Bär: Unterschrift im jpg Format gültig?

Hi

Ist ein unterschriebener Vertrag auch rechtskräftig, wenn er eingescannt wird und per Email als .jpg Format ankommt?

Kann ich so beweisen dass er unterschrieben hat?
Per Fax steht zuimdest seine Nummer im Absender?

Danke

Bär

  1. Hi

    Ist ein unterschriebener Vertrag auch rechtskräftig, wenn er eingescannt wird und per Email als .jpg Format ankommt?

    Rechtsberatung gibbet nicht, aber viele Firmen erlauben das, wenn die Auflösung hoch genug ist (z.B. 600dpi)

    1. Rechtsberatung gibbet nicht, aber viele Firmen erlauben das, wenn die Auflösung hoch genug ist (z.B. 600dpi)

      in österreich ist das etwas schwierig, einen "vertag mit den finanzamt" machst du sicher nicht so einfach als jpg ;)

      die nehmen zb nur signierte pdf-dateien - ob da eine unterschrift drauf ist oder nicht ist denen egal

      1. Ich habe vergessen zu sagen das dieser Vertrag eine AGB für meine Homepage ist, die er unterschrieben hat.

        Weil ich habe mal gehört das das ein Vertrag der durch eine AGB ensteht,  die auf der Homepage akzepiert wird, nicht nachzuweisen ist.

        Deswegen wollte ich es über FAX machen, weil dort seine Telfonnummer al Absender ist. DAs FX funktionierte angeblich nicht. DA hat er es im jpg zugeschick. Nun weis ich nicht ob er mich hintergehen will und später sagt, ich habe das nie per email zugeschickt.

        Weil ich brauche unsere Vertragsvereinbarung dringend als Nachweis für Später, und traue Ihm nicht. Komme aber nicht um die Vereinbarung herum.

        Vielen Dank im Voraus.

        Bär

        1. Hallo

          Weil ich brauche unsere Vertragsvereinbarung dringend als Nachweis für Später, und traue Ihm nicht. Komme aber nicht um die Vereinbarung herum.

          Die Sache mit dem Boten, der z.B. physisch existente Schriftstücke zustellt, im allgemeinen Sprachgebrauch vieler Länder auch Post genannt, ist dir schon mal untergekommen? Zumindest in Mitteleuropa kann man davon ausgehen, dass die Zustellung, seit den Zeiten diesseits des Postkutschenzeitalters, relativ zeitnah erfolgt.

          Tschö, Auge

          --
          Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
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  2. Moin,

    Ist ein unterschriebener Vertrag auch rechtskräftig, wenn er eingescannt wird und per Email als .jpg Format ankommt?

    In Deutschland braucht Du für einen (privatrechtlichen) Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen, bestimmte Anforderungen an die Form gibt es nicht. Es bleibt also den Vertragspartner überlassen, welche Formanforderungen sie vereinbaren. Ein einer Email beigefügtes Abbild einer Unterschrift steht einer vertraglichen Einigung also nicht im Wege.

    Ist der Streitfall mehr oder weniger absehbar, die Einigung mit exakt diesem Vertragspartner aber nicht zu vermeiden, empfehle ich gute alte Schriftform mit der Schneckenpost und einer handschriftlichen Unterschrift.

    Grüße

    Swen

    1. 你好 Swen,

      In Deutschland braucht Du für einen (privatrechtlichen) Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen, bestimmte Anforderungen an die Form gibt es nicht.

      Das stimmt so nicht ganz. Für bestimmte Verträge ist eine definierte Form vorgesehen, etwa für Grundstückskäufe (notarielle Beurkundung), Mietverträge (Schriftform) oder Darlehensverträge (Schriftform).

      再见,
       克里斯蒂安

      --
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      Es ist uns nicht möglich, in einem Bereich unseres Lebens richtig zu verhalten, wenn wir in allen anderen falsch handeln. Das Leben ist ein unteilbares Ganzes.
      1. Moin,

        Das stimmt so nicht ganz. Für bestimmte Verträge ist eine definierte Form vorgesehen, etwa für Grundstückskäufe (notarielle Beurkundung), Mietverträge (Schriftform) oder Darlehensverträge (Schriftform).

        Das ist (beim Mietvertrag: fast) richtig, darum ging es hier aber augenscheinlich nicht. Folgt der o.P. meinem Link zu Wikipedia, wird er über die von Dir erwähnten Ausnahmefälle aufgeklärt.

        Grüße

        Swen

  3. Hallo,

    Ist ein unterschriebener Vertrag auch rechtskräftig, wenn er eingescannt wird und per Email als .jpg Format ankommt?

    das ist immer noch sehr umstritten. Vor allem dann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt (kommen könnte), würde ich es nicht auf solche Dinge ankommen lassen.

    Per Fax steht zuimdest seine Nummer im Absender?

    Nein. Bekommst du ein Fax, dann steht in der Fax-Kopfzeile die Nummer (oder der Text), die der Absender an seinem Gerät eingestellt hat. Das *sollte* eigentlich die Absendernummer sein, aber manche tragen hier irgendwelche Phantasieangaben ein.
    Wir bekommen in der Firma z.B. manchmal Werbefaxe, in denen der Absender anstatt seiner Faxnummer an dieser Stelle seinen Slogan erscheinen lässt.

    Deswegen ist mir auch schleierhaft, warum eine Faxnachricht in manchen Fällen als Beweisstück anerkannt wird.

    So long,
     Martin

    --
    Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
    Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
    1. Moin,

      Deswegen ist mir auch schleierhaft, warum eine Faxnachricht in manchen Fällen als Beweisstück anerkannt wird.

      Es wird sicherlich, wie immer vor Gericht, auf den Einzelfall ankommen. Mal mag ein Fax ausreichend sein, mal ein Mail, mal reicht dem Gericht nicht mal ein Einwurfeinschreiben.

      Grüße

      Swen

      1. Es wird sicherlich, wie immer vor Gericht, auf den Einzelfall ankommen. Mal mag ein Fax ausreichend sein, mal ein Mail, mal reicht dem Gericht nicht mal ein Einwurfeinschreiben.

        Die Sache mit den Einschreiben wundert mich eh ein bisschen. Man kann damit eigentlich nichts beweisen - nur evtl. ob etwas angekommen ist. Die Betonung liegt hier auf ETWAS. Es kann ja auch ein leeres Blatt papier sein.

        Habe mich über diese Probelematik mal mit einem Juristen unterhalten. Er meint auch, dass es eigentlich Schwachsinn ist. Auch hat er einen Fall parat gehabt. Da hat ein Unternehmer immer alles - auch Werbung etc. - per Einschreiben geschickt, damit hatte er immer einen Beweis etwas vershcickt zu haben, auch wenn es nicht das war worum es in dem Streit geht...der Schuss ist wohl nach hinten losgegangen ;)

        1. Hallo LX,

          Die Sache mit den Einschreiben wundert mich eh ein bisschen. Man kann damit eigentlich nichts beweisen - nur evtl. ob etwas angekommen ist. Die Betonung liegt hier auf ETWAS. Es kann ja auch ein leeres Blatt papier sein.

          Deswegen sucht man sich auch einen Zeugen, der zuschaut, wenn man das gewünschte Schreiben in den Briefumschlag tut, damit der bestätigen kann, dass man auch tatsächlich das bestimmte Schriftstück abgeschickt hat.

          Viele Grüße,
          Christian

          1. Hallo,

            Hallo LX,

            Bin zwar nicht LX, aber das macht ja nichts ;)

            Deswegen sucht man sich auch einen Zeugen, der zuschaut, wenn man das gewünschte Schreiben in den Briefumschlag tut, damit der bestätigen kann, dass man auch tatsächlich das bestimmte Schriftstück abgeschickt hat.

            Es geht um das Beweisen. Zeugen sind auch nur Indizien, je nach Zeuge eben stärkere oder schwächere.

            Gruß
            Alex

            1. 你好 Alex,

              Es geht um das Beweisen. Zeugen sind auch nur Indizien, je nach Zeuge eben stärkere oder schwächere.

              Nach der Argumentation kann man jeden Beweis zerlegen. Es ist halt im Wesentlichen nach wie vor Ermessenssache des Richters, wie er Indizien und Beweise bewertet.

              再见,
               克里斯蒂安

              --
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              Das Sein entsteht aus dem Nicht-Sein.
              1. Nach der Argumentation kann man jeden Beweis zerlegen. Es ist halt im Wesentlichen nach wie vor Ermessenssache des Richters, wie er Indizien und Beweise bewertet.

                Kann man ja auch. Denn: Vor Gericht und auf hoher See ... ;)

                Wollte nur deutlich machen, dass man sich nicht so einfach "einen Zeugen suchen" kann und man damit auf der sicheren Seite ist.
                Wenn mein Geschäftspartner und ich einem Dritten was wollen und ich mir ihn als Zeugen aussuche kann es gut sein, dass der Richter dem ganzen nicht so sehr glaubt, wie wenn es eine öffentliche Videokamera zufällig aufgezeichnet hat...

            2. Moin,

              Deswegen sucht man sich auch einen Zeugen, der zuschaut, wenn man das gewünschte Schreiben in den Briefumschlag tut, damit der bestätigen kann, dass man auch tatsächlich das bestimmte Schriftstück abgeschickt hat.

              Es geht um das Beweisen. Zeugen sind auch nur Indizien, je nach Zeuge eben stärkere oder schwächere.

              Das ist kein Gegenargument. Der Zeuge ist ein Beweismittel. Das Gericht nimmt dies auf und würdigt das Beweismittel. Ist es überzeugt, wird der Beweis (für das Gericht) zur Tatsache.

              Grüße

              Swen

              1. Hallo,

                und genau das gleiche passiert mit mit der reinen Bestätigung der Eingangs des Einschreibens. Es wird vom richter bewertet, aber keines von beiden ist ein "sicherer" Beweis, so wie es hier dargestellt wurde...

  4. Das Fax, im Juristendeutsch auch Fernkopie genannt, hat den selben Beweiswert wie eine Kopie. Ein .jpg hingegen ist nicht fälschungssicher, aber das heißt lediglich, dass ggf., solltest Du vor Gericht in die Beweispflicht kommen, nachgewiesen werden muss, dass das Bild nicht manipuliert wurde - was mit hohen gutachterlichen Kosten verbunden wäre.

    Insofern ist anzuraten, eine jpeg-Abbildung des unterschriebenen Vertrags lediglich als Indiz für ein Zustandekommen zu betrachten und eine handschriftlich unterschriebene Version zu fordern.

    Anders sieht es aus, wenn das Bild mit einer digitalen Signatur verschlüsselt ist, die eindeutig auf den Absender zurückschließen läßt.

    Gruß, LX

    --
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    1. Hallo,

      Das Fax, im Juristendeutsch auch Fernkopie genannt, hat den selben Beweiswert wie eine Kopie.

      und genau das wundert mich sehr.

      Ein .jpg hingegen ist nicht fälschungssicher

      Ein Fax genausowenig.

      Insofern ist anzuraten, eine jpeg-Abbildung des unterschriebenen Vertrags lediglich als Indiz für ein Zustandekommen zu betrachten und eine handschriftlich unterschriebene Version zu fordern.

      So sehe ich das auch - unabhängig davon, ob ich ein Faxdokument oder ein JPEG-Bild vorliegen habe.

      Ciao,
       Martin

      --
      F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
      A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
      F: Und das hilft?
      A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.
      1. Das Fax, im Juristendeutsch auch Fernkopie genannt, hat den selben Beweiswert wie eine Kopie.

        und genau das wundert mich sehr.

        Vielleicht kann ich Dein Verwundern etwas mildern, wenn ich anmerke, dass das Unternehmen, welches die Telefax-Technik jahrelang vorangetrieben hat, nämlich die Telekom, bis vor einigen Jahren noch staatlich war und der Bund immer noch einen recht großen Anteil an diesem Unternehmen hält.

        Manchmal basieren Gesetze eben nicht auf gesundem Menschenverstand, sondern auf kommerziellen Interessen.

        Gruß, LX

        --
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