Hallo,
Dieses Privileg nur "bestimmten Gruppen" (welche meinst du damit?) einzuräumen, wäre ein Verstoß gegen die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung.
ob das jetzt mit "informationeller Selbsbestimmung" zu tun hat... Dieselbe bezieht sich ja auf die Weitergabe meiner Daten, nicht auf mein Recht, mich zu informieren, oder?
nein, sie bezieht sich auch auf das Recht, selbst zu entscheiden, aus welchen Quellen ich meine Information beziehen möchte.
Aber das Sonderrecht von Ausländern auf eine Satellitenschüsssel gibt es meines Wissens tatsächlich, damit sie ihre Mullah-Sender kucken können ;-)
Das ist IMHO kein _Sonder_recht, sondern nur ein sehr konkretes Beispiel.
Ciao,
Martin