          Datum: 27.01.2009
        Content Services Ltd.
        Mundenheimer Straße 70

        68219 Mannheim

        Kundennummer: XXXX
        Rechnungsnummer: XXXX

        Widerruf wegen Irrtums

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        hiermit Widerrufe ich meinen Verzicht auf das Widerrufsrecht nach § 312d Abs.3 Nr. 2 BGB. Des weiteren widerrufe ich wegen Irrtums das Zustandekommen des Vertrages. Ich war mir bei Anmeldung unter angegebenem Benutzernamen der Kostenpflichtigkeit dieses Angebots überhaupt nicht bewusst, da der Informationstext, der die Preisangabe enthielt, scheinbar losgelöst vom Inhalt rechts neben und nicht im Formular stand und deswegen von mir übersehen wurde. Außerdem war in der E-Mail zur Aktivierung des Accounts kein einziger Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots.
        Deshalb widerrufe wegen Irrtums und bitte um die sofortige Löschung meines Accounts prog@johny7.de.test-google-a.com auf www.opendownload.de, da ich an keiner Mitgliedschaft interessiert bin.

        Mit freundlichen Grüßen

        Minoklah My

        1. Danke erst mal für die vielen Hinweise. Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet. Reicht es nun, wenn ich folgenden Widerspruch zurückschreibe (per Einschreiben)?

          Na klar, wennst denen unbedingt deine korrekte Adresse schicken willst die sie jetzt noch nicht haben? :)

          Gar nix machen! Vergessen und weiter gut schlafen.

          --
          Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

          --
          G. DAVID
          1. Danke erst mal für die vielen Hinweise. Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet. Reicht es nun, wenn ich folgenden Widerspruch zurückschreibe (per Einschreiben)?

            Na klar, wennst denen unbedingt deine korrekte Adresse schicken willst die sie jetzt noch nicht haben? :)

            Gar nix machen! Vergessen und weiter gut schlafen.

            --
            Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

            Moin. Ich habe eure Ratschläge gestern niht mehr zu lesen geschafft. Bei der Verbraucherzentrale habe ich mich umgesehen und den Widerruf von denen verwendet und per Einschreiben abgeschickt. Allerdings habe ich meine Adresse nur auf die Karte vom Anschreiben geschrieben. Auf dem Brief steht nur der erfundene Name und die Mail-Adresse. Ein bekannter Jura-Student hat mir geraten, ich solle die erfundenen Namen verwenden, weil ich meinen Account unter diesem Namen registriert habe. Es geht ja um den für den Account registrierten Namen! Außerdem fehlt auf der Seite http://www.opendownload.de/anmelden.php der oft aufgeführte Hinweis, dass man die Richtigkeit seiner persönlichen Daten bestätigt. Ich gebe nicht gerne sofort meine persönlichen Daten weiter, sondern schreibe erst frei Erfundenes hin und einige Wochen nach der An,eldung korigiere ich meine Daten. Das habe ich so sogar bei meinem Domain-Hoster gemacht und ohne Probleme. Eben weil Adressen und Datgen oft verkauft werden bin ich vorsichtig sie sofort preis zu geben.

            1. Bei der Verbraucherzentrale habe ich mich umgesehen und den Widerruf ...

              Hört sich vernünftig an. Wobei ich nach wie vor der Meinung bin wenn Du von Anfang an (unter Berücksichtigung Deiner Infos bzgl. der von Dir dort angegebenen Daten) das ganze komplett ignoriert hättest wäre die Sache für Dich vom Tisch gewesen, da die Betreiber dieses Portals nur mit Deiner Unweissenheit und Deiner Angst (was ganz verständlich ist und es fast jeden so gehen würde) gespielt haben.

              Wie auch immer IP-Adressen verfolgt werden können (lassen wir das mal dahingestellt) wäre ein reales, ordentliches Verfahren in dieser Richtung, angestossen von diesen Portalbetreibern derart zeit -und kostenintensiv (da z.b. über eine Rechtschutzversicherung auch nicht versicherbar) dass dagegen eine Forderung von 96 Euro ganz und gar lächerlich erscheint. Fazit: Wer ist so blöd 1000 Euro gegen 100 Euro zu tauschen? Nix wäre passiert, gar nix. Wie ich ja bereits erwähnte, die 5% die aus Angst zahlen sind für die Rendite dieses Portals ausreichend. Um mehr geht´s denen auch nicht.

              Letzendlich könnten warscheinlich alle Fragen die in dieser Diskussionsrunde gestellt wurden (und auch die Fragen, die zwischen den Zeilen zu lesen sind) zur Beantwortung einem Gremium von Fachanwälten für Internetrecht, Strafrecht und Vertragsrecht vorgelegt werden, und die würden sich wohl nicht einig werden.

              Das Tor zur Abzocke im Internet bleibt nach wie vor geöffnet. Vorsicht bleibt die Mutter der Porzellankiste.

              Etwas weiter in die Tiefe gedacht noch eine Anmerkung hierzu, zum nachdenken: Jeder Mensch der in ein Geschäft geht muss für das was er erwerben will bezahlen (ausser er klaut es). Tut er das nicht macht das Geschäft Konkus. Basta!

              ++++++++++++++
              Supermarkt: "Hey, ich hab da ne Tüte Nudeln, kostet einen Euro".
              Verbraucher: "Wenn du es mir schenkst ist das ok. Wenn nicht geh ich um die Ecke, da gibts die Nundeln kostenlos".

              Der Verbraucher denkt nicht soweit, dass keine Nudel auf der Welt kostenlos hergestellt werden kann. Er hört nur: Kost nix, Kost nix, Kost nix!

              Er geht um die Ecke, tritt ein, holt sich die kostenlosen Nudeln und will wieder raus. Da steht aber ein Türsteher und sagt: "Ich lass Dich nur raus wenn Du Deinen Eintritt bezahlt hast! 5 Euro bitte". "Welchen Eintritt?" fragt der Verbraucher. "Na hier stehts doch", sagt der Türsteher, "hier an der Tür! Nutzung der kostenlosen Nundeln nur gegen Gebühr! Oder bist du so bescheuert und denkst tatsächlich, auf der Welt gibts was geschenkt? Wir kennen uns doch nicht einmal!".

              Der Verbraucher bezahlt verdutzt seine Nudeln (noname-produkt und absolut ungeniessbar) für 5 Euro, die er, hätte er vorher nachgedacht, ganz seriös auch für einen Euro hätte haben können.

              Nebenbei bemerkt: Der seröse Supermarkt ist mittlerweile pleite, 20 Personen haben ihren Arbeitsplatz verloren und bewerben sich nun --- um die Ecke.
              ++++++++++++++

              Im internet ist genau das, was man sich in der realen Welt nie vorstellen könnte tägliche Realität. Und warum?

              Wenn der Verbraucher allgemein bereit wäre für seriöse Leistungen auch im Internet fair zu bezahlen würde Portalen wie diesen die Lebensgrundlage fehlen. Jedoch herrscht (und das sind nun meine Erfahrungswerte) die allgemeine Einstellung, nutzen ja, dafür bezahlen, nein. So mancher Portalbetreiber wird genau aus diesem Grund in die Trickkiste greifen bevor er sein Portal schliesst, dieses Problem verursacht also nur der zahlungsunwillige User. Mancher wird sich über unbeliebte Werbung finanzieren (was sehr schwer ist), der andere greift zu wirklich unseriösen Mitteln (Adresshandel, oder solche Sachen wie hier beschrieben wurden etc.) was natürlich scheisse ist.

              Der Gedanke: "Wenn du nur Geschenke von mir erwartest kann ich meinen Server und meine Arbeitszeit nicht finanzieren, dann überleg ich mir halt was anderes wie ich an deine Kohle komme" liegt sehr nahe. Ehrliche Portalbetreiber würden aufgeben müssen, aber ... Kriminelle Hirne gibts genug .. SO FINANZIERT SICH DAS INTERNET!

              Eins steht fest:

              1. Wenn die Mehrzahl der User bereit wären bezogene Leistungen fair zu bezahlen
              2. User im Internet bedächtiger handeln würden

              könnten Portalbetreiber auch ehrliches Geld verdienen (ohne Werbung, ohne Hintertürchen) und es hätte diese Diskussion hier wohl nie gegeben. Das ganze ist letztendlich eine profane Sache von Angebot und Nachfrage. So alt wie das Leben selbst.

              Wir wissen doch alle: Sobald eine Seite dem User eine seröse Offerte zur Leistungsbezahlung macht ist die Seite tot. Ausnahmen bestätigen nur die Regel.

              Grüsse Gustl

              --
              Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

              --
              G. DAVID
        2. hi $name,

          Danke erst mal für die vielen Hinweise. Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet. Reicht es nun, wenn ich folgenden Widerspruch zurückschreibe (per Einschreiben)?

          uhhh, frei erfunden? tzk, warum?

          ich weiß es jetzt nicht, aber falls die doch so dreist sein sollten mehr als nur mahnungen verschicken zu wollen hast du ein problem, mit dem einschreiben (prinzipiell eine gute idee, auf zeugen beim eintüten achten und bitte als "einschreiben eigenhändig") offenbarst du ja deine identität, oder wolltest du es unter den "falschen" benutzerdaten absenden?

          pest oder cholara, entweder du offenbarst dich und sie haben dich an den äh keimdrüsen oder es ist nutzlos, wenn es hart auf hart kommt, in dem moment in dem du das schreiben vorlegst gibst du ja zu falsche daten angegeben zu haben.

          gruss
          shadow

          --
          Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
        3. Mahlzeit,

          Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet.

          Fällt das nicht unter Urkundenfälschung oder sowas? Immerhin wolltest du einen Vertrag unter falschen Namen schliessen, was nicht gerade für dich sprechen dürfte.

          1. hi $name,

            Mahlzeit,

            Ich habe bei der Anmeldung frei erfundene Namen und Adresse verwendet.

            Fällt das nicht unter Urkundenfälschung oder sowas? Immerhin wolltest du einen Vertrag unter falschen Namen schliessen, was nicht gerade für dich sprechen dürfte.

            um eine urkunde zu fälschen bedarf es einer solchen, es könnte aber eine variation von betrug sein oder vlt. erschleichung von leistungen.

            INAL !!!!

            gruss
            shadow

            p.s. nur meine meinung, keine rechtsberatung [blah,blah,laber,fasel]

            --
            "Gift ist die von Frauen bevorzugte Mordwaffe - es weckt die Kinder nicht auf."
            N.N.
            1. Mahlzeit,

              um eine urkunde zu fälschen bedarf es einer solchen, es könnte aber eine variation von betrug sein oder vlt. erschleichung von leistungen.

              Ja, irgendwie sowas. Was es genau ist, weiss ich nicht, aber wirklich legal hört sich das für mich nicht an.

              1. hi $name,

                um eine urkunde zu fälschen bedarf es einer solchen, es könnte aber eine variation von betrug sein oder vlt. erschleichung von leistungen.

                Ja, irgendwie sowas. Was es genau ist, weiss ich nicht, aber wirklich legal hört sich das für mich nicht an.

                für mich auch nicht............

                gruss
                shadow

                --
                Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
              2. Hallo.

                um eine urkunde zu fälschen bedarf es einer solchen, es könnte aber eine variation von betrug sein oder vlt. erschleichung von leistungen.

                Ja, irgendwie sowas. Was es genau ist, weiss ich nicht, aber wirklich legal hört sich das für mich nicht an.

                Zunächst einmal wäre zu hinterfragen, ob die angebotene Leistung überhaupt die Angabe persönlicher Daten in dieser Weise erfordert und damit rechtfertigt oder selbst gegen geltendes Recht verstößt. Benötigt werden die Daten ja offenbar nur zu einem Zweck, der während der Anmeldung bewusst verschleiert wird.
                Ich will das Verhalten des Nutzers nicht als Notwehr bezeichnen, aber ob der Anbieter gegen die falschen Angaben vorgehen sollte, halte ich unter diesen Umständen für mindestens fraglich.
                MfG, at

      2. Tachchen!

        Wichtig ist auch, dass man nicht versucht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Man kann nur kündigen, wenn ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Indem man "kündigt", bestätigt man indirekt das Bestehen des Vertragsverhältnisses - zumindest werden es die Anwälte der Gegenseite zu hindrehen wollen.

        Die korrekte Gegenmaßnahme ist der Widerruf wegen Irrtums.

        Gut gemeint ist nachts knapp daneben oder so. ;-)

        Widerruf ist gut, denn da wird rückabgewickelt, weil man an seine
        ursprüngliche Willenserklärung nicht gebunden ist ... und man braucht
        keinen Irrtum.

        Anfechtung ist auch nicht schlecht, denn da wird nachträglich das
        Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig. Man braucht aber einen Irrtum.

        Kündigung ist wirklich blöd, allerdings weil man da einen bestehenden
        Vertrag iSe. Dauerschuldverhältnisses kündigt (soweit denn möglich).
        Das lässt den Vertrag aber vom Beginn bis zur Kündigung bestehen.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        unbezahlbare Fotografie
    2. Sup!

      Do not panic:

      http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/

      Gruesse,

      Bio

      Wo kann ich ein Fax absenden, bei dem es einen qualifizierten Sendebeleg gibt?

      1. hi $name,

        Wo kann ich ein Fax absenden, bei dem es einen qualifizierten Sendebeleg gibt?

        zum bleistift in einem internetkaffee.

        gruss
        shadow

        --
        Vor dem Valigator und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
        1. Moin!

          zum bleistift in einem internetkaffee.

          Da wär's mir ja zu nass. Ich ginge in ein Internetcafé. ;o)

          File Griese,

          Stonie

          --
          It's no good you trying to sit on the fence
          And hope that the trouble will pass
          'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
          Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
          1. hi $name,

            zum bleistift in einem internetkaffee.

            Da wär's mir ja zu nass. Ich ginge in ein Internetcafé. ;o)

            ich bin alt, meine rechtschreibung auch..........und was ist denn nass, respektive zu nass? (ehrlich wunder)

            shadow

            --
            I'm not paranoid. That's a rumor spread by my enemies.
            1. Hallöle!

              Da wär's mir ja zu nass. Ich ginge in ein Internetcafé. ;o)

              ich bin alt, meine rechtschreibung auch..........und was ist denn nass, respektive zu nass? (ehrlich wunder)

              Der Kaffee ist das, was du trinkst, das Café der Ort, wo du das tust.

              Mach dir nichts draus, ich bin auch alt. Momentan gefühlte mindestens achtzig.

              File Griese,

              Stonie

              --
              It's no good you trying to sit on the fence
              And hope that the trouble will pass
              'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
              Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
              1. hi $name,

                Der Kaffee ist das, was du trinkst, das Café der Ort, wo du das tust.

                ah, jetzt, ja....wenn du´s so sagst.....

                Mach dir nichts draus, ich bin auch alt. Momentan gefühlte mindestens achtzig.

                das kann ich gut verstehen...

                <anspielung> ich bin so müde... </anspielung>

                gruss
                shadow

                --
                Windows Error: 103 - Windows detected running on system
  1. Gibt es juristisch die Möglichkeit, meinen Verzicht zu widerrufen? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

    Generell hat jeder Privatmann (kein Vollkaufmann) das Recht zum Widerruf. Keine Ahnung wie hoch der Beitrag ist und auch die Seite kenne ich nicht, idr. wird aber von solchen Unternehmen nur gross geklappert dass du Angst bekommst und bezahlst, in letzter Konsequenz aber ein Mahnbescheid gegen dich nicht durchgezogen, da der auch Arbeit und dem Antragsteller Geld kostet.

    Rechtlich müsste Dir letzendlich konkret nachgewiesen werden dass DU an diesem Rechner gesessen bist. Lass es drauf ankommen und ignoriere die Zahlungsaufforderungen. Erst beim konkreten Mahnbescheid würde ich reagieren und Widerspruch einlegen. Die Zahlungsaufforderungen sind sicherlich nicht per Einschreiben mit Rückschein gekommen, oder?

    Mein Motto: Mehr lesen, langsamer klicken, stressfreier leben.

    --
    Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

    --
    G. DAVID
    1. Gibt es juristisch die Möglichkeit, meinen Verzicht zu widerrufen? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

      Generell hat jeder Privatmann (kein Vollkaufmann) das Recht zum Widerruf. Keine Ahnung wie hoch der Beitrag ist und auch die Seite kenne ich nicht, idr. wird aber von solchen Unternehmen nur gross geklappert dass du Angst bekommst und bezahlst, in letzter Konsequenz aber ein Mahnbescheid gegen dich nicht durchgezogen, da der auch Arbeit und dem Antragsteller Geld kostet.

      Rechtlich müsste Dir letzendlich konkret nachgewiesen werden dass DU an diesem Rechner gesessen bist. Lass es drauf ankommen und ignoriere die Zahlungsaufforderungen. Erst beim konkreten Mahnbescheid würde ich reagieren und Widerspruch einlegen. Die Zahlungsaufforderungen sind sicherlich nicht per Einschreiben mit Rückschein gekommen, oder?

      Mein Motto: Mehr lesen, langsamer klicken, stressfreier leben.

      --
      Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

      Ich habe schon einen Mahnbescheid bekommen. Aber alles per E-Mail. Desweiteren habe ich eine E-Mail über die Support-Seite des Anbieters abgeschickt. Die hatte folgenden Inhalt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in einer E-Mail fordern Sie mich auf, eine Rechnung von 96 € zu zahlen. Sie geben dort an, ich soll auf den Aktivierungslink geklickt haben. Außerdem solle ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet haben.
      Ich kann mich leider weder daran erinnern, den Aktivierungslink bestätigt zu haben, noch daran, auf mein Widerrufsrecht verzichtet zu haben.
      Können Sie mir bitte mitteilen, wann ich den Aktivierungslink betätigt und wo ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe? Solange warte ich mit dem Überweisen des fälligen Rechnungsbetrages.

      MfG

      __

      Soweit die E-Mail. D.h. ich habe schon reagiert, also kann ich nicht sagen, ich hätte die Mails nie bekommen. Das war allerdings nach der Rechnung und vor der Mahnung.

      1. hi $name,

        Ich habe schon einen Mahnbescheid bekommen. Aber alles per E-Mail.

        nein, du hast eine mahnung bekommen, diese unterscheidung ist sehr wichtig!

        wie gesagt tu dich mal im verbraucherschutzforum antispam um, dort finden sich viele infos darüber was man machen kann (die haben ein ganz tolles wiki), sollten dann noch fragen offen sein kannst du ja dort nochmal nachfragen.

        (nein, das soll jetzt keine schleichwerbung sein, ich finde nur dort wäre dir besser geholfen, den opendownload hat schon eine lange krankenakte)

        gruss
        shadow

        --
        Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
        1. nein, du hast eine mahnung bekommen, diese unterscheidung ist sehr wichtig!

          ja stimmt, und das NUR per mail .. also nur schall und rauch, I/0. niemand der es ernst meint verschickt eine mahnung per mail, das ist doch nur noch lächerlich. ich schick dir jetzt auch ne mahnung, nur weil ich deine mailadresse hier sehen kann :) dann biste schockiert und schreibst mir sauer was das soll und gibst vielleicht deine richtige adresse an? kann ja sein, dann hab ich deine adresse schon mal. im besten fall verkauf ich deine adresse für 2 euronen an den adresshandel und schick dir dann über eine gefakte kanzlei eine zahlungsaufforderung in schriftform in der ich behaupte, du hättest auf meiner seite was abboniert. in diesem moment zahlen 3% der betroffenen schon, nur um ruhe zu haben. zahlst du nicht, schicke ich dir eine gut aufgemachte androhung auf einen mahnbescheid, dann zahlen die nächsten 5%. das reicht ja schon.

          im dümmsten fall nimmst du dir nen anwalt. falls es die firma überhaupt gibt wird sie zurücksschreiben es handle sich um einen irrtum und entschuldigt sich schön. dann hast zwar die 96 euronen nicht gedrückt aber 500 für den anwalt :))

          so. hättste auf meine gefakte mahnung gar nicht ragiert wäre also auch gar nix passiert! wie auch?

          mann, kann ich mich da aufregen.

          --
          Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

          --
          G. DAVID
      2. Desweiteren habe ich eine E-Mail über die Support-Seite des Anbieters abgeschickt ...

        Vorher fragen, dann machen ... hm, wenn normale Mails rechtlich halbar wären (was sie nicht sind) hättest du damit schon zugegeben dass du überhaupt auf dieser Seite warst.

        Du hast eine Fake-Adresse angegeben? Wohin sollen die dann ihren Manbescheid schicken? :)) Die IP-Daten zurückverfolgen bis zu Deiner Haustüre? Über Deinen Provider? Jetzt aber wirklich NO PANIC! Oder ist deine Firma so gross dass sie eine eigene IP hat? Dann muss auch noch Dein Arbeitsplatz ermittelt werden ... Diese Downloadfirma wird sicher keinen Geheimdienst beschäftigen wegen 96 Talerchen.

        Mach gar nix, was soll dabei rauskommen?

        Und falls Du doch unvorsichtigerweise irgendwie die richtige Addy angegeben hast: Sven´s Rat beherzigen.

        Gruss Gustl

        --
        Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

        --
        G. DAVID
        1. Guten Tag,

          Vorher fragen, dann machen ... hm, wenn normale Mails rechtlich halbar
          wären (was sie nicht sind) hättest du damit schon zugegeben dass du
          überhaupt auf dieser Seite warst.

          Es gibt keine Vorschrift, in welcher Form eine Mahnung zu ergehen hat. Eine Mahnung per E-Mail ist also durchaus rechtlich haltbar und wirkt wie ein Einschreiben, eine mündliche Mahnung oder eine, die auf Klopapier oder eine Serviette geschrieben ist.

          Ob man den Zugang beweisen kann, ist allerdings eine andere Frage. So pauschal ist deine Aussage aber falsch.

          Gruß
          Christoph Jeschke

          --
          Zend Certified Engineer
          Certified Urchin Admin
  2. hi $name,

    keine bange, schau mal bei antispam vorbei.

    gruss
    shadow

    --
    Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
  3. Ich habe es erst vor kurzem schon einmal geschrieben. Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht durch AGB ist rechtlich unwirksam, da ein Verbraucher normalerweise nicht damit zu rechnen hat.

    Gruß, LX

    --
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  4. Wie kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

    Jetzt nochmal von Anfang an weil wir jetzt von johny7 mehr wissen als vorher.

    Dieser Dienstanbieter weiss lediglich Deine IP-Adresse und Deine Mailadresse.

    • Die Ermittlung einer IP-Adresse bis zur Haustüre kann nur von Kriminalbehörden vorgenommen werden wenn der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt etc. Nur in diesem Fall wird der Provider Auskuft erteilen. TKG § 113a und § 113b. Siehe hier.
    • Über Deine Mailadresse kann ebenfalls keine Wohnadresse ermittelt werden da sie nicht auf eine Domian von Dir läuft sondern über Google.
      -Falls die IP einer grossen Firma mit fester IP gehört sitzen dort hunderte Mitarbeiter an hunderten Schreibtischen. Wer wäre das dann gewesen?

    Und diese Limited die hinter dem Portal steckt wird sich hüten behördliche Massnahmen einzuleiten. Wegen was auch? Die Angabe von gefakten Adressdaten stellt keine Straftat dar die die innere Sicherheit Deutschlands gefährden würde :)

    Es ist also weder ein Rücktritt, eine Kündigung, ein Widerruf noch sonst irgendwas schriftliches erforderlich weil johny7´s Adresse unmöglich ermittelt werden kann und die Zusendung eines Manbescheides der Schriftform (Papier) und somit einer ladungsfähigen Adresse erfordert. Sehe ich das richtig?

    Falls meine Annahmen zutreffen ist es am besten, johny7 tut überhaupt nichts und alle Massnahmen die wir ihm geraten haben sollte er unterlassen, da er damit nur Fehler machen kann.

    Grüsse Gustl

    --
    Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

    --
    G. DAVID
    1. Moin!

      • Die Ermittlung einer IP-Adresse bis zur Haustüre kann nur von Kriminalbehörden vorgenommen werden wenn der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt etc. Nur in diesem Fall wird der Provider Auskuft erteilen. TKG § 113a und § 113b. Siehe hier.

      Naja, da würde ich mich nicht drauf verlassen.

      Der von der Regierung vielgerühmte Richtervorbehalt z.B. bei Hausdurchsuchungen sollte eigentlich auch davor schützen, bei Bagatellschäden angewandt zu werden - trotzdem wurde es auch schon bei Urheberrechtsverletzungen mit unter 100 Euro Schaden angeordnet.

      - Sven Rautenberg

    2. Mahlzeit,

      • Die Ermittlung einer IP-Adresse bis zur Haustüre kann nur von Kriminalbehörden vorgenommen werden wenn der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt etc. Nur in diesem Fall wird der Provider Auskuft erteilen. TKG § 113a und § 113b. Siehe hier.

      Und wie kommen dann Abmahnanwälte an die Adresse? Die machen lediglich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und bekommen dann die entsprechenden Daten.
      Oder sind Urheberrechtsverstösse in deinen Augen eine schwerwiegende Straftat?

  5. Nabend Du unachtsames Problemkind,

    folgendes Schreiben schickst Du an den komischen Verein (per Fax mit Sendebestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein), und feddich is der Lack. Kommen danach weitere Mahnungen, kannste die getrost ignorieren.

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

    Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

    Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

    Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ------------------------

    So long
    Gargamel

    PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Sieht man ja schon daran, dass es kostenlos war. ;-)