Alex: Unterschrift im jpg Format gültig?

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Es wird sicherlich, wie immer vor Gericht, auf den Einzelfall ankommen. Mal mag ein Fax ausreichend sein, mal ein Mail, mal reicht dem Gericht nicht mal ein Einwurfeinschreiben.

Die Sache mit den Einschreiben wundert mich eh ein bisschen. Man kann damit eigentlich nichts beweisen - nur evtl. ob etwas angekommen ist. Die Betonung liegt hier auf ETWAS. Es kann ja auch ein leeres Blatt papier sein.

Habe mich über diese Probelematik mal mit einem Juristen unterhalten. Er meint auch, dass es eigentlich Schwachsinn ist. Auch hat er einen Fall parat gehabt. Da hat ein Unternehmer immer alles - auch Werbung etc. - per Einschreiben geschickt, damit hatte er immer einen Beweis etwas vershcickt zu haben, auch wenn es nicht das war worum es in dem Streit geht...der Schuss ist wohl nach hinten losgegangen ;)