at: Verzicht auf das Widerrufsrecht

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Hallo.

um eine urkunde zu fälschen bedarf es einer solchen, es könnte aber eine variation von betrug sein oder vlt. erschleichung von leistungen.

Ja, irgendwie sowas. Was es genau ist, weiss ich nicht, aber wirklich legal hört sich das für mich nicht an.

Zunächst einmal wäre zu hinterfragen, ob die angebotene Leistung überhaupt die Angabe persönlicher Daten in dieser Weise erfordert und damit rechtfertigt oder selbst gegen geltendes Recht verstößt. Benötigt werden die Daten ja offenbar nur zu einem Zweck, der während der Anmeldung bewusst verschleiert wird.
Ich will das Verhalten des Nutzers nicht als Notwehr bezeichnen, aber ob der Anbieter gegen die falschen Angaben vorgehen sollte, halte ich unter diesen Umständen für mindestens fraglich.
MfG, at