Hans: Anzeige wegen XXX download bei emule

Hallo,

ich habe einen riesen Mist gemacht. Ich habe auf meinem Rechner emule installiert und mir u.a. ein paar xxx-Filme herunter geladen.
Ehrlich gesagt habe ich mir nicht viel dabei gedacht. Es geht, es kostet nix als einfach mal machen...
Jetzt habe ich eine Vorladung von der Polizei zu einer Anhörung bekommen:
Vorwurf: Straftat gemäß § 184d Strafgesetzbuch!
$ 184d == Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste. Es geht hier also nicht um Kinderpornographie sondern offenbar um die Verbreitung von "normaler". Was man sich bei emule ruterläd, bietet man ja dann automatisch selbst für andere zum download an.

Jetzt geht mir der Arsch auf Grundeis! Ich weiß, das hätte ich aus einer Menge von Gründen einfach nicht machen dürfen, aber wie gesagt: ich habe mir einfach nichts weiter dabei gedacht. Wer noch nicht schon einmal auf solche Seiten geklickt hat der werfe den ersten Stein.

Was mache ich jetzt nur?

Ich könnte zu einem Anwalt gehen, kostet aber wieder einen Haufen Geld.

Ich weiß jetzt nicht was passiert. Ich könnte alles (diesen Rechner / Festplatte) verschwinden lassen und das blaue vom Himmel herunter lügen. Die werden aber natürlich Beweise haben. Außerdem habe ich die Lebenserfahrung gemacht, daß wenn man in der Scheiße steckt, die Wahrheit oft gar keine schlechte Ansage ist.
Ich würde mich natürlich schwarz ärgern, wenn ich mit ehrlichen Aussagen richtigt verknackt werde und mich mit einer mehr oder weniger dreisten Lüge leicht hätte rausreden können.

Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

  1. Dann ist dein Titel nicht ganz richtig. Es geht hier nicht um den Download, sondern um den Upload.
    Dass dir das völlig egal sein wird ist mir klar, wollte das nur richtigstellen.

    Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

    Ich würd trotzdem zu einem Anwalt gehen. Das kostet natürlich schon Geld, aber jetzt ists soweit, da ist ein Anwalt jemand der dir am besten helfen kann.
    Und ich würd nicht den biligsten nehmen, sondern den fähigsten. Sich ne halbe Stunde beraten lassen wird nicht gleich so wahnsinnig teuer sein.

    1. Hallo,

      Dann ist dein Titel nicht ganz richtig. Es geht hier nicht um den Download, sondern um den Upload.
      Dass dir das völlig egal sein wird ist mir klar, wollte das nur richtigstellen.

      Das ist aber der entscheidende Punkt. Wenn schon illegal downloaden, dann sollte man immerhin den upload verbieten auf seinem Rechner. Als es noch kazaa gab und ich das mal in den Händen hatte, konnte man den upload untersagen.

      Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?
      Ich würd trotzdem zu einem Anwalt gehen. Das kostet natürlich schon Geld, aber jetzt ists soweit, da ist ein Anwalt jemand der dir am besten helfen kann.
      Und ich würd nicht den biligsten nehmen, sondern den fähigsten. Sich ne halbe Stunde beraten lassen wird nicht gleich so wahnsinnig teuer sein.

      Je nach Einkommen kostet es mit Beratungsschein u.U. garnix. Anwalt ist hier unbedingt nötig. Sonst machst Du ggf. eine Aussage bei der Polizei ohne Akteneinsicht und schießt dir so selbst ins Knie, weil Deine vermeintliche Ausrede dann genau gegen Dich verwandt wird. "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix", und mehr ist dazu hier nicht zu sagen, außer, dass ich Fan von Richard Stallman und gegen Digital R_estriction_ Management bin.

      Gruß

      jobo

      1. Guten Tag,

        Je nach Einkommen kostet es mit Beratungsschein u.U. garnix. Anwalt ist hier unbedingt nötig. Sonst machst Du ggf. eine Aussage bei der Polizei ohne Akteneinsicht und schießt dir so selbst ins Knie, weil Deine vermeintliche Ausrede dann genau gegen Dich verwandt wird. "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix",

        dem kann man ja einfach begegnen, in dem man überhaupt keine Aussage zur Sache, sodern nur zur Person macht. Der Anwalt wird ihm auch nichts anderes raten.

        Aber trotzdem: Ab zum Anwalt.

        Gruß
        Christoph Jeschke

        --
        Zend Certified Engineer
        Certified Urchin Admin
        Selfcode: sh:( fo:) ch:? rl:? br:& n4:( ie:( mo:) va:} de:] zu:$ fl:( ss:} ls:& ja:|
        1. "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix",

          dem kann man ja einfach begegnen, in dem man überhaupt keine Aussage zur Sache, sodern nur zur Person macht. Der Anwalt wird ihm auch nichts anderes raten.

          Ich habe nach Erhalt der Vorladung mal bei der Kripo angerufen und gefragt was mir zur Last gelegt wird und gesagt, dass ich wegen dieser Sache vollkommen durch den Wind bin. Ich habe eigentlich eher selten mit solchen Behörden zuntun.

          Der Ermittler sagt, daß er natürlich nichts kongretes am Telefon sagen dürfte aber es ginge um emule usw. Ich soll mir da jetzt nicht so übertriebene Sogern mahcne "das ist jetzt keine Sachen wegen der Ihnen der Kopf abgerissen wird" (wörtlich). Ich soll mir mal Gedanken machen, wer noch so alles Zugang zu dem Rechner hat und diese Leute einfach mal fragen ohne "das zu übertrieben darzustellen" (auch ungefähr wörtlich). Ist natürlich Quatsch, ich war es ja.

          Wenn ich jetzt einfach zu der Vorladung gehen und dort einfach frei heraus frage, was passiert wenn ich das jetzt eifach alles zu gebe. Die wollen doch bestimmt auch gern eifache Fälle. Und _SO_ ein großes Verbrechen habe ich doch nun auch nicht beganngen.

          Bin ich zu naiv?

          1. Moin!

            Wenn ich jetzt einfach zu der Vorladung gehen und dort einfach frei heraus frage, was passiert wenn ich das jetzt eifach alles zu gebe. Die wollen doch bestimmt auch gern eifache Fälle. Und _SO_ ein großes Verbrechen habe ich doch nun auch nicht beganngen.

            Bin ich zu naiv?

            Ja, bist du.

            Polizisten wollen gerne freiwillige Aussagen. Die tun sie dann in die Akte, und der Staatsanwalt reißt dir dann den Kopf ab - nicht der nette, freundliche Polizist, mit dem man so gut plaudern konnte, und dem man alles erzählt hat, weil man glaubte, damit den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

            Wenn du zu einem Anwalt gehst, dann wir der dir eines ganz deutlich sagen: Geh' nicht zu der Vorladung, sage der Polizei nichts. Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Du musst auch nicht zu diesem Vorladungstermin erscheinen.

            Je weniger die Polizei in der Hand hat, desto weniger Beweise können gegen dich verwendet werden, und desto wahrscheinlicher ist, dass das Verfahren einfach eingestellt wird, weil kein Anfangsverdacht bestätigt werden konnte.

            Es ist übrigens keine schlechte Idee, eventuelle Beweismittel auf deiner Hardware intensiv zu "bereinigen". Und einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor du irgendwelche Dummheiten bei der Polizei machst, die hinterher nicht mehr zu korrigieren sind.

            - Sven Rautenberg

            1. Guten Tag,

              Polizisten wollen gerne freiwillige Aussagen. Die tun sie dann in die Akte, und der Staatsanwalt reißt dir dann den Kopf ab - nicht der nette, freundliche Polizist, mit dem man so gut plaudern konnte, und dem man alles erzählt hat, weil man glaubte, damit den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

              Ack.

              Es ist übrigens keine schlechte Idee, eventuelle Beweismittel auf deiner Hardware intensiv zu "bereinigen". Und einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor du irgendwelche Dummheiten bei der Polizei machst, die hinterher nicht mehr zu korrigieren sind.

              Vor allem ist es Zeit sich darüber Gedanken zu machen, wie man kurzfristig an Ersatzhardware kommen kann. Nun ist es auch an der Zeit, sich ein Backup aller wichtigen Daten anzulegen, z.B. irgendwo im Netz. Denn selbst wenn sie nichts finden, besteht immerhin die Chance auf Beschlagnahmung der Hardware.

              Gibt auch irgendwo im Netz ein Videocast von Udo Vetter zum Thema Hausdurchsuchungen.

              Wer Spaß hat, kann auch noch ein paar leere, verschlüsselte Truecrypt-Container anlegen.

              Gruß
              Christoph Jeschke

              --
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            2. Hallo Sven!

              Polizisten wollen gerne freiwillige Aussagen. Die tun sie dann in die Akte,

              Genau. Bei meinem Unfall vor genau vier Wochen hat mich der aufnehmende Polizist, ich würde fast sagen: regelrecht dazu gedrängt, eine Aussage zu der Geschwindigkeit zu machen. Ich wußte es allerdings wirklich nicht mehr genau, dennoch sagte ich ca. 100-120.

              Der Anwalt, den ich danach telefonisch befragte, war not amused. Er meinte, in diesem Fall sei es besser, gar keine Aussage zu machen. Denn jetzt können »die« mir »nicht angepasste Geschwindigkeit« auf jeden Fall vorwerfen.

              Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
              Patrick

              --
              _ - jenseits vom delirium - _

                 Diblom   [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
              J'ai 10 ans! | Achtung Agentur! | Nichts ist unmöglich? Doch! | Heute schon gegökt?
          2. Hallo,

            dem kann man ja einfach begegnen, in dem man überhaupt keine Aussage zur Sache, sodern nur zur Person macht. Der Anwalt wird ihm auch nichts anderes raten.

            Ich habe nach Erhalt der Vorladung mal bei der Kripo angerufen und gefragt was mir zur Last gelegt wird und gesagt, dass ich wegen dieser Sache vollkommen durch den Wind bin. Ich habe eigentlich eher selten mit solchen Behörden zuntun.

            Der Ermittler sagt, daß er natürlich nichts kongretes am Telefon sagen dürfte aber es ginge um emule usw. Ich soll mir da jetzt nicht so übertriebene Sogern mahcne "das ist jetzt keine Sachen wegen der Ihnen der Kopf abgerissen wird" (wörtlich). Ich soll mir mal Gedanken machen, wer noch so alles Zugang zu dem Rechner hat und diese Leute einfach mal fragen ohne "das zu übertrieben darzustellen" (auch ungefähr wörtlich). Ist natürlich Quatsch, ich war es ja.

            Wenn ich jetzt einfach zu der Vorladung gehen und dort einfach frei heraus frage, was passiert wenn ich das jetzt eifach alles zu gebe. Die wollen doch bestimmt auch gern eifache Fälle. Und _SO_ ein großes Verbrechen habe ich doch nun auch nicht beganngen.

            Bin ich zu naiv?

            Ja. Du verstehst u.U. nicht mal, was Dir der Polizist damit sagen wollte. Er erklärt Dir ja quasi, wie Du dich rausreden könntest. Was u.U. heißen kann, dass die Polizei selbst kein übertriebenes Interesse an den Tag legt, dieser Anzeige nachzukommen. Wenn Du von Deinem Recht, Dich nicht zum Sachverhalt zu äußern, keinen Gebrauch machst und Dich weiterhin gegen eine Rechtsberatung - hier ist keine Beratung, das sind Tips von Laien - sträubst, ist Dir nicht zu helfen, denn die nötige juristische Selbständigkeit bzw. das Verständnis scheint dir grundlegend zu fehlen.

            Gruß

            jobo

          3. Tachchen!

            Bin ich zu naiv?

            Siehe mein Erstposting.
            Und lies es bitte überdurchschnittlich sorgsam und mit Verstand.

            Gruß

            Die schwarze Piste

          4. Bin ich zu naiv?

            Du warst es zumindest zum vermeintlichen Tatzeitpunkt. Doch schon diese Frage zeigt, dass Du dabei bist, Deine Naivität abzulegen.

            Wenn Dir der Polizist auf Anfrage nicht sagen kann, was genau Dir zur Last gelegt wird, bedeutet das üblicherweise, dass nicht ausreichende Beweise vorliegen, um Dich als Haupttäter zu verfolgen.

            Du hast auf jeden Fall gute Chancen, mit einer Verwarnung davon zu kommen.

            Gruß, LX

            --
            RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
          5. Hello,

            Der Ermittler sagt, daß er natürlich nichts kongretes am Telefon sagen dürfte aber es ginge um emule usw.

            Vielleicht will er sich von Dir erklären lassen, wie es funktioniert?

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
            Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
        2. Hallo,

          Je nach Einkommen kostet es mit Beratungsschein u.U. garnix. Anwalt ist hier unbedingt nötig. Sonst machst Du ggf. eine Aussage bei der Polizei ohne Akteneinsicht und schießt dir so selbst ins Knie, weil Deine vermeintliche Ausrede dann genau gegen Dich verwandt wird. "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix",

          dem kann man ja einfach begegnen, in dem man überhaupt keine Aussage zur Sache, sodern nur zur Person macht.

          Du meinst, man soll nur sagen: "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix"?  (;-).

          Gruß

          jobo

          1. Guten Tag,

            Du meinst, man soll nur sagen: "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix"?  (;-).

            Das sind letztlich nur Kleinlichkeiten, aber man sollte den Leuten keine Hoffnung machen, dass man dann doch mit Anwalt etwas sagt ;-)

            Gruß
            Christoph Jeschke

            --
            Zend Certified Engineer
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            Selfcode: sh:( fo:) ch:? rl:? br:& n4:( ie:( mo:) va:} de:] zu:$ fl:( ss:} ls:& ja:|
            1. Hallo,

              Guten Tag,

              Du meinst, man soll nur sagen: "Ohne meinen Anwalt sag ich garnix"?  (;-).

              Das sind letztlich nur Kleinlichkeiten, aber man sollte den Leuten keine Hoffnung machen, dass man dann doch mit Anwalt etwas sagt ;-)

              if (!$anwalt) {
               echo "nothing";
              }

              sagt nichts über "else" aus (;-). naja, im ernst, ohne anwalt sag ich garnix heißt ja genau das: wenn der anwalt sagt, "sagen sie nix", sag ich dann eben auch nix.

              Gruß

              jobo

  2. Hi,

    ich habe einen riesen Mist gemacht. Ich habe auf meinem Rechner emule installiert und mir u.a. ein paar xxx-Filme herunter geladen.
    Ehrlich gesagt habe ich mir nicht viel dabei gedacht. Es geht, es kostet nix als einfach mal machen...
    Jetzt habe ich eine Vorladung von der Polizei zu einer Anhörung bekommen:
    Vorwurf: Straftat gemäß § 184d Strafgesetzbuch!
    $ 184d == Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste.

    Das überrascht mich dann doch ein wenig - eine "normale" Anzeige durch die Rechteinhaber hätte mich weniger verwundert. Die Pornobranche mahnt schon seit längeren Downloads ihrer "Werke" aus Tauschbörsen gerne ab, hat darin eine nette Nebenverdienstquelle bzw. wenigstens eine Möglichkeit, ihre dadurch erlittenen "Verluste" auszugleichen, gefunden. Und im Gegensatz zur normalen Film-/Musikindustrie brauchen die sich auch weniger Sorgen hinsichtlich eines Image-Verlustes zu machen.

    Was mache ich jetzt nur?

    Ich könnte zu einem Anwalt gehen, kostet aber wieder einen Haufen Geld.

    Würde ich dir aber trotzdem raten.
    Zunächst mal hast du zwar nur eine Aufforderung erhalten, zu einer Anhörung zu erscheinen, bekommen - da wird die Polizei wohl nur deine Darstellung der Geschichte aufnehmen.
    Der Anwalt kann dich aber schon vor dieser beraten, was zu tun und vor allem was besser zu lassen ist. Und die Anhörung bereitet die weitere Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gerichtsverfahren ja auch nur vor.

    Ausserdem bekommt dein Anwalt Akteneinsicht - kann also herausfinden, *wer* diese Anzeige eigentlich gemacht bzw. veranlasst hat.
    Dass die Staatsgewalt selber Tauschbörsen überwacht, wenn es um "normale" Sachen geht (wie du sagtest ja kein KiPo), kann ich mir eher weniger vorstellen - gut, bei indizierten Titeln vielleicht doch. Aber dass die Rechteverwerter da selber ihre Finger mit drin haben, erscheint mir auch nicht so abwegig.

    Ich weiß jetzt nicht was passiert. Ich könnte alles (diesen Rechner / Festplatte) verschwinden lassen und das blaue vom Himmel herunter lügen.

    Dass im Zweifelsfalle bei einer Hausdurchsuchung alles an Technik, was auch nur im entferntesten Berührungspunkte damit haben könnte, erst mal einkassiert wird, kann dir gut passieren - die Mikrowelle lassen sie vielleicht da, wenn sie einen guten Tag haben. Und bis du Computer, Festplatten, etc. wieder siehst, kann auch einiges an Zeit vergehen - da wird zum Teil gerne bewusst Zeit vertrödelt, und zum anderen fehlt es oftmals auch an fachlicher Kapazität für die Auswertung.

    Solltest du das Zeug bei dir zu Hause also auch beruflich benötigen, dann würde ich schnellstens zum Anwalt gehen!

    Die werden aber natürlich Beweise haben.

    Ausser einer IP-Adresse und dem angeblichen Tatbestand haben die idR. meistens nichts.
    Kann aber als Anfangsverdacht u.U. ausreichend sein, umd bspw. auch eine Haausdurchsuchung zu rechtfertigen, wenn dahinter wirklich jemand steckt, der genug Interesse daran hat.

    Ich würde mich natürlich schwarz ärgern, wenn ich mit ehrlichen Aussagen richtigt verknackt werde und mich mit einer mehr oder weniger dreisten Lüge leicht hätte rausreden können.

    Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

    Geh zum Anwalt.

    MfG ChrisB

    --
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    1. Hi!

      Tschuldigung, wenn ich mir jetzt dich herausgepickt habe, aber in die gleiche Richtung gehend sind mehrere Antworten, und aus meiner Sicht gehen diese ebenfalls in die falsche Richtung.

      Vorwurf: Straftat gemäß § 184d Strafgesetzbuch!
      $ 184d == Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste.

      Das überrascht mich dann doch ein wenig - eine "normale" Anzeige durch die Rechteinhaber hätte mich weniger verwundert. Die Pornobranche mahnt schon seit längeren Downloads ihrer "Werke" aus Tauschbörsen gerne ab, [...]

      Der wesentliche Unterschied, den ich zwischen §184d und den Klagen der Rechteinhaber sehe, ist, dass das erste eine strafrechtliche Angelegenheit ist und das zweite eine zivilrechtliche. Die strafrechtliche wird vom Staat verfolgt, und nach meinem Verständnis ist dabei der Anzeigende raus aus dem Fall, denn er hat ja nicht unmittelbar damit was zu tun. Er ist nur ein daneben stehender Beobachter. Pornografieverbreitung ist jedenfalls nichts, was nur der Urheber zur Anzeige bringen darf. Ich wüsste auch nicht, was den Anzeigenden der weitere Verlauf rein rechtlich angeht, außer der Befriedigung seiner Neugier. Anders wäre, wenn ein öffentliches Interesse an einem Fall vorläge. Aber auch da sehe ich nicht, warum Unbeteiligte derart Einsicht nehmen dürften, dass sie persönliche, schützenswerte Details erfahren.

      Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass hier jemand versucht, an Daten zum Zwecke einer nachfolgenden Zivilrechtsklage zu gelangen. Jedenfalls glaube ich nicht, dass das in dieser Hinsicht von Erfolg gekrönt sein wird.

      Ausserdem bekommt dein Anwalt Akteneinsicht - kann also herausfinden, *wer* diese Anzeige eigentlich gemacht bzw. veranlasst hat.

      Es gibt Straftaten, da kann man anonym Anzeige erstatten und der Staat ist verpflichtet, diesem Fall nachzugehen. Das müsste, wenn ich mich recht erinnere, beispielsweise Amtsanmaßung betreffen. Ob das auch für die 184er Paragrafen der Fall ist, weiß ich allerdings nicht.

      Ich weiß jetzt nicht was passiert. Ich könnte alles (diesen Rechner / Festplatte) verschwinden lassen und das blaue vom Himmel herunter lügen.
      Dass im Zweifelsfalle bei einer Hausdurchsuchung alles an Technik, was auch nur im entferntesten Berührungspunkte damit haben könnte, erst mal einkassiert wird, kann dir gut passieren [...]

      Das halte ich für den Fall für nicht mehr zielführend, denn durch die Anhörungsaufforderung ist er ja vorgewarnt und kann Beweise entsorgen (wofür er hier seltsamerweise einige strafvereitelnde Hinweise bekommen hat).

      Ich würde mich natürlich schwarz ärgern, wenn ich mit ehrlichen Aussagen richtigt verknackt werde und mich mit einer mehr oder weniger dreisten Lüge leicht hätte rausreden können.

      Die Gesellschaft würde sich im gegenteiligen Fall vielleicht nicht schwarz ärgern, das aber ungerecht empfinden (vermutlich nicht jeder). Und wenn sie Pornografie-Verbreitung nicht mehr als strafrechtlich relevant ansehen will, müsste sie gegen die Gesetzgebung vorgehen. Solange es jedenfalls eine Straftat ist, muss es geahndet werden - egal, ob man das persönlich nun als Straftat einsortiert oder nicht.

      Lo!

      1. Hallo dedlfix

        Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass hier jemand versucht, an Daten zum Zwecke einer nachfolgenden Zivilrechtsklage zu gelangen.

        Warum sollte sonst jemand einen Filesharer anzeigen, noch dazu, wenn er dazu extra Aufwand treiben muss. Damit einer Filesharing-Anzeige nachgegangen wird oder überhaupt nachgegangen werden kann, muss diese schon sehr konkret sein (Log mit Filmwerk, IP, genauer Uhrzeit), sonst rechtfertigt diese noch nicht einmal einen Anfangsverdacht.

        Jedenfalls glaube ich nicht, dass das in dieser Hinsicht von Erfolg gekrönt sein wird.

        Vor September 2008 bekamen die Abmahner ausschließlich über diesen Weg (Strafanzeige und Akteneinsicht) jährlich zigtausende Namen und Adressen.

        Auf Wiederlesen
        Detlef

        --
        - Wissen ist gut
        - Können ist besser
        - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
        1. Hi!

          Vor September 2008 bekamen die Abmahner ausschließlich über diesen Weg (Strafanzeige und Akteneinsicht) jährlich zigtausende Namen und Adressen.

          Richtig, dabei beschränkten sie sich aber auf Antragsdelikte, wie es nach meinem Rechtsempfinden Urheberrechtsverletzung ist. Sprich: Dabei war der Urheber konkret "Verletzter" und der hat beantragt, dass der Fall verfolgt wird. Man spricht dann von einer Privatklage, wenn ich das richtig nachgelesen habe. Da dabei aber oft kein öffentliches Interesse vorliegt, wird der Strafantrag fallen gelassen. Der "Verletzte" kann Akteneinsicht nehmen lassen (nur durch Rechtsanwalt) und dann privat weiterklagen. Bei Pronografieverbreitung ist keine Person (juristisch oder natürlich) konkret "verletzt" worden, es ist eher im öffentliches Interesse, dass solche Fälle nicht auftreten beziehungsweise verfolgt werden. Und in dem Fall glaube ich nicht, dass der Anzeigende Einsicht in Prozessunterlagen nehmen darf. Wenn ich richtig recherchiert habe, ist §406e StPO (Strafprozessordnung) nicht anwendbar und für §475 StPO sehe ich kein berechtigtes Interesse.

          Warum sollte sonst jemand einen Filesharer anzeigen, noch dazu, wenn er dazu extra Aufwand treiben muss. Damit einer Filesharing-Anzeige nachgegangen wird oder überhaupt nachgegangen werden kann, muss diese schon sehr konkret sein (Log mit Filmwerk, IP, genauer Uhrzeit), sonst rechtfertigt diese noch nicht einmal einen Anfangsverdacht.

          Über die Gründe kann man als Außenstehender nur spekulieren. Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat oder dass irgendjemand ein Interesse daran hat, dass Gesetze eingehalten werden, auch wenn er nicht konkret durch eine Straftat "verletzt" wurde. Ob eine Klage seitens der Staatsanwalt erhoben wird, ist ihre Sache und die dafür notwendigen Ermittlungen müssen sie auch durchführen. Wenn ich jemanden bei Offizialdelikt beobachte, muss ich auch nicht Namen und Adresse des Täters ermitteln, um eine Anzeige aufzugeben.

          Lo!

          1. Hallo dedlfix

            Richtig, dabei beschränkten sie sich aber auf Antragsdelikte, wie es nach meinem Rechtsempfinden Urheberrechtsverletzung ist. Sprich: Dabei war der Urheber konkret "Verletzter" und der hat beantragt, dass der Fall verfolgt wird.

            Ja, nur seit September 2008 (und teilweise auch schon vorher), weigern sich viele Staatsanwaltschaften aktiv zu werden (kein öffentliches Interesse), und verweisen auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, während sie vorher das Verfahren erst eingestellt haben, nachdem Namen und Adresse ermittelt waren.
            Deshalb würzen die Abmahner ihre Anzeigen mit dem Hinweis auf $184, dann muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Namen und Adresse zur dranhängen Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung ist dann quasi ein (das gewünschte) Abfallprodukt.
            Der Satz 2 von § 406e wird bzw. wurde dabei von den Staatsanwaltschaften regelmäßig nicht wirklich beachtet.

            Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat

            Für wie blöd hältst du Abmahnanwälte?

            oder dass irgendjemand ein Interesse daran hat, dass Gesetze eingehalten werden, auch wenn er nicht konkret durch eine Straftat "verletzt" wurde.

            Ein Außenstehender müsste sich an einer Tauschbörse beteiligen, dann zielgerichtet nach einem XXX-Werk suchen und dieses downloaden (und damit selbst zum Uploader und Verbreiter werden), um dann die IPs der Anbieter loggen zu können. Das machen praktisch nur die Firmen, die im Auftrag der Rechteinhaber tätig werden (üblicherweise mit speziellen loggenden 0-Upload-Clienten).

            Ob eine Klage seitens der Staatsanwalt erhoben wird, ist ihre Sache und die dafür notwendigen Ermittlungen müssen sie auch durchführen.

            Bei Urheberrechtsverletzungen in minimalem Umfang können sie ablehnen, bei Verbreitung pornografischer Schriften, bleibt ihnen kaum etwas anderes übrig, als erstmal die Ermittlungen aufzunehmen.

            Wenn ich jemanden bei Offizialdelikt beobachte, muss ich auch nicht Namen und Adresse des Täters ermitteln, um eine Anzeige aufzugeben.

            Nein, aber ohne jegliche Hinweise die zur Ermittlung des Täters führen könnten, ist die Anzeige schneller im Archiv, als du sie aufgegeben hast.

            Ohne Angabe von IP und Zeitpunkt hätte der Down-, Upload niemals einem Anschluss zugeordnet werden können.

            Auf Wiederlesen
            Detlef

            --
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            - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
            1. Hi!

              Ja, nur seit September 2008 (und teilweise auch schon vorher), weigern sich viele Staatsanwaltschaften aktiv zu werden (kein öffentliches Interesse), und verweisen auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, während sie vorher das Verfahren erst eingestellt haben, nachdem Namen und Adresse ermittelt waren.

              Soweit ist mir das bekannt.

              Deshalb würzen die Abmahner ihre Anzeigen mit dem Hinweis auf $184, dann muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Namen und Adresse zur dranhängen Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung ist dann quasi ein (das gewünschte) Abfallprodukt.

              Das funktioniert dann aber nur für die Pornoindustrie. Vermutlich habe ich deswegen noch nichts von diesem möglicherweise neuen Weg der Ermittlung von ladungsfähigen Anschriften gehört. Das schränkt die Anzahl der Delikte ziemlich ein. Auch dürfte das mediale Interesse an der Pornoindustrie geringer sein als das an der Musik- und Filmindustrie.

              Für das primäre Interesse eines Urhebers spräche, dass die Ermittlungsbehörden den Fall nicht über eine Hausdurchsuchung sondern auf dem bekannten Wege dem Beschuldigten publik gemacht haben, sich damit quasi weigern, Handlanger zu spielen und nicht mit dem nötigen Ernst gewillt sind, verwertbare Hinweise zu sammeln.

              Der Satz 2 von § 406e wird bzw. wurde dabei von den Staatsanwaltschaften regelmäßig nicht wirklich beachtet.

              Der §406e setzt aber voraus, dass es einen "Verletzten" gab, was ich aber bei einem Pornografieverbreitungsvorwurf nicht als gegeben ansehe. Wie gesagt, der §475 wäre der, den ich hier als passender ansehe. Inwieweit die darüber erlangten Kenntnisse weiterverwendet werden dürfen, wenn schon die Akteneinsicht über diesen Weg unstatthaft gewesen ist, weiß ich nicht.

              Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat
              Für wie blöd hältst du Abmahnanwälte?

              Im allgemeinen für ziemlich, was das Menschliche angeht. Fachlich mögen sie fit sein. Aber dass der Anzeigende ein Abmahnanwalt sein soll ist bisher nur reine Mutmaßung, weswegen ich diese Frage als unzulässig assoziierend ansehe.

              Nein, aber ohne jegliche Hinweise die zur Ermittlung des Täters führen könnten, ist die Anzeige schneller im Archiv, als du sie aufgegeben hast.

              Achwas. Wenn ich im Wald Reste eines Kapitalverbrechens sehe, habe ich auch keine Hinweise auf den Täter. Aber gut, im vorliegenden Fall der zeitlich begrenzt stattfand braucht man schon einige Anhaltspunkte.

              Lo!

              1. Hallo dedlfix

                Das funktioniert dann aber nur für die Pornoindustrie. Vermutlich habe ich deswegen noch nichts von diesem möglicherweise neuen Weg der Ermittlung von ladungsfähigen Anschriften gehört.

                Das ist kein neuer Weg sondern eine angepasste Weiterführung des alten.
                Vielleicht wird dieser Weg auch beschritten, weil es schwerfällt, bei diesem Material einen Richter davon zu überzeugen, dass der Verletzer die Interessen des Urhebers eines schützenswerten Werkes mit entsprechender Schöpfunghöhe  „in gewerblichem Ausmaß” verletzt hat, was zur Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs notwendig wäre.

                Das schränkt die Anzahl der Delikte ziemlich ein. Auch dürfte das mediale Interesse an der Pornoindustrie geringer sein als das an der Musik- und Filmindustrie.

                Dazu ist vielleicht diese Statistik (pdf) interessant.
                Musik und Filme sind relativ einfach auch ohne Filesharing zu erhalten (Mitschnitt vom Radio oder von Radionstreams, div. kostenpflichtige Downloadportale, Ausleihe oder Kopie vom Kumpel, Videothek).
                Viele Pornokonsumenten wollen nicht, dass ihr Umfeld davon erfahrt. Bei der Ausleihe in der Videothek kann es leicht passieren, dass er dort Bekannte trifft, während er mit den Filmen gerade an der Kasse steht. Für Versand oder (bezahlten) Download muss er sich zumindest dem Anbieter bekannt geben, und hat dann (schon für das Atersverifikationssystem) eventuell eindeutige Überweisungen oder Abbuchungen auf seinem Konto. Dadurch dürfte der Anteil derer, die nach einer (scheinbar) anonymen Beschaffungsmöglichkeit suchen relativ hoch sein, selbst bei Konsumenten, die durchaus bereit währen auch ein paar Euro dafür zu bezahlen.

                Für das primäre Interesse eines Urhebers spräche, dass die Ermittlungsbehörden den Fall nicht über eine Hausdurchsuchung sondern auf dem bekannten Wege dem Beschuldigten publik gemacht haben, sich damit quasi weigern, Handlanger zu spielen und nicht mit dem nötigen Ernst gewillt sind, verwertbare Hinweise zu sammeln.

                Wie sollen Staatsanwälte auch reagieren, wenn sie eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung und Verbreitung pornografischer Werke zusammen mit einer Liste von vielen (eventuell hunderten) Titel-IP-Zeit-Kombinationen erhalten. Aktiv werden müssen sie, ihnen dürfte aber klar sein, dass es sich nicht um Verbreiter in großem Stil handelt, und so viele Hausdurchsuchungen wären auch kaum durchführbar. Außerdem könnte eine Hausdurchsuchung die Verbreitung kaum zweifelsfrei beweisen, sondern nur den Besitz oder die Beschaffung, und die ist bei normaler Pornografie nicht verboten, zumindest kein Offizialdelikt.

                … Inwieweit die darüber erlangten Kenntnisse weiterverwendet werden dürfen, wenn schon die Akteneinsicht über diesen Weg unstatthaft gewesen ist, weiß ich nicht.

                Meinst du, das interessiert die Abmahner?
                Wenn sie die Klarnamen erstmal haben, können sie kostenpflichtig abmahnen. Sie verlangen mehrere hundert Euro pro Werk als Anwaltsgebühr und Schadensersatz. Und der größte Teil der Abgemahnten unterschreibt und bezahlt um Ruhe zu haben, aus Angst vor den angedrohten noch höheren Forderungen oder aus Angst vor einem Prozess oder dass seine Leidenschaft dadurch öffentlich werden könnte.

                Von Zivilgerichtsverfahren wegen Filesharing von XXX-Material habe ich bisher noch nichts gelesen.

                Interessant in dem Zusammenhang ist, dass auch sehr viele Uraltpornos abgemahnt werden, die selbst auf den 1€-Grabbeltischen der Videotheken nicht mehr zu finden sind, auch Pornos, die sich beim besten Willen in keiner Videothek, keinem Erotikportal oder -versand finden lassen.
                Vielleicht ist Abmahnen lukrativer, als die Werke regulär anzubieten?

                Aber gut, im vorliegenden Fall der zeitlich begrenzt stattfand braucht man schon einige Anhaltspunkte.

                Genau, im vorliegenden Fall gibt es keinerlei Anhaltspunkte, die zu einem möglichen Täter führen könnten, wenn der Anzeigeerstatter diese nicht gleich mitliefert.

                Auf Wiederlesen
                Detlef

                --
                - Wissen ist gut
                - Können ist besser
                - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
                1. Hi!

                  Dazu ist vielleicht diese Statistik (pdf) interessant.

                  OK, diese Statistik hat mich überzeugt. (Auch wenn sie auf Seite 3 fehlerhaft die StPO statt des StGB beim $184 anführt.)

                  … Inwieweit die darüber erlangten Kenntnisse weiterverwendet werden dürfen, wenn schon die Akteneinsicht über diesen Weg unstatthaft gewesen ist, weiß ich nicht.

                  Meinst du, das interessiert die Abmahner?

                  Nein, aber vielleicht die Gerichte. Vorausgesetzt es lässt mal jemand darauf ankommen.

                  Die Ermittlungsbehörden könnten den Urheberrechtsteil von vorn herein wegen Nichtigkeit einstellen, den Pornoteil abkoppeln, ein wenig verfolgen und den Fall dann schließen. Damit müsste der "Verletzte" leer ausgehen, nach meinem naiven Verstand. Für den Urheber-Teil sind keine Daten angefallen, den Pornoteil dürfte er nicht einsehen können, weil es nicht mehr sein Bier ist. Weg verbaut, Ermittlungsbehörden haben wieder mehr Zeit für Wichtigeres. Vermutlich geht dieser Weg nicht, sonst wäre sicher schon jemand auf diese Idee gekommen.

                  Lo!

  3. Tachchen!

    1. Backen halten. Das heißt, nichts sagen. Auch nicht auf Nachfrage,
    nettes Bitten, vorsichtiges Drohen, kumpelhaftes Beiseitenehmen oder
    Rauchverbot.

    2. Von Verschwindenlassen, Truecrypt oder Eraser kann man nur abraten.
    Die Polizei findet ohnehin alles. Egal, ob es nun in der Wohnung, im Auto
    oder in der Garage versteckt ist.

    3. Zügig einen Anwalt aufsuchen und mandatieren.
    Das ist hier gut angelegtes Geld, auch wenn es schmerzt.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    1. Moin!

      1. Von Verschwindenlassen, Truecrypt oder Eraser kann man nur abraten.
        Die Polizei findet ohnehin alles. Egal, ob es nun in der Wohnung, im Auto
        oder in der Garage versteckt ist.

      Ich würde nicht behaupten, dass Truecrypt sinnlos ist.

      Die Herausgabe des Passwortes zu erzwingen ist jedenfalls in Deutschland nicht so einfach machbar - sprich: Gar nicht. Als Beschuldigter bzw. Angeklagter kannst du Aussagen verweigern, die dich ggf. belasten. Dazu gehört auch das Masterpasswort einer Truecrypt-Partition.

      Ich würde mich zumindest deutlich wohler fühlen, wenn die Festplatte komplett verschlüsselt ist.

      - Sven Rautenberg

      1. Tachchen!

        Ich würde mich zumindest deutlich wohler fühlen, wenn die Festplatte komplett verschlüsselt ist.

        • Sven Rautenberg

        Den Kommentar auf mein Posting hatte ich erwartet, aber nicht von dir.
        Du bist sicher nicht allein mit deiner Meinung.

        Gruß

        Die schwarze Piste

  4. Hi,

    ganz ehrlich würde ich mich da so nicht verrückt machen.
    Ich denke, dass ist einfach eine 0815 Anzeige, such dir einen Anwalt, lass dich beraten.

    Rechner verschwinden lassen etc. bringt dir garnichts wenn der Anschluss über den du ins Inet gehst auf deinen Namen läuft (du haftest egal wer scheiße gebaut hat).

    Sollte wirklich nicht mehr dahinter stecken wie du schreibst, bekommt dein Arsch von nur 10 Grad :P

  5. Hi!

    Ich würde an Deiner Stelle den Rat der anderen zunächst wahrnehmen und mir einen einigermaßen brauchbaren Anwalt suchen - da es auf dem Gebiet der Rechtsinformatik bedauerlicherweise wenig Experten gibt, wird die Suche nach dem Besten nicht viel bringen - und diesen mit den folgenden Argumenten ausstatten:

    • den verdächtigen Daten fehlte es bereits beim Herunterladen durch Dich an einem verläßlichen Hinweis, dass es sich dabei um strafbare Pornografie handeln könnte. Insofern war Dein Handeln schlimmstenfalls fahrlässig, hauptsächlich getragen jedoch durch den Urheber der Datei im ed2k-Netz, der sich jedoch nicht einfach bzw. nachträglich überhaupt nicht mehr nachvollziehen läßt.

    • Du könntest möglicherweise geltend machen, zum vermeintlichen Tatzeitpunkt nicht genau gewußt zu haben, dass per ed2k heruntergeladene Dateien noch während des Downloads zum Upload bereitgestellt werden bzw. wie sich diese Funktion deaktivieren läßt.

    • das ed2k-Protokoll, über das die heruntergeladenen verdächtigen Daten im Sinne des Gesetzes zur Verfügung gestellt wurden, splittet diese in mehrere Teile, aus denen sich erst, wenn alle vorhanden sind, wieder die ursprüngliche Datei zusammensetzen läßt. Wenn diese Datei vorher noch gepackt war, ist nicht festzustellen, ob der Inhalt tatsächlich strafbar ist. Die Nutzung des ed2k-Netz ist per se nicht unbedingt strafbar. Daraus ergibt sich, dass zumindest bis zum Bemerken des fertigen Downloads ein Erlaubnistatbestandsirrtum immanent gegeben ist.

    • eine Mittäterschaft würde das Wissen, Wollen und Mittragen der strafbaren Intention der Tat voraussetzen. Diese war jedoch nicht gegeben. Du wurdest vielmehr vom Urheber der Datei zum unwissenden Tatmittler bestimmt.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    1. Moin Moin!

      Hol tief Luft, mach Dir einen Tee oder ein Bier, ganz nach Belieben. Schalt alle Rechner für 'ne halbe Stunde aus, häng das Telefon aus, und genieß Dein Getränk.

      Dann siehst Du Dir Udo Vetter: Sie haben das Recht zu schweigen (ca. 70 min) an, mindestens zwei Mal.

      Dann gehst Du zu einem Anwalt, der sich im Internet einigermaßen auskennt. Wenn Dir nichts besseres einfällt, mailst Du Udo Vetter an und fragst ihn nach einem kompetenten Kollegen in Deiner Nähe.

      Und vor allem redest Du ab sofort mit niemandem mehr über diese Sch...e, außer mit Deinem Anwalt. Der wird Dir auch sagen, ob Du ab sofort besser als gewöhnlich auf Deine Festplatte aufpassen mußt, damit die keinen fatalen Headcreash erleidet, mit Rauschen oder Nullen überschrieben wird. Vielleicht wird er Dir auch sagen, dass das zwar unglücklich für Polizei und Staatsanwaltschaft wäre, aber durchaus passieren kann. Seine Meinung zu einer massiven Festplattenverschlüsselung wird er Dir auch sagen. Wahrscheinlich wird er Dir auch sagen, dass man Dich nicht zwingen kann, dass Passwort für die Verschlüsselung rauszurücken. Schließlich kann Dir das in dem ganzen Streß ja auch einfach entfallen.

      Und mal ehrlich, wenn Du ausnahmsweise ein aktuelles und verifiziertes Backup hast, bist Du ausnahmsweise doppelt doof.

      Alexander

      --
      Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
      1. (*schnarch!* Das sollte eine Antwort an Hans sein ...)

        Alexander

        --
        Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
      2. Hi

        Hol tief Luft, mach Dir einen Tee oder ein Bier, ganz nach Belieben. Schalt alle Rechner für 'ne halbe Stunde aus, häng das Telefon aus, und genieß Dein Getränk.

        Dann siehst Du Dir Udo Vetter: Sie haben das Recht zu schweigen (ca. 70 min) an, mindestens zwei Mal.

        Habe ich gemacht. Sehr lehrreich. (ich habe im übrigen Bier gewählt).

        Dann gehst Du zu einem Anwalt, der sich im Internet einigermaßen auskennt.

        Und vor allem redest Du ab sofort mit niemandem mehr über diese Sch...e, außer mit Deinem Anwalt. Der wird Dir auch sagen, ob Du ab sofort besser als gewöhnlich auf Deine Festplatte aufpassen mußt, damit die keinen fatalen Headcreash erleidet, mit Rauschen oder Nullen überschrieben wird. Vielleicht wird er Dir auch sagen, dass das zwar unglücklich für Polizei und Staatsanwaltschaft wäre, aber durchaus passieren kann. Seine Meinung zu einer massiven Festplattenverschlüsselung wird er Dir auch sagen. Wahrscheinlich wird er Dir auch sagen, dass man Dich nicht zwingen kann, dass Passwort für die Verschlüsselung rauszurücken. Schließlich kann Dir das in dem ganzen Streß ja auch einfach entfallen.

        Werd ich tun.

        Und mal ehrlich, wenn Du ausnahmsweise ein aktuelles und verifiziertes Backup hast, bist Du ausnahmsweise doppelt doof.

        Hier stehe ich leiner etwas auf der Leitung...

        1. Moin Moin!

          Und mal ehrlich, wenn Du ausnahmsweise ein aktuelles und verifiziertes Backup hast, bist Du ausnahmsweise doppelt doof.

          Hier stehe ich leiner etwas auf der Leitung...

          Ich darf mal erklären:

          Normalerweise predige ich jedem, seine Systeme regelmäßig und vollständig auf ein getrenntes Medium zu sichern und die Sicherung zu verifizieren, damit man bei Datenverlust auf einem System (Festplatte gestorben, Programm amok gelaufen, Virenbefall, vergessenes TrueCrypt-Password, ...) nur das Backup mit allen Daten wieder eingespielt werden kann.

          In Deimen Fall würde Dein Anwalt vermutlich seinen oder Deinen Kopf an die Wand schlagen, wenn Du von belastendem Material (Doof Nr. 1) auch noch Backup-Kopien angefertigt hast (Doof Nr. 2).

          Betreibst Du eigentlich ein gar nicht oder schlecht verschlüsseltes (WEP) WLAN, in dem auch die Nachbarskinder und Wildfremde von der Straße herumstreunen?

          Alexander

          --
          Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
  6. habe d'ehre

    Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

    Vielleicht nicht im Internet damit hausieren gehen? ;)

    man liest sich
    Wilhelm

  7. Hallo Hans,

    Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

    Ruhe bewahren!

    So wie dir ging es bereits Tausenden.
    Meist bleibt es bei der Anhörung durch die Polizei und der Fall wird dann später eingestellt.

    Du kannst davon ausgehen, dass nicht die Staatsanwaltschaft krampfhaft nach Leuten sucht, die Filesharing betreiben, sondern dass irgendeine Log-Firma im Auftrag eines Rechteinhabers bzw. Abmahnanwalts deine IP ermittelt hat. Um an die Namen und Adressen zu den IP-Nummern zu kommen, gibt es für sie zwei Wege, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch oder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Beim ersteren müssen sie selbst Gebühren ans Gericht und den Provider bezahlen, bei einer Anzeige nicht. Damit die Staatsanwaltschaft aber auch aktiv werden muss, packen sie die $184-Keule aus.

    Viel wahrscheinlicher, als wirklich große Probleme durch die Staatsanwaltschaft zu bekommen (die allerdings auch nicht ausgeschlossen sind), ist es, dass du später eine Abmahnung bekommst.
    Dazu gibt es Informationen und Foren im Netz z.B.:
    http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
    netzwelt - Allgemeine Filesharing-Diskussionen

    Auf Wiederlesen
    Detlef

    --
    - Wissen ist gut
    - Können ist besser
    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
  8. Hat jemand einen Rat für mich dumme Sau?

    Jetzt zum Anwalt und künftig Filme über Filehoster à la Rapidshare runterladen.

    Keine Bange, wird schon nicht so schlimm werden. Waren die Filme wenigstens gut? ;-)

    Gruß
    Cervantes

  9. @alle,
    wäre es nicht angebracht, diesen thread - nachdem der OP reichlich Ratschläge erhielt - zu löschen, bevor der thread in weiß-ich-wo-caches oder mirrors landet und so _whoever_ daraus unangenehme Konsequenzen einleiten kann?
    Oder ist meine Frage zu naiv?

    Beste Grüße,
    gelu

  10. Sup!

    Hmmm... vielleicht hast Du einen WLAN-Router mit WEP-Verschlüsselung, dann könntest Du behaupten, jemand anders könnte sich reingehackt haben. Geht ja heute in zwei Minuten, WEP zu knacken, und womöglich kann man sich rausreden, man hätte den Unterschied zwischen WEP und WPA etc. nicht gewusst...

    Würde natürlich voraussetzen, dass Du eMule und die Filme rückstandslos entfernst und auf unschuldig und geschockt machst. Am besten schriftlich, mündlich würde ich gar nichts aussagen und den Anwalt vorschicken, denn so Kripo-Jungs haben bestimmt ein Gespür für Lügner.

    Gruesse,

    Bio

    --
    Never give up, never surrender!!!