schwarze Piste: Verzicht auf das Widerrufsrecht

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Tachchen!

Wichtig ist auch, dass man nicht versucht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Man kann nur kündigen, wenn ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist. Indem man "kündigt", bestätigt man indirekt das Bestehen des Vertragsverhältnisses - zumindest werden es die Anwälte der Gegenseite zu hindrehen wollen.

Die korrekte Gegenmaßnahme ist der Widerruf wegen Irrtums.

Gut gemeint ist nachts knapp daneben oder so. ;-)

Widerruf ist gut, denn da wird rückabgewickelt, weil man an seine
ursprüngliche Willenserklärung nicht gebunden ist ... und man braucht
keinen Irrtum.

Anfechtung ist auch nicht schlecht, denn da wird nachträglich das
Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig. Man braucht aber einen Irrtum.

Kündigung ist wirklich blöd, allerdings weil man da einen bestehenden
Vertrag iSe. Dauerschuldverhältnisses kündigt (soweit denn möglich).
Das lässt den Vertrag aber vom Beginn bis zur Kündigung bestehen.

Gruß

Die schwarze Piste

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